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von Duardo Sulvano
28.01.2019 14:51
Forum: Spieleinstieg
Thema: Rechtssprechung in Aventurien
Antworten: 16
Zugriffe: 2641

Rechtssprechung in Aventurien

Also PvP eher nein. Das war die erste Aktion in der Richtung. Klar gibt es innerhalb der Gruppe ab und an Streitigkeiten, die allerdings nur ingame ausgetragen werden. Je nach gewählten Nachteilen wie Eitelkeit, Jähzorn etc. Wobei der Korgeweihte den Nachteil Jähzorn nicht besitzt.

Also davon ab, dass es eine sicherlich "kindische" Aktion war, wie würde das ganze dann ingame tatsächlich ausgelegt werden, wenn es zu einer Verhandlung kommt. Der Korgeweihte genießt ja allein auf Grund seines Standes eine gewisse Autorität. Auch wenn sein Verhalten etwas widersprüchlich ist :D.
Immerhin wurde er bevor sein Bart abgeschnitten wurde ja auch bewusstlos geschlagen.
von Duardo Sulvano
28.01.2019 13:32
Forum: Spieleinstieg
Thema: Rechtssprechung in Aventurien
Antworten: 16
Zugriffe: 2641

Rechtssprechung in Aventurien

Wir spielen schon seit einiger Zeit DSA und neulich hat sich am Spielabend eine Situation zugetragen, bei der wir uns wegen der Rechtssprechung uneinig waren. Es trug sich also zu:

Dass sich unsere Heldengruppe bestehend aus einem Adeptus, Firnjanker, Händler, zwergischer Korgeweihter und unerkannter Meuchelmörder zusammen auf ein Abenteuer im Horasreich begaben.

Die entscheidende Situation begann, als wir insgesamt 12 uns feindlich gesonnenen Sumpfranzen unter dämonischem Einfluss gegenüberstanden. Der Meuchelmörder schlug vor, dass der mit einer Pantherrüstung ausgestattete Korgeweihte die Sumpfranzen erneut anlocken solle, da diese es kaum vermochten seine Rüstung zu durchdringen. Dieser weigerte sich mit der Aussage " macht ihr das doch" und so lief der halbelfische Meuchemlörder kurzerhand an ihm vorbei um die Sumpfranzen anzulocken. Allerdings nicht ohne beim Vorbeilaufen an dem Zwerg ein abfälliges "Feigling" fallen zu lassen. Verfolgt von 6 dieser Kreaturen machte der Halbelf dann kehrt um sich hinter dem Zwerg zu positionieren und so den SUmpfranzen entgegenzutreten.
Völlig überraschend erwartete ihn dort allerdings der weit ausholende Hieb eines Korspießes, der ihn unglücklich traf und mehr als 1/3 seiner Lebenspunkte kostete.
Dennoch konnten die Sumpfranzen besiegt werden.
Wenig später in einem günstigen Moment schlug nun der Meuchelmörder den zwergischen Korgeweihten von hinten bewusstlos um ein wenig Schabernack mit ihm zu treiben. Nach dem erfolglosen Versuchen dem Zwerg seine Rüstung zu entledigen um ihm öbszöne DiInge auf die Brust zu schreiben, schnitt der Halbelf dem Zwerg gekonnt seinen Bart ab und erwartete in einiger Entfernung das Erwachen des Zwerges.

Dieser war natürlich leicht aufgebracht ^^. Man einigte sich allerdings darauf, dass beide "quitt" waren und ging zurück in das nächstgelegene Dorf, wo der Korgeweihte schnurstracks zur hiesigen Stadtwache lief um Anzeige gegen den Halbelfen zu erstatten und zu verlangen, dass man diesen wegen eines Angriffs auf einen Korgeweihten richten sollte.


Meine Frage ist hier nun, wie die Rechtssprechung im geschilderten Fall aussehen würde. :)