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von Falandrion
17.08.2018 21:37
Forum: Hintergründe, Kontinente und Globulen
Thema: Codex Albrycus und gildenlose Magier/Zauberkundige
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Codex Albrycus und gildenlose Magier/Zauberkundige

Denderajida_von_Tuzak hat geschrieben: 17.08.2018 20:54Er wurde zur Regierungszeit von Rohal verfasst; der allaventurische Konvent (als Nachfolgeorganisation der Großen Magiergilde) darf ihn verändern (damit ist er erst mal gildeninternes Recht); Mittelreich, Horasreich, Nostria und Bornland erkennen seine Vorschriften auch als Weltliches Recht an (das damit für alle Magieanwender gilt); Regelungen umfassen sowohl interne Belange wie auch allgemeine.
Auf den ersten Blick stimme ich dir absolut zu, aber sobald man da ins Detail geht wird es unklar und das wäre die Grundlage für die semijuristischen Diskussionen hier: Ja, Rohal hat ihn (als Kaiser und Gildenoberhaupt in Personalunion) verfasst. Als Aventurien nach dem Ende Rohals und den Magierkriegen aus bürgerkriegsähnlichen Zuständen erwachte und die Magierschaft mangels Magierkaiser und nach dem Ende der großen Gilde ihre Lobby verloren hatte, sah die Situation plötzlich ganz anders aus! Da ist es zumindest sehr wahrscheinlich, dass sich die Grundlage für den CA verändert hat und sich auch inhaltlich einiges verändert hat. (Weiter oben hatte ich dazu schonmal einige detaillierte Gedanken geäußert.)
Darf der Allaventurische Konvent wirklich alles im CA verändern, oder vielleicht nur bestimmte Vorschriften? Könnte die Magierschaft wirklich das Verbot der Blutmagie aufheben, ohne das sie jemand daran hindern könnte? Ist der CA wirklich nur eine interne Satzung der Magierschaft, die die großen Reiche (ohne irgendeine Gegenleistung) anerkennen? Sind sie dazu verpflichtet und wenn ja warum, oder erkennen sie es nur bisher an, könnten aber bei jeder zukünftigen Änderung die Anerkennung beenden? Und selbst wenn der aktuelle CA eine gildeninterne Angelegenheit ist, die durch den Convent als Nachfolger der großen Gilde geregelt wird: Woher wissen wir denn, dass Rohal den ursprünglichen CA nicht als Kaiser erlassen hatte? Gilt dann neben der aktuellen Version des CA als gildeninternes Recht vielleicht auch die ursprüngliche Version des CA als weltliches Recht in allen Nachfolgestaaten des rohalschen Reichs (Mittelreich, Horasreich, Mhanadistan, Brabak etc.), die ihn nicht ausdrücklich abgeschafft haben, fort? (Daher meine Vermutung, dass es sich dabei teilweise um eine interne Satzung und teilweise um eine Art Vertrag handeln muss, vielleicht am ehesten vergleichbar mit einem Staatskirchenvertrag)
Denderajida_von_Tuzak hat geschrieben: 17.08.2018 20:54 Der CA besagt, dass du Mitglied einer (Magier-)Gilde sein musst, um magische Leistungen gegen Gegenleistung anzubieten. Was ein ziemlich breites Spektrum ist, von Festen Anstellungen wie magischem Berater, Hofmagier, Schwadronsmagier, Bordmagier, Soldmagier (mit der jeweiligen Bezahlung als Offizier und nicht als Mannschaftsdienstgrad), magischem Leibwächter u.s.w. zu einmaligen Leistungen wie Artefakterstellung und -aufladung, Zauberzeichen, magischer Analyse, gehobener Alchimie, magischer Heilung oder Schönheits-OPs, magieunterstützter Hausbau, Antimagie, das Lehren von Zaubern (oder magischen SF) und ähnlichem.
Da stimme ich dir tendenziell zu, aber gewiss ist das nicht. Wer sagt denn, dass es nicht auch einen Ausnahmenkatalog für erlaubte Tätigkeiten gibt? Oder das es bspw. keine Auslegungsregel gibt, den CA jeweils zulasten der Magierschaft auszulegen, da diese ja die Möglichkeit gehabt hätte, es deutlicher zu formulieren? (Das wäre nicht so fernliegend, wie es wirken mag. Sowas gab es bspw. im römischen Recht und gibt es heute noch im englischen Recht und auch im deutschen Straf- und AGB-Recht.)
Denderajida_von_Tuzak hat geschrieben: 17.08.2018 20:54Und er dürte meist besser beleumundet sein als der Gildenlose. Dumm, wenn dieser dann zu Schadensersatz und Strafzahlungen verurteilt wird, auch wenn es tatsächlich ein Geschenk war.
Da stimme ich dir auch vollkommen zu, aber das hat nur mit der Rechtsdurchsetzung und nicht mit dem Inhalt des CA zu tun.

