Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

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Aziz al Fasir
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Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Aziz al Fasir »

Gegen was verstößt (z.B. CA) ein Flüchtiger Scholar der linken Hand und wer darf über ihn richten,

wenn er...

  • ... trotz Verbot einer Akademie (HdE) eine bestimmte Räumlichkeit betritt um ein gefährliches Geheimnis zu überprüfen.
    ... einen Gedankenblick erfolgreich bei einem Magister minor angewandt hat und so von dem Geheimnis erfuhr.
    ... mit diesem Wissen von der Akademie flieht.
    ... bei der Flucht und seit dem nicht schwarz gekleidet ist und nun einen Rapier trägt.
    ... zwei Wachen getötet hat um zu entkommen (diese hatten zuerst angegriffen)
    ... das alles tat, weil er mit einem gefährlichem Geheimnis entkommen wollte, welches die Akademie selbst nicht unter Kontrolle hat*.
*Aufgrund der Flucht kann er nun woanders um Hilfe bitten, zudem war er mit dem Wissen mit großer Wahrscheinlichkeit dort in Lebensgefahr gewesen (Alle mitwissenden Sklaven wurden getötet, der Lehrkörper zum Schweigen verpflichtet)

Das Geheimnis der Akademie habe ich hier schonmal aufgeführt.

Soweit ich weiß würde die Akademie selbst über ihn richten. Doch ist diese wohl eher der Hauptschuldige sollte man meinen. Wäre das also ein Fall für das Consilium Sinistrae? Was hat sich der Scholar tatsächlich zu Schulden kommen lassen?

LG
Aziz al Fasir
Zuletzt geändert von Aziz al Fasir am 07.05.2016 20:58, insgesamt 7-mal geändert.

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Gorbalad
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Re: Verstöße gegen den CA. Welches Urteil ist angebracht?

Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

Nicht-Schwarz-gekleidet-sein ist gewiss kein Vergehen gegen den CA, sofern der in Al'Anfa überhaupt anwendbar ist (bin mir grad nicht sicher).
"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.

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Aziz al Fasir
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Re: Verstöße gegen den CA. Welches Urteil ist angebracht?

Ungelesener Beitrag von Aziz al Fasir »

Ok, fügen wir dem hinzu, dass er seit der Flucht auch einen Rapier trägt. :wink:

Andwari
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Andwari »

Handelt es sich wirklich um einen Scholaren? Also einen nicht vollständig ausgebildeten Jugendlichen, der als Mündel seinen Akademie gilt und praktisch nix darf, was der oder seinem "Gönner" nicht passt?
Oder ist er doch eher Adept, also ein Gildenmagier mit Abschluss?

Im ersteren Fall gilt: Nach denen kräht außer vllt. der eigenen Familie o.ä. kein Hahn - wenn die Akademieleitung völlig grundlos beschließt, den Fana-Azubi nicht als Aktivposten sondern als Zielscheibe für magische Versuche der 8ten Klasse oder als Astralbatterie anzusehen, dann macht sie das halt.

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Satinavian
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Satinavian »

... trotz Verbot einer Akademie (HdE) eine bestimmte Räumlichkeit betritt um ein gefährliches Geheimnis zu überprüfen.
Mindestens Hausverbot. Möglicherweise Strafe wegen Einbruch (1)
... einen Gedankenblick erfolgreich bei einem Magister minor angewandt hat und so von dem Geheimnis erfuhr.
Unerlaubtes Gedankenlesen (WdZ 300), Strafe nicht genannt, aber Disliberatio für 1-2 Jahre und Geldstrafe scheint angemessen(2)
... mit diesem Wissen von der Akademie flieht.
irrelevant
... bei der Flucht und seit dem nicht schwarz gekleidet ist und nun einen Rapier trägt.
Ermahnung, vielleicht kleine Geldbuße. Falls sich überhaupt jemand drum kümmert, ob das nun ein Rapier oder Magierrapier war.(3)
... zwei Wachen getötet hat um zu entkommen (diese hatten zuerst angegriffen)
Ein Einbrecher tötet Wachen, die nur ihren Job tun ? Totschlag oder Mord. Wenn Magie benutzt wurde, sogar immer Mord, da Vorsatz unterstellt. (WdZ 300) (4)
... das alles tat, weil er mit einem gefährlichem Geheimnis entkommen wollte, welches die Akademie selbst nicht unter Kontrolle hat*.
Für das Recht irrelevant. Wenn das der Akademie wichtig genug ist, die ganze Sache unter den Teppich zu kehren, könnte das vielleicht eine Rolle spielen.

(2) und (3) sind magische bzw. Gildenvergehen. Hier wäre das Consilium Sinistrae zuständig.

(1) und (4) sind weltliche Verbrechen. Hier sind die regulären Gerichte vor Ort zuständig. Die Gilde kann allerhöchstens Beobahter schicken, nicht mal Auslöse ist für die Schwarze Gilde drin.


Falls das wirklich durch die Mühlen der Justiz geht, dürfte der Charakter zum Tode verurteitelt werden. Oder ausgebrannt und in ein Bergwerk gesteckt. Aber in Al' Anfa ist es nicht wirklich sicher, dass die Akademie irgendwelche verbrecherischen Geheimnisträger ausgerechnet Amosh Tiljak übergeben will, der immer noch mehr oder weniger die dortige Rechtsprechung in den Händen hat und sich sicher sehr dafür interessiert, was die Akademie für Leichen im Keller hat.


Wenn man darauf verzichtet hätte, irgendwelche Wachen umzubringen, wäre die ganze Sache eher harmlos.

Und Andwari hat natürlich auch recht, falls es wirklich ein Scholar war. Ich ging auch eher von einem Adepten aus.

Andwari
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Andwari »

Einen "Prozess" gibt es in Al'Anfa mMn nur dann, wenn wenigstens eine wichtige Gruppierung Interesse daran hat, dass es einen Prozess gibt - und keine andere Machtgruppe schneller den Meuchler schickt oder den Tempel dafür bezahlt, dass sich borongefälliges Schweigen über die Sache senkt.

