Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schritt?

Für alles, was uns sonst noch so interessiert.

Muss ein BGE eingeführt werden?

Ja
30
49%
Nein
19
31%
Ist mir egal
1
2%
Ja, aber
11
18%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 61

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Sumaro
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Sumaro »

Jadoran hat geschrieben: Als Parasiten habe ich Leute bezeichnet, die sich bar jeder Gegenleistung von anderen Leuten aushalten lassen obwohl sie dazu in der Lage wären.
Jadoran hat geschrieben:Über 50% der Umfrageteilnehmer scheinen der Meinung zu sein, dass sie ein gottgegebenes Recht darauf hätten, von anderen ausgehalten zu werden ohne irgendeine Form der Gegenleistung zu erbringen.
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BenjaminK
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von BenjaminK »

Zum Thema: Diskutier doch einfach anständig mit.

Steuern und Abgaben abschaffen und gleichzeitig die Ausgaben erhöhen ist eine Milchmädchenrechnung. Selbst wenn das Postulat nicht ernst gemeint ist (wovon ich auch nicht ausgehe), geht es weit an der Idee vorbei.

Die Idee ist nicht, dass jeder freiwillig Geld geben soll, sondern dass jeder freiwillig Geld nehmen soll, weil der Mensch gierig ist. Selbst wenn er etwas einfach so bekommt, will er von alleine noch mal mehr haben. Er soll aber nicht gezwungen sein.

Die Finanzierung ist die zweite Sache, die man bedenken muss. Ja, das kostet Geld. Das kostet uns aber die soziale Marktwirtschaft auch so. Gratis bekommen wir weder den Jetzt-Stand noch einen anderen Stand.
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Derewanderer
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Derewanderer »

Jadoran hat geschrieben: Über 50% der Umfrageteilnehmer scheinen der Meinung zu sein, dass sie ein gottgegebenes Recht darauf hätten, von anderen ausgehalten zu werden ohne irgendeine Form der Gegenleistung zu erbringen.
Doch das hast du.
Du hast nicht in Betracht gezogen das diese 50% sich vielleicht einfach gern der sozialen Verantwortung stellen wollen. Es gibt einen nicht zu unterschätzenden Anteil potentieller Zahler, die das BGE befürworten. Deren Integrität hast du in Frage gestellt.
Das ist direkt und dreist.
Davon ab kann ich deine Meinung nicht teilen aber nachvollziehen.
Und das war bei vielen Beiträgen auch der einzige "Tonvergreifer" den ich bemerkt hätte.
Wegkommentieren sollte man sowas trotzdem nicht, weil wir sonst irgendwann aufhören den anderen mit Respekt zu behandeln...weil er soll sich halt nicht so haben.

Jadoran
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Jadoran »

Ich bin draussen. Das BGE begründet ein Recht auf "Menschenwürdige Grundversorgung". Wer dafür ist, dass es eingeführt werden muss, ist der Meinung, dass ihm dieses Recht zusteht. Also das Recht darauf, ungeachtet irgendeiner Gegenleistung ausgehalten zu werden. Wo soll da der Logikfehler oder das Tonvergreifen liegen?
Dreck vorbeischwimmen lassen

Benutzer 7553 gelöscht

Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Benutzer 7553 gelöscht »

Jadoran hat geschrieben:Das BGE begründet ein Recht auf "Menschenwürdige Grundversorgung".

Kann man so sagen.
Jadoran hat geschrieben:Wer dafür ist, dass es eingeführt werden muss, ist der Meinung, dass ihm dieses Recht zusteht.
Auch das ist vertretbar, auch wenn ich es eher so formulieren würde: ...ist der Meinung, dass jedem dieses Recht zusteht. Das klingt nicht so wertend.
Jadoran hat geschrieben:Also das Recht darauf, ungeachtet irgendeiner Gegenleistung ausgehalten zu werden.
Und hier fängt deine Abwertung an. "Ausgehalten werden" ist sehr negativ formuliert, außerdem unterstellst du indirekt das alle BGE-Befürworter sich auf die faule Haut legen und vom Staat finanzieren lassen wollen. Du pauschalisiert alle Befürworter auf den negativsten Aspekt des BGE der dir einfällt, und das ist nicht die feine englische Art.
Es geht den Meisten beim BGE nicht darum vom Staat ausgehalten zu werden sondern eine gesicherte Existenzgrundlage zu haben auf die man zurück fallen kann ohne Not zu leiden und ohne das Gefühl zu haben das man beim Amt betteln gehen muss. Ich hatte jedenfalls zu der Zeit dieses Gefühl.
Wer das BGE befürwortet will nicht das du allein den ganzen Staat ernährst sondern sieht einfach die möglichen positiven Aspekte des BGE-Konzeptes.

