Eine aventurienkompatible Reaktion der Stadtwache wäre ja unter anderem auch, das sich die Stadtwache über den Bartlosen Zwerg kaputt lacht und ihm Monthy-Python-mässig prustend verspricht, sich darum zu kümmern...DnD-Flüchtling hat geschrieben: ↑28.01.2019 15:38Ich persönlich finde es ja interessant, dass man auf der einen Seite eine eher nicht aventurienkompatible Spielweise an den Tag legt, aber dann erwartet, dass die Reaktion darauf absolut aventuriengetreu ausfällt.
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- 28.01.2019 15:55
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- 28.01.2019 15:09
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Stimmt, der Betäubungsschlag vorher aber schon.. ich glaube, die meisten Barbiere schlagen ihre Kunden nicht erst bewusstlos
Duardo Sulvano hat geschrieben: ↑28.01.2019 13:32Wenig später in einem günstigen Moment schlug nun der Meuchelmörder den zwergischen Korgeweihten von hinten bewusstlos
- 28.01.2019 15:01
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Siehste, das hatte ich in meiner Aussage oben vergessen... so wie der Meuchler das Frevlermal kriegt, würde dem Korgeweih bei mir auf jeden Fall der Karmahahn zugedreht werden, bis er mal versteht, das Kor nicht der Freifahrtschein zum Wildsau-Verhalten ist.
- 28.01.2019 14:51
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Ich schliesse mich an, sowas fällt am ehesten in die Abteilung "Kindergarten".
Der Korgeweihte will das nun vor Gericht bringen, obwohl die erste justiziable Handlung klar von ihm ausgegangen ist. Das kann er natürlich haben, nur kann das auch nach hinten losgehen, denn auch ein Geweihter darf ja nicht einfach auf einen nicht-vogelfreien Bürger draufhauen, nur weil er eventuell beleidigt wurde... wobei das Feigling an der Stelle auch eine Tatsachenfeststellung war.
Wenn also der Angeklagte überhaupt vor Gericht gehört wird (im Sinne von: Richter: "er wurde des Angriffs auf einen Geweihten beschuldigt (=schuldig), was hat er zu seiner Sache beizutragen?"), kann der Richter augenrollend beide vom Hof jagen, oder dem Geweihten ein Bussgeld aufbrummen, weil er seine kindischen Streitigkeiten unter Verbündeten nicht alleine Regeln kann oder den Halbelf verurteilen, weil er das Bartabschneiden als viel viel schlimmer ansieht als das halbtot schlagen.
Wenn das "wir sind quitt" auf Charakterebene gelaufen ist, dann muss sich der Korgeweihte ausserdem fortan zurecht als ehrlos bezeichnen lassen, da sein Wort ja offenbar nichts gilt.
Laut WdG hat sich der Meuchelmörder in jedem Fall ein "Mal des Frevlers" eingefangen, da die Götter anscheinend überhaupt nicht differenzieren, warum man einen Geweihten angegriffen hat. Der Angriff führt ohne weitere Bedingungen zum Frevlermal. NIcht das der Meuchler damit ein großes Problem haben dürfte... aber man weiss ja nie.
Der Korgeweihte will das nun vor Gericht bringen, obwohl die erste justiziable Handlung klar von ihm ausgegangen ist. Das kann er natürlich haben, nur kann das auch nach hinten losgehen, denn auch ein Geweihter darf ja nicht einfach auf einen nicht-vogelfreien Bürger draufhauen, nur weil er eventuell beleidigt wurde... wobei das Feigling an der Stelle auch eine Tatsachenfeststellung war.
Wenn also der Angeklagte überhaupt vor Gericht gehört wird (im Sinne von: Richter: "er wurde des Angriffs auf einen Geweihten beschuldigt (=schuldig), was hat er zu seiner Sache beizutragen?"), kann der Richter augenrollend beide vom Hof jagen, oder dem Geweihten ein Bussgeld aufbrummen, weil er seine kindischen Streitigkeiten unter Verbündeten nicht alleine Regeln kann oder den Halbelf verurteilen, weil er das Bartabschneiden als viel viel schlimmer ansieht als das halbtot schlagen.
Wenn das "wir sind quitt" auf Charakterebene gelaufen ist, dann muss sich der Korgeweihte ausserdem fortan zurecht als ehrlos bezeichnen lassen, da sein Wort ja offenbar nichts gilt.
Laut WdG hat sich der Meuchelmörder in jedem Fall ein "Mal des Frevlers" eingefangen, da die Götter anscheinend überhaupt nicht differenzieren, warum man einen Geweihten angegriffen hat. Der Angriff führt ohne weitere Bedingungen zum Frevlermal. NIcht das der Meuchler damit ein großes Problem haben dürfte... aber man weiss ja nie.