ich muss leider zu dieser Thematik ein neues Thema erstellen, weil ich immer noch nicht durchblicke.
Laut WdZ S. 56+57 erschafft eine Objektweihe Grad V eine verletzend geweihte Waffe gegen die Gegendomäne. So weit so gut. Auf S. 57 steht dann "Dies gilt insbesondere für die rituellen, permanent geweihten Waffen der aventurischen Geweihten." - also tragen Geweihte permanente (einfach) geweihte Waffen, die verletztend gegen die Gegendomäne sind.
Im WdG S. 257 steht nun, dass die Objektweihe auf Grad V einen permanent einfach geweihten Gegenstand erschafft, gehen wir vom Schwert aus. Dieses Schwert müsste dann, wenn man nach WdZ S. 57 geht, ja eine verletzend geweihte Waffe sein. Geht man davon aus, machen also einfach geweihte Waffen gTP an Dämonen und gTPx2 an Dämonen der Gegendomäne. Coole Sache.
Die Verwirrung nimmt nun aber seinen Lauf. Nun steht in dem grauen Gasten im WdG S. 257 das man einfach geweihte Waffen auch als gesegnet und zweifach geweihte als geweiht bezeichnet.
Nimmt man nun WdG und WdZ zusammen dann macht die Objektweihe Grad V einen permanenten zweifach geweihten Gegenstand, im Regeltext zur Objektweihe Grad V steht aber, dass es ein einfach geweihter (sprich gesegneter) Gegenstand ist. Das wirkt so, als hätten sich die Autoren überhaupt nicht abgesprochen, sondern einfach nur Querverweise geschrieben.
Meine KONKRETEN Fragen sind nun:
- Was ist der Unterschied zwischen einfach und zweifach geweihten Waffen?
- Wie viel Schaden machen diese Waffen an Dämonen (allgemein und Gegendomäne)?
- Was haben einfach und zweifach geweihte Waffen mit den Empfindlichkeiten der Dämonen zu tun?
Ihr merkt schon, ich bin verwirrt und hab gestern viel Zeit in die Regelbücher gesteckt, aber mit jeder Quelle und mit jedem Forenpost den ich gelesen habe, bin ich noch verwirrter geworden.