Hallo zusammen,
in unserer Gruppe gibt es grade eine Diskussion darüber, was der Dienst "Bindung" bei Elementaren genau macht. Wir haben dabei 3 Auffassungen.
1. Die Bindung zwingt den Dschinn für eine gewisse Zeit in ein Objekt und erlaubt dem Beschwörer innerhalb dieser zeit Dienste zu verlangen.
Fragen hierzu: Ist bei jedem neuen Dienst eine Kontrollprobe nötig und wie lange dauert diese?
2. Die Bindung zwingt den Dschinn für eine gewisse Zeit in ein Objekt, der Dschinn erfüllt in Diesem Zeitraum einen zuvor festgelegten Dienst.
Frage hierzu: Kann man hier einen Auslöser festlegen? Also z.B. bei schutz "Wenn mich jemand angreift." Das würde dann aber bedeuten, dass die 50 KR erste ab dem Angriff laufen. Kosten wären dann für eine Woche 2 Wunschpunkte (WP) für die Bidnung + 6 WP für einen Gegner +2WP für 50KR also 10 WP.
3. Erlaubt Bindung nur die Verlängerung des Dienstes über einen Tag hinaus. Also bei Schutz z.B. dass der Dschinn einen auch eine Woche beschützt. Die kosten wären dann z.B. 2 WP für eine Woche Bindung 64 WP für Schutz über die Zeit und 6 WP für einen Gegner, also 72 WP. Das erscheint vielleicht viel, aber eine Woche Schutz sind halt auch sehr mächtig.
Was in meinen Augen für die dritte (und gegen die erste) Variante spricht, sind die extrem niedrigen Kosten für Bindung im Vergleich zu den hohen Kosten und der ZD des Dschinnrufs. Wieso sollte der Zauber so teuer sein und lange dauern, wenn ich für 8 WP den Dschinn ein Jahr binden kann und dann zu jedem Zeitpunkt einen Wunsch äußern darf.
Ich finde die Formulierungen sind in WdZ sehr schwammig. Oder habe ich eine Stelle übersehn, wo das explizit erklärt wurde?
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DSA4 Bindung - Was macht der Dienst genau?
Bindung - Was macht der Dienst genau?
Mit WdZ gibt es keine Wunschpunkte mehr, sondern nur noch AsP (die aber im Prinzip keine echten AsP sind, sondern nur eine Einheit, mit der man berechnen kann, wieviel ein beschworenes Wesen so für den Beschwörer macht. Also eigentlich Wunschpunkte, aber eine andere Bezeichnung der Einheit, um etwas Verwirrung zu stiften).
Der Dienst Bindung bindet ein Wesen an eine Person, einen Ort oder Objekt. Ob das gebundene Wesen in das Objekt einfährt, ist nirgends beschrieben, allerdings sprechen klassische Artefakte, wie Dschinnenlampen, dafür.
Diese Eigenschaft kann man für folgende Zwecke nutzen (eigentlich nämlich 1.-3.):
1. Ein Wesen mit mehreren offenen Diensten wird für einen längeren Zeitraum gebunden, hat diese Dienste noch offen. Einen Befehl zu geben sollte eine Aktion dauern, die Kontrollprobe genau so lang.
Regelseitig nicht wirklich geklärt: Muss das Wesen für unproduktive Zeiten einen Dienst "Warte" ausführen (gerade bei Dämonen relevant, die sonst Unsinn in ihrer freien Zeit anstellen könnten)? Muss das Wesen, wenn es an eine Person oder ein Objekt gebunden ist, den Dienst "Bewegung" ausführen, um der Bewegung zu folgen? Ich kenne es so, dass beides als in "Bindung" integriert angesehen wird. Es gibt aber einfach keine Aussage im WdZ.
