Codex Albrycus und gildenlose Magier/Zauberkundige

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Jasu
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Codex Albrycus und gildenlose Magier/Zauberkundige

Ungelesener Beitrag von Jasu »

Hallöle :cookie:

Darf ein Magier der keiner Gilde angehört (genauer gesagt ein Zauberalchimist) Waffen und eine Rüstung tragen oder ist es ihm laut dem Codex Albyricus auch verboten
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Myratel
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Ungelesener Beitrag von Myratel »

Wo gilt der Codex Albyricus? Nur in zivilisierten Landen, oder überall, das soll heißen wenn du Gildenmagier bist hast du dich auch in im Gylaskerland oder gar in Myranor daran zu halten.

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Jasu
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Ungelesener Beitrag von Jasu »

Myratel hat geschrieben: 08.08.2018 15:01Wo gilt der Codex Albyricus? Nur in zivilisierten Landen, oder überall, das soll heißen wenn du Gildenmagier bist hast du dich auch in im Gylaskerland oder gar in Myranor daran zu halten.


Hier steht alles wichtige dazu :lol: https://de.wiki-aventurica.de/wiki/Codex_Albyricus
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chizuranjida
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Ungelesener Beitrag von chizuranjida »

Jasu hat geschrieben: 08.08.2018 14:04
Darf ein Magier der keiner Gilde angehört (genauer gesagt ein Zauberalchimist) Waffen und eine Rüstung tragen oder ist es ihm laut dem Codex Albyricus auch verboten


Ein Zauberalchimist ist aber streng genommen kein Magier. Magier = Vollzauberer, Spruchzauberer etc. Zumindest wenn er Magier/Vollzauberer ist, müsste der Codex eigentlich gelten, sonst hätten ja Hexen, Druiden und Scharlatane mehr Rechte als Gildenmagier, weil sie nicht durch den Codex eingeschränkt wären.

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Rasputin
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Ungelesener Beitrag von Rasputin »

Jasu hat geschrieben: 08.08.2018 14:04Darf ein Magier der keiner Gilde angehört (genauer gesagt ein Zauberalchimist) Waffen und eine Rüstung tragen
Von mir ein ganz klares Ja!
Du solltest aber einer Alchemistengilde angehören und da kann es auch spezielle Vorschriften geben, wohl aber keine so strengen. Wenn du dich doch aber einer der Magiergilden anschließt (was Vorteile haben kann und auch viele Alchemisten machen) wirst du dich im Regelfall an den Codex halten müssen.
Anscheinend kapiert ihr es alle nicht. Ich bin hier nicht mit euch eingesperrt, ihr seid hier mit mir eingesperrt!

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Rimaldo
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Ungelesener Beitrag von Rimaldo »

Rasputin hat geschrieben: 10.08.2018 01:16
Jasu hat geschrieben: 08.08.2018 14:04Darf ein Magier der keiner Gilde angehört (genauer gesagt ein Zauberalchimist) Waffen und eine Rüstung tragen
Von mir ein ganz klares Ja!
Du solltest aber einer Alchemistengilde angehören und da kann es auch spezielle Vorschriften geben, wohl aber keine so strengen. Wenn du dich doch aber einer der Magiergilden anschließt (was Vorteile haben kann und auch viele Alchemisten machen) wirst du dich im Regelfall an den Codex halten müssen.
wobei einer der Punkte die jede Spielrunde für sich klären muss die Frage ist, ob der CA überhaupt durch weltliche Ordnungskräfte durchgesetzt wird, oder ob bei einem Verstoß gegen den CA "nur" die jeweilige Gilde überhaupt aktiv wird...

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Wolfio
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Ungelesener Beitrag von Wolfio »

Rimaldo hat geschrieben: 14.08.2018 13:06
Rasputin hat geschrieben: 10.08.2018 01:16
Jasu hat geschrieben: 08.08.2018 14:04Darf ein Magier der keiner Gilde angehört (genauer gesagt ein Zauberalchimist) Waffen und eine Rüstung tragen
Von mir ein ganz klares Ja!
Du solltest aber einer Alchemistengilde angehören und da kann es auch spezielle Vorschriften geben, wohl aber keine so strengen. Wenn du dich doch aber einer der Magiergilden anschließt (was Vorteile haben kann und auch viele Alchemisten machen) wirst du dich im Regelfall an den Codex halten müssen.


wobei einer der Punkte die jede Spielrunde für sich klären muss die Frage ist, ob der CA überhaupt durch weltliche Ordnungskräfte durchgesetzt wird, oder ob bei einem Verstoß gegen den CA "nur" die jeweilige Gilde überhaupt aktiv wird...






Was viele immer gerne Ignorieren:

Es gibt Waffenrechte jenseits des CA.
Je nach Waffe und Region kannst du auch ohne Gilde sehr große Probleme bekommen.
Außerdem ist der Codex ja eher ein Schutzgesetz als eine Einschränkung. Einschränkungen zur Kleiderwahl
und Waffenwahl gibt es auch in der weltlichen Rechtssprechung. Der Codex stellt sich nur schützend vor einen.

"Der Codex schränkt nicht nur ein, er schützt auch".

