Dreifach20 hat geschrieben: ↑21.11.2020 16:05 Eine längere Frage, die hoffentlich zu einer kurzen Antwort (Ja oder Nein) führt:
Kann ein Halbelf ohne den Vorteil "zweistimmiger Gesang" die magische Sonderfertigkeit "tierischer Begleiter" haben?
WdH, S.291, "Tierischer Begleiter": Voraussetzung Zweistimmiger Gesang
WdH, S.259, "Zweistimmiger Gesang": Kosten 7GP, zugänglich für Elfen und Halbelfen
WdH, S.31, "Halbelf": Zweistimmiger Gesang ist ein empfohlener, aber kein automatischer Vorteil
Viertelzauberer ist ein automatischer Vorteil
WdH, S257/258, "Viertelzauberer": ...Helden mit diesem Vorteil [können als Halbelf] die SF Tierischer Begleiter erwerben... mit dem Vorteil Zweistimmiger Gesang auch die SF Salasandra...
Wenn ich nur die Bedingungen der SF beachte, dann muss meine Frage negativ beantwortet werden. Aber die explizite Nennung bei "Viertelzauberer" deutet auf eine Ausnahme hin...
Man kann auch mit einem Iama am Salasandra teilnehmen - und nicht einmal Elfen können gleichzeitig Flöte spielen und singen.
Insofern ergibt es Sinn, dass man die SF auch ohne den Vorteil erwerben kann.
Aber es wäre sinnvoll gewesen, ähnlich wie bei der Sprache Asdharia, eine zusätliche Voraussetzung in die Talente zu packen, also musizieren, tanzen und Isdira je 6+ zum Beispiel, weil einem ohne die Zweistimmigkeit das angeborene Gefúhl/Gespür/Wissen um die besondere Art der elfischen Musik fehlt.