2. Es ist möglich, alle Dienste, die das Wesen mal leisten soll, im Voraus zu bezahlen und das Wesen dann mit diesen bezahlten Diensten zu binden. Vorteil: Man würfelt die Kontrollprobe schon vor der Bindung und bezahlt die Dienste auch schon vorher, Nachteil: Es ist schon festgelegt, welche(r) Dienst(e) genutzt werden können.
Die Wirkungsdauer des schon bezahlten Dienstes würde in der Tat erst beginnen, wenn der Dienst eingefordert wird.
Der entsprechende Regeltext findet sich auf WdZ S.182 im grauen Kasten "Beschwörung und Artefakte" als zweiter Punkt
3. Wesen können ohne den Dienst "Bindung" nur eine begrenzte Zeit für Dienste investieren. Wenn man diese verlängern will (das Wesen also länger in der dritten Sphäre halten möchte), muss man sie binden.
Man erweitert also tatsächlich die Dauer der Dienstbarkeit. Allerdings muss man für den eigentlichen Dienst eben die entsprechenden (wunsch)AsP bezahlen und auch für den tatsächlichen Zeitraum des Dienstes.
Dienst Wache für einen Monat würde also kosten:
15 AsP für eine Basiszeit von 1 tag, also 30 AsP für einen Monat. Dazu 4 AsP für die Bindung für 1 Monat.
Der Dienst Bindung bindet ein Wesen an eine Person, einen Ort oder Objekt. Ob das gebundene Wesen in das Objekt einfährt, ist nirgends beschrieben, allerdings sprechen klassische Artefakte, wie Dschinnenlampen, dafür.
Diese Eigenschaft kann man für folgende Zwecke nutzen (eigentlich nämlich 1.-3.):
1. Ein Wesen mit mehreren offenen Diensten wird für einen längeren Zeitraum gebunden, hat diese Dienste noch offen. Einen Befehl zu geben sollte eine Aktion dauern, die Kontrollprobe genau so lang.
Regelseitig nicht wirklich geklärt: Muss das Wesen für unproduktive Zeiten einen Dienst "Warte" ausführen (gerade bei Dämonen relevant, die sonst Unsinn in ihrer freien Zeit anstellen könnten)? Muss das Wesen, wenn es an eine Person oder ein Objekt gebunden ist, den Dienst "Bewegung" ausführen, um der Bewegung zu folgen? Ich kenne es so, dass beides als in "Bindung" integriert angesehen wird. Es gibt aber einfach keine Aussage im WdZ.
2. Es ist möglich, alle Dienste, die das Wesen mal leisten soll, im Voraus zu bezahlen und das Wesen dann mit diesen bezahlten Diensten zu binden. Vorteil: Man würfelt die Kontrollprobe schon vor der Bindung und bezahlt die Dienste auch schon vorher, Nachteil: Es ist schon festgelegt, welche(r) Dienst(e) genutzt werden können.
Die Wirkungsdauer des schon bezahlten Dienstes würde in der Tat erst beginnen, wenn der Dienst eingefordert wird.
Der entsprechende Regeltext findet sich auf WdZ S.182 im grauen Kasten "Beschwörung und Artefakte" als zweiter Punkt
3. Wesen können ohne den Dienst "Bindung" nur eine begrenzte Zeit für Dienste investieren. Wenn man diese verlängern will (das Wesen also länger in der dritten Sphäre halten möchte), muss man sie binden.
Man erweitert also tatsächlich die Dauer der Dienstbarkeit. Allerdings muss man für den eigentlichen Dienst eben die entsprechenden (wunsch)AsP bezahlen und auch für den tatsächlichen Zeitraum des Dienstes.
Dienst Wache für einen Monat würde also kosten:
15 AsP für eine Basiszeit von 1 tag, also 30 AsP für einen Monat. Dazu 4 AsP für die Bindung für 1 Monat.
Bindung - Was macht der Dienst genau?
plus 4. Der Modifikator der Berherrschungsprobe nach Dauer der Befehlsausführung entfällt für gebundene Wesen.