Egal ob man einer Gilde angehört oder nicht. Magische Straftaten werden gemäß Codex abgeurteilt, da dies nun mal
das entsprechende Regelwerk ist. Auch als Hexe fällt dein Urteil wegen Hexerei wegen Ausführungen des Codex.

Als Magier musst du auch ohne Gildenmitgliedschaft als solcher zu erkennen sein.
Wenn du das nicht bist, verstößt du gegen geltendes Recht (zumindest im Mittelreich) und wirst verurteilt.
Der Codex sagt nun "Halt, unser Mann, unsere Regeln".
Wenn du in keiner Gilde bist, kommt eher ein "Tja, du wusstest es. Wärst du mal in der Gilde gewesen".

Deswegen sind ja so viele Zauberer ohne Gildenzughörigkeit auf Heimlichkeit bedacht. Einfach weil sie nicht den Schutz des
Codex genießen, sehr wohl aber die Strafen, die der Codex aus anderen Rechtsbüchern zusammenträgt.

Einfach zu sagen: "Ich bin Magier aber in keiner Gilde, deswegen Lederpanzer und Langschwert Ahoi!" geht nun mal nicht.



Für Alchemisten gelten nochmal andere Regeln, was Rüstungen und Waffen angeht.
Da ist es primär geltendes weltliches Recht (Waffenrecht Rauls, etc) welches einen einschränkt.
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Rimaldo
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Hallo Wolfio,

ich muss Dir in einigen Punkten höflichst widersprechen:

Wolfio hat geschrieben: 14.08.2018 14:55 Egal ob man einer Gilde angehört oder nicht. Magische Straftaten werden gemäß Codex abgeurteilt, da dies nun mal
das entsprechende Regelwerk ist. Auch als Hexe fällt dein Urteil wegen Hexerei wegen Ausführungen des Codex.


Der Codex ist explizit "die Grundlage der Gildengerichtsbarkeit" (WdZ S.297ff, und S.87). Er regelt ausdrücklich die Belange der Gildenmagier, nicht aber der Elfen (hier gilt der Tralloper Vertrag), der Geoden (Lex Zwergica), oder anderer Gildenloser, wie z.B. freie Magier, Druiden, Hexen, Schelme. Für die letzeren gelten ein Wirrwarr von verschiedenen lokalen oder landesweiten Bestimmungen, sowie Kirchliche Gesetze und Willkür.

Wird z.B. eine Hexe eines magischen Verbrechens angekündigt, wird sie gerade nicht nach dem C.A. behandelt, welcher Sie z.B. vor Folter und Verbrennung schützen würde.


Wolfio hat geschrieben: 14.08.2018 14:55 Als Magier musst du auch ohne Gildenmitgliedschaft als solcher zu erkennen sein.
Wenn du das nicht bist, verstößt du gegen geltendes Recht (zumindest im Mittelreich) und wirst verurteilt.


Ich würde behaupten, dass dies in jeder Stadt anders, und an vielen Orten gar nicht geregelt ist. EIn landesweites Gebot zu Kenzeichnung Magiewirkender gibt es meiner Meinung nach nicht. Falls ich da falsch liege, wäre ich an Quellen dazu interessiert.

Wolfio hat geschrieben: 14.08.2018 14:55 Einfach zu sagen: "Ich bin Magier aber in keiner Gilde, deswegen Lederpanzer und Langschwert Ahoi!" geht nun mal nicht.

Doch, genau das geht. Ein nicht-Gilden-Magier genießt im Zweifel die gleichen Rechte wie ein unmagischer Bürger des gleichen Standes. Gegen den adeligen gildenlosen Magier, der den Familienzweihänder schwingt ist also erstmal nichts einzuwenden.

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Wolfio
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Rimaldo hat geschrieben: 14.08.2018 16:51

Hallo Wolfio,

ich muss Dir in einigen Punkten höflichst widersprechen:

Wolfio hat geschrieben: 14.08.2018 14:55 Egal ob man einer Gilde angehört oder nicht. Magische Straftaten werden gemäß Codex abgeurteilt, da dies nun mal
das entsprechende Regelwerk ist. Auch als Hexe fällt dein Urteil wegen Hexerei wegen Ausführungen des Codex.


Der Codex ist explizit "die Grundlage der Gildengerichtsbarkeit" (WdZ S.297ff, und S.87). Er regelt ausdrücklich die Belange der Gildenmagier, nicht aber der Elfen (hier gilt der Tralloper Vertrag), der Geoden (Lex Zwergica), oder anderer Gildenloser, wie z.B. freie Magier, Druiden, Hexen, Schelme. Für die letzeren gelten ein Wirrwarr von verschiedenen lokalen oder landesweiten Bestimmungen, sowie Kirchliche Gesetze und Willkür.

Wird z.B. eine Hexe eines magischen Verbrechens angekündigt, wird sie gerade nicht nach dem C.A. behandelt, welcher Sie z.B. vor Folter und Verbrennung schützen würde.


Wolfio hat geschrieben: 14.08.2018 14:55 Als Magier musst du auch ohne Gildenmitgliedschaft als solcher zu erkennen sein.
Wenn du das nicht bist, verstößt du gegen geltendes Recht (zumindest im Mittelreich) und wirst verurteilt.


Ich würde behaupten, dass dies in jeder Stadt anders, und an vielen Orten gar nicht geregelt ist. EIn landesweites Gebot zu Kenzeichnung Magiewirkender gibt es meiner Meinung nach nicht. Falls ich da falsch liege, wäre ich an Quellen dazu interessiert.

