Das halte ich, mit Verlaub, für Unsinn.BenjaminK hat geschrieben:Medizinische Altersfeststellung bedeutet, dass bereits die erste Aussage des Beschuldigten angezweifelt wird. Wer mit so einem Generalverdacht konfrontiert ist, hat verloren, egal, was passiert ist. Und das wiederum kollidiert doch mit Gerechtigkeit.
Wenn du deine Steuererklärung machst, musst du deine Angaben auch belegen, ohne dass man dich unter Generalverdacht stellt. Solltest du Hartz IV beziehen müssen, musst du auch Belege vorbringen, ohne dass der Vorwurf eines Generalverdachts berechtigt wäre.
Niemand weiß, wer von den Flüchtlingen seinen Pass gestohlen bekommen hat oder wer ihn einfach weggeworfen hat. Niemand weiß, wieviele Flüchtlinge bei der Nationalität und / oder beim Alter gelogen haben. Was man aber weiß ist, dass Straftäter unter den Flüchtlingen sich häufig als 17-Jährige ausgeben, obwohl sie bereits Mitte 20 sind, da sie wissen, dass man als Jugendlicher hier günstiger davon kommt. Daher ist es berechtigt und notwendig, das Alter zu prüfen, zumal man die Möglichkeiten dazu hat.
Naja klar. Nur, was spricht dagegen, wenn, ich wiederhole es gern, das Urteil im vorgeschriebenen Rahmen bleibt? Ich kenne jetzt den Strafrahmen für Vergewaltigung in Österreich nicht, gehe aber davon aus, dass er nicht bei drei Jahren liegt, auch nicht im Jugendstrafrecht. Wäre dem so, wäre es wohl zumindest fragwürdig, bei einer versuchten Vergewaltigung das Strafmaß für Vergewaltigung voll auszuschöpfen. Aber ich denke schon, dass eine Bewährungsstrafe bei einer "misslungenen" Vergewaltigung auch ein falsches Signal setzen kann, nach dem Motto, ist ja nicht so schlimm, war ja nur ein Versuch.BenjaminK hat geschrieben:Wenn das Gericht von sich aus ein hartes Urteil mit der Aufgabe der Generalprävention begründet, kann man darauf problemlos Bezug nehmen. Dann hat das Gericht von sich aus bereits gesagt, dass auch weitere Interessensgruppen für die Urteilsfindung vorhanden waren als die beiden Parteien vor dem Richter.
Mich würde mal interessieren, was du unter "globale Gerechtigkeit" verstehst bzw. was du damit meinst, weise allerdings zurück, ich würde den Gerechtigkeitsgedanken bei beiden Urteilen wegwischen. Dass Recht nicht zwingend auch Gerechtigkeit heißen muss, ist nicht meine Erfindung.BenjaminK hat geschrieben:@Sagista
Ich stelle das Urteil gar nicht in Frage. Das steht mir nicht zu. Wäre es nicht rechtens gewesen, wäre es so nicht gefällt worden. Gleichwohl kann ich sagen, dass bei Exempel statuieren mehr Dinge Einfluss nehmen, als das aktuell vorliegende. Der Grund, warum gerade bei dir die Kritik landet ist, weil du zum einen da bist und dich den Diskussionen stellst und zum anderen, dass du bei beiden Urteilen den Gerechtigkeitsgedanken für den vorliegenden Fall wegwischst und lieber, ich nenn es mal so, die globale Gerechtigkeit im Blick hast.
Ich habe kein Ranking nach Verabscheuungswürdigkeit aufgestellt. Warum insinuierst du, ich würde das tun? Oder findest du es nicht besonders verabscheuungswürdig, wenn jemand versucht, eine Frau vor den Augen ihrer Kinder zu vergewaltigen? Dass es das ist, habe ich geschrieben, aber nicht, was weniger verabscheuungswürdig oder noch verabscheuungswürdiger ist.BenjaminK hat geschrieben:Anfallen, um sie in aller Öffentlichkeit zu Vergewaltigen ist verabscheuungswürdig? Anfallen, um die Tasche und den Kinderwagen zu rauben ist nicht so verabscheuungswürdig? Anfallen, um das Gesicht mit einem Messer zu verstümmeln, weil die letzte Note an der Schule in Mathe nicht gefallen hat, ist nicht so verabscheuungswürdig?
Findest du das jetzt gut oder schlecht?Gorbalad hat geschrieben:Sieht man "Generalprävention" als moderneren Ausdruck für "Exempel statuieren" ist das doch eine der Intentionen hinter einer Strafe...