Hexen und Gerichtbarkeit

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Diebling
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Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Diebling »

"Oh großes Kollektivbewusstsein des DSA4.de Forums, ich rufe dich an in erneuter Bitte mir beizustehen bei rechlichen Fragen"

Ort:
Wald nah Andergast, 1036 BF

Tat:
Ein (siehe Ort) unglücklicher Horasier wurde von dem Geist eines Tairach-Shamanen beseelt, welches von einer reisenden tulamidischen Hexe bemerkt wurde. Flux zauberte sie ein Pentagramm auf den Boden und fordert den Kunchomer Gruppenmagier auf sich keinen Millimeter zu bewegen während der Horasier im Pentagramm hockt.
Wenige Augenblicke später sammeln sich in der Luft Blutfäden des Horasiers und formen das Gesicht eines Orks welcher nun den Kunchomer Gruppenmagier als neues Gefäß benutzt.

Der Magier stürmt davon, nicht ohne vorher auf die adelige Praiosakoluthin zu treffen die fragt, was vorgefallen ist. Kurz angebunden erklärt der Magier ihr den Sachverhalt woraufhin sie in der Hütte noch auf die Hexe, den Horasier und das Pentagramm sieht. Der Magier reitet panisch zur örtlichen Akademie in Andergast um sich vom Geist zu befreien.

Wie sich die Umständen ergeben, schafft es die adelige Praiosakoluthin, die Hexe als auch Horasier sie mit nach Andergast zu begleiten

...

Es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen, sofern der Kunchomer Gruppenmagier nicht vollkommen ohne Grund die Tat der Hexe übersieht, dass er eine Anklage vorbringt und die adelige Praiosakoluthin als Zeuge aussagen wird (und unter Umständen auch der Horasier)

Was blüht nun der Hexe in Andergast, sobald sie von der Praiosakoluthin festgesetzt wird? Welche gerichtlichen Prozesse laufen als nächtes ab?

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Varana
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Varana »

Ich verstehe nicht ganz, was eigentlich das Verbrechen sein soll bzw. wer wofür angeklagt werden soll.
Die Hexe versucht den Geist auszutreiben, der aber stattdessen den Magier befällt.
Mal abgesehen von der Frage, ob das geht, was hat das dann mit der Hexe zu tun?

Jadoran
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Jadoran »

Ich sehe auch gerade nicht ein, warum die Hexe wegen irgendwas belangt werden soll. Sie hat niemandem Schaden zugefügt.
Natürlich kann man eine Crapsack-Welt beschreiben, in der sofort falsche Zeugenaussagen, bornierte und inkompetente Richter sowie strunzdämliche Ankläger der Hexe eine magische Ork-Verschwörung untershcieben, aber mit dem beschriebenen Geschehen hat das nichts zu tun.
Warum bei einem funktionierenden Pentagramma (den gerade mit Magie befasste Richter hervorragend von einem Beschwörungskreis unterscheiden können) ein Besessenheitsdämon anstatt regelkonform entsorgt zu werden einfach so gerade in einen ziemlich MR-gesicherten Magier reinflutscht, dass kann der Meister sicher in der Plotbibel nachschlagen. Aber die Praiosakolythin wird den Pentagramma erkennen (notfalls tun das die Magier), von daher:

Wahrscheinlich bedanken sich die Praioskirche sowie die Akademie ein wenig arrogant und von oben herab bei der Hexe für ihren gutgemeinten Versuch zu helfen. So die sozialen Talente einigermassen funktionieren versucht man wahrscheinlich in der Akademie sogar, der Hexe ein paar Tipps zu geben, wie man es (nach Ansicht der Magier) "richtig" macht. Dann bekommt sie eine schöne Einladungzum Abendessen, bei dem der Kanzler der Akademie versucht, sie unter den Tisch zu trinken und das wars.
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Diebling
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Diebling »

Tjaaa... Es ist gänzlich ungewiss ob es überhaupt eine Hexe ist - "Hexe" könnte womöglich nur das sein als was sie sich der Gruppe vorgestellt hat

Das der Geist des Tairach Schamanen in den Körper des unwissenden Kunchomer Magiers einfährt wurde von der Hexe vorsätzlich geplant mit den Worten "Bleib da drüben sitzen und beweg dich nicht, egal was passiert" bevor sie das Ritual begann. Dem Magier selbst war das Ritual das sie vollführte gänzlich fremd und wusste nicht was auf ihn zukam

Nach der Austreibung erklärt sie dem perplexen Magier, dass der Geist ein "anderes" Gefäß suchte und das er das nächstbeste dafür war - Sie bedankt sich und schiebt ihn dann als uninteressant beiseite.

