DSA5 Rechte für Mütter

Hier finden allgemeine DSA-Themen ihren Platz, zu denen es kein explizites Unterforum gibt.
Hvand
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Rechte für Mütter

Ungelesener Beitrag von Hvand »

Den Zwölfen zum Gruße :)

Meine nivesische Wildnisläuferin ist Mutter geworden, allerdings hat sie von ihrer Schwangerschaft erfahren, als sie schon nicht mehr zusammen waren und der Vater eine neue Freundin hatte. Der Vater möchte jetzt, dass das Kind alles halbe Jahr den Standort wechselt (halbes Jahr bei der Mutter - halbes Jahr bei dem Vater). Mein Spielercharakter ist weder davon begeistert, dass ihre Tochter dann nicht bei ihr ist, noch, dass die neue Freundin des Vaters so eine Art ‚Ersatzmutter‘ ist.

Meine Frage ist also: Wie sieht die Rechtslage da aus? Darf sie einfach sagen, dass sie das nicht möchte oder ist das anfechtbar? Sie wollte es eigentlich im hohen Norden in ihrem Stamm großziehen. Ich habe da nichts zur Gesetzeslage gefunden und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!

Liebe Grüße,
Hanna

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Desiderius Findeisen
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Ungelesener Beitrag von Desiderius Findeisen »

Das kommt darauf an wer der Vater ist, wo sich beide gerade aufhalten und wie einflußreich dort beide sind.

(Rechne nicht mit einem gemeingültigen Gesetzbuch ;) )
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Hvand
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Ungelesener Beitrag von Hvand »

Der Vater ist ein Stoffhändler (teure Stoffe) in Werheim, also Mittelreich. Dort halten sie sich gerade auch auf.

Jeordam
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Ungelesener Beitrag von Jeordam »

Tja, dann kann sie froh sein, das sie das Kind überhaupt ein halbes Jahr hat.
Wer den höheren SO (+Adel/Heimvorteil) hat, hat Recht.

Rein materiell/von der Lebensqualität her sollte sie eh darauf dringen, das der Vater das Kind komplett hat.
Für alle meine Aussagen bezüglich des Kampfsystems von DSA 4 gelten folgende Axiome:
1. Ein professioneller Kämpfer kann die in seiner Ausbildung gelernten Sonderfertigkeiten sinnvoll einsetzen.
2. Die Stochastik von DSA-Würfelergebnissen entspricht der Stochastik gleichverteilter Würfel.

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WeZwanzig
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Ungelesener Beitrag von WeZwanzig »

Sie hat in Wehrheim so ziemlich keine Rechte, er genau so umgekehrt bei ihrem Stamm im Norden. Wenn er will, kann er ihr das Kind im Grunde wegnehmen lassen und sie könnte nichts dagegen tun. Daher schlage ich vor, schnell packen und ab nach Hause.
Aus OT-Sicht würde ich aber über das Angebot nochmal nachdenken. Kind + Abenteuerleben passt nicht so gut zusammen. So ist es ganz praktisch, wenn man das Kind für Abenteuer immer "zwischenlagern" kann und weiß, das es gut aufgehoben ist (außer ihr spielt gerade
Spoiler
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Ungelesener Beitrag von Desiderius Findeisen »

Eine genaue Gesetzeslage wird wohl nirgendwo beschrieben sein. Da in Aventurien (meist) aber Gleichheit der Geschlechter gilt, wären real-mittelalterliche Gesetze meiner Meinung nach eher weniger anzuwenden. Allerdings kann der Mann mit entsprechenden Einfluß in der Stadt bestimmt Situationen schaffen, in denen das Kind notfalls der Mutter (mit wenig/keinem Einfluß in der Stadt) weggenommen wird.
Wenn sie allerdings dem Vater abringt, dass sie die erste Phase bekommt (oder heimlich mit Kind aus Stadt und Reich verschwindet), wird dieser kaum Möglichkeiten haben sein "Recht" in der Wildnis des hohen Nordens bei irgendeinem Nivesenstamm durchzusetzen.
Es sei denn, er ist reich genug um ein paar Leute anzuheuern, die in den Norden reisen und Mutter und Kind entführen..
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Jeordam
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Ungelesener Beitrag von Jeordam »

