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Weißmagier und Boronfrevel / Sonderauszeichnungen und Orden für Magier

Allgemeines zu Aventurien, Myranor, Uthuria, Tharun, Den Dunklen Zeiten & Co.
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Jasu
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Weißmagier und Boronfrevel / Sonderauszeichnungen und Orden für Magier

Ungelesener Beitrag von Jasu »

Hallo zusammen :cookie:

Vor kurzem hat es sich in einer meiner Runden ergeben, dass ein Weißmagier eine Leiche aus einem Grab ausgegraben hat (bzw. es versucht hat aber zu schwach war um großartig was auszubuddeln). Was würdet ihr da für Konsequenzen einbauen? Habe ihm eine Geldstrafe und freiwillige Arbeit aufgebrummt, da wir in einer Stadt ohne Weißmagier-Akademie sind.
Aber spricht diese Tat nicht definitiv gegen die Prinzipien der Weißmagier?
Info: Er kommt von der Akademie Schwert&Stab
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Horasischer Vagant
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Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

Für mich stellen sich 2 Fragen:
Welchen Beweggrund hatte er die Leiche aus zu graben?
Wer hat es gesehen?
Zuletzt geändert von Horasischer Vagant am 06.08.2018 08:33, insgesamt 5-mal geändert.
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Ungelesener Beitrag von Jasu »

Horasischer Vagant hat geschrieben: 06.08.2018 08:18Für mich stellen sich 2 Fragen:
Welchen Beweggrund hatte er die Leiche aus zu graben?
Wer hat es gesehen?


Beweggrund:
Es gab die Vermutung, dass im Grab kein Leichnam liegt. Jedoch liegt dort eine die vermutlich von einem Namenlosen-Geweihten stammt.

Wer hat es gesehen:
Gesehen haben es nur zwei seiner Begleiter, allerdings wurde er ein paar Tage später von einem Praiosgeweihten befragt und der Weißmagier hat dort die Tat zugegeben.

PS: Farbe angepasst ^^
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Ungelesener Beitrag von Jasu »


Parallel mal ne andere Fragestellung xD
1. Was würdet ihr Ingame für Vorraussetzungen für ein Rohalsmal stellen?
2. Wie genau sieht ein Excelsior aus? Also kann man das wie das Rohalsmal direkt erkennen?
3. Wie genau habe ich mir das Pentagramm vorzustellen? (https://de.wiki-aventurica.de/wiki/Pent ... zeichnung))
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Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

Jasu hat geschrieben: 06.08.2018 08:22...allerdings wurde er ein paar Tage später von einem Praiosgeweihten befragt und der Weißmagier hat dort die Tat zugegeben.
Eine weitere Frage: in welcher Region spielt das Ganze und wäre ein Borongeweihter in weiterer Folge verfügbar gewesen?
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Ungelesener Beitrag von Farmelon »

Hier sind zumindest schon einmal Antworten zu teilen der Fragen zu Rohalsmal und Excelsior:
Rohalsmal und Excelsior

Das Pentgramm stelle ich mir wie ein Pentagramm vor. Eben aus den jeweiligen Material und mit Symbolen der Magiergilden oder der Hesindekirche versehen. Je nachdem wer es wofür vergibt eben der Fokus mehr auf dem einen oder anderen.

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Ungelesener Beitrag von Jeordam »

Hatte er einen hoheitlichen Auftrag?
Wenn ja, nicht das geringste Problem, Geldstrafe o. ä. gibt es auch keine, wäre ja noch schöner.
Wenn nein, Rübe runter. Graubraub bzw. -schändung ist ein Kapitalverbrechen.
Für alle meine Aussagen bezüglich des Kampfsystems von DSA 4 gelten folgende Axiome:
1. Ein professioneller Kämpfer kann die in seiner Ausbildung gelernten Sonderfertigkeiten sinnvoll einsetzen.
2. Die Stochastik von DSA-Würfelergebnissen entspricht der Stochastik gleichverteilter Würfel.

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Ungelesener Beitrag von Overator »

Jeordam hat geschrieben: 06.08.2018 09:59Hatte er einen hoheitlichen Auftrag?
Wenn ja, nicht das geringste Problem, Geldstrafe o. ä. gibt es auch keine, wäre ja noch schöner.
Das würde ich so nicht uneingeschränkt unterzeichnen, schließlich können sich hoheitliche (ich vermute du meinst damit weltlich also etwa gräfliche) Aufträge durchaus mit den Werten des Klerus beisen. Im ersten Step könnte also schon ein Risiko für den Magus bestehen.
Bin mir aber gerade auch nicht sicher wie sich Gildengerichtsbarkeit und Klerus hier überschneiden, die weiße Gilde hat ja die Pflicht den Magus vor ein Gildengericht zu stellen statt ihn einem weltlichen Gericht "ausgeliefert" zu lassen.
Ein Auftrag entbindet so oder so nicht zwingend von der eigenen Verantwortung.

Unabhängig der Strafe würde ich aber definitiv entsprechende Mali einbauen, da gerade Weißmagier ja eher götterfürchtig unterwegs sind.
Da dann in Borons Domäne rumzufreveln sollte Spuren hinterlassen, der Zweck heiligt die Mittel ist bei einem Weißmagus ja eher nicht passend.
Dass er dachte das Grab sei leer sollte bei der Erkenntnis, dass es das dann doch nicht ist, gegenstandslos werden (zumindest für den Magus).

In diesem Fall, wenn ein NL-Geweihter darin liegt oder durch die Schändung ein anderes Übel verhindert wird/werden soll, zeigt sich ja auch, dass man
a) leicht mal vom rechten Weg abkommt
und
b) nicht alle Ziele auf legalem Wege erreichen kann.