Der Magier darf sich nun seine Austreibung bei Kirche oder Akademie selbst finanzieren
Wenn dies keine Schädigung mittels Hexerei und keine Straftat ist, kann der Thread zu
und wir schreiben das Problem des Magiers als nebensächlichen Kollateralschaden ab

EDIT:
Zusatz aus dem Doppelpost

Für gewöhnlich sollte der Geist auch fort sein, es lässt sich vermuten das all dies als "Plot Element" der Geschichte geschehen muss. Abseits der Regeln und was normalerweise bei einem Pentagramma geschehen sollte ändert es aber nichts daran, was die Figuren in der Gruppe wahrgenommen haben

Wenn das so ist, wird die Hexe keine Anklage dafür wiederfahren
Zuletzt geändert von Diebling am 23.04.2016 22:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Varana
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Varana »

[mod]Doppelposts bitte vermeiden. Dafür gibt es den Edit-Button.[/mod]

Wenn feststeht, herauskommt oder glaubhaft versichert werden kann, daß die "Hexe" verantwortlich ist, daß der Geist im Magier hockt, dann kann sie dafür auch angeklagt werden. Nur bin ich mir nicht sicher, ob das den Beteiligten das auch klar ist.

An Stelle der "Hexe" würde es sich vermutlich als intelligent herausstellen, daß sie sich an den Kosten der Austreibung beteiligt - wenn sie schon so doof war, mit nach Andergast zu gehen. (Persönlich würde ich da, gerade bei Tempeln, keine Bezahlung im Voraus erwarten, sondern nach erfolgreicher Austreibung um eine Spende nachfragen, aber das sind Details.)

Wenn es zur Anklage kommt:
- In Andergast gilt der Codex Albyricus nicht als Gesetzeswerk. Weder Magier noch "Hexe" (und auch die Praiotin nur begrenzt) haben irgendwelche Privilegien. Daß die Praiotin adlig ist (andergaster Adel?), dürfte der wichtigste Statusunterschied sein.
- Das heißt auch, daß der Magier sich nicht darauf verlassen kann, daß jedwede Magieanwendung nach dem Grundsatz der Vorsätzlichkeit beurteilt wird. Der Richter kann das so sehen, muß aber nicht.
- Es gibt kein allgemeingültiges Recht, die Rechtsprechung liegt beim Adel, der aufgrund von Gewohnheitsrecht und unter Beratung durch Dorfälteste, Geweihte usw. urteilt. Die Praiotin dürfte hier also ziemlich großen Einfluß haben.
- Auch die Schwere des Verbrechens liegt weitgehend im Ermessen des Richters - von finanzieller Schädigung bis zu dämonischen Umtrieben ist da ziemlich viel Spielraum. (Und Kapitalverbrechen müssen vor den Hochadel.)
- Strafen sind für Nichtadlige normalerweise Körperstrafen aller möglichen Art oder finanzielle Strafen (weil der Richter da was dran verdienen kann). Bei Kapitalverbrechen der Tod.

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Gubblinus
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Gubblinus »

ich glaube entscheidend ist wie gebildet die Akoluthin ist und wie sie die Situation beurteilt (und ebenfalls: Was ist eigentlich die Meinung des Magiers darüber?)

Sollte der der Überzeugung sein er wurde gerade Opfer eines schädlichen, und noch dazu so geplanten, Zaubers, wird er wohl versuchen die Hexe vors Gericht zu bekommen, und ich denke da hat er gar nicht so schlechte Karten. Er ist der der aus erster Hand Informationen liefern kann, und wer glaubt schon einer Hexe, wenn ein Gildenmagier, oder gar ein adeliger Akoluth was anderes behauptet.

Wenn der Magier meint: passt schon so, und die Akoluthin ebenfalls meint: passt schon so. Dann passiert nix. Wenn einer der beiden, oder gar beide, ein Verfahren wollen, wird es ein Verfahren geben (und in einem Verfahren hat ne Hexe halt schlechte Karten, wenn nicht einer der beiden, Akoluth oder Magier, besser natürlich was Adeliges, auf ihrer Seite sind).

Jadoran
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Jadoran »

Regelkundige Spieler werden natürlich wissen, dass da etwas geschah, was unbedingt geschehen sollte, und was regeltechnisch allenfalls mit Ergänzungsbänden und Regelfuchserei III hinzukriegen ist.