Ansonsten kann für jegliche Tat alles zwischen einem unvergifteten Schulterklopfen und bestialischer öffentlicher Hinrichtung/zerfleischt-aufgefunden-werden herauskommen. Je nachdem, wer den Täter zuerst in die Finger bekommt - und als kleiner Adept o.ä. ist man nicht in der Position, abschätzen zu können ob die bisherigen Freunde einen nicht genau jetzt ans Messer liefern.
Also: Welchem Grandenhaus/Gruppierung hat der Typ bisher treu gedient und wem nutzt er in seiner jetztigen Verfassung?

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Aziz al Fasir
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Aziz al Fasir »

Zu den getöteten Wachen müsste man vllt. sagen, das diese die Haupttore der Halle der Erleuchtung eingetlich immer offen stehen lassen. Und als Sie den Scholaren (ja, tatsächlich Scholar) mit zwei Totengeistern im Schlepptau aufs Tor zurennen sahen, schienen diese informiert in diesem Fall Mitwisser um das Geheimnis sofort zu beseitigen.

Also sehe ich das richtig. Der Scholar kann eigentlich nur verkacken wenn er in sowas reingerät? Ist ein wenig blöd die Situation^^

@Andwari:
Bisher hat der Scholar keine Namhafte Unterstützung an der Seite, ist aber auch nicht Eigentum der Granden. Lediglich der Vater ist wohlhabender Sklavenhändler der auch die Granden zu seinen Kunden zählt und nur desshalb noch am Leben sein mag. Der Scholar will, sofern er es schafft, Tomegg Atherion informieren. Er hat nur als Gegenleistung seine astralen Besonderheiten die ihn als Studienobjekt interssant machen und ein paar mächtige neue alchemistische Tränke im Gegenangebot. Ob T.A. das interressiert steht natürlich noch aus. Da die Halle der Erleuchtung das ganze absichtlich Geheim hält, weil sie hierbei versagt hat, könnte das T.A. auch reizen. Ob das ganze zum Consilium muss, würde der Scholar T.A. überlassen.
Zuletzt geändert von Aziz al Fasir am 08.05.2016 01:19, insgesamt 6-mal geändert.

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Satinavian
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Satinavian »

Wie hat es ein Scholar eigentlich geschafft, zwei! Wachen zu töten ? Und wer hat das Alles gesehen, wenn es direkt am Haupttor stattfand ?

Thomeg Atherion ist weit weg. Wenn ein Scholar es schafft, tatsächlich bis nach Fasar zu fliehen, kann er auch einfach versuchen, unterzutauchen. Vermutlich wird ihm keiner bis dorthin folgen, wenn er das Geheimnis geheim sein läßt.

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Aziz al Fasir
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Aziz al Fasir »

Wie hat es ein Scholar eigentlich geschafft, zwei! Wachen zu töten ? Und wer hat das Alles gesehen, wenn es direkt am Haupttor stattfand ?
der Scholar hat eine astrale modifikation die dazu führt dass er viel häufiger fehlzaubert (1-3) oder krittisch trifft (von dem Meister und mir erfundene Variante - 18-20). Außerdem wandeln seine Zauber gelegentlich in Intensität, Form und Richtung (-> Meisterwürfelsache). In diesem Fall war es ein übermächtiger Ignifaxius der die Wachen samt Tor niederbrennen ließ. Es war mitten in der Nacht. Fluchtwege aus der Stadt kennt er gut durch entlaufene Sklaven des Vaters, die immer wieder eingefangen werden mussten. Ob es im Dunkeln weiter jemand gesehen hat, weiß er nicht. Als nicht fertiger Scholar kann er daher auch nur 3 Hauszauber (Blick in die Gedanken, Bannbaladin und Ingnifaxius).
Thomeg Atherion ist weit weg. Wenn ein Scholar es schafft, tatsächlich bis nach Fasar zu fliehen, kann er auch einfach versuchen, unterzutauchen. Vermutlich wird ihm keiner bis dorthin folgen, wenn er das Geheimnis geheim sein läßt.
Der Scholar ist inzwischen bis nach Nadoret geflohen, doch die ersten Kopfgeldjäger sind ihm nun dort begenet, da die Halle einen netten Steckbrief geschrieben hat (1000 dublonen). Ist also alles schon ein halbes Jahr/bis Jahr her. Da die Kopfgeldjäger auch die momentane Abenteuergruppe in Gefahr bringen muss er das irgendwie loswerden. Kann auch sein, dass der Steckbrief bereits in Fasar hängt, das weiß ich nicht.

Von Nadoret fliegt er als Rabe durch einen magischen ring in ca. 6 Stunden nach Fasar. So war der Plan^^
Zuletzt geändert von Aziz al Fasir am 08.05.2016 01:20, insgesamt 1-mal geändert.

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Gorbalad
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

Der Ignifaxius mitten in der Stadt ist Brandstiftung. Da verstehen die wenigsten Städte Spaß...
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Aziz al Fasir
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Aziz al Fasir »

Der Ignifaxius mitten in der Stadt ist Brandstiftung. Da verstehen die wenigsten Städte Spaß...
Ich ging jetzt davon aus, dass am Haupttor um die Akdademie entlang Steinmauern sind, und lediglich das Holztor brannte. Das Universitätsviertel ist ganz im Nord-Westen (Karte der ganzen Stadt). Der Boden des gesamten Geländes scheint gepflastert zu sein. Das würde ich zumidest aus der Farbigkeit der Karte schließen. Eingekringelt in grün ist hier die Akademie. Laut Plan aus SoG ist hier noch Richtung Westen das Tor und ebenfalls eine Mauer.

[ externes Bild ]

Ob Brandstiftung oder nicht, es war ohnehin die einzige Möglichkeit für ihn sich im Affekt zu verteidigen. Dass die ganze Stadt nach ihm sucht, hat der Char noch nicht bemerkt. Die Kopfgeldjäger meinten leiglich der Steckbrief stamme von der Halle der Erleuchtung. Daher gehe ich davon aus, Al'Anfa hat er "noch nicht" am Hals oder die Stadt interessiert sich dafür nur peripher.

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Na'rat
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Aziz al Fasir hat geschrieben:Gegen was verstößt (z.B. CA) ein Flüchtiger Scholar der linken Hand und wer darf über ihn richten
Äh, als Schwarzmagier ist man seinen Lehrern, bzw. der Akademieleitung, auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Es unterliegt gänzlich deren Willkür, vielleicht beschränkt durch die Probleme, welche sie sich durch zu viel Willkür einhandeln.
Hier haben wir mindestens Raubmord, Geheimnisverrat, Verzauberung Unbescholtener, Verstoß gegen die Kleiderordnung und sicher noch ein Dutzend anderer Sachen. Das schreit nach einer gerechten, aber vor allem drakonischen und abschreckenden Strafe.