PS: Ganz vergessen: wie wollt ihr das Kind denn alle halbe Jahr über den halben Kontinent schaffen? Das geht weder schnell noch billig noch ungefährlich.
Für alle meine Aussagen bezüglich des Kampfsystems von DSA 4 gelten folgende Axiome:
1. Ein professioneller Kämpfer kann die in seiner Ausbildung gelernten Sonderfertigkeiten sinnvoll einsetzen.
2. Die Stochastik von DSA-Würfelergebnissen entspricht der Stochastik gleichverteilter Würfel.

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Wolfio
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Ungelesener Beitrag von Wolfio »

Hvand hat geschrieben: 28.05.2018 14:03Den Zwölfen zum Gruße :)

Meine nivesische Wildnisläuferin ist Mutter geworden, allerdings hat sie von ihrer Schwangerschaft erfahren, als sie schon nicht mehr zusammen waren und der Vater eine neue Freundin hatte. Der Vater möchte jetzt, dass das Kind alles halbe Jahr den Standort wechselt (halbes Jahr bei der Mutter - halbes Jahr bei dem Vater). Mein Spielercharakter ist weder davon begeistert, dass ihre Tochter dann nicht bei ihr ist, noch, dass die neue Freundin des Vaters so eine Art ‚Ersatzmutter‘ ist.

Meine Frage ist also: Wie sieht die Rechtslage da aus? Darf sie einfach sagen, dass sie das nicht möchte oder ist das anfechtbar? Sie wollte es eigentlich im hohen Norden in ihrem Stamm großziehen. Ich habe da nichts zur Gesetzeslage gefunden und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!

Liebe Grüße,
Hanna

Öhm... Liebe Hanna.... ich würde einmal bezweifeln, dass es soetwas wie ein geteiltes Sorgerecht in Aventurien überhaupt gibt.
Dementsprechend schließe ich mich Jeordam an: Der mit dem besseren Stand hat im Zweifel das Sorgerecht.
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Darjin
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Ungelesener Beitrag von Darjin »

... und den Unterhalt.... und wer will überhaupt so nen Blag zuhause haben, wenn die neue Frau schon im Haus ist. Gibt doch nur fieses Gerede unter den Nachbarn, und spätestens wenn ein Straßenköter den Nachbarnjungen gebissen hat, heißt es wieder, dass wäre der Nivesenbastard gewesen, der sich bei Vollmond in einen Wolf verwandelt hat....
Und überhaupt müsste man mir erst mal beweisen, dass das Kind von mir ist, wenn ich der betuchte Tuchhändler aus Wärheim wehre....

Ne, im Ernst: schnapp dir das Kind solange du noch kannst und sieh zu, dass du zumindest erst mal nach Norden bis Weiden kommst. Das ist dann schon mal eine andere Provinz und die Handhabe für den Vater ist nicht mehr ganz so übermächtig. (Bei DSA4.1 ist das immerhin schon der Unterschied zwischen Gesucht I und Gesucht II - gesetzt dem Fall, der Vater hätte das vor der Heldengenerierung zur Anzeige gebracht...)
Halt dich nirgendswo zu lange auf und schlag dich irgendwie bis Lowangen oder Uhdenberg (je nachdem was näher an deiner Sippe dran ist) durch, Hauptsache raus aus dem Reich - und vermeide am besten die großen Reichsstraßen.
Lieska und Rokjok mit euch.
„Man muß uns, glaube ich, nie so viel Verachtung zeigen, wie wir verdienen.“
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Horasischer Vagant
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Ungelesener Beitrag von Horasischer Vagant »

Andere Frage wie hat besagter Tuchhändler von der Schwangerschaft und Geburt erfahren?
Warum weiß er, dass es sein Kind wäre?
Was ist der Grund weshalb er unbedingt dieses Kind in seinem Haus möchte?
Besuche mit Deinem Helden das Shaya´al´Laila in Zorgan (offenes RP)