Aber wenn auf dem Boden ein Pentagramma gezeichnet ist und ein Pentagramma gezaubert wurde... was sollen sie dann die Hexe verdächtigen? Was soll die denn gemacht haben? Ein Ritual, um einen Geist in ein anderes, unwilliges "Gefäß" zu transportieren? Was hat sie davon?

Die Informationen sind etwas widersprüchlich. Selbst wenn der Khunchomer Magier den Pentagramma nicht beherrscht, das ist einer der Sprüche, die man als Gildenmagier, zumal einer tulamidischen Traditionsschule, kennt. (Auch die Praioten kennen diese Magie und die Andergaster Akademie ebenfalls.) Zumindest dürfte er mitbekommen, wenn er als Ritualopfer positioniert wird. Wenn also ein ganz anderes Ritual abgezogen wurde, wird das sehr schnell auffliegen anhand der Bodenzeichnungen. Bauern und Bütteln könnte man sicher einiges einreden, aber die von Dir genannten Autoritäten sind eigentlich nicht ungebildet.

Und eine tulamidische Hexe gibt jetzt auch nicht gerade die naheliegendste Verbündete des Geistes eines Orkschamanen ab... aber das wird schon im Abenteuer irgendwie passen und es muss ja nicht immer alles nahe liegen :)
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Diebling
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Diebling »

Da das große DSA Kollektivbewusstsein anscheinend dieser Gesetzesfrage spielend meistern konnte, werde ich eine kleine Verkomplizierung einwerfen:

Sie ist keine Praiotin sondern nur eine (mittelreichische SO 13) adelige Praiosakoluthin.
Da sie beim ersten Treffen mit dem Prinzen von Andergast, bezüglich seines Umganges mit dem einfachen Volke, eine kleine Ausseinandersetzung hatte wird sie in Andergast weder als Praiosakoluthin angesehen und nur begrenzt als Adelige gewertet - Als Beispiel; Dies geht soweit, dass sie auf offener Straße schon angegriffen wurde. Es lässt sich also vermuten, dass sie bei den Entscheidungen keinen Einfluss haben wird - Es geht also letztendlich nur um den Kunchomer Magier und der Hexe und eventuell den Horasier
An Stelle der "Hexe" würde es sich vermutlich als intelligent herausstellen, daß sie sich an den Kosten der Austreibung beteiligt - wenn sie schon so doof war, mit nach Andergast zu gehen.
Es wird also so sein, dass der nicht adelige Kunchomer Magier eine Körperstrafe oder Beteiligung einfordern kann, ganz je nachdem mit welchen Fuß heute der Richter aufgestanden ist. Wohlgemerkt Beteiligung, also keine voll Erstattung - Richtig?

Jadoran
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Jadoran »

Du kannst das drehen wie Du wilst. Wenn Dein Andergast bigott, bösartig und hinterhältig ist, dann nutzt Richter Gnadenlos, um die Hexer ersteinmal anzuklagen. Und den ausländischen Magier, gleich mit, da die beiden wahrscheinlich zusammen etwas geplant haben.
Dann gibt es nach kurzem Scheinprozess eine eine schöne saftige Folterhinrichtung für beide.

Oder es interessiert die weltlichen Richter überhaupt nicht, weil "nichts zu sehen ist". ("Ihr wurdet von einem Blutgeist besessen? Aha. Und wie wirkt sich das jetzt aus?")

Oder die Magierakademie findet das angesichts ihrer Kenntnisse über den Pentagramma etwas seltsam, tut erst mal so, als würde sie sich bei der Hexe bedanken, schaut ihr aber bei der freundschaftlichen Unterhaltung, wie sie "versucht hat zu helfen" per Blick in die Gedanken in den Kopf und findet dann heraus, was sie wirklich gemacht hat. Sicherheitshalber hat man ihr vorher einen Willensschwächetrunk in den Wein gekippt, das ihre MR nahe 0 ist. Und wenn man dann feststellt, dass sie ein lügendes Luder ist, bekommt sie Ärger. (Beginnend mit einem Somnigravis, damit man sie in Ruhe in Eisen legen kann.) Die Akademie klärt das erst mal innerhalb ihrer Mauern, was keinen kratzt, da es sich um "irgendwelche Fremden" handelt...