Wenn man sich die Peinlichkeit ersparen will, hetzt man den Typen mittels Dämonen und oder den Schatten TM zu Tode. Wenn der Typ Glück hat. Vorher foltern man ein wenig, da schwer vorstellbar, dass ein Scholar derlei allein macht.
Aziz al Fasir hat geschrieben:Ich ging jetzt davon aus, dass am Haupttor um die Akdademie entlang Steinmauern sind, und lediglich das Holztor brannte.
Brandstiftung. Das aventurische Rechtssystem ist reichlich willkürlich. Verbrecher kann ja gerne beweisen, dass er die Stadt nicht abfackeln wollte.
Aziz al Fasir hat geschrieben: Daher gehe ich davon aus, Al'Anfa hat er "noch nicht" am Hals oder die Stadt interessiert sich dafür nur peripher.
Äh, der Charakter zieht all das durch und merkt nicht mal was er da tut?
Aziz al Fasir hat geschrieben:Daher gehe ich davon aus, Al'Anfa hat er "noch nicht" am Hals oder die Stadt interessiert sich dafür nur peripher.
Frage das mal deine Mitspieler, hier gehen die Ansichten scheinbar gewaltig auseinander. Ein Mündel der Akademie hat sich aufs schwerste an der Akademie vergangen. Klar ist es extrem peinlich, dass so einer dies hinbekommt. Aber das kann man aufbauschen bzw. die Gegenseite davon ausgehen lassen, dass der Kerl massive Unterstützung hatte. Gibt einen prima Vorwand um gegen missliebige Zeitgenossen vorzugehen.
Hat der Charakter Familie?
Aziz al Fasir hat geschrieben:Z Er hat nur als Gegenleistung seine astralen Besonderheiten die ihn als Studienobjekt interssant machen und ein paar mächtige neue alchemistische Tränke im Gegenangebot.
Was soll Atherion davon abhalten, den Charakter einfach zu beherrschen und ihn anschließend auszuliefern?

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Gorbalad
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

Wenn viele Städte Flim Flam wegen der 'Feuergefahr' verbieten, ist ein Ignifaxius, der 2 verbrannte Tote hinterlässt garantiert Brandstiftung.
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Satinavian
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Satinavian »

Tja, das Kopfgeld bleibt vermutlich. Eigentlich kann er froh sein, dass die Akademie keinen Gotongi bemüht, um ihn aufzuspüren, die kleineren Dämonen kennt und nutzt man da ja schon.

Nein, Al'Anfa an sich wird ihn nicht verfolgen. (Al'Anfa als Stadt hat nicht wirklich irgendeine Institution, die Verbrecher aventurienweit jagd - wenn es einem wichtig genug ist, soll der sich drum kümmern, was die Akademie ja auch macht) Das dürfte beim Kopfgeld und den Handlungen der Akademie bleiben. Er sollte sich aber dort nicht mehr blicken lassen.


Generell wäre es gut, sich eine andere Identität zuzulegen. Anderer Name, andere Herkunfstgeschichte, andere Kleidung, kein Stab oder aber ein fremdes Siegel. Bart wachsen lassen, Haare scheren, sich 'ne Brille zulegen ... was man eben so macht. Generell ist die Chance, davon zu kommen, gar nicht so schlecht, wenn man weiß, was man tut. Und auch Steckbriefe, die jahrelang keinen Erfolg bringen, werden irgendwann nicht mehr Kopfgeldjäger auf eine ewig kalte Spur schicken.
Es ist nur verdammt schwer, noch als Magier offiziell groß Karriere zu machen, ohne zu riskieren, aufzufliegen.



Ist das ganze eigentlich eine Vorgeschichte für den Nachteil Feind oder Gesucht II oder hat sich der Spieler das wirklich selber eingebrockt ?

Baal Zephon

Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Baal Zephon »

Ich verstehe vor allem eins nicht, warum ist er nicht gleich nach Mirham geflohen? Ist zwar quasi die Schwesternschule, aber der dortige Schulleiter Salpikon Savertin ist Convocatus Primus der Bruderschaft und stünde dem konzilium vor ( wenn es sich je treffen sollte)
Der könnte auch an den Kenntnissen des Charakters interessiert sein und ist recht gut mit der HdE (sogar öfters Gastdozent)
Der könnte dem Charakter absolute Absolution verschaffen, sicherer noch als T.A. Und es gibt schlimmere Orte für ein Exil als Mirham. Eventuell gibt Savertin dem Charakter sogar die Möglichkeit seinen Namen rein zu waschen in dem er ihn in die HdE wieder einschläust und erwartet dass er das Geheimnis löst.
Überhaupt, bei dem Kopfgeld und den Feinden wundert es mich dass der noch rumläuft und ihm noch kein Irrhalk/Karmanthirotte oder ein Heshtot auf den Kopf gefallen ist.

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Gorbalad
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

@Aziz al Fasir:

Der Scholar hat vorsätzlich (weil Magie) Sach- (das Tor) und Personenschaden (die Wachen) verursacht.
Das ist Brandstiftung. Noch dazu innerhalb der Stadtmauern.

Die Frage ist mMn höchstens, ob sich die Akademie die Blöße gibt, zuzugeben, ihre Scholaren nicht im Griff zu haben.
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Jadoran
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Jadoran »

Eigentlich ist der Kerl einfach nur tot. Und um ihn in die Finger zu bekommen, nachdem er so ein Geheimnis in die Welt trägt, würden die nach Aventurischen Massstäben fast unermesslich rachefähige Gegenseite ihn magisch orten (in Akademien der linken Hand muss man meist Haare, Blut oder ähnliches zurücklassen. Und zwar gleich beim Eintritt...), einen Dämon hinschicken, der ihn sich krallt und und zurück bringt.
Wenn sie es rein profan über 1000 Dublonen Kopfgeld erledigen, dann wird unter Garantie seine komplette Familie mittels kleiner Messer, Wassereimer und ähnlichen Hilfsmitteln befragt, ob sie wissen, wo ihr Sprössling ist. Und selbst ein leidlich wohlhabender Sklavenhändler kann da nicht gegen anstinken, wenn kein Grande die Hand entschlossen über ihn hält.

