Ich hätte eine Frage bezüglich der Liturgie Friedvolle Aura(später FVA genannt), der Begriff "sonstige offensive Handlungen" ist sehr schwammig formuliert.
Es wäre also Möglich während der Wirkungsdauer eine Schlange mittels der Liturgie "Schlangenstab" zu Beschwören die einen Gegner angreift,ohne das der Liturgieeffekt von FVA erlöscht, da es ja die Schlange ist die Angreift und nicht der Hesindegeweihte.
Nun kommen wir aber mal zu einer extremen Situation:
Ein Ritter erhält mittels der Liturgieerweiterung "Reichweiter berührung" den Effekt von FVA, soweit so gut.
Nun gibt der Reiter seinem Reittier ergo "Kampfgefährten" den Befehl Niederreiten auszuführen.
Was passiert nun?
Also meine rein regeltechnische Argumentation würde wie folgt aussehen. (Es geht hier ausschließlich um die Regel, nicht ob es Dreckig wäre es so auszuspielen, das wäre es aus jeden Fall )
Die auf dem Reiter wirkende Liturgie funktioniert weiterhin, da es das Reittier ist, dass den Angriff ausführt; es erhält ja auch nicht den Bonus der Liturgie FVA.
Hingegen bei einem Sturmangriff zu Pferd würde ganz klar die Liturgie enden, da der Reiter effektiv eine Kampfhandlung durchführt.(Zitat Reiterkampf: "Wenn ein Reiter den Befehl zum Niederreiten gibt, dann wird das Reittier eine Attacke mit seinem entsprechenden Attackewert in Niederreiten ausführen")
Dass der Meister in solchen Situationen immer das letzte Wort hat sollte klar sein, aber habe ich vllt eine Regelstelle übersehen, die diese Regelschinderei ohnehin unterbinden würde?
MfG Xollosch