Auch die übrigen Ausführungen sind naheliegend (und so würde ich es in meiner Runde auch halten), aber es sind eben letztlich nur Vermutungen. Nur eins ist eigentlich unzweifelhaft: Eine Gildenmitgliedschaft sollte in der Praxis deutlich mehr Vor- als Nachteile bringen, denn sonst
- würden die meisten privaten Lehrmeister ihren Schülern nicht mit vergleichsweise viel Aufwand ermöglichen, von irgendeiner Akademie ein Gildensiegel zu bekommen.
- wäre eine der drakonischsten Strafen auf CA-Verstöße, die Expurgico, ein ziemlich stumpfes Schwert.
- gäbe es für "Abenteuererakademien" wie Riva, Andergast oder Al'Anfa wenig Grund für eine Gildenmitgliedschaft.
- müsste langfristig eigentlich ein magischer Braindrain in Gegenden stattfinden, in denen der CA weniger streng durchgesetzt wird.
- sollte ein beachtlicher Teil der (regeltechnischen Gilden-) Magier sich von ihren Gilden losgesagt haben.
von Falandrion
17.08.2018 20:00
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Thema: Codex Albrycus und gildenlose Magier/Zauberkundige
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Codex Albrycus und gildenlose Magier/Zauberkundige

Also diese Vergleiche mit modernem Recht führen vom eigentlichen Thema weg. Einerseits sind die Vergleiche größtenteils inhaltlich unzutreffend, was schlicht daran liegt das hier Laien über extrem technische Dinge reden, andererseits kann man ein modernes Rechtssystem nicht mit einem aventurischen vergleichen, egal ob ich das jetzt eher mit dem antiken, mittelalterlichen oder (früh-) neuzeitlichen gleichsetzte.

Unabhängig davon muss aber nochmal betont werden, dass es nicht so eindeutig ist, wie hier teilweise für die eigene Meinung in Anspruch genommen wird. Dazu ist viel zu wenig über den Codex Albyricus bekannt. Da ist es auch schwierig das Fehlende jetzt mit vermeintlicher Logik oder Gerechtigkeitsempfinden auszufüllen, weil die Redaktion den CA (ähnlich wie die 99 Gesetze) ja nicht primär aus Ressourcenknappheit nur bruchstückhaft formuliert hat, sondern um Gestaltungsfreiräume zu lassen. Insofern würde ich nicht mal mit Gewissheit sagen, dass die bekannten Ausschnitte überhaupt repräsentativ für den Codex an sich sind. Nicht mal die genaue Rechtsnatur des Codex ist klar. Ist das ein weltliches Gesetz? (Wenn ja, wo?) Ist das eine "Satzung" der Magiergilden? Ist es ein Vertrag zwischen (Kirchen,) weltlichen Autoritäten und Magiergilden? (Die bekannten Auszüge legen nahe, dass es irgendeine Kombination daraus sein muss, aber die Details sind umso unklarer.) War das seit Rohal immer einheitlich, oder unterscheidet sich die Rechtsnatur möglicherweise je nach Epoche und Herrschaftsgebiet?

Davon abgesehen ist aber eines klar: Nicht alles was gegen den Codex verstößt, hat irgendwelche Konsequenzen. Nicht alles, was dem Sinn nach umfasst sein sollte, aber aus technischen Details nicht umfasst ist, ist eine bewusste Umgehung. Um den Codex Albyricus regeltechnisch überhaupt verstehen zu können, braucht ein Charakter Rechtskunde 6! Welcher frisch generierte Magier hat das bitte? (Von Hexen etc. ganz zu schweigen.) Kaum ein Charakter wird IT wirklich auf die Idee kommen, den Codex bewusst umgehen zu wollen, wenn überhaupt, wird er schlicht bewusst dagegen verstoßen. (Zusätzlich zu den vorausgesetzten Rechtskunde 6 gibt das Lesen des CA pro Band eine SE, d.h. insgesamt 7 SEs, und ohne ihn mal im Detail gelesen zu haben, kann man ihn kaum sinnvoll umgehen. So ein Charakter sollte also ca. Rechtskunde 13 haben...)