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Bindung - Was macht der Dienst genau?
Firnbluts Ausführungen ist wenig hinzuzufügen.
1. Handhaben wir auch so, dass Warte und Bewegung nicht mehr extra gezahlt werden müssen.
Bei uns können Dienste während der Bindungsdauer auch unterbrochen und wieder aufgenommen werden. Man muss also nicht mehrfach die Basiskosten eines Dienstes zahlen.
Die Dauer der Kontrollprobe ist leider nicht geregelt. Bei Elementaren ist das ja auch eher eine Verhandlung als ein strikter Befehl und Erzelementare können stur sein. In den Myranorregeln ist die Kontrollprobe, glaube ich, auf 10 KR geregelt. Das kann man gut als Anhaltpunkt verwenden.
1. Handhaben wir auch so, dass Warte und Bewegung nicht mehr extra gezahlt werden müssen.
Bei uns können Dienste während der Bindungsdauer auch unterbrochen und wieder aufgenommen werden. Man muss also nicht mehrfach die Basiskosten eines Dienstes zahlen.
Die Dauer der Kontrollprobe ist leider nicht geregelt. Bei Elementaren ist das ja auch eher eine Verhandlung als ein strikter Befehl und Erzelementare können stur sein. In den Myranorregeln ist die Kontrollprobe, glaube ich, auf 10 KR geregelt. Das kann man gut als Anhaltpunkt verwenden.
Bindung - Was macht der Dienst genau?
Danke Firnblut.
WdZ S.182 ist genau das was ich gesucht habe. Die Formulierung ist bisher das Eindeutigste und sagt in meinen Augen, dass die Bindung wie 2. verläuft.
Also man muss vorher festlegen, was genau passiert.
WdZ S.182 ist genau das was ich gesucht habe. Die Formulierung ist bisher das Eindeutigste und sagt in meinen Augen, dass die Bindung wie 2. verläuft.
Also man muss vorher festlegen, was genau passiert.
- Hesindian Fuxfell
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Bindung - Was macht der Dienst genau?
Ich glaube, du hast Firnblut nicht ganz korrekt verstanden. Es sind alle 3 Optionen mit Bindung möglich, nicht nur 2.
Dem Bild möchte ich widersprechen, darin sehe ich ein klassisches Arcanovi-Artefakt, bei dem man sich entscheidet nicht nur die Formel sondern das gerufene Wesen selbst in das Artefakt zu binden (beide Optionen werden freigestellt).
Das schwierigere an der Stelle ist noch, wie man das etwaige Bindungs-Objekt definiert, an das der Dschinn gebunden wird. Beim Dienst Bindung hält sich der Regeltext leider sehr schwammig, im WdA gibt es genauere Angaben, die aber an sich so auch nur für Arcanovi-Artefakte gelten. MMn sollten die Gegenstände beim Dienst Bindung größer sein als beim Arcanovi, da man bei letzterem einen speziell magisch vorbereiteten Anker verwendet, beim Dienst einfach irgendeinen Gegenstand. Aber dies ist umstritten.
Der dessen Name nicht getanzt werden darf.
wenn Tom Riddle an einer Waldorfschule gewesen wäre
wenn Tom Riddle an einer Waldorfschule gewesen wäre
Bindung - Was macht der Dienst genau?
Wir handhaben das bei Dschinen so das sie bei der Bindung in das Objekt können wenn sie den wollen und es groß genug ist. (Ein Meister des Erzes wird kaum in einen Kieselstein passen) Ob der Dschinn sich gerne in einem Objekt aufhält, und das tut wenn der Magier das möchte, hängt vom Dschinn und dem Objekt an. Ein Luftdschinn wird das eher selten machen, einen Feuerschdschinn dazu zu bringen sich in einem Gefäß mit ewigem Öl aufzuhalten sollte nicht so schwer sein.