Oder die Pfeile des Lichts tauchen auf, weil sie alles stehen und liegen haben lassen, als in Andergast ein unerlaubter Magieeinsatz gemeldet wurde. Sie nehmemn alle Helden gefangen, aber ihr Anführer läßt sie dann wieder gehen, vorausgesetzt sie erledigen eine Aufgabe für ihn... :lol:


Es ist Dein Aventurien und sind Deine NSC, denen können wir hier kaum in den Kopf gucken. Du hast ja noch nicht einmal klar und deutlich geschrieben, was die Hexe nun mit welcher Absicht gemacht hat, was die anderen Helden getan haben etc. Wir stochern also im Dunkeln.
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AngeliAter
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von AngeliAter »

Ich kann mir jetzt nicht vorstellen das Andergast hart gegen Hexen vorgeht. Dafür haben sie einfach zu viel Respekt vor ihren Naturpriestern (Druiden) und wer weiß wie diese darauf reagieren wenn eine (vermeintliche) Naturpriesterin aus einem anderen Land hier einen bösen Orkgeist vertreiben wollte?

Und ich denke mal, das die Andergastische Akademie schon wissen wird, was ein Pentragramma so macht und was er defintiv nicht kann.. man könnte der Hexe höchstens vorwerfen, das sie nicht zusätzlich einen Bannkreis gegen Geister gezogen hat und somit "herumgestümpert" hätte. Und selbst dann würden sie wohl den orkischen Schamanengeist wohl selbst einkassieren. Ich mein, wann bekommt man schon einen Schamanen fast wehrlos frei Haus geliefert?
Das Stockholm-Syndrom ist eine anerkannte Methode um neue Freundschaften zu schließen.

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Varana
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Varana »

Diebling hat geschrieben:
An Stelle der "Hexe" würde es sich vermutlich als intelligent herausstellen, daß sie sich an den Kosten der Austreibung beteiligt - wenn sie schon so doof war, mit nach Andergast zu gehen.
Es wird also so sein, dass der nicht adelige Kunchomer Magier eine Körperstrafe oder Beteiligung einfordern kann, ganz je nachdem mit welchen Fuß heute der Richter aufgestanden ist. Wohlgemerkt Beteiligung, also keine voll Erstattung - Richtig?
Das meinte ich gar nicht - ich meinte, daß die Hexe sich vorher an den Kosten für die Austreibung beteiligen sollte, wenn welche anfallen, um den Magier dazu zu bringen, erst gar keine Anklage zu erheben.

Was der Richter bestimmt, wenn es zur Anklage kommt, ist seine Sache. Das kommt darauf an, wie er die Angelegenheit beurteilt, und das wiederum hängt ganz massiv davon ab, wie die Prozeßteilnehmer die Vorfälle darstellen. Gelingt es dem Magier, den Richter zu überzeugen, daß die Hexe in böser Absicht ihm eine Besessenheit angehext hat, sieht es schlecht aus für die Hexe. Kann die Hexe den Richter überzeugen, daß sie nur das Beste wollte und gar nicht dran schuld ist, daß der Geist im Magier sitzt, kann es sein, daß überhaupt nichts passiert (oder der Magier irgendwelche Prozeßkosten zahlen darf).

Wer die besseren Argumente und sonstigen Überzeugungsmöglichkeiten ;) hat, finde ich aus der Ferne schwer zu beurteilen.

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Johanna
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Johanna »

Neben Überlegungen wie Justizsimulation, Hintergrundvorgaben und die Möglichkeiten der Willkür lokaler Adeliger möchte ich darauf hinweisen, dass mir beim Leiten Gruppenkonsens und spielerische Initiative immer wichtig sind. Gerade in so schwammigen Situationen (im Gegensatz zu "SC ersticht während dem Hoftag den Grafen vor 10 Zeugen") sollte das Augenmerk auf dem Schaffen einer spannenden Spielszene für alle Beteiligten liegen. Alle sollten Handlungsmöglichkeiten haben, den Ausgang beeinflussen können und am Ende sollte keine Brücke (oder Hexe) verbrannt sein. :)

Andwari
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Andwari »

1. Wir haben in der Gruppe also einen Gildenmagier und eine hochadelige Praiosakoluthin, die beide überzeugt sind, dass genau diese Hexe was ziemlich unanständiges gemacht hat
=> Sie wollen, dass dem nachgegangen wird.

