Auf den ersten Blick stimme ich dir absolut zu, aber sobald man da ins Detail geht wird es unklar und das wäre die Grundlage für die semijuristischen Diskussionen hier: Ja, Rohal hat ihn (als Kaiser und Gildenoberhaupt in Personalunion) verfasst. Als Aventurien nach dem Ende Rohals und den Magierkriegen aus bürgerkriegsähnlichen Zuständen erwachte und die Magierschaft mangels Magierkaiser und nach dem Ende der großen Gilde ihre Lobby verloren hatte, sah die Situation plötzlich ganz anders aus! Da ist es zumindest sehr wahrscheinlich, dass sich die Grundlage für den CA verändert hat und sich auch inhaltlich einiges verändert hat. (Weiter oben hatte ich dazu schonmal einige detaillierte Gedanken geäußert.)Denderajida_von_Tuzak hat geschrieben: ↑17.08.2018 20:54Er wurde zur Regierungszeit von Rohal verfasst; der allaventurische Konvent (als Nachfolgeorganisation der Großen Magiergilde) darf ihn verändern (damit ist er erst mal gildeninternes Recht); Mittelreich, Horasreich, Nostria und Bornland erkennen seine Vorschriften auch als Weltliches Recht an (das damit für alle Magieanwender gilt); Regelungen umfassen sowohl interne Belange wie auch allgemeine.
Darf der Allaventurische Konvent wirklich alles im CA verändern, oder vielleicht nur bestimmte Vorschriften? Könnte die Magierschaft wirklich das Verbot der Blutmagie aufheben, ohne das sie jemand daran hindern könnte? Ist der CA wirklich nur eine interne Satzung der Magierschaft, die die großen Reiche (ohne irgendeine Gegenleistung) anerkennen? Sind sie dazu verpflichtet und wenn ja warum, oder erkennen sie es nur bisher an, könnten aber bei jeder zukünftigen Änderung die Anerkennung beenden? Und selbst wenn der aktuelle CA eine gildeninterne Angelegenheit ist, die durch den Convent als Nachfolger der großen Gilde geregelt wird: Woher wissen wir denn, dass Rohal den ursprünglichen CA nicht als Kaiser erlassen hatte? Gilt dann neben der aktuellen Version des CA als gildeninternes Recht vielleicht auch die ursprüngliche Version des CA als weltliches Recht in allen Nachfolgestaaten des rohalschen Reichs (Mittelreich, Horasreich, Mhanadistan, Brabak etc.), die ihn nicht ausdrücklich abgeschafft haben, fort? (Daher meine Vermutung, dass es sich dabei teilweise um eine interne Satzung und teilweise um eine Art Vertrag handeln muss, vielleicht am ehesten vergleichbar mit einem Staatskirchenvertrag)
Da stimme ich dir tendenziell zu, aber gewiss ist das nicht. Wer sagt denn, dass es nicht auch einen Ausnahmenkatalog für erlaubte Tätigkeiten gibt? Oder das es bspw. keine Auslegungsregel gibt, den CA jeweils zulasten der Magierschaft auszulegen, da diese ja die Möglichkeit gehabt hätte, es deutlicher zu formulieren? (Das wäre nicht so fernliegend, wie es wirken mag. Sowas gab es bspw. im römischen Recht und gibt es heute noch im englischen Recht und auch im deutschen Straf- und AGB-Recht.)Denderajida_von_Tuzak hat geschrieben: ↑17.08.2018 20:54 Der CA besagt, dass du Mitglied einer (Magier-)Gilde sein musst, um magische Leistungen gegen Gegenleistung anzubieten. Was ein ziemlich breites Spektrum ist, von Festen Anstellungen wie magischem Berater, Hofmagier, Schwadronsmagier, Bordmagier, Soldmagier (mit der jeweiligen Bezahlung als Offizier und nicht als Mannschaftsdienstgrad), magischem Leibwächter u.s.w. zu einmaligen Leistungen wie Artefakterstellung und -aufladung, Zauberzeichen, magischer Analyse, gehobener Alchimie, magischer Heilung oder Schönheits-OPs, magieunterstützter Hausbau, Antimagie, das Lehren von Zaubern (oder magischen SF) und ähnlichem.
Da stimme ich dir auch vollkommen zu, aber das hat nur mit der Rechtsdurchsetzung und nicht mit dem Inhalt des CA zu tun.Denderajida_von_Tuzak hat geschrieben: ↑17.08.2018 20:54Und er dürte meist besser beleumundet sein als der Gildenlose. Dumm, wenn dieser dann zu Schadensersatz und Strafzahlungen verurteilt wird, auch wenn es tatsächlich ein Geschenk war.
Auch die übrigen Ausführungen sind naheliegend (und so würde ich es in meiner Runde auch halten), aber es sind eben letztlich nur Vermutungen. Nur eins ist eigentlich unzweifelhaft: Eine Gildenmitgliedschaft sollte in der Praxis deutlich mehr Vor- als Nachteile bringen, denn sonst
- würden die meisten privaten Lehrmeister ihren Schülern nicht mit vergleichsweise viel Aufwand ermöglichen, von irgendeiner Akademie ein Gildensiegel zu bekommen.
- wäre eine der drakonischsten Strafen auf CA-Verstöße, die Expurgico, ein ziemlich stumpfes Schwert.
- gäbe es für "Abenteuererakademien" wie Riva, Andergast oder Al'Anfa wenig Grund für eine Gildenmitgliedschaft.
- müsste langfristig eigentlich ein magischer Braindrain in Gegenden stattfinden, in denen der CA weniger streng durchgesetzt wird.
- sollte ein beachtlicher Teil der (regeltechnischen Gilden-) Magier sich von ihren Gilden losgesagt haben.