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BenjaminK
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von BenjaminK »

Zum einen gibt es dieses Recht quasi schon. Wir haben die Todesstrafe abgeschafft und verhungern lassen wir daher auch keinen mehr, vielleicht weil neben dem Staat auch ab und an mal Charity einspringt. Ansonsten hilft da irgendwo auch ein Blick in die Menschen- und Grundrechte.

Zum anderen gibt es diejenigen, die auch auf der Zahler-Seite ein BGE befürworten und sind daher wohl kaum darauf aus, dass ihnen dieses Recht zu steht, sondern dass es anderen zusteht und dass es der Allgemeinheit gut tut. Ein großer Pionier in Deutschland ist übrigens Götz Werner, dessen Drogeriemarktkette DM man in der Regel schonmal gesehen hat und der unter den reichsten Deutschen auf Platz 109 laut Wiki steht.

Und all das ist fernab davon, dass irgendjemand das Prädikat Parasit bekommt. Vor allem nicht die "mehr als 50%", die hier im Thread für "ja" gestimmt haben und bei denen man nicht weiß, ob sie auf der Nehmer- oder auf der Zahlerseite wären.
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Derewanderer »

Hier wurden mal einige Ansätze zusammengesetzt.( Übrigens ist hier auch Götz Werner erwähnt :) )

https://www.boell.de/de/navigation/wirt ... -2987.html

Viele davon haben meiner Meinung nach wirklich den Mangel das sie sich über die Umsatzsteuer finanzieren wollen und das BGE ein Preisspirale lostritt.
Aber viele Parteien und Größen beschäftigen sich damit.

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BenjaminK
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von BenjaminK »

Ja klar, 'beschäftigen' und noch nicht umsetzen. Das ist ja auch kein no-brainer, bei dem man auf einen Knopfdruck hin das Schlaraffenland hat. Das zeigen ja auch viele kritischen Bedenken hier im Thread.
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Armleuchter die Assel »

Mir ist gerade aufgefallen, dass meine 4-köpfige-Familie ein
Monatseinkommen (Brutto) von 4.000 nach BGE hätte.
Sprich Kinder kriegen würde richtig interessant.
(oder anders gesagt, "bezahlbar")

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BenjaminK
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von BenjaminK »

In wie weit man da für Kinder zB nur die Hälfte nimmt, weil Kind ist auch wieder so eine Umsetzungsfrage. Das würde dann vielleicht auch wieder einen Prüfapparat nach sich ziehen, weil dann irgendwelche von zu hause abgehauenen (weil gerechtfertigte Situation) Kids mit 17 dann ihr volles BGE haben wollen oder so.
Ganz richtig bekommst du ja nicht 1000€ mehr, sondern nur 800€ mehr, weil ja Kindergeld zB wegfällt.

Warum reden wir eigentlich über 1000€ BGE? In meinen Augen ist das ein griffiger Betrag, bei wir uns alle irgendwo vorstellen können, dass es etwas komfortabler als heutige Sozialhilfe/HartzIV ist, aber noch keinen Luxus bedeutet. Gleichzeitig ist es vergleichbar mit dem Niedriglohnsektor, da bis ungefähr 1000€ immer noch eine Form von staatlicher Unterstützung möglich ist. Ein genauer Betrag wäre aber sicherlich eine Sache, die bei einer möglichen Umsetzung wirklich durchdacht werden müsste. Und er würde wohl auch nur kurz stehen bleiben, weil bei einem Paradigmenwechsel vielleicht auch andere Relationen anders entstehen würden.