Wolfio hat geschrieben: 14.08.2018 14:55 Einfach zu sagen: "Ich bin Magier aber in keiner Gilde, deswegen Lederpanzer und Langschwert Ahoi!" geht nun mal nicht.

Doch, genau das geht. Ein nicht-Gilden-Magier genießt im Zweifel die gleichen Rechte wie ein unmagischer Bürger des gleichen Standes. Gegen den adeligen gildenlosen Magier, der den Familienzweihänder schwingt ist also erstmal nichts einzuwenden.



Du vergisst einen entscheidenen Halbsatz:

"In der eigenen Stadt" ;)

Außerhalb der eigenen Bürgerrechte ist man umherziehender Abenteurer. Man fällt somit in den selben Bereich was Waffen angeht,
wie etwa Fahrendes Volk oder Söldner. :)

Was ich mit Codex meinte:

Viele Gesetze bezüglich Magie (Argelionsrecht, Rohalsedikt, etc) sind ja z.B. im Mittelreich nicht nur im Codex Albyricus drin, sondern auch im Reichsrecht. (Das macht einige Abenteuer auch immer so schön lächerlich, wenn es eine Hexenjagd gibt, weil Hexe nicht beweisen kann, dass sie keine Hexe ist... bzw nicht gezaubert hat. Hier gilt das Argelionsrecht (Beweislast beim Kläger) und ähnliches.


Zur Kleidung: Gut, ich präzisiere:
Es ist jedem Magier angeraten, das zu tragen, was der Codex wünscht, weil sonst immer der Verdacht aufkommen kann: "Kleidet sich anders, weil Schwarzmagier oder was zu verbergen" ^^

Ich glaube aber zumindest im Mittelreich und Bornland + Co. gelten die Kleidungsregeln für alle, weil Codex und Reichsrecht/Landesrecht da übereinstimmend (Folge der Herrschaft Rohals und Magierkriege, Priesterkaiser etc. )



ABER: Solange kein "Aventurisches Recht - Die Gesetze Abenturiens in 35 Bänden" herauskommt, ist dies wohl immer Auslegungssache ;)
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Freibierbauch
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Ungelesener Beitrag von Freibierbauch »

@Wolfio Ich bin mit sogar ziemlich sicher, dass es verboten ist sich als Nichtgildenmitgliedsmagier nach dem Codex zu kleiden. Das wäre quasi "Amtsanmaßung" und ist strafbar.

Tarak
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Ungelesener Beitrag von Tarak »

Laut der Mag Bibli is der CA in Bosparano geschrieben und benötig ne KL von 13. Also haben wohl 99% der Aventurier nie nur einen Satz darin gelesen. Bleiben Magier, Hesinde-Geweihte und der ein oder andere Praiot. Weder die Garether-Torwache noch der albernische Adelige hat da also n Plan. Als Rüstung kannste aber auch ne Iryan oder Krötenhaut nehmen geht auch nach CA. Waffen unterliegst Du halt dem "lokalen Recht". Die Frage is also nur wieviel gelangweilte "Modepolizisten" bei Euch so in den größeren Städten rumlaufen.

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Wolfio
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Ungelesener Beitrag von Wolfio »

Freibierbauch hat geschrieben: 15.08.2018 00:23@Wolfio Ich bin mit sogar ziemlich sicher, dass es verboten ist sich als Nichtgildenmitgliedsmagier nach dem Codex zu kleiden. Das wäre quasi "Amtsanmaßung" und ist strafbar.


Nein, wäre es nicht. Magierrobe + Stab + Hut sind kein Standeskleidung, die ausdrücklich nur die Gilde tragen darf.
Selbes Spiel wie bei Handwerkern und Zünften. Auch würde es dann ständig Zoff mit den Privaten Lehrmeistern geben.
Donnerbach bekommt z.B. auch Reisegewand, Stab und Hut, trotz Gildenlos.

Erst wenn du dich auch als Mitglied der Gilde vorstellst, wird es eng.
Magische Bibliothek schön und gut. Du kannst aber sicher sein, dass es das Ding auch in Übersetzung gibt. Zumindest die wichtigen Passagen.
Auch würde ich die Zahl definitiv nicht bei 99% ansetzen. Aventeurien hat es mit Fremdsprachen anders als unsere Frühe Neuzeit und Mittelalter.
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Frostgeneral
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Ungelesener Beitrag von Frostgeneral »

Wolfio hat geschrieben: 15.08.2018 03:08
Freibierbauch hat geschrieben: 15.08.2018 00:23@Wolfio Ich bin mit sogar ziemlich sicher, dass es verboten ist sich als Nichtgildenmitgliedsmagier nach dem Codex zu kleiden. Das wäre quasi "Amtsanmaßung" und ist strafbar.


Nein, wäre es nicht. Magierrobe + Stab + Hut sind kein Standeskleidung, die ausdrücklich nur die Gilde tragen darf.
Selbes Spiel wie bei Handwerkern und Zünften. Auch würde es dann ständig Zoff mit den Privaten Lehrmeistern geben.
Donnerbach bekommt z.B. auch Reisegewand, Stab und Hut, trotz Gildenlos.

