Wieso verliert es den Anspruch auf das Lehen? Es darf nur nicht selbst regieren, sondern ein Voigt muss eingesetzt werden. Wenn das magiebegabte Kind dann selbst mal Kinder hat, müssten diese doch ganz normal die rechtmäßigen Erben sein, oder?Falandrion hat geschrieben: ↑01.11.2017 14:15und wenn dieses magiebegabte Kind jetzt auch noch den Anspruch verliert, fällt das eigene Lehen nach dem eigenen Ableben an den verhassten Vetter...
Die Suche ergab 1 Treffer
Zurück zu „Magisch begabte Charaktere als Adlige“
- 01.11.2017 15:49
- Forum: Zauberkundige & Magie
- Thema: Magisch begabte Charaktere als Adlige
- Antworten: 17
- Zugriffe: 2993