Eine Diskussion, ob es 1000, oder 960 sein sollen, ist aber wohl hier in dem Rahmen nicht zielführend. Da dürfte es dann eher um das zu grunde liegende Prinzip gehen.
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Armleuchter die Assel »

Ganz richtig bekommst du ja nicht 1000€ mehr, sondern nur 800€ mehr, weil ja Kindergeld zB wegfällt.
Ja und nein. Ich bezog mich bei den 4.000 € nicht auf "mehr" sondern auf "insgesamt".
4.000 € Brutto für 4 Köpfe, davon zwei unter 3 Jahren finde ich ne Menge Geld als BGE. Und dann käme gegebenenfalls noch Gehalt obendrauf...

Benutzer 7553 gelöscht

Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Benutzer 7553 gelöscht »

Armleuchter die Assel hat geschrieben:Mir ist gerade aufgefallen, dass meine 4-köpfige-Familie ein
Monatseinkommen (Brutto) von 4.000 nach BGE hätte.
Sprich Kinder kriegen würde richtig interessant.
(oder anders gesagt, "bezahlbar")
Auch da hängt es wieder vom jeweiligen BGE-Konzept ab. Die meisten sehen keine oder nur teilweise Beteiligung von Kindern vor. Für Familien werden teilweise Kindergeld, reduziertes BGE für Minderjährige oder Ähnliches vorgeschlagen.

@BenjaminK: Über exakte Zahlen zu diskutieren ist nicht möglich da es ja noch kein konkretes Modell gibt. Siehe dazu den Post von Denderan Marajain auf Seite 7. Aber rund 1000€ ist ein guter Anhaltspunkt da dies ja etwa das Niveau von Hartz4 ist, und dieses Niveau wird nun mal vom Staat als Existenzminimum angesehen.

Andwari
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Andwari »

@Armleuchter die Assel
Vielleicht hilft das "Familie 4000 €" etwas, das behauptete mehrkostenfreie BGE etwas zu erden:

4000 € ist brutto nicht ganz schlecht (es gehen in Steuerklasse 3 bei einem Verdiener 827 € Sozialabgaben weg, 470 Steuer, dazu kommen 380 Kindergeld macht netto 3100.

Um zu netto 4000 € zu kommen müsste das Bruttoeinkommen bei 5600 liegen (950 Steuer, 1020 Sozialabgaben, 380 Kindergeld, ob Kinderfreibetrag mehr bringt hab ich nicht geschaut).


Wenn wir Kinder nicht wie bisher pauschal mit "190" statt "1000" abhandeln, sind wir bei extrem vielen Familien plötzlich im Bereich "Sozialfall", d.h. wir müssten entweder die Löhne der ganz normalen arbeitenden und sich vermehrenden Bevölkerung massiv erhöhen ("warum soll ich einem Familienvater für dieselbe Arbeit mehr zahlen als einem Single?") - oder sagen vermehrt allen Eltern "arbeiten lohnt nicht, nehmt BGE".

Das sind die, die bisher die Steuer und Sozialversicherung zahlen - jeder der da rausgeht heißt, das Geld woanders finden zu müssen. Klar sind da auch noch so Fußangeln wie "Familienmitversicherung" drin.

Die ganze Diskussion wird mMn bisher aus der Perspektive von bisherigen Sozialhilfeempfängern geführt. Mit Brutto-Jahreseinkommen 48000 würde obige Familie übrigens jährlich 1,32 Rentenpunkte sammeln und bekäme nach 40 Beitragsjahren (mit zusätzlich 6 Punkten für Kindererziehung) dann monatlich 1400 € Rente für die beiden Eltern.
Der Durchschnittsverdienst aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung lag 2015 bei 36267 Euro, d.h. mit 48000 ist man (Doppelverdiener gibt es) nicht wirklich "hoch".

@Frater Tiberius
Nennen wir "BGE mit Kindern" doch einfach wie bisher "Bedarfsgemeinschaft" und streichen gedanklich das "bedingungslos", weil da ein Haufen Prüfungsaufwand dranhängt.
Zuletzt geändert von Andwari am 13.09.2016 15:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Denderan Marajain »

Frater Tiberius hat geschrieben:
Armleuchter die Assel hat geschrieben:Mir ist gerade aufgefallen, dass meine 4-köpfige-Familie ein
Monatseinkommen (Brutto) von 4.000 nach BGE hätte.
Sprich Kinder kriegen würde richtig interessant.
(oder anders gesagt, "bezahlbar")
Auch da hängt es wieder vom jeweiligen BGE-Konzept ab. Die meisten sehen keine oder nur teilweise Beteiligung von Kindern vor. Für Familien werden teilweise Kindergeld, reduziertes BGE für Minderjährige oder Ähnliches vorgeschlagen.