Erst wenn du dich auch als Mitglied der Gilde vorstellst, wird es eng.
Magische Bibliothek schön und gut. Du kannst aber sicher sein, dass es das Ding auch in Übersetzung gibt. Zumindest die wichtigen Passagen.
Auch würde ich die Zahl definitiv nicht bei 99% ansetzen. Aventeurien hat es mit Fremdsprachen anders als unsere Frühe Neuzeit und Mittelalter.



Wenn du Hilfst, dann gib doch bitte auch Zitate aus den Büchern an und mutmaße nicht oder gib deine eigene Meinung dazu wider.
Ich demonstriere das mal an diesem Beispiel:
Gildenlose CS S.58

"Als direkte Konkurrenz für die Gilde, sind ihnen besonders schwere
Repressalien auferlegt: Sie verlieren Status und Privilegien des Magierstandes,
haben Stab, Robe und andere auffällige Zauberutensilien abzugeben
und dürfen niemals für Geld zaubern (im Neuen und Alten
Reich werden diese Vaganten auch ohne konkreten Anlass verfolgt).
Unter diesen Voraussetzungen werden die Ausgestoßenen schnell gehetzt
und verurteilt, so dass sich die meisten nach Thorwal, Fasar,
Brabak oder in entlegene Wildnis flüchten"

Zitat Ende

neues Zitat:
HMW zu den Olportern und ihrer Gildenlosigkeit S. 141
"Der Magier hat kein Recht auf Standessymbole wie den
Magierstab oder das Bannschwert. Er kann wie jeder gewöhnliche
Waffenknecht dazu gezwungen werden, beides
beim Betreten einer Stadt abzugeben. Zusätzlich können
gerade beim Bannschwert die Privilegienrechte des Adels
zum Tragen kommen. Wenn die Klinge bestimmte Längen
überschreitet, kann ihm das Schwert abgenommen und er
selbst wegen Anmaßung verurteilt werden."

Bitte zitiere du mir jetzt die Stelle, aus der du deine Infos hast :)

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Wolfio
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Ungelesener Beitrag von Wolfio »

Frostgeneral hat geschrieben: 15.08.2018 10:03
Zitat Ende

neues Zitat:
HMW zu den Olportern und ihrer Gildenlosigkeit S. 141
"Der Magier hat kein Recht auf Standessymbole wie den
Magierstab oder das Bannschwert. Er kann wie jeder gewöhnliche
Waffenknecht dazu gezwungen werden, beides
beim Betreten einer Stadt abzugeben. Zusätzlich können
gerade beim Bannschwert die Privilegienrechte des Adels
zum Tragen kommen. Wenn die Klinge bestimmte Längen
überschreitet, kann ihm das Schwert abgenommen und er
selbst wegen Anmaßung verurteilt werden."

Bitte zitiere du mir jetzt die Stelle, aus der du deine Infos hast :)



Hast du doch schon für mich getan :)
Sie haben kein Anrecht auf einen Magierstab, im nächsten Zitat wird jedoch erwähnt,
dass sie diesen Abgeben müssen, so von der Stadt beim Betreten verlangt. :)

Auch scheint sich deine Formulierung/Zitate auf "Ausgestoßene" also ehemalige Gildenmagier zu beziehen.
Wie erwähnt bekommen Donnerbach und Kreis der Einführung, viele der Privaten Lehrmeister laut WdH explizit
"Robe, Stab mit ersten Stabzauber".

Hier ist wohl ganz klar zwischen "Hast Mist gebaut, gib Stab ab, Aussätziger" und "Naja, deren Akademie macht's ja schon richtig."
zu unterscheiden. Letzteres nennt sich dann meist gerne "Mit XY assoziiert". Wobei Olport dann genau das unpassende Beispiel wäre,
aber wohl Einzelmagus vs Institution darstellt.


Ich würde die beiden Texte so verstehen, dass....

wenn du aus der Gilde ausgeschlossen wirst als einzelner: Stab und Robe verboten
wenn deine Instituition ausgestoßen wird ODER nie einer Gilde angehörte: Stab und Robe erlaubt, jedoch nicht als "Standeszeichen".

Du kannst also nicht sagen "Ich bin (rechtschaffener) Magier, ich darf meinen Stab behalten" (Rechtsformel: Magus probatus sum)
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Ungelesener Beitrag von Jasu »

Wolfio hat geschrieben: 15.08.2018 11:45Auch scheint sich deine Formulierung/Zitate auf "Ausgestoßene" also ehemalige Gildenmagier zu beziehen.
Wie erwähnt bekommen Donnerbach und Kreis der Einführung, viele der Privaten Lehrmeister laut WdH explizit
"Robe, Stab mit ersten Stabzauber".


Dann zitiere das doch mal bitte ^^
Donnerbach ist meines Wissens nach eh etwas besonderes, da sie ja quasi indirekt zur Grauen Gilde gehört. ^^
Zuletzt geändert von Jasu am 15.08.2018 12:18, insgesamt 2-mal geändert.
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Ungelesener Beitrag von Wolfio »

Jasu hat geschrieben: 15.08.2018 11:58
Wolfio hat geschrieben: 15.08.2018 11:45Auch scheint sich deine Formulierung/Zitate auf "Ausgestoßene" also ehemalige Gildenmagier zu beziehen.
Wie erwähnt bekommen Donnerbach und Kreis der Einführung, viele der Privaten Lehrmeister laut WdH explizit
"Robe, Stab mit ersten Stabzauber".