Strafe nachtrag: Da eine Hinrichtung für einen SC eher nicht förderlich ist, würde sich - als (selbst) verhängte Strafe - auch eine Bußqueste anbieten.
Für Boron (wegen der Grabschändung), Praios (wegen Regelverstoß) oder gar ein Begehen des Zwölfergangs. Hieraus lassen sich dann auch (Solo-)ABs machen.
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Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

Je nach Region und auch unter Berücksichtigung des Vorlebens des Charakters würde ich auch eine borongefällige Bußqueste, die nach Geschmack der Gruppe milder oder härter ausfallen kann, vorschlagen.
Es kann auch ein Dienst auf einem Boronsanger oder einem Borontempel sein - auch hier die Dauer je nach Region und Vorleben des Charakters.
Womöglich wird auch eine "Spende" an die Gottheit erhofft/erwartet!

Von einer Todesstrafe würde ich absehen! :)
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Ungelesener Beitrag von Jasu »

Horasischer Vagant hat geschrieben: 06.08.2018 08:49
Jasu hat geschrieben: 06.08.2018 08:22...allerdings wurde er ein paar Tage später von einem Praiosgeweihten befragt und der Weißmagier hat dort die Tat zugegeben.
Eine weitere Frage: in welcher Region spielt das Ganze und wäre ein Borongeweihter in weiterer Folge verfügbar gewesen?
In Lowangen kurz nach einer Belagerung und ein Borongeweihter wäre definitiv in der Stadt gewesen ^^
Farmelon hat geschrieben: 06.08.2018 09:27Hier sind zumindest schon einmal Antworten zu teilen der Fragen zu Rohalsmal und Excelsior:
Rohalsmal und Excelsior

Das Pentgramm stelle ich mir wie ein Pentagramm vor. Eben aus den jeweiligen Material und mit Symbolen der Magiergilden oder der Hesindekirche versehen. Je nachdem wer es wofür vergibt eben der Fokus mehr auf dem einen oder anderen.
Also das Pentagramm als Kette oder wie stellst du dir das vor? Weil in anderer Form ist das vermutlich schwer zu bewegen :lol:
Overator hat geschrieben: 06.08.2018 11:11
Jeordam hat geschrieben: 06.08.2018 09:59Hatte er einen hoheitlichen Auftrag?
Wenn ja, nicht das geringste Problem, Geldstrafe o. ä. gibt es auch keine, wäre ja noch schöner.
Das würde ich so nicht uneingeschränkt unterzeichnen, schließlich können sich hoheitliche (ich vermute du meinst damit weltlich also etwa gräfliche) Aufträge durchaus mit den Werten des Klerus beisen. Im ersten Step könnte also schon ein Risiko für den Magus bestehen.
Bin mir aber gerade auch nicht sicher wie sich Gildengerichtsbarkeit und Klerus hier überschneiden, die weiße Gilde hat ja die Pflicht den Magus vor ein Gildengericht zu stellen statt ihn einem weltlichen Gericht "ausgeliefert" zu lassen.
Ein Auftrag entbindet so oder so nicht zwingend von der eigenen Verantwortung.

Unabhängig der Strafe würde ich aber definitiv entsprechende Mali einbauen, da gerade Weißmagier ja eher götterfürchtig unterwegs sind.
Da dann in Borons Domäne rumzufreveln sollte Spuren hinterlassen, der Zweck heiligt die Mittel ist bei einem Weißmagus ja eher nicht passend.
Dass er dachte das Grab sei leer sollte bei der Erkenntnis, dass es das dann doch nicht ist, gegenstandslos werden (zumindest für den Magus).

In diesem Fall, wenn ein NL-Geweihter darin liegt oder durch die Schändung ein anderes Übel verhindert wird/werden soll, zeigt sich ja auch, dass man
a) leicht mal vom rechten Weg abkommt
und
b) nicht alle Ziele auf legalem Wege erreichen kann.

Strafe nachtrag: Da eine Hinrichtung für einen SC eher nicht förderlich ist, würde sich - als (selbst) verhängte Strafe - auch eine Bußqueste anbieten.
Für Boron (wegen der Grabschändung), Praios (wegen Regelverstoß) oder gar ein Begehen des Zwölfergangs. Hieraus lassen sich dann auch (Solo-)ABs machen.
Er hatte von dem angeblichen Besitzer eines Waisenhauses den Auftrag bekommen sich um den Spuk im Haus zu kümmern. Im erlaufe wurde dann festgestellt, dass dort scheinbar dämonisches oder Namenloses Treiben am Werk ist und, dass der echte Besitzer des Waisenhauses seit 20 Jahren Tod ist. Dannach ist er dann zum Friedhof und wollte nachschauen ob das wirklich stimmt.
Horasischer Vagant hat geschrieben: 06.08.2018 11:24Je nach Region und auch unter Berücksichtigung des Vorlebens des Charakters würde ich auch eine borongefällige Bußqueste, die nach Geschmack der Gruppe milder oder härter ausfallen kann, vorschlagen.
Es kann auch ein Dienst auf einem Boronsanger oder einem Borontempel sein - auch hier die Dauer je nach Region und Vorleben des Charakters.
Womöglich wird auch eine "Spende" an die Gottheit erhofft/erwartet!

Von einer Todesstrafe würde ich absehen! :)
Als kleine Buße hat er 20 Dukaten an die Boronkirche, 20 Dukaten an die Praioskirche gespendet und das Grab wieder hergerichtet und eigenhändig bepflanzt
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Ungelesener Beitrag von Overator »

Jasu hat geschrieben: 06.08.2018 12:11Er hatte von dem angeblichen Besitzer eines Waisenhauses den Auftrag bekommen sich um den Spuk im Haus zu kümmern. Im [V]erlaufe wurde dann festgestellt, dass dort scheinbar dämonisches oder Namenloses Treiben am Werk ist und, dass der echte Besitzer des Waisenhauses seit 20 Jahren Tod ist. Dannach ist er dann zum Friedhof und wollte nachschauen ob das wirklich stimmt.
Also "klassischer" Heldenjob :-D
Unter der Prämisse, dass der Charakter dahingehend mit seiner PT bzw. seinem MK kollidierte, indem er das Grab schändete, würde ich ihn das ruhig zeitweilig durch ein schlechtes Gewissen oder mglw. schlechten Schlaf (interpretiert als Strafe Borons) spüren lassen. Im ersten Moment schien das zwar vllt eine gute Idee zu sein aber unterm Strich war der Weg dennoch schändlich. Und gerade "der Zweck heiligt die Mittel" sollte bei einem Weißmagier eher nicht greifen.
Umgekehrt darf der Char mMn aber dann auch gerne in den Zwiespalt kommen, dass er das Richtige getan hat obwohl er das Falsche tat.
Er also dadurch Zweifel am strikten Kurs seiner Gilde/Akademie bekommt. Ist er schon etwas zweiflerischer wirkt das natürlich anders nach, als wenn er noch recht blauäugig in der Welt unterwegs ist.