@BenjaminK: Über exakte Zahlen zu diskutieren ist nicht möglich da es ja noch kein konkretes Modell gibt. Siehe dazu den Post von Denderan Marajain auf Seite 7. Aber rund 1000€ ist ein guter Anhaltspunkt da dies ja etwa das Niveau von Hartz4 ist, und dieses Niveau wird nun mal vom Staat als Existenzminimum angesehen.
Nur wird man Kinder aufgrund des Gleichheitgrundsatzes eher nicht ausschließen können.

Andwari
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Andwari »

@Denderan
Macht man bisher beim normalen, nicht-sozialhilfe-Bürger doch auch: Kinder finden in der Sozialversicherung praktisch nicht statt und ihr Existenzminimum wird nur steuerlich freigestellt - das pauschal abzugelten ist Kindergeld!

In Deutschland ist Kindergeld nur für Geringverdiener anteilig eine Sozialleistung - bei einem alleinerziehenden Elternteil mit 33800 € Bruttoeinkommen beträgt der Sozial-Anteil "Null" - weil da nur das Existenzminimum des Kindes als Steuer erstattet wird. Ein Kind hat für sich ein Anrecht auf "Überleben" - das hängt eigentlich nicht von den Eltern ab.
Zuletzt geändert von Andwari am 13.09.2016 15:43, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzer 7553 gelöscht

Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Benutzer 7553 gelöscht »

Denderan Marajain hat geschrieben:Nur wird man Kinder aufgrund des Gleichheitgrundsatzes eher nicht ausschließen können.
Ich habe keines dieser Konzepte aufgestellt, nur einen Teil davon gelesen. Und ich gebe nur weiter was ich da gelesen habe. Natürlich kann man aufgrund der gesetzlichen Regelungen Personenkreise vom Erhalt des BGE ausschließen.
Andwari hat geschrieben:@Frater Tiberius
Nennen wir "BGE mit Kindern" doch einfach wie bisher "Bedarfsgemeinschaft" und streichen gedanklich das "bedingungslos", weil da ein Haufen Prüfungsaufwand dranhängt.
Da wir hier nicht dabei sind ein konkretes Konzept zu erstellen ist das doch unnötige Wortklauberei, oder?
Sollte das Konzept des BGE eingeführt werden dann werden sicher einige Kompromisse notwendig sein, ich glaube nicht das der Zustand "0 Verwaltung, 100% Gerechtigkeit" so einfach zu erreichen ist.
Zuletzt geändert von Benutzer 7553 gelöscht am 13.09.2016 15:46, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Denderan Marajain »

Andwari hat geschrieben:@Denderan
Macht man bisher beim normalen, nicht-sozialhilfe-Bürger doch auch: Kinder finden in der Sozialversicherung praktisch nicht statt und ihr Existenzminimum wird nur steuerlich freigestellt - das pauschal abzugelten ist Kindergeld!
Das Problem ist nur wenn ich etwas Bedingungslos zur Verfügung stellen möchte kann ich keine Gruppe ausschließen. Keine Kinder, keine EU Bürger etc.

Das rechtlich durchzusprechen sprengt aber den Rahmen

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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Armleuchter die Assel »

@Andwari, eine Korrektur
Um zu netto 4000 € zu kommen müsste das Bruttoeinkommen bei 5600 liegen (950 Steuer, 1020 Sozialabgaben, 380 Kindergeld, ob Kinderfreibetrag mehr bringt hab ich nicht geschaut).
Da die 4.000€ "BGE" Brutto wären, würden ca. 650€ Krankenversicherung noch abgehen. Ob noch weitere Sozialabgaben abgingen wäre die Frage. Also ca. 3.350€ Netto.
Dazu kommt nichts mehr, da ich annehme, dass mit dem BGE alles andere abgegolten ist. (z.B. Kindergeld)

Sprich, was muss man Brutto verdienen um Netto 3.350 € zu haben.
= ca. 6.000 €. Das ist viel, sowohl für eine, als auch für 2 Personen.


