Tatsache ist: Invocatio Minor für Dämonenbindung I (weil niedere Dämonen) und Invocatio Maior für Dämonenbindung II (gehörnte Dämonen) klingt vollkommen logisch. Und man kann den Text in WdH auch exakt so auslegen, sprich die Angabe vor dem / bezieht sich auf Dämonenbindung I, die dahinter auf Dämonenbindung II.
Wenn man den / anders deuten könnte, dürfte man z.B. auch die AP Kosten durcheinander werfen. Nein, ich denke bei WdH gehen wir konform in der Interpretation.
Und in meinem WdZ 190 (Germany 2007) steht nur:
An der Stelle keinerlei Hinweise das ich die I für die II brauche, nur wieder das ich einen der beiden ZfW brauche. Bestenfalls kann man hinein interpretieren das es egal ist welcher, um eine beliebige der beiden SFs zu erlernen. Welche dann aber wieder genau bestimmt welche Dämonen ich binden kann.Dämonenbindung I/II (ZHB)
Der Beschwörer kann einem Niederen Dämon (Dämonenbindung I) oder einem Gehörnten Dämon (Dämonenbindung II) den Dienst Binden (siehe 182) befehlen.
Voraussetzungen: Magiekunde 11, INVOCATIO MINOR bzw. I. MAJOR 15
Je nach Tageslaune schwanke ich zwischen nur schlampiger Formulierung oder man wollte auch Beschwörern nur mit MAJOR erlauben niedere Dämonen zu binden (Integra usw.) und hat das dann schlampig dargestellt.
Üblicherweise der spätere Text, aber auch das hat DSA durch copy&paste Fehler (oder Autoren die es nicht gekümmert hat) durcheinanderbringen können.[/color]Gilt jetzt also die Regel aus WdZ oder die aus WdH