Das Alles natürlich unter dem Vorbehalt, das der Charakter noch ziemlich "weiß" ist.
Jasu hat geschrieben: 06.08.2018 12:12Als kleine Buße hat er 20 Dukaten an die Boronkirche, 20 Dukaten an die Praioskirche gespendet und das Grab wieder hergerichtet und eigenhändig bepflanzt
Ein Anfang :lol:

EDIT:
Die Thematisierung des ganzen sollte aber auch in einer Verhältnismäßigkeit zum Spieler/ zur Relevanz stehen.
Wenn ein Neuling da unbedarf rangeht und einfach mal ein Grab schändet, sollte man dem Char zwar auf die Finger klopfen muss es mMn aber nicht so sehr thematisieren, während ein Char der sich mit der Entscheidung schwer tat darauf gerne mal angespielt werden kann.
In unserer Gruppe gab es zB auch Chars, die einfach alles platt hauen was Bandit ist - den Spieler deshalb anzuspielen, dass tot kloppen nicht immer das Wahre ist, trägt weniger Früchte als beim Spieler, dessen Char im Notfall auch einen Feind versorgt, damit dieser nicht über die Wupper geht.
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Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

Jasu hat geschrieben: 06.08.2018 12:12Als kleine Buße hat er 20 Dukaten an die Boronkirche, 20 Dukaten an die Praioskirche gespendet und das Grab wieder hergerichtet und eigenhändig bepflanzt
Da warst Du ausgesprochen gnädig! :wink:
Ein bisschen mehr Dienst auf dem Boronsagner hätte er schon vertragen :lol: - er hat, wenn man so will, ja nur den Sollzustand hergerichtet! :wink:
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Ungelesener Beitrag von Jasu »

Overator hat geschrieben: 06.08.2018 12:24
Jasu hat geschrieben: 06.08.2018 12:11Er hatte von dem angeblichen Besitzer eines Waisenhauses den Auftrag bekommen sich um den Spuk im Haus zu kümmern. Im [V]erlaufe wurde dann festgestellt, dass dort scheinbar dämonisches oder Namenloses Treiben am Werk ist und, dass der echte Besitzer des Waisenhauses seit 20 Jahren Tod ist. Dannach ist er dann zum Friedhof und wollte nachschauen ob das wirklich stimmt.
Also "klassischer" Heldenjob :-D
Unter der Prämisse, dass der Charakter dahingehend mit seiner PT bzw. seinem MK kollidierte, indem er das Grab schändete, würde ich ihn das ruhig zeitweilig durch ein schlechtes Gewissen oder mglw. schlechten Schlaf (interpretiert als Strafe Borons) spüren lassen. Im ersten Moment schien das zwar vllt eine gute Idee zu sein aber unterm Strich war der Weg dennoch schändlich. Und gerade "der Zweck heiligt die Mittel" sollte bei einem Weißmagier eher nicht greifen.
Umgekehrt darf der Char mMn aber dann auch gerne in den Zwiespalt kommen, dass er das Richtige getan hat obwohl er das Falsche tat.
Er also dadurch Zweifel am strikten Kurs seiner Gilde/Akademie bekommt. Ist er schon etwas zweiflerischer wirkt das natürlich anders nach, als wenn er noch recht blauäugig in der Welt unterwegs ist.

Das Alles natürlich unter dem Vorbehalt, das der Charakter noch ziemlich "weiß" ist.
Jasu hat geschrieben: 06.08.2018 12:12Als kleine Buße hat er 20 Dukaten an die Boronkirche, 20 Dukaten an die Praioskirche gespendet und das Grab wieder hergerichtet und eigenhändig bepflanzt
Ein Anfang :lol:
Das mit dem "weiß" ist nämlich auch meine Problematik an seinem Spielstil ^^
Er spielt ihn wie einen ziemlich dunklen Graumagier :lol:
Könnte man dahingehend vlt sagen, dass er sogar aus der Gilde geschmissen wird, da er komplett gegen die Prinzipien verstößt?
Beispiele:
- 2 seiner Begleiter hätten auf Kaution in Höhe von 30Dukaten rausgeholt werden können, kurz vorher hat er ca 100 Dukaten verdient, allerdings hat er sie nicht freigekauft da sie ja selber Schuld seien.
- Die Grabschändung ^^
- hat einen Barden gezwungen mit ihm zu kommen, da er ihm das Leben gerettet hat
- allgemein eine sehr hasserfüllte Person

