Strafe für Umgang mit Dämonen

Von A wie Aves bis Z wie Zholvar: Alles über (mehr oder weniger) anbetungswürdige Kräfte und ihr Gefolge.
Antworten
Dieterich Schlosser
Posts in topic: 3
Beiträge: 3
Registriert: 27.12.2016 10:23

Strafe für Umgang mit Dämonen

Ungelesener Beitrag von Dieterich Schlosser »

Die Zwölf zum Gruße werte Freunde,

Ich stecke derzeit in einem kleinen Dilemma, ich versuche mich zunächst einmal an einer kurzen Zusammenfassung:

Eine sehr Phex-nahe Fasarer Meuchlerin, die mittlerweile erfolgreich die Quanionsqueste abgeschlossen hat und währenddessen erfahren musste, dass Praios nicht nur der Gott des Sonnenhügels ist sondern eben auch für die kleinen Leute da ist, hat nun eine Identitätskrise.

Sie lebt(e) kurzzeitig mit einer Praiosgeweihten zusammen, ist dann aber wieder in das nächste Abenteuer geflohen, weil dieses Leben einfach nichts für sie ist. Aus Verzweiflung hat sie sich mit einem ihr bereits bekannten Diener des Herrn der Spiegel getroffen um zu erfragen wer sie eigentlich ist.

Der Diener versprach, gegen einen Kuss, ihr zu zeigen, auf was das ganze hinauslaufen würde. Gesagt getan, natürlich hatte die Geweihte "irgendwie" von dem Treffen erfahren und stand just in diesem Moment im Türrahmen.

Das Ende vom Lied ist, dass die Geweihte zur Stadt des Lichts geeilt ist und dort die Sache zur Anzeige bringen wird.

Die Entscheidung des Spielercharakters ist nun, sich ebenfalls zu stellen und sich selbst anzuzeigen.


Jetzt frage ich mich:

- Wird der Spieler einen kirchlichen oder weltlichen Prozess bekommen?

- Was wird ihm vorgeworfen? (Der Spieler hat den Dämon nicht beschworen)

- Welche Strafe steht auf "Interaktion mit Dämonen"?

- Würde das Gericht es als strafmindernd oder straffördernd betrachten, dass die Angeklagte eine Lichtbringerin ist? Oder würde das zuständige Gericht nur über die Straftat an sich urteilen? ( 1. "Hat früher große Dienste geleistet" - 2. "Hoher Aufstieg, tiefer Fall - Bei ihr wiegt die Straftat noch mehr!" 3. " Frühere Taten tun nichts zur Sache - zur Verhandlung steht lediglich diese Straftat!")


Ich bin gespannt auf Eure Antworten,
Mögen die Zwölfe über Euch wachen!

Mit bestem Gruß und zwinkerndem Auge,

Schlosser

Firnblut
Posts in topic: 1
Beiträge: 1822
Registriert: 27.04.2011 19:35

Errungenschaften

Re: Strafe für Umgang mit Dämonen

Ungelesener Beitrag von Firnblut »

Ist doch egal, ob man den Dämon beschworen hat oder nur beigewohnt. Das sind alles Dämonenbeschwörer.
Viel wichtiger ist, dass die reine Beschwörung kein strafwürdiger Akt ist.

Es geht immer um die Verehrung von Dämonen, die den Verurteilten da unterstellt wird und in dem Fall würde ich zu 2. tendieren, allerdings mit zusätzlichen Parteien, die die Strafe abmildern oder verhindern wollen.

Weynard
Posts in topic: 2
Beiträge: 181
Registriert: 01.09.2015 22:42

Re: Strafe für Umgang mit Dämonen

Ungelesener Beitrag von Weynard »

Die Kirche und viele der Geweihten dürften aus den Vorgängen der QQ gelernt haben, dass Vertuschung nichts bringt. Dann würden sie die Lichtbringerin nicht in Schutz nehmen. Prozess: Ja.

