Das Problem ist wirklich, dass die besten Entschwörer auch selber Beschwören können.
Die besten Entschwörer verfügen über Gardianum, Pentagramma (natürlich mit Pentagramm in der Tasche), die SF Exorzist, ggf. noch Bann-/Schutzkreise. Beschwörungskenntnisse helfen nur, wenn man Reversalis mit Beschwörungszauber kombiniert, was aber nur bei niederen Dämonen einigermaßen praktikabel ist (v.a. wenn sie manifestiert sind/über Existenz verfügen).
Aus dem Grund wird in der praktisch ausgerichteten Schule der Austreibung auch kein Beschwörungszauber standardmäßig unterrichtet (trotz Hauszauber Reversalis). Was man im puniner Elfenbeinturm meint, Sinnvolles zu erforschen, ist eine andere Sache.
Ich würde es auch stimmiger finden, wenn Kenntnisse in der Beschwörung Einfluss auf die Bannung beschworener Wesen hätten (wenn auch nicht gleich skaliert wie der Einfluss auf die Beschwörung). Das würde der Forschung unter Zuhilfenahme von Dämonenbeschwörungen und der Vermittlung entsprechender Kenntnisse eine stärkere Rechtfertigung verleihen und natürlich gleichzeitig die Anrüchigkeit gewisser Magier steigern, die sich mit Dämonenkram beschäftigen bzw. das Forschungsgebiet als zweischneidiges Schwert interessanter gestalten. Aktuell hat man nur die Begründung: Die Dinger müssen beschworen werden, damit man sie bannen kann.
Wer weiß, ob DSA5 dahingehend noch neue Regeln bringen wird. Derzeit sind Be- und Entschwörung auch dort entkoppelt.
Ich würde Dämonenbeschwörung rückwirkend gerade im Mittelreich als schon immer verboten ansehen, wenn auch weniger scharf gesetzlich verankert wie seit den 1020er Jahren (oder aber das ist die Zeit, in der altes, lange bestehendes, aber aufgrund mangelnder Anwendungsfälle wenig gebrauchtes Recht wieder stärker zu etablieren). Erfahrungen mit gewissen Dämonenschlachten - und ich meine nicht die dritte - und Magierkriegen, bei denen man gewöhnlich gegen die Dämonenbeschwörer stand (die noch etwas mehr aufgeboten haben) und siegte bzw. durch Dämonenbeschwörer gewirktes Unheil großes Leid erfuhr, dürften als Begründung mehr als hinreichend sein.
Ich sehe den Grund für eine frühere laxe Regelung eher irdisch: Man hat sich noch keine Gedanken gemacht bzw. es tatsächlich als eine Magiespielart betrachtet. Klar, denn Dämonenregeln und ausführlichere Hintergründe kamen erst später; wenig überraschend: mit der G7. Und mit ihr kamen dann auch die Anpassungen. Nur traut sich DSA selten, so etwas als RetCon zu setzen, sondern versucht es - was selten gut gelingt - als organische Spielweltveränderung zu verkaufen.
@Zur Spielsituation:
Was Domaris in ihrem Turm macht, ist solange kein Problem, bis es den Turm verlässt. Die SC sind erst einmal in ihren Turm eingedrungen. Und wenn man dort eine bewusstlose Magierin inmitten eines Beschwörungskreises findet, kann dafür auch jemand Anderes verantwortlich sein. So einen Zauberpatzer kann man schlecht riechen. Die Situation erscheint mir keinesfalls eindeutig zu sein; nicht, bevor man mindestens die Magierin selbst befragt hat.
Ermordung einer Bewusstlosen ist besonders hinterhältig. Dem mgwl. abergläubischen Thorwaler (Typ Pirat/Söldner) mag das egal sein (und von Recht hat er mglw. keine Ahnung), der Magier hat berechtigte Einsprüche erhoben und der Phex-Geweihte sollte eigentlich (egal, welche Ausrichtung er pflegt) gegen den Lynchmob und nicht auf dessen Seite stehen. Ich spekuliere natürlich lediglich über die SC.
Domaris ist übrigens keine Schwarzmagierin, sondern gehört der Grauen Gilde an und hat u.a. in Punin studiert - der Magier könnte sie also kennen. Ob sie für ihren Turm einen Dispens hat, weiß ich nicht - und die SC wissen das auch nicht. Am ehesten dürfte man sich an Balthusius wenden können, den man praktischerweise gerade zu befreien sucht.
Was mich aber gerade ein bisschen stört, ist das alle mit post-Borbaradschen Gesetzen und Moralvorstellungen argumentieren, die zur Zeit des bespielten Abenteuers noch ncht existieren.
LastHope sagt doch im Eingangsbeitrag, dass das Abenteuer in seiner Gruppe 1025 BF spielt. Wie sollte es ihm also helfen, wenn frühere Regelungen aufgearbeitet werden, die zu dieser Zeit eben nicht mehr gültig sind?
Man gestehe der Frau einfach einen Dispens für ihren Turm zu und jede rechtliche Frage ist geklärt.