Würde ihm natürlich im Laufe der Kampagne dann die Möglichkeit geben sich einer anderen Gilde anzuschließen.
Was für Nachteile würden sich denn durch einen Gildenrauswurf ergeben?
Overator hat geschrieben: 06.08.2018 12:24EDIT:
Die Thematisierung des ganzen sollte aber auch in einer Verhältnismäßigkeit zum Spieler/ zur Relevanz stehen.
Wenn ein Neuling da unbedarf rangeht und einfach mal ein Grab schändet, sollte man dem Char zwar auf die Finger klopfen muss es mMn aber nicht so sehr thematisieren, während ein Char der sich mit der Entscheidung schwer tat darauf gerne mal angespielt werden kann.
In unserer Gruppe gab es zB auch Chars, die einfach alles platt hauen was Bandit ist - den Spieler deshalb anzuspielen, dass tot kloppen nicht immer das Wahre ist, trägt weniger Früchte als beim Spieler, dessen Char im Notfall auch einen Feind versorgt, damit dieser nicht über die Wupper geht.
Als Spieler hat er "nur" ca 3Monate Erfahrung, allerdings war er 1Jahr lang unser überaus genialer Spielleiter :lol:
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Jasu hat geschrieben: 06.08.2018 12:30Was für Nachteile würden sich denn durch einen Gildenrauswurf ergeben?
Da gabs mal folgenden Thread dazu: Gildenlosigkeit
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Horasischer Vagant hat geschrieben: 06.08.2018 12:35
Jasu hat geschrieben: 06.08.2018 12:30Was für Nachteile würden sich denn durch einen Gildenrauswurf ergeben?
Da gabs mal folgenden Thread dazu: Gildenlosigkeit

Ich habe mir jetzt überlegt, dass die Gilde ihm sagt solche Aktionen zukünftig zu unterlassen ansonsten wird er rausgeschmissen.
Zudem muss er auf jegliche Wertgegenstände, Geld und ähnliches verzichten, dass er bekommen würde und muss es an die Gilde geben ^^
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Ungelesener Beitrag von Farmelon »

Jasu hat geschrieben: 06.08.2018 12:07Also das Pentagramm als Kette oder wie stellst du dir das vor? Weil in anderer Form ist das vermutlich schwer zu bewegen :lol:
Ein Pentagramm ist erst einmal ein Symbol/Zeichen, also kann die Größe variieren während die Form des Pentagramms ein Pentagramm ausmacht. Da dem Magier ein Mühlstein um den Hals als etwas erschwerend erscheinend könnte und er auch nicht damit gerädert werden soll, würde ich tatsächlich als Größe entweder einen Ansteckordnen in Dukatengröße ansetzen oder als Anhänger an einer Kette von klein bis etwa handflächengroß je nachdem was in der jeweiligen Gruppe für passend gehalten wird. :wink:

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Ungelesener Beitrag von Overator »

Jasu hat geschrieben: 06.08.2018 12:30Könnte man dahingehend vlt sagen, dass er sogar aus der Gilde geschmissen wird, da er komplett gegen die Prinzipien verstößt?
Beispiele:
- 2 seiner Begleiter hätten auf Kaution in Höhe von 30Dukaten rausgeholt werden können, kurz vorher hat er ca 100 Dukaten verdient, allerdings hat er sie nicht freigekauft da sie ja selber Schuld seien.
- Die Grabschändung ^^
- hat einen Barden gezwungen mit ihm zu kommen, da er ihm das Leben gerettet hat
- allgemein eine sehr hasserfüllte Person

Würde ihm natürlich im Laufe der Kampagne dann die Möglichkeit geben sich einer anderen Gilde anzuschließen.
Was für Nachteile würden sich denn durch einen Gildenrauswurf ergeben?
Ob das bei einer Grabschändung erfolgen könnte, kann ich schwer einschätzen, wäre aber gerade bei der weißen Gilde mEn selbst nach Erfolg denkbar. Wenn er dann noch wenig bis keine Führsprecher in der Gilde hat oder ein "Widersacher" im Tribunal sitzt, könnte ein Ausschluss vergleichsweise leicht erfolgen.
Das 1. Beispiel würde bei einem Weißmagier ja noch ganz gut passen, 2. eher nicht und 3. tendenziell auch nicht (wäre aber abhängig davon worum es en detail ging).
4. Kann für oder gegen den Weißmagier sprechen, ein Bannstrahler mit Hass auf Hexen etwa... :devil:
Wäre dies einem Mitglied eines etwaigen Tribunals bekannt, könnte ein Ausschluss jedoch insgesamt leicht(er) erfolgen.

Nachteile:
1. Keine Auslöse mehr durch die weiße Gilde bei Prozessen (die weiße müsste das, die graue dürfte es).
2. Das Recht zur Freizügigkeit wird nicht mehr durch den CA gewährt.
3. Das Recht zur Errichtung/Führung einer Bibliothek wird nicht mehr durch den CA gewährt.
4. Kein Recht mehr magische Dienstleistungen anzubieten.
5. Kein Recht mehr auf weltliche Verurteilung in Anwesenheit - Char darf dann also auch bei profanen Belangen in Abwesenheit verurteilt werden.
6. Das Verbot von Fremdblutmagie und der Umstand, dass magische Verbrechen stets als vorsätzlich betrachtet werden, gelten weiterhin.
7. Rufverlust in bestimmten Regionen (etwa Garetien - dahingegen in Thorwal wahrscheinlich unkritischer).
8. Die Nutzung von Gildeneinrichtungen oder die Möglichkeit des Zweitstudiums dürfte insgesamt stark eingeschränkt sein.
9. Ein schlechterer Leumund - das Wort des Magus dürfte im Zweifel weniger wert sein.

Weiter Nachteile sind möglich, bestimmte könnten wiederum durch andere Voraussetzungen (Bürgerbrief, Adelsstand, etc.) ausgeglichen werden.

Sehe gerade, dass Horasischer Vagant einen Thread verlinkt hat, dann sie ggf. auch dort^^
Jasu hat geschrieben: 06.08.2018 13:12Ich habe mir jetzt überlegt, dass die Gilde ihm sagt solche Aktionen zukünftig zu unterlassen ansonsten wird er rausgeschmissen.
Zudem muss er auf jegliche Wertgegenstände, Geld und ähnliches verzichten, dass er bekommen würde und muss es an die Gilde geben ^^
"Solche Aktionen" meint Grabschändung zB? Bei dem Kautionsthema oder auch dem Barden ist ja die Frage, wie die Gilde davorn erfahren könnte bzw. ob es sie interessiert. An und für sich ist so eine Drohung aber denkbar, es gibt zB auch das (temporäre) Verbot Bibliotheken/Labore der Gilde zu nutzen. So als Verwarnung.
Dass er alles abführen muss wäre recht krass (sofern du es als allgemeine Auflage siehst und nicht nur auf die Untat(en) bezogen), dann eher im Sinne einer gestundeten Geldstrafe. Afaik müssen Weißmagier sowieso einen 10t an die Gilde abführen. Eine generelle Pflicht zur Abführung an die Gilde von 100% würde auch einerseits zu einem Wegfall der Leistungsbereitschaft eines Magiers führen (wahrscheinlich) und ihm zugleich seines Lebensunterhalts berauben - sofern er nicht teilweise in Naturalien und Unterkunft bezahlt würde.


