Frater Tiberius hat geschrieben:Oder driften wir dann in eine zwei-Klasssen Bildung ab?
Wenn, dann haben wir sie schon und können nicht dorthin driften.
Der Status Quo ist doch, dass Studenten einen gewissen Betrag bekommen, teils als Kredit, teils als Förderung. Dahinter ist eine Prüfung, weil unterstellt wird, dass Eltern für ihre Kinder aufkommen können, wenn sie bestimmte Einkommen haben. Das große Kind wird dabei tendenziell mehr bekommen, weil so ein kleines Geschwisterkind für die Eltern einen großen Freibetrag bedeutet, der nicht zur Unterstützung des Studierenden gerechnet werden kann. Bliblablub, in jedem Fall setzt sich die Zahlungsfähigkeit eines Studenten zusammen aus:
Kredit + Förderung + Sponsoring der Eltern + Studentenjob
Mit BGE würde sich ja nicht viel ändern. Okay, Kredit + Förderung würden durch "BGE" ersetzt, keine Rückzahlschuld mehr. Den Eltern ist es nicht verboten zu sponsorn. Je mehr sie haben, desto mehr können sie sponsorn. Auch der Studentenjob ist nicht mehr oder weniger verboten.
BGE + Sponsoring der Eltern + Studentenjob
Der einzig signifikante Unterschied liegt in konkreten Höhen und der Unabhängigkeit von irgendwem anderes. Das große Kind bekommt genau so viel Förderung während dem Studium, wie das kleinere Kind. Überhaupt ist kein "gutes" Verhältnis mit den Eltern notwendig, weil der Student sich den reduzierten Teil des Bafögs bei den Eltern holen muss. Dazu muss niemand etwas zurück zahlen. Der Staat ist also nicht so großzügig, einen Bürger auf Pump leben zu lassen, wenn er etwas aus sich machen will, sondern steuert eine echte Finanzierung bei, nicht nur zur Hälfte. Ob die Höhe sich jetzt ändert? Einerlei. Konkrete Beträge sind immer schwerlich zu bestimmen. Aber ich denke, so viel Unterschied wäre nicht zwischen maximalem Bafög, Hartz IV und BGE.
@Armleuchter die Assel
Mit den finanziellen Gründen ist die Seite des Bezahlens gemeint, also der Mietpreis. Eine Massenbewegung, sternförmig zu einem Zentrum hin, kommt sicher nicht daher, dass im Umland irgendwelche Mieten irgendwelche Preise erzielt haben, gleichzeitig.
Da liegt der Grund auf der Seite des Einkommens, aber das schrieb Thargunitoth ja schon.
Generell tauscht man mit einem BGE nicht nur eine Variable aus, also wie viel Miete bezahlt wird, sondern ein ganzes System, eine ganze Denk- und Handlungsweise. Es kann nicht nur das eine Rädchen eingestellt werden. Man muss also wenn überhaupt alle Rädchen im Getriebe beleuchten; Die Erwerbslosen von heute sind nicht zwangsläufig auch morgen (iSv nach Einführung BGE) erwerbslos, weil sich manche Tätigkeiten beispielsweise nur unzureichend zur Sicherung des Einkommens anwenden lassen. Seifensiederei kann man machen, wird aber mit, kA, 200 Euro jeden Monat nicht dafür sorgen, dass man überlebt. Also ist der Seifensieder erwerbslos. Bekommt er BGE, kann er wieder Seifen machen. Vielleicht verkauft er auch sogar ein paar davon und steht dann mit 1100 da. Damit hat er etwas mehr, als der 'normale' Erwerbslose. Und vielleicht steht er mit 1300 da, weil er die gleiche Anzahl an Seifen verkauft, aber weil die Münchener so viel verdienen, kann er mehr Verkaufspreis erzielen. Heute würde er aber mit 300 Euro sicherlich keinen münchener Standard erwirtschaften können.
Und generell steckt in einem BGE nicht ein Anteil für [Quadratmeterpreis] x [angemessene Quadratmeter] drin, bei dessen überschreiten derjenige dann ein Problem hat oder zum Umzug gezwungen wird. Klar kommt man irgendwo her und überlegt einen gewissen Betrag, der an irgendwelchen Durchschnitten gerechnet ist für ein bestimmtes Niveau. Hinterher kann man immer den Durchschnitt ankreiden und im Einzelfall eine Abweichung nach oben oder unten aufzeigen. Das ist die Natur eines Durchschnitts, egal welche der 3-4 Arten man nimmt, um einen solchen zu errechnen.
Preise machen nicht bei der Miete halt. Die Miete muss von irgendwas bezahlt werden, also muss jeder Mieter auch Einnahmen haben. Der BMW-Arbeiter ist dabei vom Ort nicht abhängig. Was ist mit dem Obstverkäufer? Der muss entsprechend höhere Preise haben, damit er wiederum seine ortsübliche Miete zahlen kann. Und damit sind auch Lebensmittel mit einem ortsüblichen Faktor versehen.
Daraus wiederum folgt doch, dass der Erwerbslose in München auch heute schon schlechter dran ist, als der Erwerbslose in Brandenburg. Ich sehe also nicht, wo da irgendwelche Schuld an die Idee des BGE weitergereicht werden kann, dass man in einer teuren Stadt ohne Einkommen schlechter steht, als in einer billigen Stadt.