Dann zitiere das doch mal bitte ^^
Donnerbach ist meines Wissens nach eh etwas besonderes, da sie ja quasi indirekt zur Grauen Gilde gehört. ^^



Farbe vergessen :P


Donnerbach WDH 179:

Die Absolventen des Seminars müssen sich auf einen Zweig spezialisieren. Donnerbacher Magiern ist es aufs Strengste untersagt, andere Waffen als Stab und Dolch zu benutzen.
Ausrüstung / Besonderer Besitz: wie Standardmagier

(Wäre merkwürdig, wenn sie den Stab abgeben müssten, den sie laut WdH mit 1. Stabzauber bekommen... und neben dem Dolch als einziges
als Waffe nutzen dürfen.

Bannakademie Fasar: WDH 181

Ausrüstung / Besonderer Besitz: wie Standardmagier; meist jedoch mit kleinem Stab
(keine Vergleiche zu WdV und Thomegs Akademie in der selben Stadt mit langem Stab....Verdammt)

Olport: WdH 190:

bekommt nur einen "meist sehr kurzen Stab", aber kein explizites Gewand. Ritualkleidung wird erwähnt, aber keine "Robe".

Salamandersteine: WdH 200

"graue oder erdfarbene Reisekutte oder Überwurf, Zauberstab mit erstem Stabzauber"

Kiranya von Kurtaki WdH 200

Ausrüstung: hellgraues Magiergewand, eher wie eine Tunika geschnitten, knorriger Zauberstab
(aus den Feenwäldern von Phenos) mit erstem Stabzauber,

Rafim Bey WDH 200

Ausrüstung: Wie Standardmagier



....

Die restlichen Lehrmeister aus SOG soll bitte wer anders machen.
Natürlich kann man nun sagen: "Die haben das nur zur Tarnung".... aber alle Akademien dürften wissen, was
Recht und üblich ist. Wenn es wirklich ein Problem wäre, dass die Stäbe austeilen und in Robe rumlaufen... es
hätte sicher irgendwer mal was gesagt.
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chizuranjida
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Ungelesener Beitrag von chizuranjida »

Wolfio hat geschrieben: 15.08.2018 12:11Wenn es wirklich ein Problem wäre, dass die Stäbe austeilen und in Robe rumlaufen... es
hätte sicher irgendwer mal was gesagt.



Außer der Dame von Kutaki befinden sich aber alle deine Beispiele außerhalb von Neuem und Altem Reich, wo der CA streng durchgesetzt wird.
Für Olporter wird erst interessant, ob sie Magierrobe tragen dürfen oder sollten, wenn sie südlich von Thorwal auf Landgang wollen. Außer, sie sind dort um zu plündern, dann isses auch wieder wurst.
Rafim Bey ist "Mini-Magiermogul", der herrscht über seinen eigenen Zwergstaat. Soll da irgendein Magierorden einen Abgesandten hinschicken und sagen "Du, du, du, das darfst du aber nicht!"?
Das ist ungefähr so gescheit, als ob die Efferdkirche jemanden nach Olport schicken würde, um den Thorwalern klar zu machen, dass ihr Swafnirglaube nicht stimmt.

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Farmelon
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Codex Albrycus und gildenlose Magier/Zauberkundige

Ungelesener Beitrag von Farmelon »

Mal ein paar Themen die sich mehr oder weniger um das Thema drehen:
Gildenlosigkeit
Gildenlos - Abseits der Regeln?
Zaubern.... wer darf das eigentlich?
Gildenaustritt und Folgen

Magierrobe und Stab sind Standeszeichen der Gildenmagier und der von der Gilde lizensierten Magier wie Donnerbach. Der CA schützt und stärkt die Rechte der Gildenmagier. Wer nicht in der Gilde oder einer ähnlichen Organisation ist hat weder die Rechte noch die Pflichten der Gilde. gerade deswegen gibt es auch Alchemistengilden abseits der Magiergilden, die wollen auch Rechte haben und verteidigen diese ebenso wie jede Zunft, jeder Stand es eigentlich sollte.

Jeder Gildenlose der als Zauberkundiger zu erkennen sein will sollte sich an den Scharlatanen orientieren, offensichtlich magisch wirken was das volk glaubt wie Magische aussehen, aber eben nicht zu nahe an dem was der Codex als Gildenkleidung sagt damit man eben nicht in den Verdacht der Hochstapelei gerät.

Werkein Gildenmitglied ist unterliegt nicht den Pflichten/Beschränkungen der Gilde, kann also abhängig vom Waffenrecht der Umgebung, wenn er darauf achtet, Waffen und Rüstungen tragen.