Aber: In Aventurien gibt es weder Gewaltmonopol noch Amtsermittlung. Solange ein Verstoß keine großen Wellen schlägt hat das keine Konsequenzen! Es gibt keine staatliche beauftragten Ankläger und der örtliche Gildenmagier, der ähnliche Leistungen anbietet, muss erstmal mitbekommen, was der gildenlose Konkurrent da treibt. Die Diskussion um geschenkte Zauber ist lächerlich. Solange ich nicht in Khunchom vor der Akademie Artefakte verschenke, sondern nur mal einen Balsam oder Attributo irgendwo, interessiert das niemanden. Egal was der Codex sagt.

Um aber am Schluss doch noch etwas Klarheit anbieten zu können: Aufbauend auf dem Sinn und Zweck des Codex, so wie er in den bisherigen Quellen dargestellt wird, geht es bei den (wirtschaftlichen) Privilegien der Gildenmagier darum, ihren Wettbewerbsvorteil zu sichern. D.h. der lokale Magier soll davor geschützt werden, dass ein Gildenloser auf der anderen Straßenseite ein Konkurrenzgeschäft aufmacht oder seine Dienste dem lokalen Herrscher, reichen Bürgern oder auf dem Markt anpreist. Solange der jenseits der Sphäre des Gildenmagiers agiert, ist es entweder schon theoretisch oder jedenfalls aber praktisch sanktionsfrei. Das beste Beispiel sind Scharlatane. (Da gibt es auch irgendwo offizielle Aussagen, wofür die offiziell Geld nehmen dürfen und wofür sie eigentlich kein Geld nehmen dürfen, wobei im Ergebnis doch alle beide Augen zudrücken... Wenn es nicht gerade um den horasischen Theatermagier geht, ist der Scharlatan schlicht keine Konkurrenz.)
von Falandrion
16.08.2018 17:11
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Codex Albrycus und gildenlose Magier/Zauberkundige

Gorbalad hat geschrieben: 16.08.2018 16:48 Ja, meine Interpretation ist, dass die Regelung unklar ist. (BTW: Wenn ich magiebegabte Helden spiele, dann eigentlich nur Gildenmagier.)
Ist ein Erfahrungswert bei DSA.

Ist noch nicht einmal eindeutig, wer da warum die starke Interessensgruppe ist.
Wenn es die Magier sind, warum haben die dann so viele Nachteile im CA stehen?
Warum gelten die diversen Ausnahmen (Schwerter hier, Dämonenbeschwörung da, ...) nur für ganz wenige Magier?
Vielleicht haben sich da andere Magiewirker, z.B. die Mehrer der Macht subtil hintenrum ein Schlupfloch offen halten lassen?
Vielleicht wollten profane Herrscher die Gildenmacht etwas eindämmen, und sich so ein Schlupfloch zu anderen Magiewirkern offen lassen?

Alles unklar.
Darüber, dass der CA unvollständig und auslegungsbedürftig ist, sind wir uns ja alle einig. Ich würde auch nicht meine Interpretation als unumstößlich darstellen wollen, aber einige Leitlinien sind zumindest naheliegend:

Der Codex Albyricus geht auf Rohal zurück, dürfte also ursprünglich eine (Selbst-) Verpflichtung der großen Magiergilde gewesen sein, um eventuellen Antipathien aus der Priesterkaiserzeit vorzubeugen (sei es, dass noch Vorbehalte gegen Magier vorhanden waren oder das Teile der Bevölkerung nach Absetzung der Priesterkaiser Angst vor einer neuen - diesmal magischen - Diktatur hatten). Inwiefern sich die Magier bei der Gelegenheit (als Ausgleich) auch gleich Privilegien gesichert haben, oder das erst später hinzukam, ist weniger eindeutig. Jedenfalls dürfte es während Rohals Herrschaft bedeutungslos gewesen sein, inwiefern das jetzt ein weltliches Gesetz oder eine Selbstbeschränkung der Gilde war, da es jedenfalls vom Kaiser und Gildenoberhaupt in Personalunion erlassen wurde und sich daher vermutlich ohnehin jeder gleichermaßen daran gebunden fühlte. Nach dem Ende Rohals, der großen Gilde und der Magierkriege sieht die Situation ganz anders aus: Die Vorbehalte gegen Magier waren deutlich größer, die Lobby der Gildenmagier gespalten und die Autorität des Codex Albyricus unter neuem Kaiser und Gildenoberhäuptern jedenfalls nicht mehr unantastbar. Da dürfte einiges "nachverhandelt" worden sein, d.h. im Wesentlichen dürften die Magier Zugeständnisse, wie bspw. Waffen- und Rüstungsbeschränkungen, haben machen müssen. Vermutlich als Gegenleistung hat man ihnen die grundlegen Rechte zugesichert, wie bspw. Freizügigkeit und Auslöserechte der Gilden. In jüngerer Zeit schließlich, kann man jedenfalls verschiedene Materien des Codex Albyricus unterscheiden: Regelungen, die jedenfalls auch Interessen der Kirchen oder weltlichen Herrscher berühren, und solche die es nicht tun. Letztere dürften die Gilden wohl eigenständig durchsetzen aber auch verändern können, erstere nicht. Jedenfalls Kleidungsvorschriften sollten da bspw. zugehören, vermutlich auch die meisten Regeln zur Anwendung von Magie; Waffen- und Rüstungsbeschränkungen sowie Regelungen dämonischer Zauber aber vermutlich nicht, denn diese berühren Ängste, bzw. das Sicherheitsbedürfnis der anderen Stände.

Wie gesagt, das ist alles meine Interpretation, aber in diesem Thema hilft es vielleicht dem ein oder anderen als Leitgedanken bei der Auslegung des CA.
von Falandrion
16.08.2018 16:06
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Codex Albrycus und gildenlose Magier/Zauberkundige

@Gorbalad: Das kommt auf den Auftrag an. Wenn ein besonders in der Heilkunde bewanderter Magier den Auftrag zur Heilung bekommt und er auf Magie zurückgreift, mag das in Ordnung sein. Wenn ein Magier, dem man seine fehlende Expertise auf dem Gebiet schon von weitem ansieht (bspw. ein gildenloser quasi-Puniner), einen Auftrag zur Heilung annimmt, dann bietet er konkludent eine magische Dienstleistung an, weil niemand ernsthaft erwartet, dass er das profan macht.
von Falandrion
16.08.2018 16:00
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Wolfio hat geschrieben: 16.08.2018 15:55 Stimmt. Hier unterscheidet der SO dann zwischen "Kerker" und "Feuertod", zusammen mit "Herkunftsort" (auch der SO 13 Großhändler wird massiver bestraft, wenn man ihn mit dem alteingesessenen Handelsherrn aus der eigenen Stadt vergleicht.
Das mag bei besonders harten Gerichtsherren, vielleicht irgendwo in den Nordmarken, Weiden oder dem Bornland, so sein. Im Regelfall kriegt derjenige mit SO 10 im Rechtsstreit mit demjenigen mit SO 6 wohl eher eine mittlere Geldstrafe und derjenige mit SO 13 allenfalls einen Tadel. Allerdings hast du natürlich vollkommen recht, dass die Herkunft auch noch eine Rolle spielt. Die hatte ich der Einfachheit halber ausgeblendet, bzw. in den SO "eingepreist".
Wolfio hat geschrieben: 16.08.2018 15:55 Zum anderen: Zumindest weiße und graue Gilde dürften da doch eher... den rechtlichen Weg gehen.
Wer sich mit der Schwarzen Gilde (das waren die, denen man Dämonenbeschwörung, Nekromantie, Giftmord, etc nachsagt) anlegt.... :grübeln:
Wie gesagt: Es gibt in Aventurien kein Gewaltmonopol des Staates im modernen Sinne. Wenn eine Magiergilde einen gildenlosen Magier für entgeltliche Zauberei vor ein Gildengericht stellt, ist das keine Selbstjustiz! Das ist der rechtliche Weg (bzw. jedenfalls ein rechtlicher Weg).
von Falandrion
16.08.2018 15:49
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Wolfio hat geschrieben: 16.08.2018 15:30Oh: Fun fact: Wenn wir immer ans Mittelalter denken: Veläumdung hatte damals ein recht einfaches Strafmaß: "Dem Kläger droht bei Falschanzeige die Strafe, die der Angezeigt bei wahrhaftiger Anklage zu erdulden gehabt hätte".

