Wanderrichter

Von A wie Abenteuerpunkte bis Z wie Zwerg: Alles über Erstellung und Entwicklung von Charakteren.
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bärenjunges
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Ungelesener Beitrag von bärenjunges »

Hallo ihr Lieben,
nach langer Abstinenz möchte ich mir zumindest nun mal wieder einen Charakter im 5er Regelwerk zulegen.
Der letzte DSA(49 Charakter denn ich ganz gern gespielt habe war ein Praiosgeweihter, der etwas anderen Art.

Hier mal ein kurzes Profil:
-Aufgewachsen auf einem Gestüt als Sohn von einem Hufschmied ist er recht robust gebaut
und hat das ein oder andere über das Handwerk und über Pferde gelernt.
-Von Praios ist er durch eine Vision im Traum zu sich gerufen worden.
-Eine gewisse Liebe zu Pferden ist ihm geblieben und auch ein entsprechendes Tier.
-Zusammen mit der Liebe zu Pferden hat er einen gewissen Hang zu Pferderennen und vor allem zu Wetten auf die selben.
-Ebenso zu Wetten auf andere Dinge
-Und zum Brettspiel (wobei er auch einer Partie Würfeln oder Karten nicht abgeneigt wäre)

Aufgrund dieser Tatsachen ist er für die "unteren Schichten" als Praiot recht greifbar.
Für den Adel und seine Vorgesetzten aber eher problematisch.
Unter anderen deshalb und um das "strahlende Licht der Erkenntnis von Praios Wahrheit" über ganz Aventurien zu verteilen zieht er jetzt durch die Dörfer von Markttag zu Markttag (wo meist auch Gericht gehalten wird) und bietet dem entsprechenden Adeligen seine Dienste als Richter an.

Alternativ erzählt er auch Geschichten über große Alveraner und Helden aus Praios Reihen oder aber lehrt Recht.

Meine Frage wäre jetzt, ob und wie man diesen "Kumpel-Praiot" im 5er-Regelwerk am besten umsetzen kann.
Ich warte noch auf den Erweiterungsband:
"Wege des Rausches" oder "Rauchringe& Korkenzieher"

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Morton Madaiama
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Ungelesener Beitrag von Morton Madaiama »

Von den Werten her sehe ich keine Probleme.

Was den Hintergrund anbelangt, würde ich ihn der Strömung der Braniborer entspringen lassen. Dort ist man bei der Herkunft seiner Geweihten deutlich weniger streng, bei den Traditionalisten. Das passt auch recht gut zu deinem Konzept, weil die Braniborer gerne mal als Rechtsvertretung für die unteren Schichten in Erscheinung treten, die ihrer Meinung nach ebenso ein Recht auf Gerechtigkeit haben, wie die höheren Schichten.

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Cifer
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Ungelesener Beitrag von Cifer »

Morton Madaiama hat geschrieben: 30.07.2017 09:53 Was den Hintergrund anbelangt, würde ich ihn der Strömung der Braniborer entspringen lassen. Dort ist man bei der Herkunft seiner Geweihten deutlich weniger streng, bei den Traditionalisten. Das passt auch recht gut zu deinem Konzept, weil die Braniborer gerne mal als Rechtsvertretung für die unteren Schichten in Erscheinung treten, die ihrer Meinung nach ebenso ein Recht auf Gerechtigkeit haben, wie die höheren Schichten.
Braniborer sind zwar die offensichtliche Strömung, ich finde sie aber hier etwas problematisch: Der Charakter will regelmäßig als temporärer Richter eingesetzt werden - von genau den Adligen, denen er dann möglicherweise mit seinem "Nicht nur Rechte, sondern auch massiv Pflichten"-Gelaber das Leben schwer macht. Wenn er das ein paar mal durchzieht, könnte er in Zukunft regelmäßig Adligen begegnen, die leider, leider gerade überhaupt nicht genug juristische Arbeit haben, um einen Geweihten des Götterfürsten mit ihren nichtigen Problemen zu belästigen.
Ich würde hier eher zu einem Legalisten tendieren - die Strömung ist ja geradezu dazu gemacht.
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Andwari
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Ungelesener Beitrag von Andwari »

Vielleicht sollte sich der Charakter eher als "Rechtsberater" verstehen denn als "Richter"?