Da es sich anscheinend um eine Heldenvorgeschicte handelt, lautet mein Rat: Deutlich tiefer hängen! Es reicht, wenn angeblich durch seine Schuld ein grandiger Mitschüler ums Leben kam / versehrt wurde / rausflog. Da schicken dann die Eltern Meuchler hinterher, aber es reicht nicht, um die Akademie mit voller Kraft auf ihn zu hetzen, ist aber schlimm genug, dass sie einen, der "einfach abhaut" auch nicht schützt.
Ich würde sogar ein Vergehen nehmen, das bewirkt, dass er "lebend abgeliefert" werden soll. Irgendwas, worüber der Meister die ganze Gruppe ins Abenteuer zieht.

Denn meine zweite Frage lautet: Was soll denn mit dieser tollen Vorgeschichte passieren? Sollen die Mithelden darüber in ein Abenteuer gezogen werden, um Totengeister zu entsorgen? Warum sollen die anderen Helden ihm helfen und sich damit in Gefahr bringen? Besonders, wenn sie eigene, ähnliche gelagerte Probleme haben?

Also die dritte Frage: Wer sind die anderen Helden und was für ein Abenteuer spielt ihr?
Dreck vorbeischwimmen lassen

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Aziz al Fasir
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Aziz al Fasir »

Ähm ok, ich versuche mal ein paar Fragen zu beantworten. :)
Das schreit nach einer gerechten, aber vor allem drakonischen und abschreckenden Strafe.
Tatsächlich für den Scholaren? Denn es ist doch die Akademie die die Ssrkhrsechim-Geister im Keller nicht mehr Griff hat. Und mit diesem Wissen nach außen zu fliehen, schien dem Helden die einzige Möglichkeit dem Geheimnis der Halle ein Ende zu machen und dort nicht mit dem Wissen in ständiger Lebensgefahr zu schweben. Willkür der rechtslage und Gerechtigkeit scheint dann doch etwas weit auseinander zu liegen, wenn ich die Antworten so lese.
Klar ist es extrem peinlich, dass so einer dies hinbekommt. Aber das kann man aufbauschen bzw. die Gegenseite davon ausgehen lassen, dass der Kerl massive Unterstützung hatte. Gibt einen prima Vorwand um gegen missliebige Zeitgenossen vorzugehen.
Der Held kann schon versuchen z.B. zu behaupten die Geister haben die Wachen getötet. Diese Geister sind extrem gefährlich... aber sie halfen bei seiner Flucht. Alles Lügen und mit Blick in die Vergangenheit oder Respondamie schnell zu lüften. Der Held muss Boron als Unterstützer haben, sollte man meinen.
Ich verstehe vor allem eins nicht, warum ist er nicht gleich nach Mirham geflohen?
Die Hauptstraße nach Mirham entlang zu fliehen, erachtete der Held als zu gefährlich. Diese Straße würde sicher als erstes abgesucht. Zudem eben genau das Probelm... hören Sie ihm dort zu, lassen Sie ihn rein oder sind Sie vllt. sogar korrumpiert oder eingeweiht?
Hat der Charakter Familie?
Vater und zwei Brüder in Al'Anfa. Die Mutter kennt er nicht. Keiner kennt den Aufenthaltsort. Lediglich einige Sklaven in der Akademie sind mal Eigentum der Familie gewesen. Sind diese der Familie immernoch loyal haben sie vermutlich ein paar Informationen durchsickern lassen.
Was soll Atherion davon abhalten, den Charakter einfach zu beherrschen und ihn anschließend auszuliefern?
Im Prinzip sowieso garnichts, T.A. gilt ohnehin als Unvorhersehbar... Ist vermutlich von seiner Tagesverfassung abhängig ob er den Helden nicht gleich mit einem Imperavi den Turm hinunterstürzt. Wenn er um das Geheimnis der Halle weiß, kann er auch die Akademie ans Consilium verraten. Das sollte der interessantere Spielball sein. Oder er kann der Halle im Stillen helfen das Problem los zu werden und diese Schulden ihm dafür einige Gefälligkeiten. Eine Win-Win Situation für ihn. Sich den Helden als Versuchskanninchen zu sichern wäre bestimmt interessanter als ihn auszuliefern. Da T.A. aber kein Holzkopf ist, wird es sicher das Beste für sich rausholen.
Eigentlich kann er froh sein, dass die Akademie keinen Gotongi bemüht, um ihn aufzuspüren, die kleineren Dämonen kennt und nutzt man da ja schon.
Ich nehme an, das blüht dem Held als nächstes. Da er im aktuellen Abenteuer auch gelengtlich mit Bannstrahlern unterwegs ist (die natürlich von alledem Nichts wissen). Das wäre dann eine erklärungsbedürftige Konstellation.
Generell wäre es gut, sich eine andere Identität zuzulegen. Anderer Name, andere Herkunfstgeschichte, andere Kleidung, kein Stab oder aber ein fremdes Siegel. Bart wachsen lassen, Haare scheren, sich 'ne Brille zulegen ... was man eben so macht.
Die ersten Kopfgeldjäger im Nacken gehabt zu haben, brachte genau das mit sich. Das mit dem Bart hat der Halbelf nicht geschafft. Die Ohren abschneiden wäre vllt. sinnvoller... :rolleyes:
Ist das ganze eigentlich eine Vorgeschichte für den Nachteil Feind oder Gesucht II oder hat sich der Spieler das wirklich selber eingebrockt ?
Ist eine Vorgeschichte mit dem Nachteil Unfrei, da er als Scholar wohl eher Eigentum der Akademie ist.
Ich verstehe vor allem eins nicht, warum ist er nicht gleich nach Mirham geflohen?
Die Hauptstraße oder durch angrenzendes Gebiet entlang nach Mirham zu fliehen, hielt der Held für zu suboptimal. In dieser Umgebung würden Sie ihn als erstes Suchen und finden. Wie kann der Held sicher sein, dass aufgrund der Nähe hier niemand korrumpiert ist. Hätten die Wachen der Akadmie ihn wirklich reingelassen und ihm zugehört, wenn er dort angekommen wäre? Das Abenteuer startete zudem in Nadoret. Da ist Mirham nun auch zu weit weg. Per Post würde man solche Informationen wohl nicht schicken.
Der könnte auch an den Kenntnissen des Charakters interessiert sein und ist recht gut mit der HdE (sogar öfters Gastdozent)
Auch T.A. ist Gastdozent in der HdE. Nur kann er das ganze im stillen beseitigen, was der Halle sicher deutlich lieber wäre, als dass S.S. davon erfährt. Es ist aber vor allem die derzeitige Entfernung von Mirham zu Nadoret, die eine Kontaktaufnahme mit ihm wohl auch nur über T.A. möglich macht.

