Scheinbar kann man ja SF auch erwerben, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen (zumindest gibt es das ja Professionen mit SF, deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind). Aber das nur nebenbei. Anwenden kann man eine SF aber nur, wenn man die Voraussetzung erfüllt. Die Frage wäre jetzt, ob dies auch gilt, wenn man die Voraussetzung nur temporär erfüllt.
Spezifisches Beispiel:
Mein Magier hat GE13, würde aber gerne BHKII lernen, um mit seinem Bann-Khunchomer aus dem Zahn einer Riesenseeschlange (aus Philli) und Flammen-Khunchomer aus Magierstab kämpfen zu können. (Tatsächlich hauptsächlich aus Fluffgründen, da er zwar passable AT/PA aber sonst keine Manöver hat).
Attributo ist sowieso bereits bei 14, Zauberspez auf Zauberdauer und Wirkungsdauer nicht das große Thema.
--> Für den Unterricht kann er 2xtäglich Attributo mit 4facher Wirkungsdauer zaubern (4Stunden) und die Kosten regenerieren. Er braucht ja nur 5ZfP*, um GE15 zu erreichen. Damit hätte er täglich 4ZE für Training (Trainer hat er einen an der Hand), auch wenn ich oben mal gesagt habe, rein technisch scheint man es nicht zu brauchen...
--> Für dann Kampffall später wäre Kurzattributo aus Zauberspeicher aktivieren und dann Zauberstab in Flammen-Khuncomer verwandeln.
Dann sollte er für die Wirkungsdauer des Zaubers BHKII anwenden können, oder?
Was das PG-Thema anbelangt: Mit den 800 AP für Linkhand/BHKI/BHKII könnte er sich als Elementarmagier möglicherweise auch Sachen leisten, die eigentlich böser sind, als das, aber da er im JdF immer wieder mit seinem Bann-Khunchomer kämpfen musste und wider erwarten gut war (genau in den Kämpfen relativ viel Würfelglück) auf der anderen Seite auch den Flammen-Khunchomer als Stabzauber möchte, war der Gedanke (zumindest für mich) naheliegend, auch beide zeitgleich einsetzbar zu machen.
So, jetzt steinigt mich