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ChaoGirDja
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Ungelesener Beitrag von ChaoGirDja »

Zumindest im Mittelreich muss sich ein Magiekunder als solcher für jederman erkenntlich machen (dank der Garther Bulle).
Inwieweit das im HR auch gilt... ist umstritten. Zur der Zeit war es jedenfalls noch Mittelreichisch.
Der CA füllt diese Pflicht "lediglich" mit einer Vorschrift wie das aus zu sehen hat. Grundsätzlich genügt es aber, seine Robe mit Arkan aussehenden Zeichen zu Bestücken, um dem Nach zu kommen.
Man muss als Gildenloser nur zusehen, das die Robe nicht aussieht wie die Gildenkleidung. Sonst kann es einem passieren, das man von einem Gildenmagier wegen Hochstapelei vor ein Gericht gestellt wird. Nichts ist Wichtiger für Gilden und Zünfte als ihre Kleidung. Kodifiziert oder nicht...
Wer Aussieht wie ein GIldenmagier, aber keiner ist, ist ein Hochstabler. Das ist hier dann doch mal ganz einfach.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
Auch ein leichter Legastheniker mit Kontroll-Prog. finden nicht alle.

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BenjaminK
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Ungelesener Beitrag von BenjaminK »

"Hey! Ich darf jetzt als Gildenloser Magier einen Streitkolben mit meiner KK10 tragen! Gut, okay, dafür darf ich auch nur noch als ungelernte Hilfskraft für 5D im Monat angestellt werden, obwohl ich eigentlich SO8 hätte und 15D im Monat brauche."

Der fehlende Vorteil, dass der Magier als Magier Geld verdienen darf, wenn er sich auf die Gilde beruft, wird zu selten angespielt. Der aufgeklärte Spieler und Spielleiter denken gar nicht dran, dass der Auftraggeber, der eine Heldengruppe anheuert, das Gildenrecht achten könnte. Der Auftraggeber ist wahrscheinlich so drauf, dass er nur Schwertschwinger von Schwertschwinger-Vereinen akzeptiert und auch umgekehrt nur Zauberleute von Zauberleuten-Vereinen. Alle, die keinen Verein haben, bekommen im besten Fall Mindestlohn.
Leitet gerade;
G7-Gruppe 190h
MR-Gruppe 890h

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Ungelesener Beitrag von Wolfio »

BenjaminK hat geschrieben: 16.08.2018 11:15"Hey! Ich darf jetzt als Gildenloser Magier einen Streitkolben mit meiner KK10 tragen! Gut, okay, dafür darf ich auch nur noch als ungelernte Hilfskraft für 5D im Monat angestellt werden, obwohl ich eigentlich SO8 hätte und 15D im Monat brauche."

Der fehlende Vorteil, dass der Magier als Magier Geld verdienen darf, wenn er sich auf die Gilde beruft, wird zu selten angespielt. Der aufgeklärte Spieler und Spielleiter denken gar nicht dran, dass der Auftraggeber, der eine Heldengruppe anheuert, das Gildenrecht achten könnte. Der Auftraggeber ist wahrscheinlich so drauf, dass er nur Schwertschwinger von Schwertschwinger-Vereinen akzeptiert und auch umgekehrt nur Zauberleute von Zauberleuten-Vereinen. Alle, die keinen Verein haben, bekommen im besten Fall Mindestlohn.

Und dann gibt es die NSCs, die schlicht nicht genug Geld haben, um eine Gruppe mit Magier zu bezahlen.
Da hast du denn die Wahl: Magier unterbezahlen oder AB streichen.

Lebenserhaltungskosten sind btw Bullshit. Das Gilt für einen sesshaften Charakter, der nicht auf Reisen ist.
Oder wie viele Bedienstete haben eure SO 12-Helden dabei? Wie oft schafft man es zum Zunfttreffen am Praiostag?
Vieles bei den angegebenen Kosten je SO fällt schlicht weg, weil du es nicht hast/nicht brauchst/nicht bekommst.

Natürlich verdienst du eigentlich mehr.... aber dann musst du halt zuhause an der Akademie oder der Werkbank bleiben.
Wer auf Abenteuer auszieht gibt den geordneten Lebensstil gegen Nervenkitzel und Ruhm auf.


Das ist ja auch einer der Kritikpunkte am SO. Dein SO gilt vornehmlich in deiner Kultur UND deiner Heimatregion+Stadt.
Überall sonst bist du Fremder/Reisender/Glücksritter. Wenn du jetzt kein "ihre Gnaden" oder "von" im Namen trägst, ist es
relativ egal, ob SO 2 oder 10. Deine Benehmen sind besser und das, was du gewohnt bist. Das wars.
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BenjaminK
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Ändert nix an der Qualität der Aussage. Du darfst mit deiner Kompetenz kein Geld verdienen. Du musst also, auch unterwegs, Einschnitte in dem haben, was du dir leisten kannst - auch und gerade verglichen mit dem, was du dir leisten könntest, wenn deine Qualifikation bezahlt werden würde. Das geht nur eben total unter, weil die Auftraggeber da kein Auge drauf haben, weil wir als Spieler da wenig Auge drauf haben.
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Wolfio
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BenjaminK hat geschrieben: 16.08.2018 11:36Ändert nix an der Qualität der Aussage. Du darfst mit deiner Kompetenz kein Geld verdienen. Du musst also, auch unterwegs, Einschnitte in dem haben, was du dir leisten kannst - auch und gerade verglichen mit dem, was du dir leisten könntest, wenn deine Qualifikation bezahlt werden würde. Das geht nur eben total unter, weil die Auftraggeber da kein Auge drauf haben, weil wir als Spieler da wenig Auge drauf haben.
Und an welcher Stelle muss das der SO 10-Schwertgeselle nicht?
Der CA verbietet dir das Geldverdienen mit magischen Handlungen. Privatlehrer, "Söldner", etc... alles möglich.
Je nach Fachgebiet sogar so Dinge wie "Heilkunde: Seele", eines der wohl bestbezahltesten Talente in Aventurien.
Auch kannst du dich immer noch dem Roten Salamander und Co anbieten, kannst also als Lehrmeister oder Alchemist
arbeiten.
Klar verdienst du weniger als der lizensierte Magier der Gilde. Dafür bekommst du als sesshafter Charakter vermutlich
deutlich mehr Aufträge, da günstiger.
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Jasu
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Wolfio hat geschrieben: 16.08.2018 11:31Das ist ja auch einer der Kritikpunkte am SO. Dein SO gilt vornehmlich in deiner Kultur UND deiner Heimatregion+Stadt.
Überall sonst bist du Fremder/Reisender/Glücksritter.
Naja als Adeliger oder Geweihter hast du aber natürlich auch schon eine andere Stellung im Vergleich zu deinen Mitreisenden.
Allgemein wird man Leuten mit besserer Kleidung (meist höherer SO) auch mehr Respekt entgegenbringen als jemand der aussieht wie ein dahergelaufener Penner.
Natürlich bis du fremd, allerdings hat dein SO trotzdem eine Wirkung auf die Personen denen man begegnet.
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Wolfio
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Als Person von Stand, ja.