Nachtrag: Da hier Missverständnisse entstehen weil ich meinen Rechenweg nicht angegeben habe...

Bei 1000€ (Brutto) BGE fallen 84€ KV-AN und 84 KV-AG an. Also rund 160€ pro Person. Damit wären Netto 840 € pro Person übrig.
Weitere Sozialabgaben lasse ich mal außen vor. (Annahme!)
Bei 4 Personen wären das also 1000€ Brutto und ca. 3350€ Netto.
Zuletzt geändert von Armleuchter die Assel am 13.09.2016 17:49, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von BenjaminK »

Ich würde Alter und zugehöriger Rechtsraum schon als eine mögliche Einschränkung trotz des Titels "bedingungslos" einstufen. Auch EU Bürger kann man ausschließen, wenn nicht der Rest der EU das gleiche System fährt.

Der Gleichheitsgrundsatz und AGG existieren trotzdem. Gerade wenn es sich um eine Gruppe handelt, die Schutzbefohlen ist, kann man andere Maßstäbe anlegen.
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Denderan Marajain »

BenjaminK hat geschrieben:Ich würde Alter und zugehöriger Rechtsraum schon als eine mögliche Einschränkung trotz des Titels "bedingungslos" einstufen. Auch EU Bürger kann man ausschließen, wenn nicht der Rest der EU das gleiche System fährt.

Der Gleichheitsgrundsatz und AGG existieren trotzdem. Gerade wenn es sich um eine Gruppe handelt, die Schutzbefohlen ist, kann man andere Maßstäbe anlegen.
Wie gesagt das würde den Rahmen sprengen aber Rechtsexperten gehen mit dir da nicht konform

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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von BenjaminK »

Das Ergebnis ist dann halt ein "Bedingungsloses* Grundeinkommen. *für Staatsbürger im Erwerbsfähigen Alter mit Wohnsitz in Deutschland" oder so ähnlich.
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Andwari
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Andwari »

@Armleuchter die Assel
5600 € wären AN-Brutto - der AN-Anteil zur KV ist in den 1020 € Sozialversicherung schon drin - es fehlt natürlich noch der AG-Anteil - womit wir bei etwa 6500 € AG-Brutto landen um auf 4000 € netto zu kommen.

Von 4000 € BGE dieselben ca. 650 € für KV abzuziehen wie aktuell wird interessant: Sind bei BGE dann sämtliche Erwerbseinkommen SV-frei? Wie kriegen wir dann dieselbe Menge Geld wie bisher von Unternehmen in den Steuertopf, das ja jetzt auch dick für AG-Anteile zur SV kommt?

@BenjaminK
Dann bitte die Sozialleistungen "Schulkantine", "Schulbus" usw. gleich mal wieder aus dem BGE-Topf rausrechnen?

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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von BenjaminK »

Da soll sich ein Rechtsverdreher Gedanken drum machen. Im Gedankenspiel kann man ein rabattiertes Einkommen für Kinder ansetzen oder auch nicht. Aber sich jetzt den Kopf zu zermartern, ob man von 1000 für Erwachsene + 500 für Kinder ausgehen darf, oder ob da eine Formulierung formaljuristisch angreifbar ist...wayne.
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Benutzer 7553 gelöscht »

Andwari hat geschrieben:Von 4000 € BGE dieselben ca. 650 € für KV abzuziehen wie aktuell wird interessant: Sind bei BGE dann sämtliche Erwerbseinkommen SV-frei? Wie kriegen wir dann dieselbe Menge Geld wie bisher von Unternehmen in den Steuertopf, das ja jetzt auch dick für AG-Anteile zur SV kommt?
Nach dem was ich gelesen habe würden dann alle Einkommen über dem BGE voll besteuert werden, weil das BGE die Freigrenzen voll ausschöpft, bzw. die Freigrenzen im Zuge der BGE-Einführung abgeschafft würden. Ob das durchsetzbar ist wird sich zeigen müssen. Aber wie auch BenjaminK richtig bemerkt hat, über solche Details zu diskutieren macht wenig Sinn so lange kein konkretes Konzept vorliegt.

