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Ring des Raskyses

Allgemeines zu Aventurien, Myranor, Uthuria, Tharun, Den Dunklen Zeiten & Co.
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Horasischer Vagant
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Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

Meine Gruppe hat in Vinsalt den „Ring des Raskyses“ ausgehoben – (siehe Reich des Horas 219 – 220) sowie http://liebliches-feld.net/wiki/index.p ... s_Raskyses

Meine Frage nun welches Gericht (weltliches Gericht, Boronkirche, Praioskirche,...) ist für gefangen genommene Kultisten, die keiner Magiergilde angehören zuständig?

Und welche Strafe ist in weiterer Folge zu erwarten?

Danke für Eure Antworten!

Liebe Grüße

Vagant
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Andwari
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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von Andwari »

Der potentielle Ankläger, also die Heldengruppe, entscheidet wo er die Typen hinbringt. Was umgehend geschehen sollte, denn man schleppt in Vinsalt nicht tagelang blutig gehauene Gefangene mit sich rum.

Wenn das "kriminell" klingt, gibt es in Vinsalt staatliche Institutionen, die das von den Schultern der Helden nehmen können und das Weitere organisieren. Für entsprechende Frevel wird man sicher die Expertise der Kirchen nutzen, auch wenn das weltlich abgeurteilt wird. Den Helden ist vllt. bewußt, dass so ein frevlerischer Geheimbund irgendwo auch Unterstützer in höheren Positionen haben muss und bleibt aus Eigenschutz vllt. lieber involvierte Partei.

Die Helden können jede interessierte Partei gezielt informieren oder erst mal rauslassen, wenn sie denen nicht vertrauen. Wenn die ignorierte Partei hinterher deshalb sauer ist und die Helden bei Belobigungen oder ihrer Verurteilungs-Bestrebung übergeht, ist das halt eine schlechte Entscheidung.

Strafe kann bis zum Tod gehen - wenn die richtigen Argumente bei den richtigen Stellen gezogen werden. Wenn das nicht passt, geht auch alles bis zu überraschenden Freisprüchen oder "Tadel wegen Umgang in fragwürdiger Gesellschaft" - mancher Horasier aus gutem Haus hat schon mal den "Kick" in irgendeiner total geheimen Geheimsache in zweifelhafter Umgebung gesucht.

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Horasischer Vagant
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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

Die Helden sind Mitglieder der Connetablia Criminalis Capitale und haben die Gefangenen sozusagen beim Kommandanten der Connetablia Criminalis Capitale abgeliefert.
Dieser (also ich als Spielleiter) wird nun weiter entscheiden müssen. Da meine Helden sicher wissen möchten wie es mit den gefangenen Personen weiter geht - möchte ich vorbereitet sein! :wink:
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die Galante
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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von die Galante »

Ich glaube, dass ein weltliches Gericht zuständig ist. In diesem speziellen Fall würde ich allerdings auch die Boronkirche bei den Prozessen mit einbeziehen. Fallweise unter Umständen sogar die Praioskirche…
Bei den Urteilen, denke ich, kann man ruhig etwas differenzieren: von leichten Strafen über Steinbruch bis Todesstrafe, vielleicht sogar ein vereinzelter Freispruch!?

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Horasischer Vagant
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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

Danke mal zwischendurch für Eure Antworten!

Nun nehmen wir an, dass unter den Gefangenen auch eine Gildenmagierin ist, um genau zu sein aus dem Anatomischen Institut zu Vinsalt.
Sehe ich das richtig, würde für sie dann ein Gericht der weißen Gilde zuständig sein?
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die Galante
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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von die Galante »

Der Codex Albyricus sagt folgendes:

Gerichtsbarkeit für Gildenmagier

Gildenmagier werden vor ein weltliches Gericht gestellt, wenn das Opfer kein Magier war. Die Weiße Gilde muss und die Graue Gilde darf sie auslösen. Ein kirchliches Gericht kann den Fall übernehmen, wenn es um Kirchenangelegenheit geht, etwa bei Dämonenverehrung, Nekromantie und anderen Freveln (Praios-Kirche, Boron-Kirche, Hesinde-Kirche). In anderen Fällen übernimmt ein Gildentribunal den Fall, das zur Wahrheitsfindung Magie einsetzen darf.

Hochstehende Magister und Spektabilitäten können nur vom Gildenrat unter Leitung des Convocatus Primus verurteilt werden.

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Gorbalad
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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

Wobei bei Nekromantie mWn die Boronkirche mitreden darf/muss...

Vielleicht ist es in dem Fall sinnvoll, aus allen entsprechenden Gremien ein Sondergericht zusammenzustellen: Kirchen, Gilden, Weltliche Macht...
"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.