Da magische Manipulation des Geistes meist auf dem Scheiterhaufen oder Kerker endet (je nach dem, wie der Richter an dem Tag drauf ist).... erledigen sich viele Anklagen wohl von selbst. Zumindest würde ich niemanden Anklagen, ohn es beweisen zu können, wenn das im schlimmsten Falle für mich auf dem Scheiterhaufen enden könnte....... Und mir als Spieler wird gerade klar, warum es u.a. den Nachteil "Feind" gibt xDD
Da wäre ich vorsichtig. Einerseits war die Rechtsordnung im Mittelalter ebenso wie in Aventurien für derart pauschale Aussagen viel zu fragmentiert. Andererseits ist bei sowas der Standesunterschied häufig von entscheidender Bedeutung. In einem Rechtsstreit zwischen jemandem mit SO 10 und jemandem mit SO 6 drohen letzterem deutlich schlimmere Konsequenzen als ersterem. Egal, wer da wen bezichtigt und wer objektiv recht hat. (Natürlich immer vorausgesetzt, dass der Streit keine Interessen anderer relevanter Personen berührt.)
Wolfio hat geschrieben: 16.08.2018 15:45
Jasu hat geschrieben: 16.08.2018 15:39
Wolfio hat geschrieben: 16.08.2018 15:30Zumindest würde ich niemanden Anklagen, ohn es beweisen zu können
Naja da würde halt ein heiliger Befehl durch einen Praiosgeweihten helfen.
Einfluss/Herrschaftsmagie ist vor Gericht nicht tragfähig. Der Beweis wird nicht gewertet.
Jedenfalls vor weltlichen Gerichten sind karmale und magische Beweise unzulässig. Ob das aber vor Gilden- oder Kirchengerichten auch so ist, wage ich zu bezweifeln. Und wenn das sonst niemanden kümmert, können die ihre Angelegenheiten nunmal bis zu einem gewissen Rahmen selbst regeln. Aber das ist zugegebenermaßen Interpretation und wurde auch schon häufig genug diskutiert.
von Falandrion
16.08.2018 15:17
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Sahib hat geschrieben: 16.08.2018 15:13
Falandrion hat geschrieben: 16.08.2018 15:06 Genau das wollte ich ausdrücken. Wenn ein Magier einen magierüblichen Sold bekommt, wird er für eine magische Dienstleistung bezahlt. Das bedeutet für einen gildenlosen Magier Ärger.

Was die Rechtsverfolgung angeht ist die Frage der Unschuldsvermutung ein Aspekt, aber viel wichtiger ist, dass es in Aventurien kein Gewaltmonopol im heutigen Sinne gibt. Für weltliches Recht ist der lokale Herrscher zuständig, aber wenn andere Machtgruppen (Kirchen oder Magiergilden) ihre Probleme selbst regeln und das die Interessen des lokalen Herrschers nicht berührt, dann wird er ihnen nicht aus Prinzip dazwischenfunken, nur weil es auf seinem Land passiert. Das setzt allerdings voraus, dass diese Machtgruppen intern geschlossen agieren. Insofern kann der gildenlose Magier nicht schon dafür verfolgt werden überhaupt zu zaubern (auch wenn das manch Weißmagier oder Praiot vielleicht gerne würde), weil Hesindekirche und graue/schwarze Gilde da nicht mitziehen. Wenn es aber um finanzielle Interessen geht, ziehen alle an einem Strang.
Und ich wollte sagen das es auch schon reichte wenn der Magier nicht mehr, sondern nur gleich viel bekäme.
Ich glaube wir haben nur aneinander vorbeigeredet: Dein Vergleich ist der gut ausgebildete Söldner. Wenn der Magier genauso viel Sold wie ein ausgebildeter Kämpfer erhält, obwohl er vermutlich kein Kampftalent über 5 hat, stimmt etwas nicht. Mein Vergleich war jemand mit vergleichbaren Kampftalenten, also gerade kein ausgebildeter Kämpfer. Da wäre es ja genau angemessen, wenn ein Magier - der nicht für das Magische bezahlt wird - vergleichbar entlohnt würde.
von Falandrion
16.08.2018 15:06
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Codex Albrycus und gildenlose Magier/Zauberkundige

