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von Vasall
31.01.2020 14:35
Forum: Hintergründe, Kontinente und Globulen
Thema: Jagdrecht der Leibeigenen im Bornland
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Jagdrecht der Leibeigenen im Bornland

Jadoran hat geschrieben: 30.01.2020 16:00 Ich denke schon - auch die Bronjaren brauchen ja Kriegsknechte - also nicht die für den Heerbann, sondern die 3-12 Hansel für ihre Burg. Gerade wenn sie ihre Leibeigenen beschützen müssen, weil die es nicht selber können und dürfen. Räuber etc. müssen ja gejagt werden.
Generell - egal ob im MR oder Bornland - wird das aber sehr selten vorkommen, und auch Freie sind oft wirtschaftlich von "ihrem" Adligen absolut abhängig. Kinder von Freibauern und Händler werden normalerweise wohl nur aus Not das Söldnerhandwerk ergreifen, und ich gehe davon aus, dass der durchschnittliche Ritter lieber Leute in seiner Lanze hat, die er kennt und auf deren Loyalität er bauen kann anstatt irgendwelches ausländisches Kriegsvolk, das schon für wer weiss wen gearbeitet hat. Und die Kriegsknechte sollen sich ja auch als was Besseres als die Leibeigenen fühlen...
Ja das passt.
Im Land des schwarzen Bären wird klar gesagt, dass die Bronjaren ihre Waffenknechte aus Gefolge und Leibeigenschaft rekrutieren. Es werden also Kinder der Burgmannschaft sein, die bei Bedarf durch leibeigene Diener aufgestockt wird. Söldner anheuern ist verpönt.
Leibeigene dürfen laut LdsB außer zum Heerbann keine Waffen tragen. Sobald sie dauerhaft damit ausgerüstet und daran ausgebildet werden muss sich ihr Stand ändern.
Laut LdsB, S. 45 hat der Bronnjar die Möglichkeit die Leibeigenschaft durch Freikauf mit einem symbolischen Betrag aufzuheben, oder der Schuldknecht kauft sich aus eigenen Mitteln frei, auch da bestimmt der Herr den Preis.

Daher gehe ich davon aus, dass die Waffenknechte und Ritter im Adelsaufgebot Freie und Niederadelige sind, je nach dem wie groß die Entourage des Bronjaren ist. Die Burgmannen die als Jägermeister und Jäger dienen sind mit dem Personenkreis ja dann deckungsgleich.
von Vasall
30.01.2020 11:44
Forum: Hintergründe, Kontinente und Globulen
Thema: Jagdrecht der Leibeigenen im Bornland
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Jagdrecht der Leibeigenen im Bornland

Also sollten die Bronnjaren tatsächlich in der Lage sein einen allumfassenden Wildbann durchzusetzen und selbst den freien Bauern das allgemeine Jagdrechte vorzuenthalten, dann brauchen sie einen Jägermeister (oder wenigstens einen Kastellan) und Dienstboten, also einen Ritter mit Waffenknechten als Berufsjäger, die diesem unterstehen und die Wildhüter aufgaben übernehmen. Mit dem Wildbann werden auch Jagdfrondienste notwendig, denn irgendeiner muss die ganzen Arbeiten ja machen. Das reicht von Spann- und Fuhrdiensten, über Fütterung und Pflege von Wild und Jagdhunden bis hin zur Treiberdiensten.

Ein typisches Hofamt, das sich schon Barone gerne leisten ist der Jagdmeister. Mit diesem Amt wird laut Ritterburgen und Spelunken meist einer der Ritter der Baronie beauftragt, der fortan mit seinen Knechten und Jägern den Wildbann überwacht (der liegt aber meistens eher bei Grafen und Äbten), und die Wildhüteraufgaben wahrnimmt.

Über die Tätigkeit als Jagdfröner in die Dienstmannschaft des Jägermeisters aufgenommen zu werden ist sicher eine gute Chance für manchen Leibeigenen.

Aber per see haben Leibeigene sicher kein Jagdrecht.
Das beginnt auch außerhalb der Wildbannbezirke erst bei den freien Bauern, die ja auch Waffen tragen dürfen und müssen.

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