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Gorbalad
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Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

Wolfio hat geschrieben: 28.05.2018 14:27Öhm... Liebe Hanna.... ich würde einmal bezweifeln, dass es soetwas wie ein geteiltes Sorgerecht in Aventurien überhaupt gibt.
Dementsprechend schließe ich mich Jeordam an: Der mit dem besseren Stand hat im Zweifel das Sorgerecht.
Kleine Korrektur: Der mit dem besseren Stand kann seine Lieblingsvariante durchsetzen. Das muss nicht unbedingt bedeuten, dass er das Sorgerecht hat.

Ansonsten geht auch in Aventurien alles, worauf sich die Eltern einigen, bzw. das was eben der mit dem besseren Stand durchsetzt. Da ginge auch ein geteiltes Sorgerecht.
"Eigentlich wäre <X> sehr <Y>, nur man hat daraus nichts gemacht" ist glaube ich die Quintessenz von DSA.

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Feuer!
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Ungelesener Beitrag von Feuer! »

Ich habe eine zumindest ähnliche Situation in der Hintergrundgeschichte meiner Firuni: Sie ist ein Bastard eines bornländischen Barons und einer Norbardin. Der Baron hat das Kind anerkannt (sein erstes und bisher einziges Kind), aber seine Frau ist so gar nicht begeistert davon und hat als Bedingung gestellt, dass die Mutter aus der Baronie verbannt wird (gegen die Anerkennung des Kindes hat sie keine Handhabe gehabt, meinem Char das Leben aber dafür zur Hölle gemacht, vor allem da sie selber kinderlos blieb). Die Mutter meines Chars hatte keinerlei rechtliche Handhabe gegen das Vorgehen, da sie einen deutlich niedrigeren Stand hatte, und musste ihre Heimat ohne ihr Kind verlassen.

Für deine Nivesin bedeutet das: Wenn der Vater wirklich das Kind haben will (ob jetzt halbjährig oder komplett, beides wäre ja im Moment gegen ihren Willen), sollte sie zusehen, dass sie mit Kind das Weite sucht, bevor er die Möglichkeit hat, es ihr wegzunehmen. Im Zweifelsfall hat er nämlich derzeit alle Trümpfe in der Hand. Anders sieht es dann aus, falls sie es mit Kind zurück zu ihrem Stamm schafft, da dort der Vater nichts zu melden hat.

Mich würde aber auch interessieren, wie der Vater überhaupt von dem Kind erfahren hat, wenn sie doch das Kind ohne ihn großziehen möchte.

Hvand
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Ungelesener Beitrag von Hvand »

Horasischer Vagant hat geschrieben: 28.05.2018 15:13Andere Frage wie hat besagter Tuchhändler von der Schwangerschaft und Geburt erfahren?
Warum weiß er, dass es sein Kind wäre?
Was ist der Grund weshalb er unbedingt dieses Kind in seinem Haus möchte?
Die Mutter hat ihm im Brief mitgeteilt, dass sie das Kind gesund zur Welt gebracht hat und dann ist er im Norden aufgeschlagen und wollte rechte daran. Keine Ahnung wieso es ihn nicht stört...

Andwari
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Ungelesener Beitrag von Andwari »