Zum Tatvorwurf: Was ist denn passiert? Du sprichst von einem Diener Amazeroths; war das jetzt ein Paktierer oder ein Dämon? Wen davon hat sie willentlich geküsst? Im ersten Fall sehe ich überhaupt kein Problem, im zweiten Fall wird man ihr wohl einige derbe Perversionen und moralische Fehler vorwerfen, also Schädlich Hämmern an den Grundfesten Alverans.

Wie schon gesagt, ist Dämonenbeschwörung nicht immer strafbar, einige weiße Gilden praktizieren das sogar. Allerdings würde ich schon sagen, dass eine Beschwörung durch gildenlose Magier, Borbaradianer und natürlich Paktierer auf jeden Fall strafbar ist. Da käme Mittäter/Mitwisserschaft in Frage, was in der Regel dieselbe Bestrafung zur Folge hat, die auch den Täter ereilt.

Dass ihre Erlebnisse während der QQ sie geistig derart zerrüttet haben, dass sie ins Zweifeln gerät, würde bei einer Verhandlung wohl für hochgezogene Augenbrauen sorgen. Dürfte aber im Rahmen des (für einen kirchlichen Richter) verständlichen liegen. Solange sie im Prozess wahrheitsgemäß antwortet und kein Frevlermal trägt, würde ich sagen: Milderung: Ja.
Dass Recht und Gerechtigkeit auseinanderfallen können, sollten die Praioten ja inzwischen verstanden haben.

Jadoran
Posts in topic: 2
Beiträge: 10920
Registriert: 14.11.2014 10:06

Auszeichnungen

Errungenschaften

Re: Strafe für Umgang mit Dämonen

Ungelesener Beitrag von Jadoran »

Es hört sich für mich mehr als ein Problem des "Beziehungsspiels" zwischen den Helden an, und da habe ich meine Schwierigkeiten, die Große Kirchenrechtsmaschinerie anzuwerfen, die eigentlich einen Haufen anderer, größererer Probleme hat.

Mein Vorschlag wäre: Die "Lichtbringerin" erfüllt aufgrund der Anzeige durchaus erst einmal den Anfangsverdacht. Andererseits hat sie sich auch Verdienste erworben.
Der die Anzeige entgegennehmende Praiot nimmt sich die anzeigende Praiosgeweihte vor und sagt: "Wie kanns denn sein, dass das Mädel, das so lange mit Dir zusammen gelebt hat, unter deinem Einfluss, und das so viel für uns getan hat, so etwas tut? Ich glaub Dir ja, dass sie es getan hat, aber wie kommt es dazu, und hast Du nichts besseres zu tun als sie wieder auf den rechten Weg zu führen als sie anzuzeigen? Was hast Du vorher denn gemacht, dass es dazu kam? Sind Dir ihre Zweifel nicht aufgefallen? Bist Du Deiner Verantwortung gerecht geworden? Wieso hast Du nicht rechtzeitig eingegriffen?"
Dann macht er sich über den Vorfall eine Notiz und erlegt der PG als Busse eine ordentliche Selbstkasteiung und vor allem auf, die Lichtbringerin wieder auf den rechten Weg zu führen: Nicht jeder ist geschaffen zur Praiosgeweihten, auch andere Wege führen nach Alveran. "Kartoffeln soll man nicht in der Sonne lagern, eines schickt sich nicht für alle. Hilf ihr, sich selbst zu finden anstatt sie der Gerechtigkeit zu überantworten und sich so deiner Verantwortung zu entziehen!"
Dreck vorbeischwimmen lassen

Dieterich Schlosser
Posts in topic: 3
Beiträge: 3
Registriert: 27.12.2016 10:23

Re: Strafe für Umgang mit Dämonen

Ungelesener Beitrag von Dieterich Schlosser »

Weynard hat geschrieben: Zum Tatvorwurf: Was ist denn passiert? Du sprichst von einem Diener Amazeroths; war das jetzt ein Paktierer oder ein Dämon?
In dem Fall ist es ein Dämon gewesen, den hat sie geküsst und wurde eben von der Praiotin entdeckt.
Weynard hat geschrieben: Dass ihre Erlebnisse während der QQ sie geistig derart zerrüttet haben, dass sie ins Zweifeln gerät, würde bei einer Verhandlung wohl für hochgezogene Augenbrauen sorgen. Dürfte aber im Rahmen des (für einen kirchlichen Richter) verständlichen liegen. Solange sie im Prozess wahrheitsgemäß antwortet und kein Frevlermal trägt, würde ich sagen: Milderung: Ja.
Dass Recht und Gerechtigkeit auseinanderfallen können, sollten die Praioten ja inzwischen verstanden haben.
Da stimme ich dir voll und ganz zu, ich weiß nur immer noch nicht, was dann eine angemessene Strafe wäre.

