Würde man das so grob darstellen, wie ein Trollzacker mit Keule, ja.Herr der Welt hat geschrieben: ↑15.01.2020 06:54 1) Naja was willst du den aufheben: Es ist halt permanent gelöscht.
Ist es eben nicht, sonst wären keine Methoden beschrieben, wie man die Erinnerung zurückerlangen kann.
Wie gesagt: Der Geist wird lediglich beherrscht von dem Eindruck, etwas vergessen zu haben. Der Zauber spricht für die Grundvariante vom Verdrängen ins Unterbewusstsein (und meint, was in der Psychoanalyse mehrheitlich als das Unbewusste bezeichnet wird). Die permanente Variante ändert nur die Dauer der zwangsweisen Verdrängung, nicht aber den Vorgang an sich. Der Zauber wird also nicht plötzlich die magische Variante von "Borons süßer Gnade" (nebenher bemerkt können mit dieser Liturgie sogenannte "Vergessenszauber aufgehoben werden" [WdG 267], was noch einmal nahelegt, dass kein Zauber wirklich Vergessen [im Sinne einer gelöschten Erinnerung] macht).
Im Grunde gilt hier einfach das Sprichtwort: Aus den Augen, aus dem Sinn.
Wenn du an etwas nicht denkst für keine Ahnung 20 Jahre. (Zeitraum X - Permanenz) Denkst du auch nicht mehr dran wenn der Zauber bricht.
Normales Vergessen und Verdrängen sind halt keine aufhebbare Magie