Wenn die Wohnung tatsächlich "gleichwertig" wäre, würde sie auch das gleiche kosten, tut sie aber nicht.Andwari hat geschrieben:Er wird niemand "bestraft" - Jeder bekommt was von der Solidargemeinschaft. Ersterer nur-BGE-Bezieher bekommt Essen, Kleidung, Unterkunft und ein paar Euro für Spaß. Alles was er braucht - und kann sich damit dasselbe an Essen, Kleidung und eine ähnlich ausgestattete Unterkunft leisten wie ein Vergleichs-BGEler irgendwo anders.
Und damit bestrafst du effektiv diejenigen, die Geld sparen, indem sie eine schlechtere Wohnung oder eine schlechtere Wohngegend akzeptieren.
Nur das die Mehrkosten nicht zwingend sind, wenn er sich auch eine günstigere Wohnung nehmen kann, genau das ist ja der Knackpunkt.Wenn Du es positiv formuliert haben willst: Der nur-BGEler woanders kriegt so viel mehr wie er zwingende Mehrkosten hat.
Es wäre eine andere Situation, wenn der Markt für billigen Wohnraum begrenzt wäre und derjenige nicht von seiner teuren Wohnung in eine billigere ziehen könnte, allerdings ist das im Allgemeinen in Deutschland nicht der Fall.
Darüberhinaus sollte es beim BGE eigentlich keine Unterschiede zwischen Nur-BGEler und Nicht-Nur-BGEler geben. Den Mietzuschuss sollten dann alle Mieter mit teurem Mietvertrag bekommen. Deine Ideen sind in vielerlei Hinsicht nicht mit der Grundidee des BGE kompatibel.
Ich würde diese nämlich mit: "Hier hast du genügend Geld, im Schnitt reicht das, mach damit was du willst." bezeichnen.
Ob derjenige dann damit in ein Bonzenviertel zieht, in ein Slumviertel oder damit Urlaub macht und sonst auf der Straße lebt, ist ganz seine Sache. Er wird vom Staat nicht bevormundet, weil er das Geld bedingungslos bekommt.