Naja, einiges über den CA ist schon bekannt. Er wurde zur Regierungszeit von Rohal verfasst; der allaventurische Konvent (als Nachfolgeorganisation der Großen Magiergilde) darf ihn verändern (damit ist er erst mal gildeninternes Recht); Mittelreich, Horasreich, Nostria und Bornland erkennen seine Vorschriften auch als Weltliches Recht an (das damit für alle Magieanwender gilt); Regelungen umfassen sowohl interne Belange wie auch allgemeine.
Der CA besagt, dass du Mitglied einer (Magier-)Gilde sein musst, um magische Leistungen gegen Gegenleistung anzubieten. Was ein ziemlich breites Spektrum ist, von Festen Anstellungen wie magischem Berater, Hofmagier, Schwadronsmagier, Bordmagier, Soldmagier (mit der jeweiligen Bezahlung als Offizier und nicht als Mannschaftsdienstgrad), magischem Leibwächter u.s.w. zu einmaligen Leistungen wie Artefakterstellung und -aufladung, Zauberzeichen, magischer Analyse, gehobener Alchimie, magischer Heilung oder Schönheits-OPs, magieunterstützter Hausbau, Antimagie, das Lehren von Zaubern (oder magischen SF) und ähnlichem. Und "verkaufen" ist ein dehnbarer Begriff in einer Welt, in der Realtausch und Gefallen vs. Gefallen die häufigsten Formen des Handelns sind... der Gildenvertreter als Kläger wird selten Schwierigkeiten haben, eine entsprechende Gegenleistung zu finden und so einen Verkauf zu konstruieren. Und er dürte meist besser beleumundet sein als der Gildenlose. Dumm, wenn dieser dann zu Schadensersatz und Strafzahlungen verurteilt wird, auch wenn es tatsächlich ein Geschenk war.
Darüber hinaus kann die Mitgliedschaft in Gilden noch weitere Vorteile haben, z.B. Zollfreiheit bei der GGG (auch wenn viele Gruppen selten mit Zöllen konfrontiert werden), Zugang zu Lehrmeistern/Büchern... Warum es sich dagegen rentieren soll für eine RS3BE3-Rüstung und eine fette Waffe, die der Character wg. mangelnden Attributen, TaW und AP eh nicht richtig benutzen kann, die Gildenmitgliedschaft aufzugeben, wenn ich mit den beiden Doppel-DK-Waffen Magierstab und Kurzschwert und CA-konformen RS2BE2 oder RS3BE2-Rüstungen gut überleben kann, ist für mich (zumindest in DSA 4.X) nicht ganz einsichtig... im Lauf meiner Spielerkarriere haben sich auch einige meiner arkan begabte Nichtmagier um eine Gildenmitgliedschaft bemüht, aber keiner meiner Magier sah es als vorteilhaft, komplett auszutreten...
Was die Nutzung von Artefakten betrifft, würde ich annehmen, dass im CA da auch geregelt ist, dass die Anwendung von Artefaktmagie jedermann erlaubt ist, allerdings dem Argelionsrecht unterliegt (das ja allgemein im MR/Horasreich Geltung hat). So wie ja auch Schelmen und Scharlatanen bestimmte Anwendungen von Magie (zur Unterhaltung, glaube ich) gegen Gegenleistung erlaubt sind.