Eine Enteignung von weltlichem Besitz und eine Bußfahrt zu einer Pilgerstätte?
Oder hätte sie doch mit mehr Konsequenzen, eventuell auch körperlicher Natur, zu rechnen?

Weynard
Posts in topic: 2
Beiträge: 181
Registriert: 01.09.2015 22:42

Re: Strafe für Umgang mit Dämonen

Ungelesener Beitrag von Weynard »

Geißelung, wie schon von Jadoran angesprochen, ist in der Praioskirche besonders zur internen (Selbst-)Züchtigung üblich. Da die Heldin als Lichtbringerin quasi Teil der Kirchengeschichte ist, halte ich so etwas für passend.

Zumindest, was Wald- und Wiesenfrevel angeht.

Dämonen nicht nur zu beschwören oder zu benutzen (bzw. dies zuzulassen) sondern auch noch mit denen rumzumachen, ist, wie es so schön heißt, eine "ganz neue Qualität". Ein Laraan wird es ja bei Amazeroth wohl nicht gewesen sein, also dürfte das Viech auch entsprechend widerlich gewesen sein. So oder so war der Heldin ja wohl bekannt, worum es sich handelt.

Die Anklage würde ich so formulieren: "...fand Ihre Gnaden [X] die Vorbezeichnete Angeklagte zu 1) in den Armen eines niederhöllischen Wesens, welchselbigem sie sich zu dieser Zeit auf perverse und unsagbar abartige Weise hingab und nicht nur die Gebote Travias und Rahjas mit Füßen trat, sondern auch die ihr zuteilgewordene Gnade Praios' und die Gaben Tsas aufs Tiefste beleidigte...", usw.

Darauf folgt ein herzergreifendes Plädoyer der Verteidigung und eine Aussage unter Eid, wonach die Heldin zutiefst mitgenommen und gestört von den Vorgängen der QQ ist usw. *hastiges handgewedel* ergo: mildernde Umstände, aber immer noch eine kranke Sau.

Urteil wegen Mittäterschaft bei Vergehen gegen die praiosgewollte Ordnung in Tateinheit mit Schändlich Hämmern an den Grundfesten Alverans in Tatmehrheit mit Frevel wider Rahja: Strafarbeit in der seelenheilkundlichen Fakultät der Magierakademie zu Perricum, Festungshaft in Auraleth oder auch die von dir vorgeschlagenen Strafen, je nachdem, wie die Heldin sich im Prozess anstellt.

Handelt es sich bei beiden Damen um Heldinnen? Das ist mir bisher noch nicht so ganz klar. Als NSC würde sich ja evtl. Lumine anbieten... wenn es sich aber um zwei SCs handeln sollte, bevorzuge ich klar Jadorans Lösung. Auch in meiner Gruppe sind schon interne Rechtsstreitigkeiten aufgetreten, sowas ist für eine Gruppe brandgefährlich!

Dieterich Schlosser
Posts in topic: 3
Beiträge: 3
Registriert: 27.12.2016 10:23

Re: Strafe für Umgang mit Dämonen

Ungelesener Beitrag von Dieterich Schlosser »

Weynard hat geschrieben:Geißelung, wie schon von Jadoran angesprochen, ist in der Praioskirche besonders zur internen (Selbst-)Züchtigung üblich. Da die Heldin als Lichtbringerin quasi Teil der Kirchengeschichte ist, halte ich so etwas für passend.
Finde ich persönlich auch nachvollziehbar, danke schon einmal für den Gedanken!