Sonst? Ich gebe dir Recht, dass du bei ordentlicher Kleidung ordentlicher behandelt wirst.
Das gilt für den SO 1 Dieb aber 1:1 so wie für den SO 13 Gelehrten.
Hier könnte man im Extremfall von "sanfter Hochstapelei" sprechen. (Literarisches Beispiel: Kleider machen Leute)

Auswirkung auf dein Umfeld hat also weniger dein SO als dein Verhalten. Dieses ist zwar durch deine Herkunft geprägt
(Nein, ich schnäutze nicht in den Ärmel. Nein ich pfeif der Händlerstochter nicht hinterher wie der letzte Tagelöhner. etc),
aber grundsätzlich ist es eher dein Äußeres und dein Handeln, was die Reaktion auf dich prägt und nicht die Zahl des SO.

Mit Aventurisches Kompendium 2 sollen nun Lebenstandards kommen. Etwas, was ich schon bei Splittermond lächerlich fand.
Klar macht es die Runde, wenn du dich zum Zunfttreffen nie blicken lässt und beim Gasthof lieber im "Drei Finger" als im "Kaiserhof"
übernachtest. Aber so du nicht in deiner Heimatstadt bist oder dir ganz grobe Patzer leistest (auch bedingt durch die Kultur....), ist
es völlig egal.

(PS: Geiz: einer der wohl unterschätztesten Nachteile im Spiel.
Goldgier meint: Geld haben
Geiz meint: Geld behalten ;) )
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Jasu
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Wolfio hat geschrieben: 16.08.2018 12:09 Geiz: einer der wohl unterschätztesten Nachteile im Spiel.
Der meiner Meinung nach schlimmste Nachteil ist Verschwendungssucht ^^
Einer unserer Charaktere hat Sand von einem Novadi gekauft. In der Wüste! :lol:
Mit dem Nachteil hat man nie Geld um vernünftige Sachen zu kaufen ^^
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Ungelesener Beitrag von Wolfio »

Jasu hat geschrieben: 16.08.2018 12:12
Wolfio hat geschrieben: 16.08.2018 12:09 Geiz: einer der wohl unterschätztesten Nachteile im Spiel.
Der meiner Meinung nach schlimmste Nachteil ist Verschwendungssucht ^^
Einer unserer Charaktere hat Sand von einem Novadi gekauft. In der Wüste! :lol:
Mit dem Nachteil hat man nie Geld um vernünftige Sachen zu kaufen ^^

Schulden ist auch schön...

Ich würde ja gerne diese tolle Schriftrolle mit dem superseltenen Zauber kaufen.... aber mir fehlen noch 50 Dukaten für den
Jahresbetrag *heult*
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BenjaminK
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Ungelesener Beitrag von BenjaminK »

Wolfio hat geschrieben: 16.08.2018 11:48Dafür bekommst du als sesshafter Charakter vermutlich
deutlich mehr Aufträge, da günstiger.
Genau das ist es doch, worauf ich hinaus will. Wir, heute, aufgeklärt, mediengetrieben, wir leben "Geiz ist geil". Und damit funktioniert der CA nicht als Schutz.
Der nicht-Gildenmagier darf gar nicht erst anbieten, bzw. wenn er es tut, dürfte der Auftraggeber (der eben nicht von heute ist, sondern von damals) gar nicht so auf den Preis anspringen und Aufträge vergeben, für die er einen Magier haben will. Die Heldengruppe, die halt einen dabei hat, wird so angeheuert, als hätten sie einen Tagelöhner dabei.

und der SO10 Schwertgeselle bekommt ja Geld für sein Schwert, also seine Kompetenz. Der eine SG, der Brief und Siegel hat, bekommt auch auf Reisen sicher mehr, als der, der nur Geld für seinen Arm bekommt, weil er sich nicht auf seine Kompetenz berufen darf.
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Falandrion
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Ungelesener Beitrag von Falandrion »

BenjaminK hat vollkommen recht. Ein magischer Charakter, der weder einer Magiergilde noch einer Alchemistengilde angehört, darf für magische Dienste kein Geld annehmen. Egal ob er sich für den Zauber oder alchemistische Produkte bezahlen lässt, oder als magischer Leibwächter, oder als Lehrmeister für Magiekunde, Alchemie oder Zauber oder magische SF etc. Wenn er das macht, bekommt er genauso Ärger wie der Schmied, der einfach in einer fremden Stadt Schmiedeprodukte verkauft.