EDIT:
Farmelon hat geschrieben: 06.08.2018 13:14Ein Pentagramm ist erst einmal ein Symbol/Zeichen, also kann die Größe variieren während die Form des Pentagramms ein Pentagramm ausmacht. Da dem Magier ein Mühlstein um den Hals als etwas erschwerend erscheinend könnte und er auch nicht damit gerädert werden soll, würde ich tatsächlich als Größe entweder einen Ansteckordnen in Dukatengröße ansetzen oder als Anhänger an einer Kette von klein bis etwa handflächengroß je nachdem was in der jeweiligen Gruppe für passend gehalten wird. :wink:
In Thorwal wäre auch eine Tätowierung denkbar :wobble:
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Ungelesener Beitrag von Jasu »

@Overator Er dürfte natürlich genug von dem Geld behalten um sich das notwendigste kaufen zu können, also essen, Unterkunft, Reisebedarf und ähnliches

Edit:
Da es sich bei dem Pentagramm um eine offizielle Auszeichnung handelt (und diese außerdem aus magischen Metallen gefertigt sind) ist eine Tätowierung vermutlich schwer :lol:
Zuletzt geändert von Jasu am 06.08.2018 13:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Jasu hat geschrieben: 06.08.2018 12:30Das mit dem "weiß" ist nämlich auch meine Problematik an seinem Spielstil ^^
Er spielt ihn wie einen ziemlich dunklen Graumagier :lol:
Könnte man dahingehend vlt sagen, dass er sogar aus der Gilde geschmissen wird, da er komplett gegen die Prinzipien verstößt?
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Das ist doch sehr praiosgefällig.
"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.

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Jasu hat geschrieben: 06.08.2018 12:30Was für Nachteile würden sich denn durch einen Gildenrauswurf ergeben?
"weiß" heißt ja erstmal nicht "Gutmensch", sondern verhaftet in Prinzipien, Regeln und Kontrollmechanismen. Natürlich darf so einer hasserfüllt sein. Man sehe sich mal deren Gildenvorstand an, einen latent wütenden, cholerischen Zwergzauberer, der seine Rekruten schindet als hätten sie zwergische Konstitution...

Wichtig ist, dass er Rückendeckung der Obrigkeit bekommt. Ohne diese Legitimation muss er im Umkehrschluss auch Probleme bekommen. Ansonsten nimmt er die Gildenlosigkeit als Vorteil wahr.

Meine Empfehlung an der Stelle ist, dass er entweder die ganze Prinzipientreue wegkauft und dann einfach gildenlos werden darf. Ansich finde ich das etwas fraglich, warum ein Held, der 15 Jahre auf Linie gebürstet wurde, plötzlich seine Prinzipien hinter sich lassen kann. Besser wäre es noch, wenn er nur ausgebrannt die Gilde verlassen darf/muss. Noch besser wäre es, wenn er einfach für jede Verfehlung bestraft wird. Grabschändung in eigener Sache? Zack, 12 Monatseinkünfte eines Friedhofspflegers als Strafe (60D). Will er nicht zahlen.... Beugehaft, Schuldturm etc. Erzwungene Hörigkeit/Leibeigenschaft eines Freien? Ihm steht als nicht-adeligen vielleicht gar nicht mal zu, über Leibeigene zu gebieten, also Anmaßung des Standes oder Überschreitung von Befugnissen (staatliche Mithelfer können ja auch mal zwangsrekrutieren *g*), göttergefällige 12 Monatseinkünfte des Barden an den Barden und 12 an die Akademie. Will er nicht zahlen.... Beugehaft, Schuldturm etc. Zweites mal Schuldturm, Exliberatio (darf nicht mehr in Bibliotheken der Gilde studieren, also faktisch keine Lernerleichterungen für Zauber mehr).
Falls er dann (typisch unreife Helden) einfach glaubt, sich mit seiner Macht mit der ganzen Welt anlegen zu können... naja, dann soll er nen neuen Charakter machen. Der jetzige Charakter wird von den Institutionen gejagt, findet ggf. Asyl in fremden Landen und will sich dort der Gilde anschließen, dann beleuchten die Abenteuer entweder genau das (wobei wir dann wieder bei AP Malus sind für PT wegkaufen etc.) oder schenken alten Wein in neuen Schläuchen ein. Er will dann eben in eine schwarze Bibliothek? Kein Problem, wenn er genügend Geld in Schmiergelder steckt. Oh wunder, es sind genau so viele Dukaten Schmiergeld notwendig, wie er im Schuldturm hätte bezahlen müssen.....*G*
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Jasu hat geschrieben: 06.08.2018 13:12Zudem muss er auf jegliche Wertgegenstände, Geld und ähnliches verzichten, dass er bekommen würde und muss es an die Gilde geben ^^
Halte ich auch für etwas überzogen! :wink:
Dein Magier könnte auch über einen Gildenwechsel nachdenken. Zumindest in die Graue wäre eine Alternative - sowas kann sich zwar ewig hin ziehen, aber warum nicht anstreben?
Einen Wechsel zur schwarzen Gilde halte ich für eher unwahrscheinlich - das wird die weiße gar nicht so leicht zu lassen!
Grabschändungen und ähnliche Delikte sieht allerdings keine der Gilden gerne und schon gar nicht drüber hinweg!!!
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Ungelesener Beitrag von Jasu »