Denn zum Richten ist die Praioskirche und ihre Geweihten nicht berufen, das ist göttergegebenes Recht des Adels als vom Kaiser genau dafür eingesetzte Grafen, Barone usw. So lernt das jeder Praiot schon im Noviziat. Die "normale" Position des Praiosgeweihten ist, als Hofkaplan o.ä. neben dem Herrscher zu sitzen und ihn gut zu beraten - das kann technisch bedeuten, dass der ganze Prozessablauf vom Praioten gestaltet wird - aber das Urteil kommt vom Baron, weil der auch die Macht und Autorität hat, ein Urteil durchzusetzen. Natürlich wird es viele Barone geben, die ihren Hofkaplanen da sehr weit vertrauen, sind schließlich Fachexperten und der Baron hat noch viele andere Dinge um die Ohren.

Die Position eines "reisenden Richters" ohne entsprechenden mächtigen Rückhalt ist denkbar schwach - der kann sein Urteil nächste Woche nämlich gar nicht mehr gegenüber den beiden Streitparteien durchsetzen, weil er gar nicht mehr da ist. Nur für diese Garantenstellung (mit Macht und Autorität) braucht es überhaupt den Richter - ein "reisender Richter, der bekanntermaßen im Auftrag des Provinzherrn" o.ä. unterwegs ist, hat da ggf. so viel Autorität, wie der Provinzherr halt in dem Gebiet Einfluss hat. Viel davon beruht aber darauf, dass der örtliche Baron, Ritter, Büttel usw. dem Treue schuldet und der das Urteil durchsetzen wird. Das ist aber auch irgendwo ein Vertrauensbruch zwischen Provinzherrn und seinem Vasallen, da jemand außer der Reihe vorbeizuschicken.

Ein "reisender Rechtsberater" müsste ziemlich gute Kontakte und einen hervorragenden Leumund haben um
- von den schwierigen Fällen zu erfahren, die dem Baron Alrik in der Baronie Alriksheim gerade Kopfzerbrechen machen, denn Tagesgeschäft kann der Baron allein und will das selbstbewußt auch allein machen.
- als ja zusätzlicher Berater antreten darf neben dem Hofkaplan (mit etwas Ahnung vom Gesetz, damit keiner sich beim Grafen beschweren kann) und dem Ritter Berthold (der oft den zweiten Berater des Barons macht, weil er sein Schwager ist, dem Baron nie öffentlich widerspricht und so schön grimmig gucken kann, dass die Freibauern kuschen wenn es wieder ermüdend lange um Weiderecht geht).
- dafür auch noch irgendwie bezahlt wird, denn die beiden anderen machen das für Pauschale und sind sowieso schon da. Alternativ müsste die Praioskirche genau diese Position für ihn als wertvoller ansehen als wenn er Heiligenbildchen und Kerzen segnet oder sonst was "normales" macht.
- evtl. von Prozessparteien angeworben zu werden, die sich davon was versprechen. Wer die örtlichen Verhältnisse nicht kennt, hat ein Problem.

Wenn ein politisch halbwegs informierter Graf weiß, dass die Ratschläge eines braniborisch orientierten Praioten evtl. zu sonderbar obrigkeitskritischen Entscheidungen führen könnten oder die Angehörigen dieser Strömung vllt. doch demnächst allesamt zu reichsfeindlichen Häretikern erklärt werden - die bekannteste Figur der Braniborier hat sich schließlich schon mal hart von einer von ihr selbst gegründeten Gruppierung distanzieren müssen - warum sollte er einer ihm persönlich unbekannten Person mit entsprechendem Ruf wichtige Entscheidungen überlassen? Ein von einer später zum Häretiker erklärten (oder geächteten oder sonstwie diskreditierten) Person gesprochenes Urteil ist immer irgendwo angreifbar, egal um was es ging.

