Märzhäsin hat geschrieben: ↑22.05.2018 08:01
Wie können zwergische und elfische Sklaven im Gegensatz zu menschlichen Sklaven in Mittel- und Nordaventurien aventurisch-juristisch in Ordnung sein wenn sie dort in vielen Städten Bürgerrechte genießen? Von adligen Elfen und Zwergen ganz zu schweigen.
Höre ich da Hela-Horas? "Ein so uraltes Gesetz kann unmöglich noch gelten"?
Das Sklavereiverbot ist von Kaiser Gerbald, 185 BF, also uralt. Es bezieht sich auf "das Halten von Menschen als Sklaven". Welche Rechte Zwerge und Elfen damals hatten weiß ich spontan nicht, aber sind die guten Beziehungen zu den Elfen nicht eher aus der Rohalszeit?
Die Bosparaner haben massenweise Goblins versklavt, sich mit den Zwergen wüst gehauen, und zumindest unter Hela nichtmal den Tulamiden volle Menschenrechte zugebilligt.
Inzwischen hat sich der Alltag verändert, aber niemand hat deswegen an dem uralten Gesetz herumgefummelt - das vermutlich nur wenige Praioten und sonstige Rechtsgelehrte im Wortlaut kennen.
Es gibt hier auf der Erde so lustige Witzbücher mit absurden Gesetzen.
ZB darf man in Yorkshire mit Pfeil und Bogen auf eingedrugene Schotten schießen, außer sonntags. Wenn allerdings der Schotte sonntags furzt, darf man auch sonntags auf ihn schießen. Mit Pfeil und Bogen natürlich.
Aufgrund neuerer Gesetze darf man den Schotten dabei nicht mehr verletzen oder belästigen, aber das alte Gesetz steht halt noch irgendwo.
Oder: Die Händler auf dem Weihnachtsmarkt in Nürnberg sind verpflichtet, die Kinder der Stadt mit Glühwein zu versorgen, wenn sie ein Loblied auf den Kaiser singen. Was sich mangels Kaisers erübrigt. (Beckenbauer zählt nicht.)
So auf dem Niveau bewegt sich das, wie es scheint.
Südaventurien hat Sklaverei, aber - oder vielleicht gerade deswegen - keinen krassen Rassismus. Jeder kann versklavt werden, unabhängig von Haut- oder Fellfarbe. Umgekehrt: die Grandenfamilie Florios stammt von Waldinsel-Utulus ab. Sie haben es ganz nach oben geschafft und werden genauso respektvoll behandelt wie jeder andere, der Macht und Geld hat.
Und was ist wenn der Gejagte den Spieß umdreht und seinen Jäger tötet weil sich die vermeintliche Beute als der bessere Jäger entpuppt? Dann müsste der ja straflos für die Tötung eines Geweihten durchkommen weil sich ja nun mal der Stärkere und Bessere gemäß Firuns Willen durchgesetzt hat.
Das finde ich einen interessanten Ansatz. Warum eigentlich nicht?
Wenn eine Rondrageweihte sich mit einem entlaufenen Leibeigenen duellieren würde, und der würde sie töten (völlig ehrlich, beim rondragefälligen Duell aufs dritte Blut) - da würde ihn doch keiner für belangen, oder?
Wie die Firunkirche dazu steht dürfte weniger bekannt sein, aber wenn es Gegenden geben sollte, wo firungefällige Menschenjagd öfter vorkommt? Ich könnt's mir vorstellen.
"Wenn dem Notmärker einer wegläuft, schickt der immer seinen Hofkaplan hinterher. Und wenn der nicht wiederkommt, dann hat halt mal das Wild gewonnen, bei Firun."
Ein fairer und mitdenkender Firuni würde vielleicht ein Testament machen und eine Abschrift bei sich tragen, in dem er das klarstellt, damit weniger kirchenrechtskundige Büttel und Adlige es auch wissen.
Davon unabhängig kann der Sklaven- oder Leibeigenenbesitzer natürlich immer noch versuchen, seinen Besitz wieder einzufangen. Nur für den toten Geweihten kommt halt dann keine Strafe obendrauf.