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Horasischer Vagant
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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

Gorbalad hat geschrieben:Vielleicht ist es in dem Fall sinnvoll, aus allen entsprechenden Gremien ein Sondergericht zusammenzustellen: Kirchen, Gilden, Weltliche Macht...
Ja, ich denke das wird wohl das Beste in dieser Situation sein! :wink:
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die Galante
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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von die Galante »

Das ist auch meiner Meinung nach die beste und wahrscheinlichste Lösung! :wink:

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Horasischer Vagant
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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

Welche Strafe würdet Ihr für diese Magierin angemessen halten, wenn sie angeklagt wird Leichenteile aus dem Institut gebracht zu haben, um sie an die Ghule zu verfüttern?
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Andwari
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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von Andwari »

Das Anatomische Institut wird im Vorfeld versuchen, das Maß ihrer Beteiligung herauszufinden, ggf. das unter der Hand zu regeln - was Euch möglicherweise einer Angeklagten beraubt, die sich total freiwillig für 10 Jahre Kolonialdienst gemeldet hat.

Wenn das nicht klappt, wird man sich vmtl. scharf von dieser Person distanzieren, sie wegen ihres unerhörten Verhaltens wie die sprichwörtliche heiße Kartoffel fallen lassen - um so mehr je weitere Kreise das Ganze zieht. Es gibt keine "Leichenteile" im Anatomischen Institut, wer behauptet denn so was?

Die Heldenmitglieder sind Ermittlungs-Profis und konnten "ihre" Gefangenen bei der für sie bestmöglichen Stelle abliefern: Einem Profi, der Interesse daran hat, "seine" Leute gut aussehen zu lassen und damit die Helden nicht in einen bösartigen Mächtekonflikt als schwächstes Glied einer Kette verschleißen wird.
Die CCC ist eigentlich zu perfekt - ihre Gönner sitzen ganz oben, sie ist sonst niemand verpflichtet, darf alles und missbraucht diese Macht nicht mal für eigene Interessen, die sie anscheinend nicht hat.

Jeordam
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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von Jeordam »

Horasischer Vagant hat geschrieben:Welche Strafe würdet Ihr für diese Magierin angemessen halten, wenn sie angeklagt wird Leichenteile aus dem Institut gebracht zu haben, um sie an die Ghule zu verfüttern?
Ziemlich schlecht für sie, insbesondere wenn die Boronkirche miteden darf. Lebendig begraben ist wohl das, was diese fordern wird. Und durchaus auch bekommen kann.
Für alle meine Aussagen bezüglich des Kampfsystems von DSA 4 gelten folgende Axiome:
1. Ein professioneller Kämpfer kann die in seiner Ausbildung gelernten Sonderfertigkeiten sinnvoll einsetzen.
2. Die Stochastik von DSA-Würfelergebnissen entspricht der Stochastik gleichverteilter Würfel.

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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von smarrthrinn »

Wir hatten mal einen ähnlichen Fall. Da ging es aber um einen Baron, dessen Mutter zum Ghul wurde und er mit wirklich allen Mitteln versucht hat, sie zu heilen. Letztendlich landete der Baron im Freudenfeuer der Praioskirche ...
Wenn Du den rechten Weg nicht findest ... geh links!

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die Galante
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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von die Galante »

Jeordam hat geschrieben:Lebendig begraben ist wohl das, was diese fordern wird. Und durchaus auch bekommen kann.
Ich verstehe diese Forderung an sich...
Hat die Boronkirche da nicht Angst ein neues untotes "Monstrum" zu schaffen?

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Horasischer Vagant
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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

Ich überlege generell welche Hinrichtungsmethode für verhängte Todesurteile für diese Fälle im Horasreich am besten passend wäre?
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Gorbalad
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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

WdZ S. 300, 1. Einhorn rechts hat geschrieben:Praktizierte Nekromantie: Anwender von TOTES HANDLE, SKELETTARIUS und verwandter Praktiken gelten als Nekromanten (Dispense zu Studienzwecken an wenigen Orten ausgenommen) und werden in den oben genannten Ländern oft der Boron-Kirche überstellt, die als Strafe bestenfalls Vergessen, häufiger benebelnde Drogen und Einweisung ins Noionitenkloster, in schlimmeren Fällen das Abschneiden der Zunge, Feuertod oder lebendiges Begraben (einschließlich boronheiliger Grablegung) praktiziert. Interessanterweise ist auch in diesem Fall die Vorgehensweise in Al’Anfa eher ‘lasch’, während in Darpatien bereits der Verdacht der Nekromantie ausreicht, um schlimmste Strafen nach sich zu ziehen. Die Zauber NEKROPATHIA und GEISTERRUF gelten zwar als lästerlich, sind aber ständiges Streitthema zwischen Gilden und Geweihten.
WdZ S. 300, 1. Einhorn links hat geschrieben:Dies gilt im Mittelreich, dem Horasreich, dem Kalifat, dem Bornland, in Thorwal, Nostria, Andergast, Al’Anfa (man darf jedoch immer noch von eher laxer Strafverfolgung ausgehen) und dem Shîkanydad von Sinoda (hier sogar mit deutlich schärferer Verfolgung aller dämonologischer Tätigkeiten). In einigen Ländern und Provinzen (die unten bei Lehren und Erlernen genannten) fallen unter diese Strafbestimmungen auch Schäden durch Geister oder durch herbeibeschworene Tiere – in Weiden, Garetien, Albernia und im Bornland sogar durch Elementarwesen (was andernorts meist unter ‘schädliche Zauberei’ fällt).
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Salix
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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von Salix »