Das Thema wäre eher: Hintergrund

Ich würde für Mittel- und Nordaventurien unterstellen, dass
1. Das Geschlecht der Eltern egal ist - d.h. Vater/Mutter wäre bzgl. Sorgerecht, Aufenthaltsrecht usw. austauschbar, keine Präferenz für die Mutter, so lange das Kind dann nicht ohne Amme verhungert.
2. Ein Elternteil mit deutlich höherem lokalen Ansehen könnte ihre/seine Ansichten durchsetzen - bis zu Grenzfällen, wo man dem anderen das Kind komplett wegnimmt.
3. In Gebieten mit hohem Einfluss der Traviakirche wird es deutlichen sozialen Druck geben, dass die Eltern das gemeinsam/einvernehmlich regeln und das Kind ordentlich versorgt ist. Allerdings sehr auf materielle Sicherheit fokussiert, d.h. die Ritterin die ihren Bastard bei der Familie der Müllerin gut versorgt weiß, vllt. ein Arrangement zwecks Ausbildung (Premium-Mühlknecht) trifft und den Balg sonst ignoriert, toppt die Alternative, dass der als Abenteurer herumreisende Vater sich liebevoll zwischen zwei Dungeons kümmert.
4. Die überwiegende Mehrheit der (finanziell schlechtgestellten) Eltern hat kaum eine Chance, "alleinerziehend" Kinder groß zu kriegen - es braucht beide Elternteile und das soziale Umfeld (Dorf) um das zu bewerkstelligen. Mögliche Verwandte im Dorf/Clan werden für ihre Hilfe eine gewisse Gegenleistung erwarten. Traviagefällige Waisenhäuser sind eine mögliche Alternative - das Kind wird nicht verhungern und landet mit 12-14 als Dienstbote/Knecht in der städtischen Unterschicht.

Vasall
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Ungelesener Beitrag von Vasall »

Laut Herz des Reiches entscheidet das Familienoberhaupt über alle familiären Angelegenheiten.
Seine Urteil ist Recht; in manchen Gegenden bis hin zu Elementen der höheren Blutgerichtsbarkeit.

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Feuer!
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Ungelesener Beitrag von Feuer! »

Um @Andwaris Punkt 4. noch zu ergänzen: Tsa-Tempel nehmen in der Regel auch Waisenkinder auf (hier nicht relevant, aber da ich die Auflistung an sich ziemlich gut finde, wollte ich es nicht unerwähnt lassen).

Darjin
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Ungelesener Beitrag von Darjin »

@Vasall: Wer ist hier Familienoberhaupt?
„Man muß uns, glaube ich, nie so viel Verachtung zeigen, wie wir verdienen.“
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Johanna
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Ungelesener Beitrag von Johanna »

Es gibt kein Familienoberhaupt im Sinne einer mittelreichischen Familie oder gar eines Adelshauses. Bei der nivesischen Sippe gibt es das nicht und wer immer das Oberhaupt des Tucherclans ist (bestimmt kein Händler mittleren Alters oder jünger), der_die wird sich nicht um einen unehelichen Nivesenblag scheren.

Außer den eigenen Finanz- und Rechtsmitteln ist der Tuchhändler auf sich gestellt, denke ich. :)

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Wolfio
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Ungelesener Beitrag von Wolfio »

Die Traviakirche dürfte darauf drängen, dass das Kind zum Vater kommt.
Zwölfgöttliche Erziehung man man bei Nivesen ja nahezu ausschließen. Das darf man
nicht vergessen.
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Nimmerland
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Ungelesener Beitrag von Nimmerland »

Hm, so ganz unberechtigt ist ja der Anspruch des Vaters nicht, schließlich ist es auch sein Kind. Nur ob der langen Reisewege und - Gefahren und damit das Kind dann nicht zwischen den Welten hängt, sollte man sich auf ein Elternteil einigen. Ist natürlich nicht leicht, wenn da böses Blut herrscht.
Das Kind dem Vater zu entziehen mag hier naheliegend und sogar vernünftig erscheinen, gerecht ist es nicht wirklich.
Unheil angerichtet.

Vasall
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Ungelesener Beitrag von Vasall »

@Darjin
Ich beziehe mich mit dem Familienoberhaupt auf das Hofrecht des Hausherren. Das ist klar geregelt. Recht ist an Besitz geknüpft und Besitz an Rechte.

Der Hausherr ist zugleich Schutzherr über alle schutzbefohlenen Unfreien des Hauses, dazu zählen auch Unmündige, wie die Kinder im Haus. (GA:15; HdR:23f)

Hofgericht und Schutzherrschaft werden also einfach über das Erbrecht weitergegeben.
Das weisungsbefugte Familienoberhaupt ist in dem Fall der Tucher, denn die Familie ist in seinem Haus ansässig. Hätte der Tucher sich in das Haus einer Zunftkollegin eingeheiratet wäre sie das Oberhaupt.