Weynard hat geschrieben:
Handelt es sich bei beiden Damen um Heldinnen? Das ist mir bisher noch nicht so ganz klar. Als NSC würde sich ja evtl. Lumine anbieten... wenn es sich aber um zwei SCs handeln sollte, bevorzuge ich klar Jadorans Lösung. Auch in meiner Gruppe sind schon interne Rechtsstreitigkeiten aufgetreten, sowas ist für eine Gruppe brandgefährlich!
Lediglich die Fasarerin ist ein Spielercharakter und ja, Lumine war bereits die Geweihte die sie entdeckt hatte. Es ist also keine interne Streitigkeit.

Vielen Dank auf jeden Fall für die Anregungen, jetzt kann ich der nächsten Sitzung besser vorbereitet entgegentreten! :)

Liebste Grüße,
Dieterich

Benutzeravatar
X76
Posts in topic: 1
Beiträge: 4990
Registriert: 07.04.2006 14:35

Errungenschaften

Re: Strafe für Umgang mit Dämonen

Ungelesener Beitrag von X76 »

Zumindest für den Dämonenbeschwörer findet man die üblichen Rechtsfolgen in WDZ (S. 300 Kasten, Einhorn 2 "Beschwören von Dämonen ohne dass dadurch Schaden entsteht")

Während ein Gildenmagier mit Disvocatio (zukünftiger oder zeitweiliger Ausschluss von allen höheren Ämtern oder Annullierung bestehender Titel, oft Verlust der Lehrerlaubnis) und Disliberatio (Ausschluss aus Bibliotheken, Werkstätten etc.) noch relativ "milde" davon kommt, müssen gildenlose Zauberer mindestens mit der Bannung der Zauberkraft durch Eisen und sieben Jahre Steinbruch rechnen.

An einem derartigen Verbrechen beteiligt zu sein, dürfte kaum weniger schwer geahndet werden, insbesondere wenn man so tief involviert ist wie die Heldin (Nutznießerin oder gar Auftraggeberin der Beschwörung).

Ein bisschen Selbstgeißelung im "Angesicht ihrer Leistungen" ist da doch ein Geschenk von oben, dass man mit Kusshand nehmen sollte!

Ich halte eine ausgedehnte Bußqueste, während der sie genug Zeit hat "sich selbst zu finden" (regelmäßige Geißelungen während dessen werden sicher empfohlen) und/oder ein anderer Auftrag zur Wiedergutmachung sehr viel wahrscheinlicher. Im Vergleich zu 7 Jahren Steinbruch und Entmachtung oder gar schlimmeren Strafen, ist das immer noch ein "Deal unter Berücksichtigung ihrer besonderer Leistungen". Wobei das eben nicht nur als Strafe, sondern vor allem auch als Bekämpfung der wachsenden Dunkelheit in der Heldin gesehen wird.

Benutzeravatar
Na'rat
Posts in topic: 1
Beiträge: 24990
Registriert: 11.02.2005 21:14
Kontaktdaten:

Errungenschaften

Re: Strafe für Umgang mit Dämonen

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Ich sehe das Problem auch in der Dämonenbuhlschaft oder dem was man dafür halten kann. So jemand wäre in meiner Praioskirche so was von unten durch. Es gibt ja nur drei Möglichkeiten noch deutlicher wider den Zwölf zu handeln. Der Pakt mit Dämonen, der Dienst am Namenlosen und Apostasie.

Ein paar Jahre, unter strengster Aufsicht, in einem schwer gesicherten und abgelegenen Kloster wäre eine noch ziemlich milde Strafe.
Die praktischen Auswirkungen des Quanionsdingens zementieren ja das Dahinsiechen der Kirche oder sind doch ziemlich minimal. Da ist der Bonus eines ,Heilsgestalt' doch eher minimal. Man könnte den Vorfall allerdings prima verwursten, um die unterschiedlichen Positionen in der Kirche darzustellen. Die sich aber alle einig sind, dass es einer harten Strafe bedarf. Nur welche, wie hart genau und warum konkret?