Andwari
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Andwari »

@Frater Tiberius
Ich war bei Sozialversicherung - nicht Steuer. Interessant ist doch die Steuer&Abgabenquote vom Arbeitseinkommen. Wie Armleuchter richtig gesehen hat, geht die Forderung des BGE sehr weit in bisher ganz normale Verhältnisse rein, wenn ein alleinstehender Dauer-Philosophiestudent 1000 € durch BGE haben soll, müsste die 4-köpfige Arbeiterfamilie halt irgendwo bei 3000+ € durch BGE kriegen, oder es wird zugunsten des Einzelselbstverwirklichers ungerecht.

Bisher kriegen aber die fraglichen Familien sehr wenig "Stütze", arbeiten viel und finanzieren den Gesamt-Topf. Um das alles aus dem Erwerbseinkommen rauszunehmen und auf BGE buchen zu können, müsste Arbeitseinkommen oberhalb des BGE utopisch hoch besteuert werden:

Aktuell leistet die 4-köpfige Familie mit 3620 € Arbeitnehmer-Brutto
monatlich
- 380 Euro Lohnsteuer (Klasse 3)
- 750 Euro Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung
- 700 Euro Arbeitgeberanteil Sozialversicherung
und hat 2500 Euro netto zzgl. 380 Euro Kindergeld.

Das heißt, da sind irgendwo auch 1830 Euro Sozialtopf/Steuern erwirtschaftet worden, denn das komplette Gehalt ist ja irgendwo wirtschaftlich oder der Arbeitgeber geht bald pleite.

Gibt man einer 4-köpfigen Familie dieselben 2880 Euro netto (incl. Kindergeld) - jetzt ohne Arbeit über BGE, müssen irgendwoher die o.g. 1830 € wieder erarbeitet werden.
Das muss dann wer anders machen, denn wir wollen ja der Familie ein BGE geben, die 1830 Euro müssen also von wem anders - dem ominösen Großverdiener vllt. oder dem internationalen Konzern? - kommen. Weil für die arbeitende Familie wäre zwar vllt. noch ein reduziertes Arbeitsaufkommen möglich, vllt. im Wert von 2000 € - aber davon dann 1830 € Steuern wird nicht funktionieren, bei Steuersatz von 90% arbeitet keiner.

Benutzer 7553 gelöscht

Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Benutzer 7553 gelöscht »

Auch bei den Sozialversicherungen würde das BGE einiges verschieben. Wenn es rechtlich als Einkommen behandelt wird gibt es beispielsweise keinen Bedarf mehr für die bestehenden Regelungen zu 450€-Jobs mehr, da jeder geringfügig Beschäftigte ja deutlich über 450€ Einkommen hat. Auch geringfügige Beschäftigungen wären dann voll sozialversicherungspflichtig. Ebenso wäre die 850€-Grenze betroffen.
Man darf sich da keinen Illusionen hingeben, die Einführung dieses Konzeptes wird ein Riesenschritt der unser gesamtes Sozialsystem mächtig durcheinanderwirbelt.

Andwari
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Andwari »

@Frater Tiberius
Schlimmer: Da das BGE ja auch für Arbeitslose und Rentner gelten soll und kranke "nur-BGE-Empfänger" ja auch behandelt werden sollen, müssten sämtliche Sozialversicherungen ins BGE integriert sein.
=> Das führt sofort zum Problem, dass man auf der Einnahmenseite der Sozialversicherungen erst mal auf "Null" ist und das praktisch alles was nicht wirklich wegfällt (Arbeitslosenversicherungsleistung und Rente oberhalb des BGE) über Steuern reinholen muss - denn man kann dem arbeitenden Mitmenschen ja nicht mehr Leistung bieten. Wir wollen dem BGE-Empfänger ja auch "richtige" Krankheitsfürsorge geben und nicht nur auf Drittwelt-Niveau.

Wenn die Familie 2880 Euro durchs BGE hat, muss ich besonders so 450€-Jobs usw. besteuern - weil irgendwo bei vllt. 3000 oder 3500 ist es der genug und sie ist zufrieden mit dem was sie hat. Ich brauche da extrem hohe Steuersätze ab dem 1ten selbstverdienten Euro, sonst bringen plötzlich 80% aller Einwohner praktisch nix mehr an Einnahmen - bei postuliert gleichbleibender Ausgabenseite des Staates.