Das Kind im obigen Beispiel ist darüber hinaus ein Bankert, den der Vater offenbar anerkennen möchte und der in seiner Schutzherrschaft steht.
Zudem muss die Mutter als Fahrende oder Fremde gelten und erscheint daher zunächst mal besitz- und damit weitgehend rechtlos.

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Johanna
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Ungelesener Beitrag von Johanna »

Naja, die Nivesin ist nachträglich wieder mal nach Wehrheim angereist, das Kind war sein bisheriges zugegeben noch nicht langes Leben ausschließlich außerhalb bei der Mutter. Das hat eine haardünne Beziehung zum Tucherhaushalt.

@Nimmi: Das geteilte Sorgerecht ist je nach Simulations- oder Grimdarkventurien-Faktor mehr oder weniger hanebüchen in der Umsetzung. Je nach Kalenderjahr wird dabei nicht einmal der lose Städtebund im Sveltland durchquert, sondern waschechtes Schwarzpelzterritorium.
Zudem ist kulturell die Erziehung bei Nivesen fast ausschließlich in weiblicher Hand - ich kann mir keine Nivesin vorstellen, die einem Händler das Kind auch nur zeitweise überlässt.

Ich sehe mehrere Lösungen:
1. Nivesin verschwindet mit Kind und ward nie wieder gesehen. Pragmatisch, realistisch, passend zu Zwist.
2. Tucher zieht vor Gericht und erhält alleiniges Sorgerecht und je nach Vorurteilen, Befangenheit oder Bestechlichkeit des Magistrats wird die Nivesin noch wegen Kindsraub, Ketzerei und modischer Geschmacklosigkeit ausgepeitscht. Schrecklich, realistisch, passend zu Zwist.
3. Es kommt zur Einigung, dass z. B. die harten Winter im muckeligen Süden verbracht werden. Einträchtig, aber eher unrealistisch. Passend zu dramaaversen Eltern.

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Denderajida_von_Tuzak
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Ungelesener Beitrag von Denderajida_von_Tuzak »

1. Mama's Baby, Papa's maybe! Gen-Tests gibt es nicht, und das einzige was bei einem außerehelichen Kind feststeht ist die Mutter. Vor allem, wenn es den Vater noch nicht einmal erkennt.

2. Wenn die Mutter nicht gerade Unterhalt vom Vater verlangt, hat der mMn auch im Mittelreich wenig Möglichkeiten irgendwas durchzusetzen. Sh. Punkt 1.

3. Die Travia-Kirche wird vor allem drauf dringen, dass die Eltern heiraten und das Kind in ordentliche Verhältnisse kommt.

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Na'rat
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Ungelesener Beitrag von Na'rat »

Eine ungläubige, mittellose, fahrende Ausländerin, der muss man das Kind quasi wegnehmen.

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Feuer!
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Ungelesener Beitrag von Feuer! »

Denderajida_von_Tuzak hat geschrieben: 28.05.2018 21:521. Mama's Baby, Papa's maybe! Gen-Tests gibt es nicht, und das einzige was bei einem außerehelichen Kind feststeht ist die Mutter. Vor allem, wenn es den Vater noch nicht einmal erkennt.
Problem daran ist nur für die Mutter, dass sie ihm quasi einen schriftlichen Beweis für die Vaterschaft geschrieben hat ...

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chizuranjida
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Ungelesener Beitrag von chizuranjida »

Blöd gelaufen, dass die Nivesin mit Kind nach Wehrheim gereist ist. Wenn der Händler bei ihrem Stamm, vor ihrer Frau Häuptling (zuständig für Handel und Gesellschaftliches) seinen Antrag hätte vorbringen müssen, hätten die ihn vermutlich hochkant rausgeworfen. Das, was von einem nivesischen Mann erwartet wird (jagen und Rentiere hüten) kann er ja wohl eher nicht. Da findet sie in jeder Nachbarsippe einen besseren. Da taugt ja der durchschnittliche svelttaler Halbork noch mehr.