Der Klassiker von der Bußquest ist irgendwie reichlich Panne, unzuverlässige Leute lässt man nicht in der Weltgeschichte rumgondeln. Das höchste der Gefühle wäre eine ausgedehnte Pilgerfahrt, natürlich nur bei einem anständigen Pilgerzug.
Mit dem Abenteuerleben ist es auch dann vorbei. Alternativ braucht es einen wirklichen Glaubensbeweis der Dämonenbuhlin.
Eine andere Möglichkeit und ein weiteres Eingeständnis der Ziellosigkeit der Kirche, man gibt die Urteilsfindung ab, zum Beispiel an die Greifen.
Innerweltlich eine ganz nette Lösung, nur keine für den Spieltisch. Meine Greifen würden eine Dämonenbuhlin schlicht zerreißen, Gefühlswallung von Sterblichen interessieren sie dabei nicht. Man führt schließlich seit Zeitaltern Krieg.

Davon der entdeckenden Geweihten einen Strick zu drehen halte ich wenig, wäre eine zu gute Steilvorlage, gegenüber Versagern wie dem Boten des Lichts, dem ja, bis auf die Stadt des Lichts, jeglicher Einfluss auf seine Schutzbefohlenen und Untergebenen abgeht.

SeldomFound
Posts in topic: 1
Beiträge: 6
Registriert: 24.07.2014 23:16

Re: Strafe für Umgang mit Dämonen

Ungelesener Beitrag von SeldomFound »

1. Was macht der Rest der Gruppe im Moment?

2. Kann man die Anzeige noch verhindern, indem man die Praiotin vorher abfängt.

3. Hat die Gruppe überhaupt Interesse an diesen Konflikt?

4. Wie kann der Rest der Gruppe mit einbezogen werden?


Sofern dies nicht das Ende für die Heldin als SC sein soll, muss am Ende eine spielbare Lösung herauskommen.

Benutzeravatar
Loveless
Posts in topic: 1
Beiträge: 920
Registriert: 11.10.2008 13:50
Wohnort: Dortmund
Geschlecht:

Errungenschaften

Re: Strafe für Umgang mit Dämonen

Ungelesener Beitrag von Loveless »

zu Weynard

wenn das Vergehen vorwiegend als Rajhafrevel ausgelegt werden würde gäbe es die Möglichkeit die Kirche der Rajha zu mobilisieren, da sie, wenn sie es proklamiert dann das Recht hätte selber über die Frevlerin zu richten (das Problem ist, dass die Rajhakirche nur selten selber richten will). Da die Rajhakirche zu den beiden vergebenden Kichen zählt könnte sie so glimpflich davon kommen und tatsächlich mit einer milderen Strafe, die eher Dienst an der Gemeinschaft der Gläubigen ist bestraft werden.

Die Bestrafung der Praiotin sehe ich auch eher kritisch, erstens würde das als Prezedenzfall die Kriche schnell zerrütten, da nun jeder Priester, wenn er seine Pflichen nicht voll erfüllen kann zur Zielscheibe werden könnte und damit der Weg, den die Kirche nach der QQ nimmt negieren und eine neue Zeit der harten auslegung der Kirche einleiten.
Dazu kommt, dass selbst eine Priesterin des Gottes nicht allwissend ist und auch niemandem in den Kopf schauen kann. Und sie hat es in dem Moment melden wollen, als sie davon erfuhr, was ihr eindeutig zu gute gehalten werden muss, auch wenn die gemeldete Person eine gute Freundin ist.

Jadoran
Posts in topic: 2
Beiträge: 10920
Registriert: 14.11.2014 10:06

Auszeichnungen

Errungenschaften

Re: Strafe für Umgang mit Dämonen

Ungelesener Beitrag von Jadoran »

Die ganze Zeit des Zweifelns lang hat die Praiotin NSC nicht geholfen. Aber natürlich bekommt sie dann das "Verbrechen" sofort mit und rennt zum Gericht. Das hat irgendwie etwas Unerfreuliches, und mit nur der oben geschilderten Informationen in meinen Augen einen antagonistischen Beigeschmack, so als ob die SL die Heldin entsorgen will.
Dreck vorbeischwimmen lassen

Antworten