Horasischer Vagant hat geschrieben: 06.08.2018 13:28
Jasu hat geschrieben: 06.08.2018 13:12Zudem muss er auf jegliche Wertgegenstände, Geld und ähnliches verzichten, dass er bekommen würde und muss es an die Gilde geben ^^
Halte ich auch für etwas überzogen! :wink:
Dein Magier könnte auch über einen Gildenwechsel nachdenken. Zumindest in die Graue wäre eine Alternative - sowas kann sich zwar ewig hin ziehen, aber warum nicht anstreben?
Einen Wechsel zur schwarzen Gilde halte ich für eher unwahrscheinlich - das wird die weiße gar nicht so leicht zu lassen!
Grabschändungen und ähnliche Delikte sieht allerdings keine der Gilden gerne und schon gar nicht drüber hinweg!!!
Also das notwendige zum überleben würde ich Ihm natürlich lassen ^^
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Overator hat geschrieben: 06.08.2018 11:11
Jeordam hat geschrieben: 06.08.2018 09:59Hatte er einen hoheitlichen Auftrag?
Wenn ja, nicht das geringste Problem, Geldstrafe o. ä. gibt es auch keine, wäre ja noch schöner.
Das würde ich so nicht uneingeschränkt unterzeichnen, schließlich können sich hoheitliche (ich vermute du meinst damit weltlich also etwa gräfliche) Aufträge durchaus mit den Werten des Klerus beisen. Im ersten Step könnte also schon ein Risiko für den Magus bestehen.
Bin mir aber gerade auch nicht sicher wie sich Gildengerichtsbarkeit und Klerus hier überschneiden, die weiße Gilde hat ja die Pflicht den Magus vor ein Gildengericht zu stellen statt ihn einem weltlichen Gericht "ausgeliefert" zu lassen.
Ein Auftrag entbindet so oder so nicht zwingend von der eigenen Verantwortung.
Ich meine genau "hoheitlich", nämlich die lokale Exekutive, die das Recht und die Pflicht hat, diese Ermittlungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Irdisch wäre das der Staatsanwalt, gegebenenfalls mit richterlichem Beschluss, im Mittelreich der Baron, ein dazu befugter Vertreter, oder übergeordnete Stellen. In Lowangen der Stadtrat oder damit beauftragte Stellen.
Als Reichsakademie ist die S&S im Mittelreich auch dazu verpflichtet, solche Aufgaben zu übernehmen. Und da kann und darf keine Kirchen- oder Gildengericht irgendwas dazu verhandeln. Das wäre nämlich Anmassung hoheitlicher Rechte beziehungsweise Rebellion.

Aber einen entsprechenden Auftrag hatte er nicht. Also würde ich sagen Gesucht 2, Lowangen und Boronkirche.

Was allerdings der wirklich wichtige Punkt ist: Ist der Spielstil Murderhobo oder Teil der Gesellschaft? Darüber muss sich die Gruppe einig sein.



Wegen des Gildenwechsels: Die Weisse Gilde hat keine Austrittsklausel. Raus kommt man nur mit den Füssen voraus, oder mit Machtfaktoren im Hintergrund, die einen Krieg mit der Weissen Gilde gewinnen können und vor allem bereit sind ihn zu riskieren.
Für alle meine Aussagen bezüglich des Kampfsystems von DSA 4 gelten folgende Axiome:
1. Ein professioneller Kämpfer kann die in seiner Ausbildung gelernten Sonderfertigkeiten sinnvoll einsetzen.
2. Die Stochastik von DSA-Würfelergebnissen entspricht der Stochastik gleichverteilter Würfel.

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Ungelesener Beitrag von Jasu »

Jeordam hat geschrieben: 06.08.2018 13:43
Overator hat geschrieben: 06.08.2018 11:11
Jeordam hat geschrieben: 06.08.2018 09:59Hatte er einen hoheitlichen Auftrag?
Wenn ja, nicht das geringste Problem, Geldstrafe o. ä. gibt es auch keine, wäre ja noch schöner.
Das würde ich so nicht uneingeschränkt unterzeichnen, schließlich können sich hoheitliche (ich vermute du meinst damit weltlich also etwa gräfliche) Aufträge durchaus mit den Werten des Klerus beisen. Im ersten Step könnte also schon ein Risiko für den Magus bestehen.
Bin mir aber gerade auch nicht sicher wie sich Gildengerichtsbarkeit und Klerus hier überschneiden, die weiße Gilde hat ja die Pflicht den Magus vor ein Gildengericht zu stellen statt ihn einem weltlichen Gericht "ausgeliefert" zu lassen.
Ein Auftrag entbindet so oder so nicht zwingend von der eigenen Verantwortung.
Ich meine genau "hoheitlich", nämlich die lokale Exekutive, die das Recht und die Pflicht hat, diese Ermittlungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Irdisch wäre das der Staatsanwalt, gegebenenfalls mit richterlichem Beschluss, im Mittelreich der Baron, ein dazu befugter Vertreter, oder übergeordnete Stellen. In Lowangen der Stadtrat oder damit beauftragte Stellen.
Als Reichsakademie ist die S&S im Mittelreich auch dazu verpflichtet, solche Aufgaben zu übernehmen. Und da kann und darf keine Kirchen- oder Gildengericht irgendwas dazu verhandeln. Das wäre nämlich Anmassung hoheitlicher Rechte beziehungsweise Rebellion.

Aber einen entsprechenden Auftrag hatte er nicht. Also würde ich sagen Gesucht 2, Lowangen und Boronkirche.

Was allerdings der wirklich wichtige Punkt ist: Ist der Spielstil Murderhobo oder Teil der Gesellschaft? Darüber muss sich die Gruppe einig sein.