Die Frage ist mMn höchstens, ob sich die Akademie die Blöße gibt, zuzugeben, ihre Scholaren nicht im Griff zu haben.
Den Scholar und die Sache mit den Geistern im Keller. Zwei sehr sehr peinliche Dinge. :???:
Wenn sie es rein profan über 1000 Dublonen Kopfgeld erledigen, dann wird unter Garantie seine komplette Familie mittels kleiner Messer, Wassereimer und ähnlichen Hilfsmitteln befragt, ob sie wissen, wo ihr Sprössling ist.
Die Familie hat keinen Schimmer wo der Held steckt. Wenn sie also gefoltert und getötet wird, weiß die Akademie leider auch nicht mehr als vorher.
Wer sind die anderen Helden und was für ein Abenteuer spielt ihr?
Die anderen Helden sind eine standlose Diebin, ein unbekannter wortkarger Pirat, ein Elf-Magier mit Amnesie^^ der selbst nicht weiß wer er ist und ein Zwerg-Krieger. Das Abenteuer ist erfunden und daher frei in jede Richtung weiter zu gehen. Derzeit spielt es in Nadoret nach aktueller Zeitrechnung und die Helden helfen der Stadt bei einem alchemistisch-erzeugten Werwolfproblem, in dessen Handlung eine Hellsichtige Hexe und ein noch unbekannter Hauptantagonist verstrickt sind. Die Vorgeschichte des Helden war aufgrund des unbekannten Abenteuers von mir nicht wirklich abschätzbar. Lediglich das Auftauchen von Kopfgeldjägern und die nun in das Geheimnis eingeweihte Abenteuergruppe scheint das ganze langsam Richtung Süden zu ziehen. Oder eben auch möglichst davon weg. Je nachdem. Da die anderen nun als Mitwisser automatisch drin hängen, will der Held versuchen die Sache aus der Welt zu schaffen. Irgendwie nach Möglichkeit lebendig.

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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Aziz al Fasir hat geschrieben: Tatsächlich für den Scholaren?
Klar. Schon weil er der Akademie geschadet und mehr noch dem Ego seiner Lehrer geschadet hat.
Andere Schwarzmagier wollen den Typen auch aus dem Verkehr gezogen sehen, um die Akademie dann exklusiv erpressen zu können.
Aziz al Fasir hat geschrieben:Willkür der rechtslage und Gerechtigkeit scheint dann doch etwas weit auseinander zu liegen, wenn ich die Antworten so lese.
In weiten Teilen Aventuriens hat man exakt die Rechte welche man selbst bzw. mit Hilfe von Parteigängern durchsetzen kann. Innerhalb der Schwarzen Gilde sowieso.
Aziz al Fasir hat geschrieben:Könnte vllt. aber helfen das Ganze bis zur richtigen Stelle zu tragen?
Es gibt keine richtige Stelle, die Schwarze Gilde besteht nur aus den Egos ihrer Mitglieder, nach außen zusammengehalten durch den kleinsten gemeinsamen Nenner der Gildenprivilegien.
Es gibt schlicht niemanden, der den Charakter Schutz gewähren weil es das Richtige ist, maximal weil es das Nützliche ist. Mal ganz abgesehen davon, was dieser Schutz gegen eine Beschwörerakademie bringen kann.

Mein Rat, weniger ist mehr. Vielleicht hat er ja einfach nur die Lieblingsklavin/Schülerin/Tochter/Mutter eines seiner Lehrmeister geschwängert und deren Schwester auch noch, musste daher das Land verlassen. Dann hat man zwar immer noch ein Problem, wird aber nicht in den Machtspielen der Gilde zu einem blutigen Brei zerrieben.
Offiziell natürlich wird er wegen so etwas wie Diebstahl gesucht und das Kopfgeld hat eine Null weniger.

Andwari
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Andwari »

Fassen wir also zusammen:
- der Charakter hatte eine Familie - diese ist jetzt tot, ruiniert oder hat sich nachvollziehbar von ihm distanziert um zu überleben
- der Charakter hatte eine Heimat, wo er sich jetzt tunlichst nicht mehr blicken lassen sollte.
- der Charakter hatte eine Karriereperspektive als Magier, die er sich jetzt in die Haare schmieren kann.

Er ist jetzt ein Scharlatan mit in Mittelaventurien vmtl. erkennbaren Eigenheiten (fehlende Kulturkunde), sonderbarem Zauberkanon und fehlender sozialer Peer-Group. Zudem wird er von übermächtigen Gegnern gesucht, ist vsl. pleite, hat nix Verwertbares gelernt und hat irgendwelche Geistereien am Popo. Gildenmagier wird er vmtl. nie mehr werden, dafür ist er zu heiss - und seine Besonderheiten kann man auch erforschen ohne ihm irgendwelche Wohltaten zukommen zu lassen.

Damit passt der Kerl zwar vllt. zur restlichen Gruppe - allerdings trifft für ihn das Problem voll zu:
"Meine Vorgeschichte ist viel großartiger als all die Abenteuer, die ich erleben werd." - Das ist als Romanvorlage vllt. nett, wenn man dem arglosen kleinen Hobbit einen Ring zuschanzt, gegenüber den Mithelden allerdings nicht unbedingt sinnvoll, weil die Probleme des Ex-Scholaren drei Nummern zu groß sind, d.h. wenn davon was auftritt, muss die ganze Gruppe rennen.

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Satinavian
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Satinavian »

Aziz al Fasir hat geschrieben:Tatsächlich für den Scholaren? Denn es ist doch die Akademie die die Ssrkhrsechim-Geister im Keller nicht mehr Griff hat. Und mit diesem Wissen nach außen zu fliehen, schien dem Helden die einzige Möglichkeit dem Geheimnis der Halle ein Ende zu machen und dort nicht mit dem Wissen in ständiger Lebensgefahr zu schweben. Willkür der rechtslage und Gerechtigkeit scheint dann doch etwas weit auseinander zu liegen, wenn ich die Antworten so lese.
Was hat die Akademie denn rechtlich falsch gemacht ? Wofür sollte sie bestraft werden ?