2. Sie befinden sich jetzt in einer für sie nachteiligen Umgebung - nämlich Andergast-Stadt.
2A. Der Gildenmagier wird zunächst Infos und Hilfe bei seinesgleichen suchen - dort sollte man ihm wohlwollend begegnen, recht fix kann man erarbeiten, dass da wirklich kein einfacher Einfluss/Herrschaftszauber ablief, sondern die Hexe irgendwas "interessantes" getrieben hat. Die Infos über Pentagramma, dass da was hängengeblieben ist usw. sind nicht wirklich exotisch - selbst in einer "hinterwäldlerischen" Akademie mit anderem Schwerpunkt.
2B. Hat es die Akoluthin wirklich verdient, auf beiden Kanälen kaltgestellt zu werden? SO13 ist ja kein ganz kleines Licht, ein ernstliches Überwürfnis mit der Landplage ist im Maßstab Andergast ziemlich "groß". Natürlich ist der lokale SO eines Wendolyn deutlich höher - aber das Ganze wird politisch, sobald die Adelige von daheim aus die Fehdeerklärung schickt. Warum sollte der Praiostempel in Andergast sowohl "Akoluthin" als auch "Adelige" ausblenden?

3. Diese Umgebung ist aber auch der Hexe nicht automatisch wohlgesonnen, oder? Sie für "fast so was wie einen Sumupriester" anzusehen wird der nächste echte Druide ziemlich schnell unterbinden - und der kommt spätestens dann ins Spiel sobald das Ganze offiziell wird - und quasi jede denkbare Anlaufstation der Helden kann die aktivieren.

4. Bis jetzt ist einiges am Verhältnis der Personen zueinander unklar - welchen Einfluss übt der Geist aktuell aus, wie steht der Horasier zur Hexe und den beiden anderen Helden, was hat die Hexe mit dem Geist zu schaffen ... und warum erledigen die beiden o.a. Gruppenmitglieder die Hexe nicht einfach irgendwo?

5. Was will eigentlich die Gruppe spielen? Puzzleteile die zum Scheiterhaufen in Andergast führen? Die Geschichte "Heilung von Besessenheit 23" oder gar "wie wir zum Teil der orkischen Weltverschwörung wurden?" - und inwieweit stört es die beteiligten Spieler, wenn der Plot teilweise etwas grob zugehauen erscheint - zumindest auf mich wirkt es so als wäre hier die aktuelle Story deutlich priorisiert gegenüber Spielwelt und Regeln.

Baal Zephon

Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Baal Zephon »

Vor allem eines ist fest zu halten... Es handelt sich bei der Hexe laut Eingangspost nicht um eine einheimische sondern eine Reisende Tulamidische Hexe... Ich kann mir auf Grund der vorliegenden Informationen kaum vorstellen das die in Andergast einen Besseren Stand hat als die Helden. (anerkannter Magier und Adlige Geistliche aus dem Nachbarreich)
Bei mir wäre bei den vorliegenden Informationen alles klar, wenn die Helden die Hexe vor Gericht stellen und übereinstimmend Aussagen, hat die keinen Meter und der Scheiterhaufen schon mal vorgewärmt.
Da es sich um Andergast Stadt, potenziell Hochverrat (Bündelei mit dem Orken) und damit potenziell eine Leibstrafe handelt würde es mich nicht wundern wenn das sogar vor den König kommt.
Wie das ganze ausgeht hängt mMn vor allem von den Helden ab. Der Richter lässt sich wahrscheinlich gerne von den Magiern (Gildenkollegen des Khunchomers) und dem örtlichen Praiostempel beraten und die haben definitiv ein Ohr für die Helden.

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Diebling
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Diebling »

2b. Die lokalen Kirchen scheinen fest auf der Lohnliste des Prinzen zu stehen. Die adelige Praiosakoluthin ist eines Abends, nach bereits mehrmaligen Auffordern und diskreten Regelmäßigungen an den Prinzen, nach einem körperlich aufdringlichen Annäherungsversuch des Prinzen der Kragen geplatzt und hat ihn gebackpfeift. Danach weigerte sich die örtliche Kirche, ihre Taten und Arbeiten für Andergast urkundlich (für die Mittelreichische Kirche) zu beglaubigen. Die meisten anderen scheinen danach zuviel Angst vor der Rache des Prinzen zu haben um sich mit ihr danach zu involvieren

3. Wie es der Zufall will, ist der örtliche Druide vor der Ankunft der Gruppe ermordet worden. Die Hexe wird zwar mitkommen, will sich aber durch spontane unsichtbar dem (nicht) Einfluss der Praiosakoluthin entziehen

4. Komplex, habe es für den Sachverhalt auch absichtlich aussen vor gelassen. Die Hexe liebt "angeblich" den Horasier, der Horasier empfindet sie für seine Pläne als sehr nützlich. Der Kunchomer Magier war bis zu ihrer Tat ihr neutral eingestellt. Die Praiosakoluthin wusste bis dahin nicht mal das es eine Hexe oder gar magisch begabte war

5. Keine Ahnung, wohin auch immer uns die Geschichte des Spielleiters trägt

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BenjaminK
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von BenjaminK »

Die Praioskirche bzw. deren andergastsche Vertretung weigert sich, die Wahrheit zu beurkunden, weil der lokale Tempel Spenden von lokalen Potentaten erhält?