Sahib hat geschrieben: 16.08.2018 15:00 Naja, wenn der Mann in Seidenkleidern den gleich Lohn für eine Eskorte bekommt wie der gerüstete und ausgebildete Söldner dann ist der Anschein schon sehr stark dass hier verdeckt magische Dienstleistung gehandelt wird. Weil sonst würde ich den Mann mit nem stock in Seidenkleidern doch nicht mal einstellen. (Weil für was?)

Der Irrgleube von vielen ist hier auch dass man alles zu 100% beweisen müsste. Das ist vor Gericht selbst heute nicht so. Es darf nur keine all zu starker Zweifel an der Tat bestehen. Ob in Aventurien der Satz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt, daran zweifle ich. Aber selbst wenn er gelten würde, reichte es wenn der Richtende zumindest einen recht sicheren Anschein für etwas dargelegt bekommt.
Genau das wollte ich ausdrücken. Wenn ein Magier einen magierüblichen Sold bekommt, wird er für eine magische Dienstleistung bezahlt. Das bedeutet für einen gildenlosen Magier Ärger.

Was die Rechtsverfolgung angeht ist die Frage der Unschuldsvermutung ein Aspekt, aber viel wichtiger ist, dass es in Aventurien kein Gewaltmonopol im heutigen Sinne gibt. Für weltliches Recht ist der lokale Herrscher zuständig, aber wenn andere Machtgruppen (Kirchen oder Magiergilden) ihre Probleme selbst regeln und das die Interessen des lokalen Herrschers nicht berührt, dann wird er ihnen nicht aus Prinzip dazwischenfunken, nur weil es auf seinem Land passiert. Das setzt allerdings voraus, dass diese Machtgruppen intern geschlossen agieren. Insofern kann der gildenlose Magier nicht schon dafür verfolgt werden überhaupt zu zaubern (auch wenn das manch Weißmagier oder Praiot vielleicht gerne würde), weil Hesindekirche und graue/schwarze Gilde da nicht mitziehen. Wenn es aber um finanzielle Interessen geht, ziehen alle an einem Strang.
von Falandrion
16.08.2018 14:54
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Codex Albrycus und gildenlose Magier/Zauberkundige

Wolfio hat geschrieben: 16.08.2018 14:31
Sahib hat geschrieben: 16.08.2018 14:12Auch zu beachten ist dass der Gildenlose Magier auch keine Umgehungsgeschäfte durchführen darf. Also auch als Auftragnehmer in einer Bewachungsmission keine Magie verwenden (Fuminictus oder magische Aufklärung) darf außer im persönlichen Notwehrfall. Oder bei einer Dedektivmission einen Odem einsetzen usw.
Vor allem: Weis das erst einmal nach ;)
Wenn ich dir als Magier ohne Gilde einen Hieb mit dem Fulminictus verpasse, sieht das ja keiner ;)
Auch den Odem sieht keiner. Hier ist eher der Punkt mit "Magische Verbrechen" zu klären. Den Bandit
aus der Distanz mit dem Ignifaxius zu grillen ist halt Vorsatz und damit Mord... wenn er nicht mit der
Waffe auf dich zu rennt. Und selbst da ist es dann fraglich.
Die Durchsetzung der unterschiedlichen Teile des CA ist ja nicht ganz unstrittig, aber realistisch betrachtet haben die Gilden da relativ weitgehende Möglichkeiten - und sei es nur aufgrund Desinteresses der weltlichen Gewalten. Wenn die Vermutung im Raum steht, dass da jemand mit vergleichsweise niedrigem Sozialstatus CA-widrig Magie einsetzt, kann man deutlich härtere Mittel einsetzen, als bei vermuteten Verstößen gegen (rein) weltliches Recht. Wenn da die Gilde anrückt und mit Odem, Analys, Respondami, vielleicht sogar Imperavi nachforscht, dürfte das in den meisten Gegenden niemand verhindern. Jedenfalls solange sich der Verdacht bewahrheitet. Andernfalls könnte der Weißmagier vielleicht beim lokalen Herrscher oder Praiostempel Buße tun...
Gorbalad hat geschrieben: 16.08.2018 14:41Ich sehe das wie Wolfio. Wenn es einen nicht-spezifischen Auftrag gibt wie "Rettet X", "Findet heraus, was mit Y los ist" oder "begleitet uns bis Z und schützt uns", und zu dessen Erfüllung der Auftragnehmer (oder dessen Unterauftragnehmer...) aus eigener Entscheidung Magie benutzt, ist das nicht wirklich eine magische Dienstleistung.
Das kommt ein wenig auf die Umstände an. Je eher die Magieanwendung im Zusammenhang mit der Bezahlung steht, desto kritischer wird es. Allein schon, wenn er für den Geleitschutz mehr Lohn erhält, als ein vergleichbar qualifizierter profaner Wächter (also kein Krieger, SG o.ä., sondern jemand der in seinem Leben vielleicht in zwei ernsthafte Kämpfe verwickelt war), würde ich das als Zahlung für (das Potenzial) magische(r) Dienstleistung bewerten und dagegen vorgehen.
Auch wenn der ursprüngliche Lohn nicht beanstandungswürdig ist, wird es zum Problem, wenn er sich durch die Magieanwendung zusätzliche Zahlungen erarbeitet. Etwa weil er durch Magieanwendung deutlich bessere Ergebnisse (mehr Informationen, bessere Handwerkserzeugnisse o.ä.) erreicht als ursprünglich vereinbart, und dafür dann (mit oder ohne Nachverhandlung) eine "Aufwandsentschädigung" bekommt.
von Falandrion
16.08.2018 12:57
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Codex Albrycus und gildenlose Magier/Zauberkundige