Benutzer 7553 gelöscht

Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Benutzer 7553 gelöscht »

Andwari hat geschrieben:Das führt sofort zum Problem, dass man auf der Einnahmenseite der Sozialversicherungen erst mal auf "Null" ist und das praktisch alles was nicht wirklich wegfällt (Arbeitslosenversicherungsleistung und Rente oberhalb des BGE) über Steuern reinholen muss
So würde ich das nicht sehen. Es wird zwar ein Reset unseres gesamten Sozialsystem, aber kein Kalter. Die bestehenden Arbeitsverträge gelten ja erst einmal weiter. Das heißt die Einnahmen der Sozialversicherungen für den Anfang gleich. Ich glaube auch nicht das die Kündigungswelle so furchtbar groß wäre. Es gibt genug Leute wie einen Kollegen von mir der froh ist wenn er auf der Arbeit ist und damit weg von seinem Hausdrachen. :lol:

Eulenspiegel
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Eulenspiegel »

BenjaminK hat geschrieben:Warum reden wir eigentlich über 1000€ BGE? In meinen Augen ist das ein griffiger Betrag, bei wir uns alle irgendwo vorstellen können, dass es etwas komfortabler als heutige Sozialhilfe/HartzIV ist, aber noch keinen Luxus bedeutet.
Und das ist meines Erachtens ein Fehler. Wir reden hier über zwei Änderungen gleichzeitig:
1. Änderung: Arbeitslose werden besser gestellt und haben mehr Geld zur Verfügung.
2. Änderung: Auch die arbeitende Bevölkerung bekommt Geld.

Es macht wenig Sinn, über zwei Änderungen zu sprechen. Vor allem, wenn sie nicht kausal zusammenhängen. Das Problem ist: Wenn wir diese beiden Änderungen umsetzen und uns die Auswirkungen anschauen, können wir nur schwer feststellen, ob die Auswirkungen wegen der 1. Änderung oder wegen der 2. Änderung stattfinden.

Daher sollte man sich überlegen: Entweder Arbeitslose finanziell besser stellen oder auch der arbeitenden Bevölkerung Geld geben.

Aber auf keinen Fall sollte man beides gleichzeitig ändern. Das sind so typische Fehler: Alles auf einmal ändern. Und wenn es dann Probleme gibt, kann man nicht ohne Weiteres Stellschrauben verwenden, da man nicht weiß, woran es liegt.

Oder anders ausgedrückt: Wir können gerne darüber sprechen, ob Arbeitslose zukünftig mehr Geld zur Verfügung haben sollten. Das hat aber nichts mit BGE zu tun und kann man vollkommen unabhängig davon diskutieren.
Auch die Frage, ob Hartz-IV gekürzt werden soll, wenn jemand einen Job nicht annimmt, kann man unabhängig von BGE diskutieren.

Der Kerngedanke von BGE ist: "Diejenigen, die arbeiten, bekommen auch Geld vom Staat." All die anderen Sachen, die hier diskutiert werden, haben nichts mit BGE zu tun und kann man auch vollkommen unabhängig vom BGE einführen.

Ansonsten verweise ich gerne mal nach Kanada: Dort liegt das BGE bei umgerechnet 1.000 € im Jahr. Das entspricht etwas über 80 € im Monat.

Jeordam
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Re: Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) - der richtige Schr

Ungelesener Beitrag von Jeordam »

1. Ist nicht der Fall. BGE ersetzt Hartz IV und Co gleichwertig.
2. Die arbeitende Bevölkerung* hat auch nicht mehr Geld. Mit der Steuerprogression gleicht sich das auf Null aus.

Was sich ändert: Kein Prüfungsaufwand und keine menschenunwürdige Komplettdurchleuchtung für Arbeitslose, und Studenten o. ä. werden vom BaföG-Amt und Elternhilfe unabhängig.
Mehr Geld ist eine ganz andere Diskussion.


* Lohnsklaven mal ausgenommen. Aber die Arbeitgeber können gerne vor die Hunde gehen.
Für alle meine Aussagen bezüglich des Kampfsystems von DSA 4 gelten folgende Axiome:
1. Ein professioneller Kämpfer kann die in seiner Ausbildung gelernten Sonderfertigkeiten sinnvoll einsetzen.
2. Die Stochastik von DSA-Würfelergebnissen entspricht der Stochastik gleichverteilter Würfel.

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