"Wir haben ein Spukproblem und sagen es keinem, weil peinlich" ist nunmal kein Verbrechen.

Natürlich zeigt es Inkompetenz, die Geister nicht im Griff zu haben. Und es ist auch keine Glanzleistung, in einer Stadt mit dem größten und wichtigsten Borontempel des Kontinents die Existenz gefährlicher Geister geheim zu halten statt mal einen kompetenten Boroni kommen zu lassen. (Die wären übrigens auch eine Partei, an die man sich wenden könnte, so als frommer Al'Anfaner)
Aber im Prinzip war nichts davon illegal. Nicht mal die Sache mit den Sklaven, selbst wenn das unter höchst unmoralisch fällt.
Die Hauptstraße nach Mirham entlang zu fliehen, erachtete der Held als zu gefährlich. Diese Straße würde sicher als erstes abgesucht. Zudem eben genau das Probelm... hören Sie ihm dort zu, lassen Sie ihn rein oder sind Sie vllt. sogar korrumpiert oder eingeweiht?
Ich persönlich habe von Salpikon Savertin eine bessere Meinung als von Thomeg Atherion. Dessen ungeachtet ist der Scholar leider ein Verbrecher und die Akademie im Recht. Da muss nichts korrumpiert sein.

Wenn er um das Geheimnis der Halle weiß, welches ja außer Kontrolle geraten ist, kann er auch die Akademie ans Consilium übergeben. Das sollte der interessantere Spielball sein. Oder er kann der Halle Helfen das Problem los zu werden und diese Schulden ihm dafür einige Gefälligkeiten. Eine Win-Win Situation für ihn.
Thomeg Atherion und der Convocatus Primus können sich nicht ausstehen und arbeiten gegeneinander. Die Chance, dass T.A. die Halle erfolgreich vor dem Consilium anklagt, sind verschwindend gering. Und warum sollte er das tun ? Was gehen ihn die Geister da unten an ?
Außerdem ist Atherion Beherrscher, kein Geisterfachmann und auch kein Echsenexperte. Wie sol augerechnet der der Halle helfen können ? Auch hier wären bessere Adressen Brabak (Geister) oder Mirham (Echsen).
Ich nehme an, das blüht dem Held als nächstes. Da er im aktuellen Abenteuer auch gelengtlich mit Bannstrahlern unterwegs ist (die natürlich von alledem Nichts wissen). Das wäre dann eine erklärungsbedürftige Konstellation.
Und da dachte ich schon, der SL wäre mal nicht zu unfair. Dagegen hat er ja gar keine Chance.
Wenn sie es rein profan über 1000 Dublonen Kopfgeld erledigen, dann wird unter Garantie seine komplette Familie mittels kleiner Messer, Wassereimer und ähnlichen Hilfsmitteln befragt, ob sie wissen, wo ihr Sprössling ist.
Die Familie hat keinen Schimmer wo der Held steckt. Wenn sie also gefoltert und getötet wird, weiß die Akademie leider auch nicht mehr als vorher.
Wenn die Familie es nicht weiß, wird ihr vermutlich von Verhören abgesehen nicht viel passieren. So mächtig ist gerade die Al'Anfaner Akademie nun auch nicht.


Generell ist auch nicht ganz unwichtig, wann ihr spielt. Es gibt in den frühen 30ern ein paar große Umwälzungen in der Stadt.

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Farmelon
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Farmelon »

Aziz al Fasir hat geschrieben: Er hat nur als Gegenleistung seine astralen Besonderheiten die ihn als Studienobjekt interssant machen und ein paar mächtige neue alchemistische Tränke im Gegenangebot.
Der Punkt mit den Tränken ist bisher zu kurz gekommen finde ich.
Hat er die Tränke aus der Akademie geklaut, die Rezepte aus Büchern heimlich kopiert, in den Katakomben gefunden oder als Scholar erfunden?

Dann ist das alles Geheimnisdiebstahl an der Akademie, Magierakademien sehen es äußerst ungerne wenn man ihre Geheimnisse klaut und dann auch noch verticken will, was man erforscht oder durch Forschung wiederentdeckt hat. Da die Akademie eine staatliche Akademie ist heißt das eventuell sogar Landesverrat, der könnte also noch zum Staatsfeind werden wenn er da Geheimnisse der Akademie wirklich an Feinde oder Kontrahenten Al`Anfas verscherbeln will.
Noch ein Punkt mehr um dem rechtlosen Scholaren, der Mündel der Akademie ist, vollkommen rechtsmäßig einen Prozess zu machen. Und auch etwas was noch mehr Verfolgung rechtfertigt.

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Aziz al Fasir
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Aziz al Fasir »

Der Punkt mit den Tränken ist bisher zu kurz gekommen finde ich.
Hat er die Tränke aus der Akademie geklaut, die Rezepte aus Büchern heimlich kopiert, in den Katakomben gefunden oder als Scholar erfunden?
Die Tränke hat er im Rahmen des derzeitigen Abenteuers als Lieferung in einer Kiste an die erwähnte Hexe gefunden. Die ganze Abenteuergruppe hat nun welche. Der Held hat zudem sogar eines von drei Rezepten dieser Tränke, dass er im ersten Abenteuer in einer Höhle im Wald bei Nadoret fand. Das Rezept hat ein Alchemist aus Nadoret geschrieben, der die Geisel jener Hexe war und den die Gruppe befreiht hat. Das war auch bevor sich die Bannstrahler in die Thematik eingemischt haben.
Wenn die Familie es nicht weiß, wird ihr vermutlich von Verhören abgesehen nicht viel passieren. So mächtig ist gerade die Al'Anfaner Akademie nun auch nicht.
Klingt besser als, die ganze Familie ist tot :rolleyes:

Generell ist auch nicht ganz unwichtig, wann ihr spielt. Es gibt in den frühen 30ern ein paar große Umwälzungen in der Stadt.
Das Abenteuer beginnt 1035 BF in Nadoret. Also passierte die Sache an der Akadmie so 1034 BF in Al'Anfa.
Damit passt der Kerl zwar vllt. zur restlichen Gruppe - allerdings trifft für ihn das Problem voll zu:
"Meine Vorgeschichte ist viel großartiger als all die Abenteuer, die ich erleben werd." - Das ist als Romanvorlage vllt. nett, wenn man dem arglosen kleinen Hobbit einen Ring zuschanzt, gegenüber den Mithelden allerdings nicht unbedingt sinnvoll, weil die Probleme des Ex-Scholaren drei Nummern zu groß sind, d.h. wenn davon was auftritt, muss die ganze Gruppe rennen.
Hmm ja, stellt sich nun als blöd heraus. Stimme dem zu. :cry:
Natürlich zeigt es Inkompetenz, die Geister nicht im Griff zu haben. Und es ist auch keine Glanzleistung, in einer Stadt mit dem größten und wichtigsten Borontempel des Kontinents die Existenz gefährlicher Geister geheim zu halten statt mal einen kompetenten Boroni kommen zu lassen. (Die wären übrigens auch eine Partei, an die man sich wenden könnte, so als frommer Al'Anfaner)
Mal davon ausgegangen der Held rennt nicht zu T.A. und weiht stattdessen den nächstgelegen Borontempel ein. Was würde dann wirklich passieren? Wieviel Möglichkeiten haben die? Und verrägert das die Akadmie nicht nochmehr?

Eine Frage zur Charakterstory:
Würde es vllt. als kleinere Adaption helfen, die Wachen wären von den Geistern besessen gewesen als der Held diese getötet hat? Oder die Geister selbst töteten die Wachen und die Akademie legt es nur so aus als ob er es war, um das Kopfgeld höher zu setzen? Soweit ich weiß wird der Held von der Halle lebend gesucht.

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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Farmelon »

Aziz al Fasir hat geschrieben:Die Tränke hat er im Rahmen des derzeitigen Abenteuers als Lieferung in einer Kiste an die erwähnte Hexe gefunden. Die ganze Abenteuergruppe hat nun welche. Der Held hat zudem sogar eines von drei Rezepten dieser Tränke, dass er im ersten Abenteuer in einer Höhle im Wald bei Nadoret fand. Das Rezept hat ein Alchemist aus Nadoret geschrieben, der die Geisel jener Hexe war und den die Gruppe befreiht hat. Das war auch bevor sich die Bannstrahler in die Thematik eingemischt haben.
Danke für die Klarstellung.
Der Alchemist ist lizenziert? Dann begeht der Scharlatan/Scholar mit dem Verkauf des Wissens ein von allem anderen unabhängiges Verbrechen. Wers entwickelt hat, der hat das Scriptenrecht. Wers entdeckt, der hat das Scriptenrecht. Allerdings nur wenn er in ner Gilde oder ähnlichem ist.
Ein Gildenmagier der von nem Scharlatan einen Trank erklärt bekommt darf den ganz legal alss einen eigenen Verdienst eintragen lassen. Würd mich wundern wenn das bei Alchemnistengilden, die den Magiergilden oft nahe stehen, oder gar einem Alchemisten der in einer Magiergilde lizensiert ist, anders aussieht.

Falls das so ein Wald-und-Wiesen-Alchimist, aka Quacksalber war, dann ist das egal. Aber was anderes ist der Scholar ja auch nicht.

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Aziz al Fasir
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Aziz al Fasir »

Der Alchemist ist lizenziert? Dann begeht der Scharlatan/Scholar mit dem Verkauf des Wissens ein von allem anderen unabhängiges Verbrechen. Wers entwickelt hat, der hat das Scriptenrecht. Wers entdeckt, der hat das Scriptenrecht. Allerdings nur wenn er in ner Gilde oder ähnlichem ist.
Danke ebenfalls. Dann sollte das also schleunigst zurück zum Alchemisten. Die Bannstrahler würden das Rezept wohl am liebsten vernichtet sehen. Wie steht es um gefundene fertige Tränke?

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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Farmelon »

Tja, sollte es. Bei den Bannstrahlern ist die Frage welche Version der SL rüberbringt. Die fanatischen Irren die alles abfackeln und vernichten, oder die an ihren Moralkodex gebundenen harten Radikale, welche auch Gesetze und Recht beachten müssen.

Andererseits, falls der Scholar das trotzdem verkaufen will:
Kann er versuchen, da er auch als Wald-und-Wiesen-Wasweichich gilt hat er keine Rechte, kann ein Magier dann also versuchen als seine Entdeckung zu vermarkten, bis dem der Alchemist dazwischen funkt.
Oder die Akademie beansprucht das Wissen dennoch als ihr Eigentum, ist ja ihr (unkontrolliertes) Mündel, das es aufgedeckt/entdeckt hat.


Gefundene Tränke würde ich persönlich als Beutegut sehen, aber wenn die jemand analysiert um das Rezept zu erforschen, sie dann nachbraut, kann auch wieder der Alchemist meckern, falls das bekanntgegeben wird und er davon erfährt das jemand anderes seine Arbeit gestohlen und als Seine ausgegeben hat. Und dann kommt wieder die Frage ins Spiel, wer welchen Stand hat, welchen SO, wessen Wort gegen wen steht.
Oder wer die größere kriminelle Energie investieren kann oder will.

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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Satinavian »

