Wer weiß - vielleicht zwergische Barbiere, wenn sie jemandem einen Schandbart schneiden? Das gibt's ja bei Zwergen: eine spezielle Barfrisur, um jemanden als unehrenhaft/kriminell zu kennzeichnen.
Wäre doch lustig, wenn bei der Bart-Ab-Aktion gaaaanz zufällig der Schandbart des Verräters, Kontraktbrechers oder Fahnenflüchtigen rausgekommen wäre. Mit etwas weniger Pech vielleicht auch der des Zechprellers, Bierpanschers oder Wühlschratschänders.
Liebfeldische Stadtwachen, außer in Schradok, würden zwar davon nichts merken, aber wenn er mal in den Spiegel guckt oder Zwergen begegnet ...
outgame:
aventurisch gesehen meine Einschätzung:
Ihr seid in einem horasischen Dorf, sagtest du. Ein Dorf hat auch im Horasreich normalerweise keine Stadtwache, sondern allenfalls einen Dorfbüttel. Der kann nun seine Hellebarde aus der Abstellkammer holen, sauber bürsten, dem Halbelf gegenübertreten und dem erklären, er sei verhaftet. Dann übergibt er ihn der nächsten geeigneten Autoritätsperson (vermutlich dem Korgeweihten), die ihn zum zuständigen Gericht schaffen soll, also vermutlich vor Baron oder Graf oder sowas.
Das alles unter der Voraussetzung, dass der Geweihte als solcher auch für einen durchschnittlichen Dorfbüttel erkennbar ist (im Horasreich ist Kor ja weniger bekannt).
Eine spezielle Strafe für Angriff auf einen Geweihten, außer dem Mal des Frevlers, konnte ich auf die Schnelle nicht finden. Für das Beginnen einer Rauferei, die nicht mit Tod oder dauerhafter Verstümmelung eines Geschädigten endet, gibt es laut LandDSA-Box eine ziemlich geringe Geldstrafe bzw ein geringes Schmerzensgeld an den Geschädigten.
Der Halbelf könnte also im Fall, dass er verurteilt wird, dem Geweihten seine ca drei Silbertaler vor die Füße werfen und drauf spucken.
Der Halbelf kann umgekehrt den Kor-Geweihten nicht vor einem weltlichen Gericht verklagen, es sei denn, er hat am Gerichtsort das Bürgerrecht. Er könnte ihn natürlich bei der Kor-Kirche als Feigling verpetzen, aber im Lieblichen Feld muss man dafür erstmal einen anderen und höherrangigen Korgeweihten finden. Die sind da mW nicht häufig.
Edit: Sicherlich kann der/die Richter/in die Kontrahenten vor- oder nachher auch genervt davonjagen lassen. Oder aber er/sie lädt W20 Freunde und Bekannte ein, für diese amüsante Kuriosität, so dass der Geweihte gleich in größerem Umkreis dafür bekannt wird, dass er sich von einem Leichtbewaffneten hat umhauen lassen und den nun verklagt.