Grüßt euchRegelwerk, S. 278 hat geschrieben:Unter dem Einfluss zum Zauber passender Gefühle kann die Hexe eine Erleichterung von bis zu 2 für die Zauberprobe erhalten. Werden ihre Gefühle künstlich gedämpft, zum Beispiel durch Ilmenblatt, oder zaubert sie entgegen ihrer Gefühle, erschwert dies die Proben um bis zu 2. Die Hexe kann sich gezielt in ihre Emotionen hineinsteigern, sodass sie innerhalb von zwei Kampfrunden die Erleichterung um 1 erhöhen kann, bis zu dem angegebenen Maximum von 2. Dieser Vorgang erfordert Konzentration. Der Einsatz dieser Fähigkeit bedarf einer freien Aktion.
Ich würde gerne mal über die Erleichterung durch zum Zauber passende Emotionen sprechen, die auch in DSA5 wieder zur satuarischen Magie gehört.
Den ersten Teil der Regel finde ich auf den ersten Blick noch recht einleuchtend: Wenn die Hexe situativ Emotionen hegt, die mit dem Effekt eines Zauberspruchs korrespondieren, bekommt sie die Erleichterungen.
Beispiele, die mir in den Sinn kommen sind Kampfzauber (Hexengalle, Krähenruf, Krabbelnder Schrecken etc.) gegen Gegner, die sich den Zorn der Hexe zugezogen haben, indem sie z.B. sie oder einen engen Freund verwundet haben, Heilzauberei für Personen, für die die Hexe Mitleid oder fürsorgliche Gefühle hegt, oder auch Bewegungszauberei (Axxel, Krötensprung etc.), um eine Flucht zu unterstützen, wenn die Hexe verängstigt ist.
Schwieriger finde ich es schon, wenn der Effekt der Zauberei nur eine zweckmäßige Verbindung mit der Emotion der Hexe hat: Die Beschwörung eines Dämons, um ein empfundenes Unrecht zu sühnen zum Beispiel. Der Dämon mag der Hexe zwar helfen, ihre Rachsucht zu befriedigen, doch hat eine Beschwörung ihrem Wesen nach erstmal nichts allzu rachsüchtiges an sich (es sei denn vielleicht, der Dämon stammt aus Iribaars Sphäre).
Oder ein Zauber, der die Kampfwerte unterstützt, um dem Zorn auf einen Gegner gerecht zu werden. Der Axxeleratus mag geeignet sein, um es dem Schlagetot beimzuzahlen, hat aber erstmal keinen allzu zornigen Charakter.
Wie würdet ihr es in solchen Situationen halten?
Richtig spannend wird es meinem Empfinden nach bei dem zweiten Teil der Regel: Die Hexe kann sich in das passende Gefühl bringen, um die Erleichterung zu bekommen.
Wenn der SL hier nicht regulierend eingreift, sehe ich eigentlich keinen Grund, das nicht bei jedem Zauber, den man ohne Zeitdruck ausführt zu nutzen. Eigenschaftzauberei bei der Vorbereitung eines Hinterhalts, Heilzauberei nach dem Kampf, Tarnzauberei bevor man sich ins gegnerische Lager schleicht etc. Man kann das Ganze sogar so weit treiben, dass die Hexe kein Ritual mehr vollzieht, ohne sich vorher in Stimmung gebracht zu haben.
Ich dachte erst, dass der Bonus nicht auf Ritualzauberei anzuwenden ist, weil die Rede von der Zauberprobe ist. Das GRW hat mich auf Seite 254 allerdings eines Besseren belehrt, da dort Zauber als der Sammelbegriff von Zaubertricks, Zaubersprüchen und Ritualen definiert wird.
In unserer Spielgruppe haben wir den Emotionsbonus der Hexen bisher nicht allzu häufig benutzt. Meist geht es eben doch vergessen und meist zaubern Helden doch eher berechnend. Aber als Spieler könnte man ihn durch entsprechendes Rollenspiel sicherlich häufiger einfordern. Wie restriktiv würdet ihr das als SL handhaben?
Kann sich die Hexe in die Schaffung eines Artefakts emotional hineinsteigern, bei dem sie noch gar nicht weiß, wie sie es mal verwenden wird? Sollte der Spieler hierfür wenigstens eine Emotion benennen können, die seine Hexe bei dem Ritual unterstützen könnte?
Ich bin durchaus ein Freund davon, Nicht-Gildenmagier-Traditionen (insbesondere die Hexen) zu stärken, da die Zauberstile der Magier in meinen Augen regelmäßig bessere Boni geben, als die ihrer zauberkundigen Konkurrenz. Aber bei einer Regel mit so großem Interpretationsspielraum wollte ich mir vorher mal euren Rat einholen
Vielen Dank schonmal.