wir sind uns in der Gruppe uneinig wie nachträgliche Ausstattung eines Golems mit weiteren EIgenschaften abbläuft, weshalb ich hier frage, ob es mir jemand erklären kann.Beschwörer mit der SF Form der Formlosigkeit (Dämonen), Golembauer
(Golems), Chimärenmeister (Chimären) bzw. Nekromant
(Untote) können ihre Geschöpfe auch nach der Beschwörung
noch mit besonderen Eigenschaften (siehe Seite 231ff.)
ausstatten
Bei der eigentlichen Beschwörung "bezahlt" man spezielle Eigenschaften mit Zfp welche bei der Probe übrig waren.
Was ist nun, wenn man z.B. eine Stunde später entscheidet das eine weitere Eigenschaft nützlich wäre. Mit welchen zfp bezahlt man dann? Muss man die Beschwörung erneut durchführen und die gesamten asp erneut ausgeben?