Der andergastsche Prinz (SO14-15?) wird auf eine Gesandte (SO13) des mächtigsten Nachbarn übergriffig, lässt sich nicht ermahnen, riskiert eine Fehde oder Vergeltung und die Gesandte wird bestraft? Wenn der Prinz so sehr das Königreich gefährdet, was tut der König?

Die Hexe hat einen Pentagramma gezaubert. Sowohl Khunchomer Magier als auch Praiosakoluthen sollten ein Pentagramm identifizieren können und auch das Pentagramm in Verbindung mit Entschwörungen bringen, weil für Beschwörungen das Heptagramm steht. Anscheinend ist es auch übliche Praxis, dass man potentielle Störenfriede bei der Entschwörung zur Ruhe und ggf. Stillsitzen auffordert, sonst hätte der Khunchomer Magier ja auch das Stillsitz-Gebot ignorieren können. Anscheinend hat es trotzdem nicht funktioniert und sie ist wohl unfähig. Wenn das als verbrecherische "Tat" mit Vorsatz ausreicht, dann müssten ganz schön viele Anklagen geführt werden *G*

Wenn das ganz noch dazu vom Spielleiter wider der absehbaren Regeln der Spieler entschieden wurde, verliert die Diskussion darum, wie sich jetzt wer verhalten sollte, die Substanz. Dann geht es darum, dass der Plothook will, dass dies und jenes so passiert und kein Spieler kann jetzt ernsthaft wie mit Vorsatz behandelt werden.

Wenn aber der Magier die Hexe nicht mag und die Praiosakoluthin auch nicht, dann können sie natürlich durch ihren deutlich besser gestellten Leumund an vielen Stellen auch viel bewegen und entsprechend manipulieren. Wenn sie die Hexe mögen, dann können sie auch in die andere Richtung manipulieren. Das ist die zweite Frage. Es ändert aber nichts an "der Wahrheit".
Leitet gerade;
G7-Gruppe 190h
MR-Gruppe 890h

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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

Beim Invocatio maior wird ein Heptagramm gezeichnet, richtig.
Beim Invocatio minor wird aber ebenso wie beim Pentagramma ein Pentagramm gezeichnet...
"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.

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Varana
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Varana »

Wobei die erste Hälfte der Entschwörung ja ganz offensichtlich erfolgreich war - der Geist hat deutlich sichtbar seinen Wirt verlassen. Daraus jetzt eine verkappte Beschwörung zu konstruieren, wäre ein Fall von "wir wollen, daß sie schuldig ist, also suchen wir uns was".

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Gubblinus
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Gubblinus »

Ich glaube es spießt sich nur an einer Tatsache:
- die einen meinen es sei offensichtlich dass eine Entschwörung versucht wurde
- die anderen meinen es sei nicht offensichtlich dass eine Entschwörung versucht wurde

wenn die Frage beantwortet ist, ist das ganze auch erledigt. Im Falle 1 passiert nix, im zweiten Falle kann auch der Scheiterhaufen warten.

(und die Spielerintention "ich möchte entschwören" ist ja eigentlich nicht so wichtig wenn der Magier und die Adelige der Ansicht sind da war irgendwas faul, und das wäre vielleicht sogar Plan der Hexe gewesen, dann landet sie vorm Gericht und wird verurteilt.). Ich würde das aber in Summe genauso wie Uli sehen: Lieber eine interessante Geschichte für alle Beteiligten daraus machen.

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Na'rat
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Diebling hat geschrieben:2b. Die lokalen Kirchen scheinen fest auf der Lohnliste des Prinzen zu stehen. Die adelige Praiosakoluthin ist eines Abends, nach bereits mehrmaligen Auffordern und diskreten Regelmäßigungen an den Prinzen, nach einem körperlich aufdringlichen Annäherungsversuch des Prinzen der Kragen geplatzt und hat ihn gebackpfeift. Danach weigerte sich die örtliche Kirche, ihre Taten und Arbeiten für Andergast urkundlich (für die Mittelreichische Kirche) zu beglaubigen. Die meisten anderen scheinen danach zuviel Angst vor der Rache des Prinzen zu haben um sich mit ihr danach zu involvieren
Sieht die Hexe gut aus? Dann übernimmt der Prinz gerne persönlich das Verhör und dann schützt keinerlei Stand die Verbrecherin.
Da wird auf einmal ein vernünftiges Gegengewicht zum Adel sehr interessant. Dieses sollte eigentlich von den Kirchen gestellt werden, allen voran der Praios- und der Rondrakirche.

