Sumaro hat geschrieben: ↑08.01.2018 16:59Infernal Acid hat geschrieben: ↑08.01.2018 16:47
PS: Racalla gehört der weissen Gilde an, natürlich braucht die einen Dispens (aber interessant, dass sie ihn bekommt). Ein Schwarzmagier aus Brabak braucht aber sicherlich keinen Dispens der schwarzen Gilde für diese Kombination.
Klar braucht er ihn, sonst wendet er eine verbotene Formel an. Der Brabaker hat sich auch an den Codex Albyricus zu halten (wohlgemerkt erst NACH Borbarad).
Und Gildenrecht IST mittelreichisches Recht (denn der Codex wird doch als Gesetzeswerk für magische Handlungen angenommen). Ein Mord bleibt ein Mord, aber dennoch hat der Magier das Recht vor seinen eigenen beurteilt zu werden (oder zumindest vertreten zu werden). Dementsprechend würde da natürlich etwas mehr geschehen als "Kopf ab", gerade weil Baron von und zu magieunkundig seinen Hofmagier und seinen geweihten Berater hinzuzieht, weil er keinen Plan hat, was da genau passiert ist. Wenn der Magier nämlich nicht geständig ist "Ja, da habe ich ihn totgezaubert, weil ich es wollte" wirft so eine Situation Fragen auf (zumal beides Zauber sind, die unsichtbar den Tod bringen).
Klar, Todesstrafe bleibt Todesstrafe, aber die Sache ist doch schon komplexer als ein "Ab mit dem Kopf!" von Baron von und zu magieunkundig.
Sorry, du vermischt hier einiges. Das muss ich etwas auflösen:
Es geht hier um die Kombination "Reversalis" mit "Herzschlag ruhe" (Reversalis Herzschlag). Bei dieser Kombination liegt kein Mord, kein Totschlag und keine Körperverletzung vor, womit ein Teil deiner Antwort sinnlos ist.
Aber hier dennoch mal eine Antwort zum Thema Dispens bei Reversalis Herzschlag:
Bei dieser Kombination liegt kein weltliches Verbrechen vor. Dies festzuhalten ist extrem wichtig, weil wir damit zweifelsfrei bestimmen können, dass profane Gerichte nicht zuständig sind (das ist beim reinen Herzschlag anders).
Wenn es also um den blossen Tatbestand der Verwendung einer borbaradianischen Formel geht, muss man dies wohl vor einem Gildentribunal einklagen. Nota bene ist der Schwarzmagier ein Mitglied der Schwarzen Gilde, was bedeutet, dass man ihn vor einem Gildentribunal der Schwarzen Gilde einklagen muss.
Die Schwarze Gilde ist aber auf dem Prinzip der möglichst freien Verwendung von Magie aufgebaut, womit die effektive Chance einer solchen Klage auf Erfolg doch sehr, sehr gering ist. Die Schwarze Gilde ist einfach wesentlich lockerer bei Einschränkungen von Magie, dafür hilft sie Mitgliedern nicht, wenn diese vor einem weltlichen Gericht landen. Das ist der "Deal", den man eingeht, wenn man dieser Gilde beitritt.
Ich persönlich würde die Chance, dass irgendjemand überhaupt vor einem Gildentribunal der Schwarzen Gilde klagt, als äusserst gering einschätzen. Es gibt bei Reversalis Herzschlag keinen Geschädigten und fachkundige Beobachter (=mögliche Kläger) der Materie dürften die Chance einer Klage kennen.
Für Racalla hingegen sieht dies komplett anders aus:
Als Mitglied der Weissen Gilde wären Ihre Chancen eine allfällige Klage zu überstehen äusserst gering, denn man würde sie vor ein Gildentribunal der Weissen Gilde ziehen. Als Kläger würden dabei wohl ihre eigenen Kollegen aus der Weissen Gilde dienen. Aber das ist eben der "Deal" der Weissen Gilde: man wird immer aus weltlichen Gerichten freigekauft, dafür für jeden Sch... vor ein Gildentribunal gestellt.