Dass der eigene Hofkaplan evtl. in die Richtung tendiert ist anderes Thema, der ist persönlich bekannt, vernünftig, predigt jede Woche schön und der Graf kann den gut einschätzen. Auch ein Inquisitor spielt auf anderem Instrument - der kommt mit höchster Unterstützung (Kaiser + Lichtbote) aus Gareth, wenn die Kacke richtig am Dampfen ist und bringt dazu regelmäßig eine eigene Gruppe (Schreiber, Wachen) Argumentationsverstärker mit.

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bärenjunges
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Ungelesener Beitrag von bärenjunges »

Das mit dem Wanderrichter ist damals noch enstanden um halbwegs plausibel zu erklären warum der Racker frei durch die Lande ziehen soll.
Wenn es da noch andere gute plausible Möglichkeiten gibt bin ich da recht flexibel.
Ich warte noch auf den Erweiterungsband:
"Wege des Rausches" oder "Rauchringe& Korkenzieher"

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Lorlilto
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Ungelesener Beitrag von Lorlilto »

Da ich mich grade aus anderem Grund in das Rechtssystem eingelesen habe fällt mir da noch ein anderer Aspekt ein:
Wie schon von anderen dargelegt, liegt das Richteramt üblicherweise beim (m.o.w.) lokalen Adligen, allerdings gibt es (v.a. im Mittelreich und Horasreich) auch die Funktion eines Anklägers und Ermittlers (häufig Inquisitor genannt), die zwar häufig durch jemand festes (Hofkaplan des Richters) übernommen wird, aber ich denke hier spricht wenig dagegen, daß ein reisender Praiosgeweihter diese Funktion zusätzlich übernimmt.
Des weiteren gibt es zwei verschiedene Gerichtsverfahren, von denen das ältere noch weit verbreitet, das neuere aber laut Gesetz im MR anzuwenden ist. Das neue Verfahren in abgeschiedenen ländlichen Gegenden durchzusetzen könnte ja auch eine praios-gefällige Aufgabe sein.
In der GA gibt es dazu mehr im Kapitel "Recht und Gesetz" vielleicht findest du dort zusätzliche Inspiration.

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Cifer
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Ungelesener Beitrag von Cifer »

Lorlilto hat geschrieben: 30.07.2017 20:51 Des weiteren gibt es zwei verschiedene Gerichtsverfahren, von denen das ältere noch weit verbreitet, das neuere aber laut Gesetz im MR anzuwenden ist. Das neue Verfahren in abgeschiedenen ländlichen Gegenden durchzusetzen könnte ja auch eine praios-gefällige Aufgabe sein.
Speziell beim älteren bieten sich natürlich auch Wanderrichter an - die dienen ja nur als Schiedsrichter und haben oft keine Pflicht, ihre Urteile selbst durchzusetzen.
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Faras Damion
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Ungelesener Beitrag von Faras Damion »

In meinem Aventurien wäre so ein Konzept aus den genannten Gründen auch problematisch. Aber wenn es in der Gruppe in DSA4 schon funktioniert hat, dann sollte es auch jetzt funktionieren.

Daher rein wertetechnisch:
Ich würde den Praiosgeweihten (Legalist) als Grundlage nehmen und variieren:
- Reiten und Tierkunde erhöhen wegen der Pferdeaffinität
- Raufen, Gassenwissen und Brettspiel erhöhen wegen des Hintergrunds
- Ich würde Hiebwaffen erhöhen aber noch keine Kampfsonderfertigkeiten kaufen
- Besser auf wenige Liturgien konzentrieren, die dafür so gut, dass man sie schafft
Bei Vorteilen könnte man diejenige in die Auswahl nehmen, die Soziale Interaktion erleichtern, außerdem musst Du Reich so wählen, dass du ein Pferd hast.

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