Wegen des Gildenwechsels: Die Weisse Gilde hat keine Austrittsklausel. Raus kommt man nur mit den Füssen voraus, oder mit Machtfaktoren im Hintergrund, die einen Krieg mit der Weissen Gilde gewinnen können und vor allem bereit sind ihn zu riskieren.
Bei Gesucht ist halt die Problematik, dass sie vorher Lowangen vor dem Untergang gerettet haben und der Stadtkommandant ihnen deshalb einen Gefallen schuldet.
Deswegen konnte er sich ja auch freikaufen und musste keine "richtige Strafe" verbüßen.
Dementsprechend würde Gesucht keine Sinn ergeben.
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Ungelesener Beitrag von BenjaminK »

Naja, dann hast du es doch schon. Die lokale Herrschaft tritt für ihn ein, Sache fertig.

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Ungelesener Beitrag von Overator »

Jeordam hat geschrieben: 06.08.2018 13:43Ich meine genau "hoheitlich", nämlich die lokale Exekutive, die das Recht und die Pflicht hat, diese Ermittlungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Irdisch wäre das der Staatsanwalt, gegebenenfalls mit richterlichem Beschluss, im Mittelreich der Baron, ein dazu befugter Vertreter, oder übergeordnete Stellen. In Lowangen der Stadtrat oder damit beauftragte Stellen.
Als Reichsakademie ist die S&S im Mittelreich auch dazu verpflichtet, solche Aufgaben zu übernehmen. Und da kann und darf keine Kirchen- oder Gildengericht irgendwas dazu verhandeln. Das wäre nämlich Anmassung hoheitlicher Rechte beziehungsweise Rebellion.
Exakt, wenn dir aber der Baron den Auftrag gibt "Erdrossle Kaiserin Rohaja", dann wird man dich dafür dennoch lynchen. Nur weil ein Auftrag "hoheitlich" ist, ist er nicht per se legal. Zudem ist das MR und auch so ziemlich alle anderen Regionen kein verfasster Nationalstaat im modernen Sinne. D. h. geltendes Recht kann durchaus schonmal konkurieren, besonders weltlich vs. kirchlich vs. magisch. Zudem bedeutet Recht haben nicht zwingend Recht bekommen, d. h. auch wenn ich rechtens gehandelt habe kann ich verurteilt werden und umgekehrt.
S&S mag diese Pflichten haben ist aber dennoch gildenmagisch und damit den Regularien der weißgen Gilde unterworfen, ergo wäre es sinnlos, wenn die weiße Gilde bzw. deren Gildengericht keine Rechte hätte Verstöße gegen Gildenrecht bzw. durch Gildenmagier zu verhandeln, das würde S&S faktisch ja der Kontrolle durch die Gilde entziehen. Unter dieser Prämisse dürfte ein Richter dann auch keinen Polizisten verknacken, der bei einer Verkehrskontrolle einen Fahrzeugführer erschiest, da dieser ja qua PolG ermächtigt wurde Verkehrskontrollen durchzuführen.
Inwieweit die Kirchengerichtsbarkeit hier ausgeschlossen ist kann ich tatsächlich nicht einschätzen, sie ist zwar bei Ketzerei zuständig aber wie weit das Gildenrecht diese Zuständigkeit verdrängt ist mir nicht bekannt, ergo betrachte ich diese deine Feststellung - das die Kirche hier außen vor ist - einstweilen so stehen.
BenjaminK hat geschrieben: 06.08.2018 14:01Naja, dann hast du es doch schon. Die lokale Herrschaft tritt für ihn ein, Sache fertig.

Die anderen können ihren Gefallen in super-duper-Krams einsetzen, er hat daraus eine "Du kommst aus dem Gefängnis frei"-Karte gemacht *g*
Sehe ich auch so, der Ruf ist dann vermutlich auch etwas angeknaxt aber durch sein bisherig gutes Benehmen ist er mit einem blauen Auge davon gekommen. Beim nächsten Mal hat er dann ggf. aber weniger Glück.
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Ungelesener Beitrag von chizuranjida »

Der Weißmagier hat also angenommen, das Grab sei leer. Wenn es das gewesen wäre, hätte er nichts Schlimmes getan gehabt. Da lag er aber falsch. So hat er ein Grab geschändet und sollte von sich aus erstmal bei der Boronkirche darum bitten, dass das wieder hergerichtet und neu eingesegnet wird, und selber dabei helfen. (Bisschen schaufeln, eigenhändig Boronsrad aus Zweigen biegen, Blumen pflanzen oder sowas. Tätige Reue.)

Ein paar Bußgebete im Tempel, Teilnahme an Gottesdiensten, eine Pilgerfahrt, oder ein zeitweiliges Schweigegelübde könnten auch nichts schaden. Wenn die Boronkirche ihm dann vergibt, wird die Gilde es vielleicht auch bei der Ermahnung belassen, nächstes Mal zuerst bei der Kirche nachzufragen.

Woran hat er denn erkannt, dass die Leiche da drin NL-geweiht sein soll?
Bei Gesucht ist halt die Problematik, dass sie vorher Lowangen vor dem Untergang gerettet haben und der Stadtkommandant ihnen deshalb einen Gefallen schuldet.
Der wäre damit dann wohl abgegolten.
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Ungelesener Beitrag von Merios »

Ich habe das Gefühl, dass hier manche mit den Strafen überreagieren. Die Prinzipientreue beinhaltet "extremer Zwölfgötterglaube", der Meister hätte ihn eigentlich von vornherein darauf würfeln lassen sollen, ob er so einen Frevel wirklich begehen will (wenn er es schon nicht ausspielt). Nun sollte er auf jeden Fall für eine Zeit unter der Wirkung seiner Prinzipientreue stehen. Was er tun sollte, ist sich der Boronkirche stellen, nicht Praios. Da er sich praktisch schon gestellt hat (wenn auch einem Praioten), sollte er mindernde Umstände bekommen. Letztendlich wollte er etwas Gutes tun, auch wenn er den falschen Weg dazu gewählt hat.
Die Gilde sollte sich da schön brav raushalten, wenn es sich um ein kirchliches Vergehen handelt, bei dem nicht einmal Magie zum Einsatz kam (oder?). Ausserdem müsste die Gilde das erstmal erfahren (solange er keine Berichte an die Gilde schreibt und selbst Praioten dürfen schweigen). Wenn dort in Lowangen eh gerade so viel los ist, hat man vermutlich eh andere Probleme. Das die Helden der Stadt geholfen haben, sollte zur Genüge ihre Heldenhaftigkeit bewiesen haben.
Ich würde als Strafe einen Dienst an die Boronkirche vorschlagen. Gräber ausheben, spenden, (zeitlich beschränktes)Schweigegelübte ablegen, Borongefällige Busqueste, etc.. Wenn denn überhaupt etwas verlangt wird.
Mein Noionit hat auch schon ein Grab geschändet um mehrere dutzend Leute zu retten, die in akuter Lebensgefahr waren. Meine Meisterin wollte ihm keine weitere Strafe geben, also blieb es bei selbstauferlegter Genugtuung.