Da Ghule keine Untoten sind, ist es auch keine Nekromantie. :lol:

Andwari
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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von Andwari »

Auch bei Hinrichtungen gibt sich Vinsalt natürlich "modern" - nach RdH wäre das immer noch Volksbelustigung mit möglichst viel Blut&Gedärm, also für uns gar nicht fortschrittliches Ersäufen, Erhängen, Pfählen, Rädern - wie es jeder Garether Scharfrichter auch machen würde.

Nicht beschrieben aber mMn auch stimmig: Man könnte die eigentliche Tötung aus der Show rausnehmen, d.h. der Delinquent wird etwa mit Garotte erdrosselt und erst dann die Leiche unter Jubel des Volkes verbrannt. Bei Höhergestellten wäre denkbar, dass die eigentliche Tötung sogar hinter einem Vorhang stattfindet - und dann "Vorhang auf, schaut er ist tot" (und keiner hat ihn im Todeskampf zappeln gesehen).
Mehr in Richtung "Show" wäre ein dem Volk bekanntes, sehr durchchoreographiertes Töten. Schau mal unter "Mazzolata" - da kann man vorher Flugblätter verteilen in denen die Abläufe und Details bekanntgemacht werden, man vllt. auf Signal hin genau jetzt noch ein Gebet des Volkes für die gerechte Obrigkeit erwartet - und am Ende ist auch wer tot.

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Horasischer Vagant
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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

Danke mal für Eure Antworten – so habe ich einen sehr guten Überblick bekommen!

Eine Frage hätte ich noch:

Im Zuge der Gefangenschaft versuchte der Graumagier der Gruppe die besagte Magierin mittels Gewalt zum Reden zu bringen. Im Rahmen dieses Verhörs wurden ihr auch ein paar Zähne ausgeschlagen.

Sofern die Magierin der weißen Gilde dies nun im Rahmen des Prozesses zur Sprache bringt – könnte es da Eurer Meinung nach auch zu Konsequenzen für den Magier der grauen Gilde kommen???
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Andwari
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Re: Ring des Raskyses

Ungelesener Beitrag von Andwari »

Der Graumagier ist im CCC und damit von höchster Stelle beauftragt, diesem Fall von hochverräterischem und götterlästerlichen Tun nachzugehen?! Beide Magiergilden werden sich gegenseitig körperlich verprügelnde Magier vmtl. nicht auf die Tagesordnung ihrer höchsten Vertreter setzen und darunter gibt es keine formale Instanz.

Natürlich könnte man da was konstruieren: Die Magierin muss dafür in weißer Sicht anders als völlig diskreditiert aus der Sache rauskommen, die Weiße Gilde muss in Vinsalt ihre Akademieleitung (Reichsakademie, btw.) dazu bringen, einem horaskaiserlichen Machtinstrument am Zeug flicken zu wollen, die reichen dann eine Beschwerde bei der Heimatakademie des Magiers ein und diese heftet die nicht unter "völliger Unsinn" ab, sondern macht was draus.
=> Ne, da ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass der Untersuchungsrichter wegen der undeutlich sprechenden Angeklagten sauer wird und deshalb irgendeinen dafür Verantwortlichen angeht als dass dieses Verbrechen und die Begleitumstände da über diesen Kanal was zurückgeben.

"Mit Gewalt zum Reden bringen" ist doch genau die Aufgabe eines Verhörs - es darf halt hinterher nicht nur zur Anklage wegen Kleinigkeiten gereicht haben, sondern da muss was "Großes" rauskommmen. Wenn da noch mehr Infos vermutet werden, sollte man das Verhör vllt. von einem Profi wiederholen lassen.
Wenn es nicht mal zur Anklage wegen Hochverrat, Aufruhr und Sakrileg reicht, wäre klar, dass die Magiergilden auch darauf schauen, dass ihre Mitglieder nicht von jedem Dorfbüttel erst mal zusammengeschlagen werden. Wenn ich die speziell formalisierten horasischen Gewohnheiten bei Gericht richtig in Erinnerung habe, sollte die Magierin sich nicht selbst über Polizeigewalt beschweren, sondern ihr Advokat untertänigst darum bitten, dass der Cronanwalt ihr unverständliches Nuscheln bei der Befragung dem Graumagier zurechne.

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