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von chizuranjida
14.06.2018 23:11
Forum: Göttlich & Dämonisch
Thema: Schwertname
Antworten: 15
Zugriffe: 2937
Geschlecht:

Schwertname

Mein letzter Stand ist DSA4 (Götter-Box), da konnten Geweihte mit der Weihe einen neuen Namen annehmen, auch gerade wegen solcher Beispiele wie dem oben verlinkten Honinger. Außerdem wurden Magiern ja auch schon früher Magiernamen zugestanden. (Adeptus Fürchtepraios Hintertupfinger möchte vielleicht auch nicht so rumlaufen.)
Von nicht geweihten Ordensleuten wüsste ich jetzt nix, dass die das auch könnten. Andererseits auch nicht, dass es ausdrücklich ausgeschlossen sei. Man könnte sagen, dass das je nach Ordensregel läuft oder mit der Möglichkeit, dass die Ordensoberen eine Genehmigung erteilen.

Es gibt ja sowieso kein Standesamt in Aventurien, und kaum Ausweise. Wenn jemand beschließt, sich anders zu nennen, und sein Umfeld nimmt es hin, steht dem normalerweise kein Gesetz im Wege.
von chizuranjida
14.06.2018 13:29
Forum: Göttlich & Dämonisch
Thema: Schwertname
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Schwertname

Vastin hat geschrieben: 14.06.2018 13:14 Der Schwertname ersetzt den Geburtsnamen Alrik Grützenhuber in Gareth geweiht wird, wird aus ihm Alrik Igniferrum von Gareth.
Muss der ursprüngliche Vorname inzwischen so bleiben, oder darf der auch geändert werden? Es war ja mal so, dass Geweihte bei der Weihe einen neuen Namen annehmen durften, wenn sie wollten. Damit zB ein Rondrianer nicht als Tsafried oder Phexdan rumlaufen muss, wenn seine Eltern ihn so genannt haben, sondern zB Rondradan, Leo oder Sigiswild heißen kann, wenn ihm das besser passt.

Perainfried Tsahold Badilak Furorferris von Warunk (vormals von Bregelsaum) - einfach schön. :wink: