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Abenteuer rund um Hexenprozeß? brainstorming

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institoris
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Abenteuer rund um Hexenprozeß? brainstorming

Ungelesener Beitrag von institoris »

Bei mir steht ein Abenteuer rund um einen Hexenprozeß an.

Mich würde sehr interessieren, ob Ihr in der Richtung Erfahrungen habt, die über die off. Informationen hinaus gehen.

Wo würdet Ihr so ein Abenteuer ansiedeln? Weltliche, geistliche Gerichtsbarkeit? etc.?

Was glaubt Ihr, ist das Mindestmaß an Kampf, das man in ein solches Abenteuer einbauen sollte?

Praioskirche und Inquisition im Zweifel überaus fehlbar? Kirchliche Gerichtsbarkeit ungerecht?
Zuletzt geändert von institoris am 01.03.2004 18:55, insgesamt 1-mal geändert.

Gast

Ungelesener Beitrag von Gast »

Weswegen wird die Hexe den angeklagt?
Im MR und HR ist es weder strafbar Sumu/Saturia anzubeten noch zaubern zu können.
Erst wenn ein konkretes Verbrechen vorliegt wird jemand aktiv.
Bei normalen Verbrechen mit magischen Methoden (Fulminictus Mord) entscheidet ein weltliches Gericht, oft allerdings mit einem Geweihtem oder Magier als "Sachverständigen". Das Strafmass entspricht dem einer unmagischen Tat, allerdings wird immer Vorsatz angenommen.
Einige besondere Zauber (dämonologisch, nekromantisch,...) sind gesondert verboten, hier ist eine (rituelle) Hinrichtung üblich.
Details im MWW

Als Ort bietet sich ein Dorf in der Provinz an, wo die Helden als Ermittler/Zeugen/Verdächtige von Bedeutung sind.
In Städten werden sie wohl kaum ernst genug genommen.

Kampf sollte keiner nötig seien, mit wem denn? Ist wohl eher ne Detektivgeschichte.

Die Inquisition ist fehlbar, allerdings hängt hier viel vom einzelnen Inquisitor ab.
Manche sind grausam, verbittert, rachsüchtig - andere weise, milde, gerecht.
In G&D werden die Denkrichtungen innerhalb der Praioskirche beschrieben, hier ist die Gegend in der dein AB spielt wieder von Bedeutung.
Übrigens kann auch durchaus ein Draconiter, Boroni oder anderer Geweihter den Vorsitz in einem Prozess haben (weltliche Richter halt nur in Weltlichen ;) ), hier ist das Verbrechen der Hexe entscheidend.
Eine Nekromantin würde z.B. die Boronkirche verurteilen (meist zum Lebendig Begraben)

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institoris
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Ungelesener Beitrag von institoris »

@ wlad von arivor

danke erstmal!

Das sind alles Dinge, die ich so auch schon angedacht habe. Ist aber mein Fehler, ich hab micht wirklich nicht konkret ausgedrückt.

Es geht nicht um diese simplen Hexenprozessabenteuer (kleines Dorf, Hexe, Helden beweisen Unschuld). Ich dachte an eine größere Stadt (>3000) ohne Magierakademie (Magier als Schverständige halte ich für Unsinn).
Die Anklage (und auch der Prozeß) soll sich in weiten Teilen auf den Malleus (= Praiosspiegel oder inquisitorische Halsgerichsordnung?!) beziehen. Also ich dachte an Zaudenszauberei, Dämonenpakt, Unzucht mit Dämonen, Verführung diveser Männer, Kindsmord die üblichen Hexenverbrechen eben. Dabei soll die Schuld oder Unschuld gar nicht die Hauptrolle spielen.
Es soll wesentlich um die Interesse der Richter und Ankläger gehen (Intrigen und städtische Politik). Ein Bösewicht soll auch vorkommen, der aber nur im Hintergrund arbeitet.
Wesentlich wichtiger, ob die Anschuldigen stimmen oder nicht soll die Reaktion der Mitmenschen sein. Es geht auch um Hexenwahn. Das die Praioskirche, die mit einem wichtigen Tempel vertreten ist, und die Inquisition, die am Ende auftreten soll, kein gutes Bild abgeben ist naheliegend (auch wenn das Inquisitionsbild nicht zu sehr überzeichnet werden soll).
Zur Frage des weltlichen Prozesses bin ich wie gesagt unschlüssig, da z.B. im Malleus diese Frage zu Gunsten einer weltlichen Gerichtsbarkeit begründet wird (ich baue die Inquisition im Rahmen weiterer Verbrechen ein). Die Frage ist, kann man das so auf aventurische Verhältnisse übertregen. Auch frage ich mich, soll die "ius concordia" (Rohal 466 BF) ein Strafgesetz sein und wenn ja, kann man es mit der Carolina gleichsetzen?
Wer sich dazu schonmal Gedanken gemacht hat und eine Lösung gefunden hat, die überzeugt, kann mich doch bitte an den Erkenntnissen teilhaben lassen.

Gast

Ungelesener Beitrag von Gast »

Naja, als Ort würde ich dir ein Stück Weisstobrien empfehlen, dort kann cih mir die Beschuldigung und (ohne Eringreifen der Helden) schnelle Verbrennung einer Unschuldigen am besten vorstellen.
Ein Gewiehter oder Magier sollte schon dabei seien, auch wegen der magischen Sicherheit (nur Knebel oder Eisenkragen könne schnell versagen).
Am effektivsten dürfte eine Anklage wegen Verdacht auf Dämonenpakt seien, der hinterlässt ja auch ein schönes Mal...
Vielleicht eine im Krieg vom wilden Zant (mit Fähigkeit Mutation) gebissene Stadtadelige der jetzt eine 3. Brustwarze (inkl. Ausfluss) gewachsen ist und jetzt von einem ihrer Schuldner (oder in dessen Auftrag) angeklagt wird?
Ziel der Heldengruppe könnte es einfach seien, den Prozess solange zu verzögern bis ein erfahrener Geweihter (per Seelenprüfung) die Unschuld der Dame beweisst.
Evtl ist dann noch der Ankläger der echte Paktierer und es kommt zum grossen Endkampf gegen ihn und ein oder zwei niedere Dämonen.

Gast

Ungelesener Beitrag von Gast »

Was die von dir aufgezählten Verbrechen angeht:
- Kindsmord für magische Zwecke wäre ein todeswürdiges weltliches Verbrechen
- Unzucht mit Dämonen müsste straffrei seien, ausser es gibt in der Stadt Gesetzt die es verbieten
- Dämonenbeschwören ist grundsätzlich legal solange sie niemanden schädigen (aber oft verbietet es der einzelne Baron/Graf/Stadtrat, die Strafe wäre dann imho meist Verbannung)
- Männer verführen ist legal (bei Einsatz von Magie entspricht es einer Vergewaltigung - weltliches Verbrechen)
- Schadenszauberei ohne dämonische Komponente (hier wird ein Gutachter wichtig) ist Körperverletzung (weltlichich), mit steht der Feuertod darauf (weltlich)
- Paktiererei ist ein weltliches Vergehen und zugleich ein kirchliches, rituelle Tötung (meist Feuer) nach Exorzismus (zum Brechen des Paktes) wären angebracht.

Das Beschwören von Dämonen oder nutzen dämonischer Schadensmagie könnten kirchliche Verbrechen seien ich bin mir aber nicht sicher.

Die Ius Concordia ist imho kein Strafgesetzbuch sondern verbietet im Gegenteil das Verfolgen von Hexen und Druiden.

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institoris
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Ungelesener Beitrag von institoris »

@ Wlad von Arivor

Das Rohal ein Strafgesetz gegen Magier erläßt habe ich auch nicht vermutet. Aber was von den in GA genannten Gesetzen soll das Strafrecht sein (weltlich im Stil von ccc)?

Zum einen ist die Sache mit Seelenprüfung relativ witzlos. Zum anderen können die magiebegabten Helden ruhig sofort erfahren, was Sache ist. Sie müssen es ja den NSCe beweisen und die - angeführt von einem Lichthüter - werden Magie, die sie nicht selbst überprüfen können, kaum als Beweis annehmen.

Was die Anschuldigungen angeht, sind das eben die Auswüchse des Hexenwahns (sehr sexistisch), wie sie Kramer verfaßt hat. Und auch das Mittelreich ist kein Rechtsstaat, in dem die Praiosgeweihtenschaft und ein pyromanischer Bürgermeister gehindert werden ein paar Hexen wegen - in Städten mit Akademie sicher lockerer gehandhabten - Zaubereien abzufackeln.

Da ich grade beim Feuer bin: Scheiterhaufen nur, wenn nicht bußfertig, oder?

Mit Schadenszauberei meine ich nicht das Regeltechnische Merkmal, sondern den historischen Begriff als Sammelbegriff für alles was eben nicht Pakt und Unzucht ist, sondern sich gegen Dritte richtet (in Av. Hexenflüche und diverse Sprüche aus LC).

Ich wollte keinen Borbaradianischen Hintergrund nehmen und auch keine räumliche Nähe zu den schwarzen Landen. Wie gesagt der Wahn ist das Hauptelement. Am Ende können alle unschuldig sein - was nicht heißt, daß nicht doch ein paar bestraft werden. Ich dachte so an 3 bis 4 Angeklagte, die sich alle fein gegenseitig beschuldigen. Dazu jede Menge Zeugen und Denunzianten, die gehört haben, die Angeklagten sollen zaubern können und hätten mal böse über Leute gesprochen, die dann gestorben sind.

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Cifer
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Ungelesener Beitrag von Cifer »

Malleus
Ich nehme an, du beziehst dich hier auf die geistigen Ergüsse von Sprenger und Institoris, den Malleus Maleficarum. Problematisch hierbei ist, dass exakt dieser Titel in Aventurien redaxtypisch schon für den ECHSenhammer verwendet wurde, obwohl es ein entsprechendes Büchlein zur "sicheren" Bestimmung von Hexen sicher geben wird.

Empfehlen würde ich hierbei eine Stadt, die möglichst weit von der Stadt des Lichts entfernt liegt, da dort die Praioskirche doch ein wenig genauer auf ihre Leute sieht, so dass IMO etwas weniger "Fehler" passieren.

Wenn du unbedingt einen Kampf haben willst, sollte entweder einer der Beteiligten den Helden physisch deutlich machen, dass sie sich bitte nicht einmischen oder aber der letztendlich schuldig Gesprochene versucht sich seiner Strafe zu entziehen.

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Ungelesener Beitrag von Raskir »

@institoris:

Feuer ist eigentlich immer Gang und Gebe um die Seele zu reinigen (wenn bußfertig) oder zu läutern und zu reinigen (wenn nicht bußfertig).

Sayonara
Raskir[/quote]

Gast

Ungelesener Beitrag von Gast »

Das von dir geschilderte ist extrem unaventurisch.
Im MR herrscht Gleichberechtigung, aus Sexismus wird niemand verbrannt.
Und kein Praiosgweihter würde so handeln, ausser er ist längst seeehr weit vom Glauben abgekommen. Recht und Ordnung sind Praios deutlich wichtiger als Magierhass, und das von dir angedachte Verhalten wiederspricht nunmal dem mittelreichischen Recht.
Mit Borbaradianerwahn funktioniert es deutlich besser und "aventurischer"

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institoris
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Sprenger?!

Ungelesener Beitrag von institoris »

@ Cifer

Ich habe die inquisitorische Halsgerichtsordnung bzw. den Praiosspiegel als passende Entsprechungen gesehen.

Die Miturheberschaft von Sprenger hat sich als Irrtum herausgestellt. Deine Annahme beruht sicher auf "Catalogus illustrium virorum" (Johannes Trithemius, 1495). Die Urheberschaft Sprengers hat aber bereits Servatius Fanckel 1496 verneint.

Außerdem kennt ja auch die hiesieg "Literatur" mehr als einen "Hammer" (Malleus Haereticorum [angelich Hieronymus], Malleus Judaeorum [Johannes von Frankfurt]).

Ich meine - versteckt in G&D - gelesen zu haben, das Geweihte bei der Deutung des Willens der Götter ähnlich fehlbar sind wir hiesige Prister/Pastoren (von Götterboten und Wundern abgesehen). Da ich nicht vorhatte, daß ein Greif herabsteigt und die Sache aufklärt, sehe ich kein Problem, warum nicht auch ein Lichthüter den weltlichen "Beweisen" trauen sollte.

Nach dem Kampf frage ich, weil ich selbst keine größeren einbauen wollte, aber man ja nie weiß, wie das ankommt (meine Spieler sind zwar keine Schlächter, aber zumindest der Schwertgeselle will mal die Klingen kreuzen).
Zuletzt geändert von institoris am 01.03.2004 20:58, insgesamt 2-mal geändert.

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Ungelesener Beitrag von institoris »

@ Wlad von Arivor

Das sehe ich aber anders.

1. Auch in Aventurien sind Hexen meistens Frauen, folglich richtet sich Hexenverfolgung gegen Frauen. (Bei Druiden mag das genau umgekehrt sein)

2. Die Anklage soll nicht heißen: "weil Du eine Frau bist". Aber die Angst vor Hexen beflügelt eben die Phantasie der "Zeugen". Und bei den - auch in Aventurien vertretenen - sehr "freizügigen" Hexenkulten (Levthan!!) liegt eine derartige Verquickung von Aberglaube und Angst nicht fern.

3. Die Praiosgeweihten haben die Weißheit und auch die Gerechtigkeit nicht mit Löffeln gefressen! Erntefestmassaker! Wenn ich mich recht erinnere hat auch in einem Abenteuer (ich meine Jahr des Greifen) der gute Sonnenlegionär einen Pakt mit einem Vampier/Dämon geschlossen, ohne gleich vollkommen vom Glauben abzufallen.
Wie gesagt, Praios und auch Branibor werden nicht eingreifen. Ich rede von Geweihten - also Sterblichen. Eine Allwissenheit und Unfehlbarkeit der Geweihtenschaft - wie Du sie siehst - ist eher seeehr unaventurisch.

4. Das Mittelreich ist, wenn es überhaupt ein Staat und nicht ein Bund von Provinzen ist, kein Rechtsstaat. Sonst ständen diverse Spielerhelden nur noch vor Gericht.

Judex
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Ungelesener Beitrag von Judex »

Hm, ich würde das ganze auf keinen Fall in Weiß Tobrien ansetzten. Bei den ganzen Geweihten, Soldaten und Magiern, die sich da ständig befinden, sind einfach zu viele "Fachmänner" vor Ort. Viel eher wäre ich für ein kleines Dorf in Greifenfurt, Weiden dem Svelltal oder auch Albernia (die Albernier sind ja auch nicht gerade gut auf Magie zu sprechen)
Im Grunde kann man aber jedes Dorf nehmen. Ziehe am besten noch einen Fall von einem verkrüppelt geborenem Kalb oder einen Ungezieferbefall aus der nahen Vergangenheit des Dorfes hinzu und die Gemüter dürften sich noch weiter erhitzen.

Interessant wäre es vielleicht auch, wenn auch von den Helden selbst im Verlaufe der Zeit jemand als HexeR angeklagt würde.

Weitere Ideen:
- Die Helden sollen Beweismaterial im Haus eines Angeklagten suchen
- Eine zwilichte Gestalt unter den Helden könnte damit beauftragt werden, "Beweise" im Haus einer "Hexe" zu verstecken...
- Die Helden selbst könnten eines Tages beweiskräftiges Material finden. Gerade als sie es gefunden haben klopft es auch schon an der Tür...
- EinE AngeklagteR rettet sich zu den Helden ins Zimmer und bittet um Hilfe, zur gleichen Zeit wartet ein Mobb draußen und verlangt die Auslieferung
- Auch ein Mord wäre in diesem Zusammenhang denkbar. Je nachdem ob es Ankläger, Zeuge, Angeklagter oder Unbeteiligter ist, geben sich verschiedene Motive und Folgen
- Wenn die Scheiterhaufen einmal aufgehäuft sind, kann nur noch eine wilde Flucht die zu Unrecht angeklagten retten
- ein junger, fanatsicher Praiosgeweihte bereist die Gegend, er scheint es ganz darauf anzulegen, das ganze Dorf auf die Scheiterhaufen zu bringen. Es liegt an den Helden, ihm dies auszureden
- Eine Tsageweihte besucht das Dorf...
- EinE AngeklagteR offenbart den Helden, dass er/sie wirklich einE HexeR ist. Sollten sich die Beweise häufen, könnte das ganze Dorf unter den Flüchen leiden.
- unerwartete aber zusammenhangslose Angriffe von Katzen oder Vögeln könnte zu zusätzlichen Spannungen führen.

Vielleicht ist ja was davon zu gebrauchen :-)

Gast

Ungelesener Beitrag von Gast »

1. Es gibt aber in Aventurien keine Hexenverfolgungen wie im Mittelalter, da es legal ist Hexe zu seien. Hexen und Druiden werden beide misstrauisch beäugt und schnell als Sündenbock genutzt - aber nicht im grossen Stil oder nach den Kritertien Haarfarbe und Geschlecht verfolgt.
2. Was haben Freizüglichkeit (übrigens auch typisch für Rahjageweite) und der Levtanskult (typisch für das Bornland) mit der Angst der Bevölkerung zu tuen?
3. Die meisten Praiosgeweihten halten sich an die Gesetzte, religiöse Fanatiker (Bannstrahler) sind da eine andere Sache. Und die Nachfolger der Priesterkaiser hocken auf einer einsamen Insel und sind blind vom in die Sonne starren...
4. Aber eben auch kein rechtsfreier Raum.

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institoris
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Ungelesener Beitrag von institoris »

@ Wlad von Arivor

Ich finde ja, man sollte auch den Mut haben, sich von dem was andere - auch die Redax - denken zu entfernen und sein "eigenes" Aventurien zu erleben. Aber in diesem Fall ist das - im Gegensatz zu Deiner Ansicht - nicht einmal nötig.

Obgleich Du glaubst, zu wissen, was "unaventurisch" ist und was nicht. Und obgleich Du meinst das aktuelle offizeille Material zu kennen, argumentierst Du doch sehr "unaventurisch" bzw. mit einem Halbwissen bezüglich des offiziellen Hintergrundes. Dies finde ich nicht schlecht! Jeder darf und soll sich sein eigenes Aventurien gestallten - mit großen oder kleinen Abweichungen. Aber wenn man schon meint es besser zu wissen, sollte man vorher alles gelesen haben.

Ich sage ausdrücklich, ich habe nicht alles gelesen - dazu hat auch kein vernünftiger Mensch Zeit - aber ich hab mich konkret informiert.
Es gibt aber in Aventurien keine Hexenverfolgungen wie im Mittelalter, da es legal ist Hexe zu seien. Hexen und Druiden werden beide misstrauisch beäugt und schnell als Sündenbock genutzt - aber nicht im grossen Stil oder nach den Kritertien Haarfarbe und Geschlecht verfolgt.
Das ist grundsätzlich falsch. Dies mag u. U. den aktuellen Stand der Dinge - besonders in einigen zentralen Gebieten - wiedergeben. Es hat Hexenverfolgungen - genau wie Magierverfolgungen auch - im Stile von hiesige Hexenverfolgungen gegeben (siehe nur MWW S. 181).
Aber eben auch kein rechtsfreier Raum.
Was Zauberer angeht, sollte man sich vergegenwärtigen, daß der Codex Albyricus NUR (noch) Gildenmagier schützt. Seit dem Garether Pamphlet sind alle anderen Magiertraditionen fast entrechtet (so fast wörtlich MWW S. 182).
In Sachen Hexenverfolgung und Rechtsstaat sollte man auch einen Blick auf Seite 193 im MWW werfen. Dort wird genau das beschrieben, worauf meine Idee fusst - die lokale Verfolgung von Hexen (besser der Hexerei Verdächtigten) unter Nichtachtung von, in zentralen Gegenden gebräuchlichen, Gesetzen und unter Einbeziehung von Aberglaube und Volksangst (siehe hierzu MWW aaO).

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Cifer
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Ungelesener Beitrag von Cifer »

Auch in Aventurien sind Hexen meistens Frauen, folglich richtet sich Hexenverfolgung gegen Frauen. (Bei Druiden mag das genau umgekehrt sein)
Interessanterweise werden Druiden oftmals als Männer der Hexen angesehen, was zwar genau 0 mit der Realität zu tun hat, aber den Volksglauben nicht weiter stört.
Was haben Freizüglichkeit (übrigens auch typisch für Rahjageweite) und der Levtanskult (typisch für das Bornland) mit der Angst der Bevölkerung zu tuen?
Freizügigkeit: klar, wird von Rahja gepredigt. Aber andererseits wird der freie Umgang mit der Sexualiät von Praios- und Traviakirche verdammt.
Levtanskult: ja, mag sein, dass er im Bornland typisch ist, aber ansonsten? Man verehrt einen möglicherweise halbdämonischen Vergewaltiger? Ich bezweifle, dass der "Gott" im Volk einen höheren Stellenwert als Kor hat...

Gast

Ungelesener Beitrag von Gast »

Tja, wie du selber schreibst gab es grosse Überregionale Hexenverfolgungen - gibt sie aber seit Rohals Zeiten nicht mehr.
Der von dir beschriebene Hexenwahn ist in Aventurien nicht (mehr) existent.
Als Beleg diene nur die (falsche) Hexe aus der Bornlandbox, die mit "Vorführungen" für "Touristen" ihr Geld verdient.
Imho deckt sich deine Planung also nicht mit den Hintergrund - kein Problem für mich, aber etwas, dass klargestellt werden sollte.

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institoris
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Ungelesener Beitrag von institoris »

@ Wlad von Arivor

Ich hab das MWW nicht nur aus Spaß zitiert. Ließ mal die Fundstellen nach und denk dann nochmal über die gegenwärtige Hexenverfolgung nach.

Sicher, es gibt regionale Unterschiede und in "zivilisierten" Gegenden (Horasreich, Garetien) wird eine solche rechtsmissachtende Verfolgung sicher selten sein. Aber zum einen habe ich nie davon geredet, daß ich hunderte von Frauen auf den Scheiterhaufen zu bringen gedenke (in meinem Ab), und zum zweiten ist die Tatsache, daß Hexenverfolgungen seit Rohal verboten sind und viele Herrscher und Richter sie ablehnen, kein eklatanter Unterschied zu hiesige, früh-neuzeitlichen Verhältnissen.

Es geht vielmehr darum, daß eine Frau der Hexerei angeklagt wird (mit den entsprechenden Anklagepunkten [Dämonenpakt, etc.]). Dann kommen "Zeugen" und Denunnzianten, die noch ein paar andere Verdächtige kennen und ruck-zuck sitzen drei oder vier Frauen auf der Anklagebank. Weil alle Bürger Angst haben, sehen diverse Politiker die Chance sich zu profilieren und den Prozeß voranzutreiben. Der Praiosgeweihte macht auch mit, weil er Zauberei eh nicht mag und keine Beweise für die Unschuld sieht. Es gibt jede Menge Interessenkonflikte und üble Verleumdungen. Und genau da kommen die Helden und werden gebeten zu helfen. Damit das ganze noch einen Sinn macht steckt hinter der ganzen Sache ein echter Bösewicht, der "Beweise beschafft", die HElden behindert, etc.

Judex
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Ungelesener Beitrag von Judex »

Ich bin auch institoris' Meinung. Zwar geht es in Garethien und im Horasreich zivilisiert zu, auch in Almada und Darpatien wird das der Fall sein, aber in den Grenzregionen kann allerlei geschehen.
Ich finde es gerade wichtig, dass Aventurien nicht zu tolerant ist. Gerade in den Gegenden, in denen ein hoher Aberglaube vorherrscht, kann so einiges passieren. Erst recht, wenn die richtigen Leute dafür sorgen, dass etwas passiert. Welcher Dörfler würde sich schon gegen seinen Schulzen oder einen durchreisenden Geweihten auflehnen? Außerdem gibt es in jedem Dorf weitere Respektpersonen, seien es alteingesessene Familien, besonders fleißige Bauern oder Personen, denen eine gute Verbindung zu den Göttern nachgesagt wird.

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Erleuchtung
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Ungelesener Beitrag von Erleuchtung »

Wlad von Arivor hat geschrieben:Was die von dir aufgezählten Verbrechen angeht:
- Kindsmord für magische Zwecke wäre ein todeswürdiges weltliches Verbrechen
Kindsmord ist ein Verbrechen egal in welcher Form und zu welchen Zweck, wobei ich hier darauf hinweisen will, das Kindsmord in seinem ursprünglichen Sinne auf die eigene Leibesfruchtstötung gemüntzt wurde.
Wlad von Arivor hat geschrieben:- Unzucht mit Dämonen müsste straffrei seien, ausser es gibt in der Stadt Gesetzt die es verbieten
Unzucht mit einem Dämon ist schlicht und einfach Buhlschaft, die der Ketzerei gleichzusetzen ist.
Wlad von Arivor hat geschrieben:- Dämonenbeschwören ist grundsätzlich legal solange sie niemanden schädigen (aber oft verbietet es der einzelne Baron/Graf/Stadtrat, die Strafe wäre dann imho meist Verbannung
Für Beschwörungen mag es, so lange diese nicht im Sinne des Schadenszaubers verwendet wird, keine gesetzlichen Verbote geben (wir haben in Aventurien nämlich definitiv keine Rechtssicherheit, egal wieviele CAs es gibt), doch kann auch hier eine Auslegung die Buhlschaft feststellen.
Wlad von Arivor hat geschrieben:- Männer verführen ist legal (bei Einsatz von Magie entspricht es einer Vergewaltigung - weltliches Verbrechen)
Ein magisches Verbrechen ist nie ein weltliches, es wird zwar mit dem Schadenszauber defininiert, ist aber, aufgrund der Schändlichkeit der Handlung eines, das ein härteres Strafmass fordert.
Wlad von Arivor hat geschrieben:- Schadenszauberei ohne dämonische Komponente (hier wird ein Gutachter wichtig) ist Körperverletzung (weltlichich), mit steht der Feuertod darauf (weltlich)
Zustimmung. (hierbei ist jedoch anzumerken, das die normale, weltliche Körperverletzung mitnichten einen Feuertod nach sich zieht)
Wlad von Arivor hat geschrieben:- Paktiererei ist ein weltliches Vergehen und zugleich ein kirchliches, rituelle Tötung (meist Feuer) nach Exorzismus (zum Brechen des Paktes) wären angebracht.
Wobei im Falle des Anerkenntnisses der Ketzerei eine Erdrosselung als Gnade gewährt werden könnte, bevor die Flammen den Leib versengen.
Wlad von Arivor hat geschrieben:Das Beschwören von Dämonen oder nutzen dämonischer Schadensmagie könnten kirchliche Verbrechen seien ich bin mir aber nicht sicher.
Sind sie, im Sinne der ketzerischen Handlungen. (wobei beim Schadenszauber [hierunter fällt auch der "Schaden", den der Dämon verursacht] auch oben genannte Handhabe durchgesetzt werden können, sowhl weltlich, als auch geistlich)
Wlad von Arivor hat geschrieben:Die Ius Concordia ist imho kein Strafgesetzbuch sondern verbietet im Gegenteil das Verfolgen von Hexen und Druiden
Die Verfolgung wegen ihres Glaubens, ja.

Schöne Grüsse

PS.: Über rechlichen "Kleinkram", wie das Recht zur Einsatz der Folter, Zeugenleumund, handhafte Tat, u.ä. lasse ich mich mal nicht aus.

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