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von Denderajida_von_Tuzak
26.08.2018 23:13
Forum: Hintergründe, Kontinente und Globulen
Thema: Codex Albrycus und gildenlose Magier/Zauberkundige
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Codex Albrycus und gildenlose Magier/Zauberkundige

Na'rat hat geschrieben: 26.08.2018 22:54
Denderajida_von_Tuzak hat geschrieben: 26.08.2018 21:58 Wobei mir jetzt mit Beilunk auf Anhieb eine Region im Mittelreich mit dem Ach so Starken BdWP einfällt, wo ausgerechnet das Recht für Gildenmagier mit Magie Geld zu verdienen nicht gilt.
Kunststück, so ganz ohne Magie ist das auch eher schwierig. Die Weißen können sich ja schlecht bei Praios beschweren, dass der mal eben die Magie ausgemacht hat.

Nicht bei Praios. Aber bei seiner Kirche, die die entsprechende Liturgie gewirkt und mit dieser einseitigen Aktion das gute, kaiserlich verbriefte Recht der Gildenmagie außer Kraft gesetzt hat. Rechtsbrecher! Fast so schlimm wie damals, als sie den Eid von den Zinnen Bosparans gebrochen und weltliche und geistliche Macht wieder in einer Hand vereint haben.
von Denderajida_von_Tuzak
26.08.2018 21:58
Forum: Hintergründe, Kontinente und Globulen
Thema: Codex Albrycus und gildenlose Magier/Zauberkundige
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Codex Albrycus und gildenlose Magier/Zauberkundige

Na'rat hat geschrieben: 26.08.2018 19:50 Gut, man könnte sagen, dass außerhalb des Mittelreichs die einzelnen Akademinen zu schwach sind um die Rechte des Codex durchzusetzen. Etwas was ich für eher unglaubwürdig halte, wenn man sich mal anschaut wie selbst und gerade hinterwälder Akademien ein Macht- und Wirtschaftsfaktor sind. Aber gut.

Wieso sollen aber die Pflichten des Codex nicht überall gelten?
Wobei mir jetzt mit Beilunk auf Anhieb eine Region im Mittelreich mit dem Ach so Starken BdWP einfällt, wo ausgerechnet das Recht für Gildenmagier mit Magie Geld zu verdienen nicht gilt.

Und wie kommst Du auf die Idee dass zum Beispiel auf dem Boden der Akademie Brabak der CA nicht gelten würde? Nur weil die Dämonen beschwören? Zu wissenschaftlichen und Lehrzwecken ist das gedeckt, die entsprechenden Dispense sind sicherlich vorhanden - ebenso wie bspw. an der weißen Schule in Perricum. Und ansonsten sind Dämonologie und Nekromantie im Königreich Brabak nicht verboten.

Und dass manche Kleidung wie die graue Robe, die von Mittelreichern für Mittelreicher entworfen wurde, vielleicht in klimatisch anderen Gegenden unpraktisch ist, sollte auch einem Weißmagier einleuchten, sofern er auch nur ein bisschen von Hesinde gesegnet ist. Und ich bin mir sicher, dass auch die Graumagier in Riva oder die Weißmagier in Norburg zu Winterszeiten nicht mehr ganz dem CA entsprechende, mit Schafsfellen dick gefütterte Mäntel, Hosen und Mützen tragen, wenn sie auf die Straße gehen.





Was ich aber gerne noch in die Runde fragen würde ist, wie der BdWP damit umgeht, dass mit Virilys_Eibon ausgerechnet eines seiner Vorzeigemitglieder eine der großen Schmieden der Gildenlosen Magie leitet?
von Denderajida_von_Tuzak
17.08.2018 20:54
Forum: Hintergründe, Kontinente und Globulen
Thema: Codex Albrycus und gildenlose Magier/Zauberkundige
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Codex Albrycus und gildenlose Magier/Zauberkundige

Naja, einiges über den CA ist schon bekannt. Er wurde zur Regierungszeit von Rohal verfasst; der allaventurische Konvent (als Nachfolgeorganisation der Großen Magiergilde) darf ihn verändern (damit ist er erst mal gildeninternes Recht); Mittelreich, Horasreich, Nostria und Bornland erkennen seine Vorschriften auch als Weltliches Recht an (das damit für alle Magieanwender gilt); Regelungen umfassen sowohl interne Belange wie auch allgemeine.

Der CA besagt, dass du Mitglied einer (Magier-)Gilde sein musst, um magische Leistungen gegen Gegenleistung anzubieten. Was ein ziemlich breites Spektrum ist, von Festen Anstellungen wie magischem Berater, Hofmagier, Schwadronsmagier, Bordmagier, Soldmagier (mit der jeweiligen Bezahlung als Offizier und nicht als Mannschaftsdienstgrad), magischem Leibwächter u.s.w. zu einmaligen Leistungen wie Artefakterstellung und -aufladung, Zauberzeichen, magischer Analyse, gehobener Alchimie, magischer Heilung oder Schönheits-OPs, magieunterstützter Hausbau, Antimagie, das Lehren von Zaubern (oder magischen SF) und ähnlichem. Und "verkaufen" ist ein dehnbarer Begriff in einer Welt, in der Realtausch und Gefallen vs. Gefallen die häufigsten Formen des Handelns sind... der Gildenvertreter als Kläger wird selten Schwierigkeiten haben, eine entsprechende Gegenleistung zu finden und so einen Verkauf zu konstruieren. Und er dürte meist besser beleumundet sein als der Gildenlose. Dumm, wenn dieser dann zu Schadensersatz und Strafzahlungen verurteilt wird, auch wenn es tatsächlich ein Geschenk war.

Darüber hinaus kann die Mitgliedschaft in Gilden noch weitere Vorteile haben, z.B. Zollfreiheit bei der GGG (auch wenn viele Gruppen selten mit Zöllen konfrontiert werden), Zugang zu Lehrmeistern/Büchern... Warum es sich dagegen rentieren soll für eine RS3BE3-Rüstung und eine fette Waffe, die der Character wg. mangelnden Attributen, TaW und AP eh nicht richtig benutzen kann, die Gildenmitgliedschaft aufzugeben, wenn ich mit den beiden Doppel-DK-Waffen Magierstab und Kurzschwert und CA-konformen RS2BE2 oder RS3BE2-Rüstungen gut überleben kann, ist für mich (zumindest in DSA 4.X) nicht ganz einsichtig... im Lauf meiner Spielerkarriere haben sich auch einige meiner arkan begabte Nichtmagier um eine Gildenmitgliedschaft bemüht, aber keiner meiner Magier sah es als vorteilhaft, komplett auszutreten...

Was die Nutzung von Artefakten betrifft, würde ich annehmen, dass im CA da auch geregelt ist, dass die Anwendung von Artefaktmagie jedermann erlaubt ist, allerdings dem Argelionsrecht unterliegt (das ja allgemein im MR/Horasreich Geltung hat). So wie ja auch Schelmen und Scharlatanen bestimmte Anwendungen von Magie (zur Unterhaltung, glaube ich) gegen Gegenleistung erlaubt sind.

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