BenjaminK hat vollkommen recht. Ein magischer Charakter, der weder einer Magiergilde noch einer Alchemistengilde angehört, darf für magische Dienste kein Geld annehmen. Egal ob er sich für den Zauber oder alchemistische Produkte bezahlen lässt, oder als magischer Leibwächter, oder als Lehrmeister für Magiekunde, Alchemie oder Zauber oder magische SF etc. Wenn er das macht, bekommt er genauso Ärger wie der Schmied, der einfach in einer fremden Stadt Schmiedeprodukte verkauft.

Der wesentliche Unterschied ist nur, dass die "Magie-Zünfte" aventurienweit und nicht bloß stadtweit organisiert sind, deutlich mehr politisches Gewicht haben und durch ihren höheren sozialen Stand u.U. auch skrupelloser vorgehen können, ohne das es zu Nachforschungen kommt:

Handwerkerzünfte sind innerhalb der Städte normalerweise ziemlich einflussreich, weil sie häufig auch Ratsmitglieder stellen. Außerhalb der Städte freut sich der lokale Adelige tendenziell eher über fähige Untertanen und schert sich vermutlich auch wenig um die Briefe aus der nächsten Stadt. Allenfalls wenn die Handwerkerzünfte bei der Ingerimmkirche ausreichend Lobbyarbeit betreiben und diese sich einschaltet, könnte der Landadelige dem zunftfreien Handwerker u.U. doch die Tätigkeit untersagen.
Vor den Magier- und Alchemistengilden (die bei sowas auch noch zusammenhalten und gegenseitig ihre Interessen durchsetzen) hat so ein Landadeliger wohl mindestens so viel Respekt wie vor der Ingerimmkirche. Und falls er es nicht haben sollte, dann wird der Hofmagier seines Lehnsherrn mal ein wenig Druck machen...
Jenachdem wem man in der schwarzen Gilde oder dem Bund des roten Salamanders auf die Füße tritt, mag derjenige auch den Verwaltungsaufwand scheuen und einem schlicht das Abendessen vergiften... Da kräht erstmal kein Hahn nach, wenn das Opfer einen deutlich niedrigeren SO hat als der angebliche Giftmischer, der natürlich allen als ehrenwertes und hochangesehenes Mitglied der Gesellschaft bekannt ist...

ABER: So müsste es theoretisch (bzw. zwischen NSCs) laufen. In der Praxis scheitert das häufig daran, dass man die eigenen viel zu modernen Wirtschaftsvorstellungen nicht reflektiert, oder daran, dass eine konsequente Anwendung einer mittelalterlichen Wirtschaftsordnung als unfair oder zu hart für die Spieler empfunden würde.

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