Aziz al Fasir hat geschrieben: Mal davon ausgegangen der Held rennt nicht zu T.A. und weiht stattdessen den nächstgelegen Borontempel ein. Was würde dann wirklich passieren? Wieviel Möglichkeiten haben die? Und verrägert das die Akadmie nicht nochmehr?
Also schon mal nicht den nächstgelegenen, sondern einen vom Al'Anfaner Ritus. Und auch da kann man sich ein bißchen Mühe geben, den "richtigen" Geweihten zu suchen. Der SC ist immer noch ein Verbrecher, was ihm nicht gerade Sympathien einbringen dürfte. Und wenn er an einen Priester gerät, der zwar der Geistersache nachgehen will, aber den Mörder und Brandstifter trotzdem nicht rettet, ist nicht viel gekonnt.
Aber Boronis sind Fachleute für Geister, können evtl. was gegen die Geister in der Akademie machen und sind definitiv mächtig genug, den weggelaufenen Scholaren zu schützen. Wenn sie denn wollen. Hier ist Diplomatie und Überredungskunst gefragt und es schadet auch nicht, sich vorher klug zu machen, wie der entsprechende Priester politisch steht. Ob er die Akademie mag, wo er in der Hierarchie steht, welche Interessen er sonst noch hat...
Die Al'Anfaner Boronis können im Übrigen auch nicht nur die Geister vertreiben und den SC schützen, sie können auch vermitteln und dafür sorgen, dass er glimpflich davon kommt. So ganz an Gerichten vorbei. Dann könnte sogar das Kopfgeld aufgehoben werden und der Charakter könnte später noch seinen Abschluss machen.
Ob all das drin ist und welche Gegenleistungen evtl nötig sind, kann ich nicht sagen. Aber sich bei Thomeg Atherion in Fasar zu verkriechen wird nicht dazu führen, dass das Kopfgeld verschwindet oder sein Name reingewaschen wird.
Eine Frage zur Charakterstory:
Würde es vllt. als kleinere Adaption helfen, die Wachen wären von den Geistern besessen gewesen als der Held diese getötet hat? Oder die Geister selbst töteten die Wachen und die Akademie legt es nur so aus als ob er es war, um das Kopfgeld höher zu setzen? Soweit ich weiß wird der Held von der Halle lebend gesucht.
Ja, das würde absolut helfen. Wenn z.B. der Held von Geistern besessen war, als er den Mist verzapft hat, dann senkt das drastisch seine Schuld und unterstreicht die Gefährlichkeit der Geister für alle Zuhörer. Dann wäre das Ganze echt lösbar.

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Aziz al Fasir
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Aziz al Fasir »

Ja, das würde absolut helfen. Wenn z.B. der Held von Geistern besessen war, als er den Mist verzapft hat, dann senkt das drastisch seine Schuld und unterstreicht die Gefährlichkeit der Geister für alle Zuhörer. Dann wäre das Ganze echt lösbar.
Ich glaube das klingt doch ganz gut. Kann das sein dass man von einem Geist besessen ist und es nicht bemerkt? Wenn ja, würde das doch auch nachträglich prima passen. Zudem ein Umstand den die Halle auch erst bemerkt, wenn der Flüchtige tatsächlich in deren Fingern landet. Was der Geist bezweckt könnte der Meister eventuell sogar ins Abenteuer einfließen lassen.

Merci soweit und LG
Aziz al Fasir

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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Andwari »

Ein Dasein als entlaufener Scholar ist auf jeden Fall nachteilig: Da ist immer noch die Akademie oder ein Gönner, die für seine jetzt gescheiterte Ausbildung viele hundert Dukaten investiert haben - und zurück haben wollen. Ganz unabhängig von irgendwelchen Morden an Wachleuten oder Geistereien.

Schon mit dieser Rechnung ist die Akademie "Mainstream" und der Held ein böser Aussenseiter - jeder Handwerksmeister, Gildenmagier o.ä. findet es doof, wenn teure Azubis einfach weglaufen.

Von Al'Anfa nach Nadoret ist ja nur einmal quer über den Kontinent - dort angekommen ist
- ein Typ ohne Status = bei mir hätte der denselben SO wie andere einsame Landstreicher , also vllt. 3
- ohne positiv verwertbare Story = ob die ferne Akademie in Al'Anfa irgendwelche Geister im Keller hat, interessiert hier nicht die Bohne, Bohneneintopf kostet immer noch 2 Heller.
- mit zusätzlichen Nachteilen aufgrund der Story = man kann hier keinenKopfgeldjäger auftreten lassen, ohne dieses Gewerbe lächerlich oder den Chari platt zu machen. Wenn sich Teile der Story melden, hat der Chari und die Gruppe ein Problem - und sei es nur, dass man den Strolch in Eisen legt und als Experimentierobjekt nach Perricum o.ä. verfrachtet.

Die persönliche Schuld ist bei einem, der von gefährlichen Geistern/Dämonen/wasauchimmer besessen ist, nebensächlich. Diverse Organisationen schützen den braven steuerzahlenden Reichsbürger vor den Auswirkungen - sei es dass der Träger der Besessenheit auf einem Bannie-Scheiterhaufen landet oder einfach in Richtung der Nachbarbaronie davongejagt wird - hier will ihn keiner haben, weil gefährlich.

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Aziz al Fasir
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Re: Flüchtiger Scholar der linken Hand - Urteil?

Ungelesener Beitrag von Aziz al Fasir »

Ein Dasein als entlaufener Scholar ist auf jeden Fall nachteilig (...)
mit zusätzlichen Nachteilen aufgrund der Story = man kann hier keinen Kopfgeldjäger auftreten lassen, ohne dieses Gewerbe lächerlich oder den Chari platt zu machen.
Die persönliche Schuld ist bei einem, der von gefährlichen Geistern/Dämonen/wasauchimmer besessen ist, nebensächlich. (...) sei es dass der Träger (...) auf einem Bannie-Scheiterhaufen landet oder einfach (...) davongejagt wird - hier will ihn keiner haben, weil gefährlich.
Ja, sicher alles richtig. Der Scholar wird aber wohl kaum auf ständiger Durchreise seine Lebensgeschichte rumerzählen aber kann sich sicher nirgends Lange niederlassen. Was die kleinen Ortschaften aber nicht wissen, können sie auch nicht davonjagen. Sollten Kopfgeldjäger auftauchen, die ja auch laut Steckbrief davon ausgehen er sei allein unterwegs was ja schonmal derzeit nicht stimmt, wird das tatsächlich mal gefährlich werden. Da kann der Held sich zur Not nur noch Stellen um die Gruppe zu schützen. Und dann kommt es doch wieder auf die Schuldfrage und die Halle an.
jeder Handwerksmeister, Gildenmagier o.ä. findet es doof, wenn teure Azubis einfach weglaufen.
Die Ausbildung zahlt der eigene wohlhabende Vater. Der zahlt sicher auch nach ist entlaufen brav weiter... er wird den Sohn dafür allerhöchstens enterben und den Familiennamen entziehen aber auch das wäre schon weit gegriffen. Er kennt den Sohn und ahnt hier ist etwas faul. In Al'Anfa ist immer etwas faul. Das überrascht doch da unten keinen.
Zuletzt geändert von Aziz al Fasir am 08.05.2016 19:55, insgesamt 4-mal geändert.

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