Auch reden wir hier nur vom Thronfolger, der ein Arsch ist, aber wenn man jedes mal einen Aufriss macht wenn der sich von einer Adligen/Kirchenvertreterin eine Schelle fängt war es das die längste Zeit mit der Dynastie gewesen.
Schöne Frauen haben mitunter starke Brüder.

Andwari
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Andwari »

Ich sehe da weniger ein Missverständnis an diesem Punkt - die Hexe wollte irgendeine Besessenheit aus dem Horasier rausholen.
=> Das anhand der Vorbereitungen zu erkennen wäre für den Gildenmagier eine eher leichte Aufgabe. Auch wenn man die Szene über Stille Post von Gildenmagier über Praiosakoluthin dem zuständigen Praiosgeweihten (Andergast hat iirc den einzigen Praiostempel weit und breit) beschreibt und der dann ggf. in Havena um Hilfe ersucht, wird daraus wohl keine Beschwörung sondern bleibt ein dilletantischer Exorzismus.

Viel kritischer sehe ich, dass
A) die Hexe dazu Mittel verwendet, die in ziemlich drastische optische Nebenwirkungen münden. Blutfäden-Gesichter sind nicht ganz normal= sie hat was bewirkt, sich wohl aber nicht an bewährte Verfahren gehalten und
B) die Hexe direkt danach dem Gildenmagier auf die Nase bindet, er sei jetzt das neue Gefäß...
=> damit sieht das nach Absicht aus, d.h. keine Beseitigung einer Besessenheit war geplant und durchgeführt, sondern ein "neues Gefäß" wird gesucht - je nach Opfer (und Status des befreiten Horasiers) ist das irgendwas zwischen nette Idee (rette Grandenkind, benutze Sklaven) und bitterböse-pfui (anders rum).

Dieses ganze Drumherum mit "bleib still sitzen" ist zwar mMn ziemlich sonderbar, verschärft die Sache aber eher noch - in meinem Aventurien bleibt kaum ein Gildenmagier still sitzen und schaut sich die Show eines Scharlatans an, wenn diese eine Dämonenaustreibung o.ä. beinhaltet. Da wäre sowohl Neugier als auch Selbsterhaltungstrieb vor, d.h. sich erst mal genau erklären lassen, was da bitte abläuft/ablaufen soll und selbst checken - schließlich ist er Magier und sie ... irgendwas.


@die Landplage
abgesehen vom angegebenen Datum des Ganzen und daraus möglichen Entwicklungen ist die Figur des Prinzen denkbar unglücklich gewählt:
- er soll Unsympath sein, was er hier offensichtlich schon im Vorfeld geschafft hat, und nicht beim Streit über ein Immanspiel, sondern in einer Art, die sein Verhalten für die meisten Spieler "böse" macht.
- er wird hier benutzt um "die Welt" nicht so reagieren zu lassen wie sie normalerweise reagieren sollte. Alles aufgebaut auf dem dünnen Steg der persönlichen Abneigung gegen die Helden. Geschlechterungleichheit bringt uns hier nicht weiter - die Hexe müsste damit noch deutlich hinter dem Magier und auch hinter der Adeligen rangieren.
Dass ein Held mit SO13, der gleichzeitig keine eigene Machtposition hat (wie z.B. eine eigene Baronie), diesen SO dann wohl durch Zugehörigkeit zu wirklich wichtigen Gruppen rechtfertigen muss, wurde ja schon erwähnt - auch wenn das in Andergast sicher anders gesehen wird, spielt man halt gerade mal in der Liga einer mittelreichischen Grafschaft - der Prinz und die Heldin sind also wirklich nicht weit auseinander, es zieht eigentlich nur der Heimvorteil des Ersteren.

Firnblut
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Firnblut »

Ich hab nur überflogen, hoffe daher nichts zu wiederholen:

Auch wenn die Austreibung eines Geistes durchaus als gutgemeinte Aktion verstanden werden kann, ist die Besitzergreifung des Magiers eben auf genau diese magische Handlung der Hexe zurückzuführen.
Dem Horasiers ist also geholfen, aber dem Magier ist dadurch ein Schaden entstanden und da es ein durch Zauberei entstandener Schaden ist, wird dieser im Zweifel vor Gericht als vorsätzlich angesehen werden. Denn Magie->Vorsatz. Egal, ob dem Zaubernden dabei ein Patzer unterläuft, er sich im Zauber irrt, die Macht eines Geistes unterschätzt, o.Ä..
Also mit "aber das wollte ich nicht!!" wird die Hexe da mMn nicht heraus kommen.