Der wesentliche Unterschied ist nur, dass die "Magie-Zünfte" aventurienweit und nicht bloß stadtweit organisiert sind, deutlich mehr politisches Gewicht haben und durch ihren höheren sozialen Stand u.U. auch skrupelloser vorgehen können, ohne das es zu Nachforschungen kommt:

Handwerkerzünfte sind innerhalb der Städte normalerweise ziemlich einflussreich, weil sie häufig auch Ratsmitglieder stellen. Außerhalb der Städte freut sich der lokale Adelige tendenziell eher über fähige Untertanen und schert sich vermutlich auch wenig um die Briefe aus der nächsten Stadt. Allenfalls wenn die Handwerkerzünfte bei der Ingerimmkirche ausreichend Lobbyarbeit betreiben und diese sich einschaltet, könnte der Landadelige dem zunftfreien Handwerker u.U. doch die Tätigkeit untersagen.
Vor den Magier- und Alchemistengilden (die bei sowas auch noch zusammenhalten und gegenseitig ihre Interessen durchsetzen) hat so ein Landadeliger wohl mindestens so viel Respekt wie vor der Ingerimmkirche. Und falls er es nicht haben sollte, dann wird der Hofmagier seines Lehnsherrn mal ein wenig Druck machen...
Jenachdem wem man in der schwarzen Gilde oder dem Bund des roten Salamanders auf die Füße tritt, mag derjenige auch den Verwaltungsaufwand scheuen und einem schlicht das Abendessen vergiften... Da kräht erstmal kein Hahn nach, wenn das Opfer einen deutlich niedrigeren SO hat als der angebliche Giftmischer, der natürlich allen als ehrenwertes und hochangesehenes Mitglied der Gesellschaft bekannt ist...

ABER: So müsste es theoretisch (bzw. zwischen NSCs) laufen. In der Praxis scheitert das häufig daran, dass man die eigenen viel zu modernen Wirtschaftsvorstellungen nicht reflektiert, oder daran, dass eine konsequente Anwendung einer mittelalterlichen Wirtschaftsordnung als unfair oder zu hart für die Spieler empfunden würde.

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Hesindian Fuxfell
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Ungelesener Beitrag von Hesindian Fuxfell »

Da stimme ich BenjaminK und Falandrion zu. Ich versuche solche Punkte in den relevanten Gegenden im Auge zu haben, klappt leider aber nicht immer. Ein weiteres Grundproblem, um das richtig herauszuarbeiten ist der Punkt, dass oftmals die Gruppe bezahlt wird und selten der einzelne Charakter. Innerhalb der Gruppe tendieren dann viele Charaktere zu Gleichverteilung und damit nivellieren sich Vorteile aus Gildenzugehörigkeit SG-Siegelring etc. aus.
Falandrion hat geschrieben: 16.08.2018 12:57ABER: So müsste es theoretisch (bzw. zwischen NSCs) laufen. In der Praxis scheitert das häufig daran, dass man die eigenen viel zu modernen Wirtschaftsvorstellungen nicht reflektiert, oder daran, dass eine konsequente Anwendung einer mittelalterlichen Wirtschaftsordnung als unfair oder zu hart für die Spieler empfunden würde.
Das kann man je nach Gruppe aber auch abfedern. Bestes Beispiel ist unsere DC-Runde. Der Scharlaten/Alchimist der Runde ist in keiner Gilde, aber da wir auch zwei Gildenmagier(grau) an Bord haben, wird bei Verkäufen üblicherweise so verfahren, dass die Gildenmagierin das Produkt veräussert. Sie ist auch in der Alchimie bewandert, wenn auch nicht so gut wie der Scharlatan und unterstützt an der Stelle.

@Topic:
In der Grundfrage möchte ich aber sagen: Ja, ein Gildenloser ist was Waffenrecht angeht nicht an den CA gebunden. Wohl aber an lokale Waffenrechte, die viele Waffen als Adelsprivileg einschränken. Er wird am Stadttor eher wie ein Söldling behandelt, wenn er sich nicht als Krieger/SG/Ritter "ausweisen" kann.
Ich bin auch der Meinung, dass die meisten Stadtwachen zumindest grundlegende Kenntnis der Eigenheit Gildensiegel haben und sie im Zweifelsfall danach entscheiden können, ob sie wirklich einen Gildenmagier vor sich haben oder nur einen Berobten mit Stab. Sie werden nicht die Siegel unterscheiden und den Akademien zuweisen können (außer in einer Akademie-Stadt das passende Siegel), aber das Prinzip sollte bekannt sein.
Der dessen Name nicht getanzt werden darf.
wenn Tom Riddle an einer Waldorfschule gewesen wäre

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