Edit: Wurden noch ein paar Sachen von anderen geschrieben. Ich sehe es ähnlich wie chizuranjida.

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Jasu
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Merios hat geschrieben: 06.08.2018 14:19Die Prinzipientreue beinhaltet "extremer Zwölfgötterglaube", der Meister hätte ihn eigentlich von vornherein darauf würfeln lassen sollen, ob er so einen Frevel wirklich begehen will (wenn er es schon nicht ausspielt).
Wir würfeln in unserer Runde sowas nicht aus, sondern spielen "normal". Ich habe den Spiele daran erinnert, dass er die Prinzipientreue hat, aber sein Charakter hat Ingame trotzdem so gehandelt.
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Ungelesener Beitrag von Jeordam »

Overator hat geschrieben: 06.08.2018 14:04
Jeordam hat geschrieben: 06.08.2018 13:43Ich meine genau "hoheitlich", nämlich die lokale Exekutive, die das Recht und die Pflicht hat, diese Ermittlungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Irdisch wäre das der Staatsanwalt, gegebenenfalls mit richterlichem Beschluss, im Mittelreich der Baron, ein dazu befugter Vertreter, oder übergeordnete Stellen. In Lowangen der Stadtrat oder damit beauftragte Stellen.
Als Reichsakademie ist die S&S im Mittelreich auch dazu verpflichtet, solche Aufgaben zu übernehmen. Und da kann und darf keine Kirchen- oder Gildengericht irgendwas dazu verhandeln. Das wäre nämlich Anmassung hoheitlicher Rechte beziehungsweise Rebellion.
Exakt, wenn dir aber der Baron den Auftrag gibt "Erdrossle Kaiserin Rohaja", dann wird man dich dafür dennoch lynchen. Nur weil ein Auftrag "hoheitlich" ist, ist er nicht per se legal. Zudem ist das MR und auch so ziemlich alle anderen Regionen kein verfasster Nationalstaat im modernen Sinne. D. h. geltendes Recht kann durchaus schonmal konkurieren, besonders weltlich vs. kirchlich vs. magisch. Zudem bedeutet Recht haben nicht zwingend Recht bekommen, d. h. auch wenn ich rechtens gehandelt habe kann ich verurteilt werden und umgekehrt.
S&S mag diese Pflichten haben ist aber dennoch gildenmagisch und damit den Regularien der weißgen Gilde unterworfen, ergo wäre es sinnlos, wenn die weiße Gilde bzw. deren Gildengericht keine Rechte hätte Verstöße gegen Gildenrecht bzw. durch Gildenmagier zu verhandeln, das würde S&S faktisch ja der Kontrolle durch die Gilde entziehen. Unter dieser Prämisse dürfte ein Richter dann auch keinen Polizisten verknacken, der bei einer Verkehrskontrolle einen Fahrzeugführer erschiest, da dieser ja qua PolG ermächtigt wurde Verkehrskontrollen durchzuführen.
Inwieweit die Kirchengerichtsbarkeit hier ausgeschlossen ist kann ich tatsächlich nicht einschätzen, sie ist zwar bei Ketzerei zuständig aber wie weit das Gildenrecht diese Zuständigkeit verdrängt ist mir nicht bekannt, ergo betrachte ich diese deine Feststellung - das die Kirche hier außen vor ist - einstweilen so stehen.
Tja, das schöne daran ist, als Kaiserin ist Rohaja der Ursprung der Hoheit (Ochsenbluter Urkunde und so). Hoheitliche Aufträge sind per se legal, da die hoheitliche Gewalt dadurch definiert ist, das sie die legal befugte Exekutive ist, die Legalitäten auf legalem Weg durchzusetzen.
Dass das Mittelreich kein verfasster Nationalstaat ist, bedeutet vor allem, das Exekutive, Legislative und Judikative nicht sauber getrennt sind. Deswegen kann so ein Baron so etwas überhaupt anordnen, ohne weitere Personen hinzuzuziehen.

Die Weisse Gildengerichtsbarkeit ist mit der S&S identisch. Deswegen hat das Horasreich der Weissen Gilde auch gesagt, wo sie sich die Gildenmitgliedschaft Bethanas hinstecken kann, als es da zum Konflikt kam. Der CA mit allen Anhängseln gilt nur da, wo er mit Vertrag zwischen örtlicher Herrschaft und den Gulden akzeptiert wurde und ist den örtlichen Gesetzen nachgeordnet.

Genauso mit dem Kirchenrecht.

Wegen dem schießwütigen Polizisten, das hängt ganz davon ab, wie sein Auftrag und seine Autorität definiert sind. Genau dafür gibt es ja das PolG. Und um das zu kennen und zu verstehen gibt es bei DSA Rechtskundeproben, auf die die S&S Startboni verteilt.
Für alle meine Aussagen bezüglich des Kampfsystems von DSA 4 gelten folgende Axiome:
1. Ein professioneller Kämpfer kann die in seiner Ausbildung gelernten Sonderfertigkeiten sinnvoll einsetzen.
2. Die Stochastik von DSA-Würfelergebnissen entspricht der Stochastik gleichverteilter Würfel.

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