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AngeliAter
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von AngeliAter »

Andwari hat geschrieben:
B) die Hexe direkt danach dem Gildenmagier auf die Nase bindet, er sei jetzt das neue Gefäß...
=> damit sieht das nach Absicht aus, d.h. keine Beseitigung einer Besessenheit war geplant und durchgeführt, sondern ein "neues Gefäß" wird gesucht - je nach Opfer (und Status des befreiten Horasiers) ist das irgendwas zwischen nette Idee (rette Grandenkind, benutze Sklaven) und bitterböse-pfui (anders rum).
Nur das der Gildenmagier zwar vom Geist des Schamanen besessen wurde aber trotzdem der Akolythin berichten konnte, was geschehen ist. Das spricht jetzt nicht gerade dafür das der Ork das sagen hat sondern eher, das der Magier den Ork nur mit sich herum schleppt.
Das Stockholm-Syndrom ist eine anerkannte Methode um neue Freundschaften zu schließen.

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Varana
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Varana »

Firnblut hat geschrieben:Denn Magie->Vorsatz.
Dieser Grundsatz ist Teil des Codex Albyricus, der in Andergast nicht Teil des weltlichen Rechts ist. Der Richter kann das so sehen, aber das ist seine Entscheidung.

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Diebling
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Diebling »

Update:

Die Situation ist rechtlich nicht mehr Relevant: Es stellte sich heraus, dass die Hexe dies mit Vorsatz sowie böser Absicht machte und dann zu Spielbeginn, mit Haarproben jedes einzelnen Helden, floh. Bei der Ansprache vor dem König von Andergast stellte sich die tulamidische Hexe als eine Al Anfanische Hochadelige heraus die wohl, so sagt der König, die zukünftige verlobte des Prinzen werden solle

Der König nahm die tulamidin daraufhin in Schutz und somit hat sich die Situation auf rechtlicher Ebene erstmal erledigt - Und das Abenteuer geht weiter

Der Horasier hat seinen Fehler eingesehen, die Praiosakoluthin hat einen neuen Erzfeind und der kunchomer Magier hat immer noch seinen Tairach Orkschamanengeist^

Danke für eure Hilfe :)

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Thorix
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Thorix »

wtf.. Die Hexe übernimmt grad Andergast, da solltet ihr handeln ("Brenn', Hexe, brenn'!") solange ihr noch könnt (sie hat euer Haar) :lol:

Baal Zephon

Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Baal Zephon »

Al'anfaner Hochadelige? Was hat die denn angestellt um ins Exil nach Andergast geschickt zu werden?

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Gorbalad
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.

Andwari
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von Andwari »

Vllt. hatte der König unauffällig eine Meuchlerin aus Al'Anfa angeheuert, die den staatsgefährdenden Prinzen elegant erledigen soll - und dann geht alles schief?!

Die Haarproben klingen irgendwie nach dem Versuch, die Hexe auch weiterhin "interessant" zu halten, denn eigentlich wär die hiermit raus und nur noch zwecks purer Rache interessant - was nette Helden ja nicht tun ohne dass gleich Blacky anklopft.

Insgesamt heißt jetzt das Motto "schnell raus aus diesem götterverlassenen Land", oder hat die Dame klargemacht dass nur sie und einheimische Kräuterwickel beim nächsten "Umzug" des Orkgeists helfen können?

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pseudo
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Re: Hexen und Gerichtbarkeit

Ungelesener Beitrag von pseudo »

Eine Hexe behält Haarproben für eine mögliche Rache zurück? Na DAS ist ja mal etwas unerwartetes.

Diese Geschichte durch den Forumsfilter zu beurteilen, ist schwierig.

Genereller Gedankengang:
Welches Interesse hätte eine Gesellschaft eine mögliche Dämonenbeschwörerin am Leben zu lassen?
Ganz unabhängig davon ob sich die Zeugen nun mit der Materie auskennen oder nicht.
Sobald in solch einer Situation eine Anzeige getätigt wird, gibt es einen Prozess, der mit "Schuldig, holt Holz!" zusammenfassbar ist.
DSA 5 hat das Richtige gewollt und nur leider jämmerlich versagt.

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