Wenn sie sich erfolgreich als Firun- und/oder Ifirn-gläubig ausgeben kann, wäre es denkbar, dass sie die Traviakirche dafür gewinnen könnte, dass die dem Händler sagen, er soll gefälligst die Nivesin heiraten und seine Neue rauswerfen. Es sei denn, die Neue wäre einflussreich und in der Stadt wohlgelitten.
Sonst würde ich auch empfehlen: schnellstens weg da.

Was sagt eigentlich die Neue dazu? Ist die so begeistert darüber, ein uneheliches Kind von einer anderen Frau im Haus zu haben, das womöglich auch noch erbt weil erstgeboren?
Womöglich geht sie ja auch weg, weil sie dem Typen jetzt zutraut, dass noch mehr Kinder von der Sorte auftauchen, und so einen Haushalt mag sie nicht haben?
"Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Al'Anfa wieder eins drauf kriegen wird."
- Alrik der Ältere

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Ungelesener Beitrag von Gorbalad »

Denderajida_von_Tuzak hat geschrieben: 28.05.2018 21:521. Mama's Baby, Papa's maybe! Gen-Tests gibt es nicht, und das einzige was bei einem außerehelichen Kind feststeht ist die Mutter. Vor allem, wenn es den Vater noch nicht einmal erkennt.
Angesehener Händler aus guter, alteingesessener Familie, Bürger der Stadt, zahlt regelmäßig seine Steuern und seinen Tempelzehent, spendet auch noch was extra.
Gegenüber ungläubige Ortsfremde ohne irgendeinen Leumund.

Der Händler sagt, sie hat sein Kind entführt, ob gemeinsam oder nicht sei mal dahingestellt.

Wem wird die Stadtwache usw. wohl glauben?
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Johanna
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Ungelesener Beitrag von Johanna »

Feuer! hat geschrieben: 28.05.2018 22:18
Denderajida_von_Tuzak hat geschrieben: 28.05.2018 21:521. Mama's Baby, Papa's maybe! Gen-Tests gibt es nicht, und das einzige was bei einem außerehelichen Kind feststeht ist die Mutter. Vor allem, wenn es den Vater noch nicht einmal erkennt.
Problem daran ist nur für die Mutter, dass sie ihm quasi einen schriftlichen Beweis für die Vaterschaft geschrieben hat ...
So starten Plots für Shadowrun. 8)

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Johanna
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Ungelesener Beitrag von Johanna »

...abgesehen von dem Hintergrundquatsch, sprich mit deiner SL, welche Spielsituationen für dich interessant und welche Langzeitentwicklungen den Charakter wachsen lassen anstatt einzuschränken. Es muss dir und euch schließlich Spaß machen und zum Konzept der Runde passen. :)

Fenia_Winterkalt
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Ungelesener Beitrag von Fenia_Winterkalt »

Ein Gericht wird ja wohl nur sehen das das Kind zumindest teilweise Nivesischer Abstammung ist, alles andere ist Spekulation.
Ich verstehe natürlich den Wunsch sein Kind bei sich haben zu wollen, aber was will der Vater damit? Es ist ein Bastard, er ist Vermögend und anderweitig verlobt und ob der Rest seiner Familie die Idee so dolle findet (Vielleicht behauptet das die Nivesin ja auch nur um sich einzuschleichen)? ... Und was macht er wenn das Kind sich plötzlich in einen Wolf verwandelt? (Die Mutter ist ein Wolfskind hab ich gelesen).
Hat die Nivesin denn noch eine intakte Sippe? Dann steht ja ggf. auch einem Abenteuerleben nichts im Wege wenns mal hart auf hart kommt. Ansonsten würde ich die Abenteuerlebenidee vielleicht mal ein paar Jährchen aufschieben.

Ansonsten, Kind nicht aus den Augen lassen wenn man eine Wegnahme vermutet. Vermutlich wird sowas gar nicht erst über ein Gericht laufen, die lassen sie einfach nicht mehr rein.

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